Gemäß Artikel 226 Absätze 9 und 10 GO wurden die Petitionen Nr. 0182-22 bis 0323-22 am 1. April 2022 in das Register eingetragen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen.
Die Präsidentin hat am 1. April 2022 gemäß Artikel 226 Absatz 15 GO beim Europäischen Parlament eingegangene Petitionen von natürlichen oder juristischen Personen, die weder Bürger der Europäischen Union sind noch ihren Wohnort oder satzungsmäßigen Sitz in einem Mitgliedstaat haben, an den zuständigen Ausschuss übermittelt.