1. Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments in Bezug auf Artikel 216 zu Ausschusssitzungen
Bericht: Gabriele Bischoff (A9-0203/2022) (Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für die Annahme der Änderungen am Wortlaut der Geschäftsordnung erforderlich)
Gegenstand
Änd. Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
Artikel 216 § 1
4
Mitglieder
NA
-
273, 300, 61
1
Ausschuss
getr.
1/NA
+
565, 15, 52
2/NA
+
381, 194, 61
3/NA
-
339, 238, 57
4/NA
+
410, 175, 52
Artikel 216 § 4
2
Ausschuss
+
Artikel 216, nach § 5
5
Mitglieder
NA
-
279, 301, 59
3
Ausschuss
+
Vorschlag für einen Beschluss
NA
+
555, 20, 63
Anträge auf namentliche Abstimmung
Verts/ALE:
Änderungsanträge 1, 4, 5
Anträge auf getrennte Abstimmung
Mitglieder, Verts/ALE:
Änderungsantrag 1
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „Bei Einberufung einer solchen Sitzung“, „von Fall zu Fall und“, „mit Ausnahme von Abstimmungen“ und „und Ausschusssitzungen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden“
2.Teil
„Bei Einberufung einer solchen Sitzung“ und „von Fall zu Fall und“
3.Teil
„mit Ausnahme von Abstimmungen“
4.Teil
„und Ausschusssitzungen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden“
Verschiedenes
Kira Marie Peter-Hansen, Irena Joveva und Delara Burkhardt haben die Änderungsanträge 4 und 5 ebenfalls unterstützt.
2. Einwand gemäß Artikel 111 Absatz 3 GO: Änderung des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie und des delegierten Rechtsakts zur Offenlegung der Taxonomie
Entschließungsantrag: B9-0338/2022 (Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erforderlich)
3. Einwand gemäß Artikel 111 Absatz 3 GO: technische Standards für die Anwendung von Positionslimits für Warenderivate und für Verfahren für Anträge auf Ausnahmen von Positionslimits
Entschließungsantrag: B9-0345/2022 (Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erforderlich)
„fordert die Einführung von Rechtsvorschriften zum Schutz von LGBTI+, zur strafrechtlichen Verfolgung von gegen sie gerichteter Gewalt und hassmotivierten Delikten sowie zur Förderung ihrer sozialen Inklusion; fordert die Annahme des Aktionsplans für die Gleichstellung von LGBTI in Bosnien und Herzegowina 2021–2023, der seit 2020 blockiert wird;“
2.Teil
„begrüßt die Schlussfolgerung der sektorübergreifenden Arbeitsgruppe zu den Rechten gleichgeschlechtlicher Personen und Partnerschaften, die offiziell die Ausarbeitung eines Gesetzes über gleichgeschlechtliche Partnerschaften empfohlen hat; fordert die Regierung auf, diese Empfehlungen unverzüglich umzusetzen;“
PPE:
§ 78
1.Teil
„weist darauf hin, dass in dem Land ein zugängliches und effizientes Asylsystem sowie ein umfassendes Angebot an Integrationsdiensten für Asylbewerber geschaffen werden muss; betont, dass die Transparenz und die Kontrolle bei der Zuweisung und Verwendung von EU-Mitteln im Bereich der Migration erhöht werden müssen, insbesondere bei den umfangreichen Mitteln, die von der Internationalen Organisation für Migration eingesetzt werden;“
2.Teil
„ist besorgt über zahlreiche glaubwürdige Berichte über Zurückweisungen von Menschen nach Bosnien und Herzegowina;“
Verts/ALE, Renew:
Änderungsantrag 4
1.Teil
„begrüßt, dass der Europäische Rat alle politischen Entscheidungsträger in Bosnien und Herzegowina in seinen Schlussfolgerungen vom 23. Juni 2022 aufgefordert hat, die in der politischen Einigung vom 12. Juni 2022 eingegangenen Verpflichtungen rasch umzusetzen“
2.Teil
„und die Verfassungs- und Wahlreform, die es dem Land ermöglichen wird, im Einklang mit der Stellungnahme der Kommission entschieden auf seinem europäischen Weg voranzukommen, dringend abzuschließen;“
Verschiedenes
Marlene Mortler und Michael Gahler haben ihre Unterstützung für Änderungsantrag 14 zurückgezogen.
gesamter Text ohne die Worte „für die Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul“
2.Teil
diese Worte
§ 72
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung“
2.Teil
diese Worte
The Left:
§ 3
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „die vollständige Angleichung an die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, einschließlich der Sanktionen gegen Russland“
gesamter Text ohne die Worte „bedauert jedoch, dass fünf Mitgliedstaaten das Kosovo noch nicht anerkannt haben, und bekräftigt seine Forderung, dies umgehend zu tun“
2.Teil
diese Worte
ID:
§ 70
1.Teil
„ist besorgt über die anhaltende Auswanderung und den entsprechenden demografischen Rückgang,“
2.Teil
„durch die dem Kosovo dringend benötigte hoch qualifizierte Arbeitskräfte vorenthalten werden, auch Bedienstete des Gesundheitswesens, was sich negativ auf das Gesundheitswesen auswirkt, und fordert das Kosovo auf, umfangreiche soziale und wirtschaftliche Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu ergreifen; begrüßt die Einleitung von Reformen zur Verbesserung der Kapazitäten der Arbeitsvermittlungsdienste des Kosovo und die Umsetzung einschlägiger aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, einschließlich Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und zur Ausbildung am Arbeitsplatz;“
§ 86
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „der Regierung und dem Parlament“
2.Teil
diese Worte
8. Die EU und die Verteidigung des Multilateralismus
„weist darauf hin, dass die Verletzung von Umweltrechten tiefgreifende Folgen für eine Vielzahl von Menschenrechten hat, darunter das Recht auf Leben, Selbstbestimmung, Nahrung, Wasser, Gesundheit sowie kulturelle, bürgerliche und politische Rechte; betont, dass die biologische Vielfalt und die Menschenrechte miteinander verknüpft und voneinander abhängig sind, und verweist auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten, die biologische Vielfalt, von der diese Rechte abhängen, zu schützen, indem sie unter anderem die Bürger in Beschlüsse im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt einbeziehen und bei einem Verlust bzw. der Zerstörung der biologischen Vielfalt Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen gewähren;“
2.Teil
„bekundet seine Unterstützung für die im Entstehen begriffenen normativen Anstrengungen auf internationaler Ebene in Bezug auf Umweltkriminalität; legt der EU und den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nahe, die Anerkennung des Ökozids als internationales Verbrechen im Sinne des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) voranzubringen;“
§ 90
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „und Rechte“
2.Teil
diese Worte
9. Verbesserung der Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern
„betont, dass Übernahmen durch die Belegschaft eine mögliche Lösung sein können, um den Verlust von Arbeitsplätzen infolge einer Umstrukturierung zu verhindern; begrüßt die aktuellen Initiativen in den Mitgliedstaaten, die bezwecken, Belegschaften, die an einer Übernahme interessiert sind, und Genossenschaften, die aus einer Übernahme durch die Belegschaft hervorgehen, Strukturen zur Unterstützung von Unternehmen zur Verfügung zu stellen, einschließlich Rechtsberatung, finanzielle Unterstützung, Hilfe bei der Erstellung von Geschäftsplänen und Bereitstellung der von externen Investoren benötigten Daten; fordert die anderen Mitgliedstaaten auf, ähnliche Initiativen durchzuführen und dieses Thema in die Empfehlung des Rates von 2023 aufzunehmen, um diese Initiativen auf regionaler und nationaler Ebene weiter zu unterstützen;“
2.Teil
„unterstreicht die Rolle der Arbeitnehmervertretungen, einschließlich der Gewerkschaften, bei der Unterstützung von und dem Aufbau von Beziehungen zu Genossenschaftsverbänden, die Übernahmen durch die Belegschaft unterstützen, um deren Erfolgschancen zu verbessern;“
§ 37
1.Teil
„verweist insbesondere auf die zentrale Rolle der Fonds für die Kohäsionspolitik bei der Finanzierung sozialwirtschaftlicher Projekte, zu denen auch der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsionsfonds gehören; weist erneut auf die konkreten Zielsetzungen des ESF+ im Hinblick auf den besseren Zugang zu Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen, sowie die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft hin;“
2.Teil
„erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass die Beschaffungsbehörden ESF+-Mittel zur Finanzierung der „Vermittler von Sozialklauseln“, d. h. der Fachkräfte, die die Umsetzung von Sozialklauseln auf lokaler Ebene fördern und unterstützen, sowie zur Beratung der Behörden bei der Ausarbeitung von Auftragsunterlagen, die für die Sozialwirtschaft zugänglich sind; verwendet werden können;“
§ 38
1.Teil
gesamter Text ohne das Wort „bezahlter“
2.Teil
dieses Wort
§ 39
1.Teil
„unterstützt die Einrichtung von nationalen Kompetenzzentren für soziale Innovation, die sich an Sozialunternehmer richten, sowie eines europäischen Kompetenzzentrums für soziale Innovation; erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten jedoch daran, dass soziale Innovation von allen Organisationen der Sozialwirtschaft, einschließlich der gemeinnützigen Sozialdienstleister, sowie von Sozialunternehmern betrieben wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich mit den besonderen Herausforderungen des Sektors der Sozialdienste ohne Erwerbszweck zu befassen, damit dieser Sektor seine innovative Entwicklung fortsetzen kann,“
2.Teil
„während er weiterhin Zuschüsse und Subventionen im Rahmen des ESF+ oder des Projekts Erasmus+ erhält;“
§ 42
1.Teil
„fordert die Kommission auf, bei der nächsten Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) den Anwendungsbereich der Verordnung zu erweitern und die besonderen Bedürfnisse von Einrichtungen der Sozialwirtschaft in Bezug auf den Zugang zu Finanzmitteln und auf die Marktentwicklung angemessen zu berücksichtigen;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, im Bereich der staatlichen Beihilfen soziale Belange besser einzubeziehen, beispielsweise die Förderung der Einstellung benachteiligter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erholung nach COVID-19, verschiedene auf Fakten gestützte Optionen nach Anhörung relevanter Interessenträger auszuloten, um die Entwicklung von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen zu unterstützen, und den nationalen Behörden Klarheit und Orientierung in Bezug auf die Rechtsgrundlage zu bieten, die zur Unterstützung von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen durch staatliche Beihilfen heranzuziehen ist;“
§ 52
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass jede finanzielle Unterstützung der EU für sozialwirtschaftliche Einrichtungen davon abhängig gemacht wird, dass sie die geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und/oder Arbeitgeberpflichten einhalten, die gesetzlich festgelegt sind und/oder aus Tarifverträgen resultieren;“
2.Teil
diese Worte
§ 60
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „Koordinatoren für die Sozialwirtschaft zu benennen und“
2.Teil
diese Worte
11. Intersektionelle Diskriminierung in der EU – die sozioökonomische Lage von Frauen afrikanischer, nahöstlicher, lateinamerikanischer und asiatischer Abstammung