„unterstreicht jedoch, dass die von den Mitgliedstaaten für die MFR-Ausgaben abgerufenen Einnahmen als Prozentsatz des Bruttonationaleinkommens (BNE) aufgrund der unerwartet hohen Inflation zurückgegangen sind;“
2.Teil
„stellt ferner fest, dass die Rabatte für die fünf begünstigten Mitgliedstaaten an die Inflation gekoppelt sind und daher stärker gestiegen sind als die Obergrenzen des MFR, wodurch die Belastung für die anderen Mitgliedstaaten, die den Fehlbetrag wettmachen müssen, gestiegen ist; fordert, dass die Rabatte unverzüglich auf der Grundlage des Deflators von 2 % angepasst werden; bekräftigt außerdem seinen seit Langem vertretenen Standpunkt, dass Rabatte und andere Korrekturmechanismen abgeschafft werden sollten;“
ID:
§ 17
1.Teil
„erinnert daran, dass die Union und ihre Bürgerinnen und Bürger die Ukraine seit Beginn des Krieges an vorderster Front unterstützt und sich mit den Ukrainern in ihrem Kampf zur Verteidigung der Demokratie gegen den Autoritarismus solidarisch gezeigt haben; betont, dass bisher mehr als 30 Mrd. EUR an Finanzhilfe aus dem EU-Haushalt bereitgestellt wurden; bekräftigt seine Auffassung, dass die Union im Mittelpunkt der weiteren Bemühungen stehen muss, die Ukraine finanziell zu unterstützen;“
2.Teil
„und ihr auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu helfen;“
§ 26
1.Teil
„nimmt die Einschätzung der Kommission zur Kenntnis, dass die Umsetzung des neues Migrations- und Asylpakets zwischen 2025 und 2027 zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Mrd. EUR unter Rubrik 4 (Migration und Grenzverwaltung) erfordern wird;“
2.Teil
„ist der Auffassung, dass die zusätzlichen Anforderungen an den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, das Instrument für Grenzverwaltung und Visa und die dezentralen Agenturen in Rubrik 4 eine weitere Aufstockung in Höhe von 1 Mrd. EUR zu laufenden Preisen über den Kommissionsvorschlag hinaus erfordern und dass die zusätzlichen Mittel ab 2024 zur Verfügung stehen sollten;“ ohne die Worte „den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds“
3.Teil
„den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds“
§ 37
1.Teil
„erinnert daran, dass das Parlament beständig eine Lösung für dieses Problem gefordert hat“
2.Teil
„und darauf bestanden hat, dass die EURI-Rückzahlungskosten über die Obergrenzen des MFR hinaus angesetzt werden;“
Änderungsantrag 16
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „und im Bedarfsfall eine Aufstockung über den Vorschlag der Kommission für die Obergrenze der Rubrik 1 hinaus“
Gesamter Text ohne die Worte „Um solchen Situationen entgegenzuwirken, sollten öffentliche Mittel, die für staatliche Werbung, die von einer Behörde, einem staatlich kontrollierten oder staatseigenen Unternehmen an einen einzigen Mediendiensteanbieter, einen einzigen Anbieter einer Online-Plattform oder einen einzigen Anbieter einer Online-Suchmaschine zugewiesen werden, 15 % des Gesamtbetrags, der von dieser Behörde oder einem staatlich kontrollierten oder staatseigenen Unternehmen für die staatliche Werbung an die Gesamtheit der auf nationaler Ebene tätigen Mediendiensteanbieter zugewiesen wird, nicht überschreiten.“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 108
1.Teil
„Inhaftierung und Sanktionierung bzw. Durchsuchung und Beschlagnahme oder Untersuchung von Mediendiensteanbietern, ihren Beschäftigten oder, falls vorhanden, ihren Familienangehörigen oder anderen Personen, die ihrem beruflichen Beziehungsgeflecht angehören, einschließlich gelegentlicher Kontakte, bzw. ihrer Geschäfts- und Privaträume,“
2.Teil
„wenn eine solche Maßnahme zu einem Verstoß gegen das Recht führen könnte, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, und insbesondere wenn eine solche Maßnahme den Zugang zu Quellen von Journalisten betreffen könnte;“
Änderungsantrag 110
1.Teil
„Einsatz von Überwachungsmaßnahmen oder Überwachungstechnologien oder Anweisung privater Stellen zum Einsatz solcher Maßnahmen oder solcher Technologien in Geräten oder Maschinen, die von Mediendiensteanbietern oder, falls vorhanden, ihren Familienangehörigen, ihren Beschäftigten oder deren Familienangehörigen“ und „verwendet werden.“
2.Teil
„oder, falls vorhanden, von jeder anderen Person, die ihrem beruflichen Beziehungsgeflecht angehört, einschließlich gelegentlicher Kontakte,“
Änderungsantrag 152
1.Teil
„Das Gremium hat ein Sekretariat“
2.Teil
„und wird von der gemäß Artikel 11a eingerichteten Sachverständigengruppe beraten.“
Änderungsantrag 297
1.Teil
„Die Mitgliedstaaten achten zum Nutzen des öffentlichen Diskurses das Recht der breiten Öffentlichkeit auf Empfang einer Vielzahl von Mediendiensten, die unter Achtung der redaktionellen Freiheit der Mediendiensteanbieter erstellt werden.“
2.Teil
„Die breite Öffentlichkeit hat das Recht, zutreffende auf professionelle und objektive Art und Weise bereitgestellte Informationen zu erhalten.“
3.Teil
„Jede betroffene Partei hat das Recht auf Gegendarstellung und Zugang zu einem Rechtsbehelf, auch vor einem Gericht, wenn ihre Rechte durch einen Mediendiensteanbieter verletzt werden.“
The Left:
Änderungsantrag 114
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „ba und“
2.Teil
diese Worte
Verts/ALE:
Änderungsantrag 43
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „Um die Auswirkungen einer Aussetzung oder Beschränkung dieser Inhalte auf die Informationsfreiheit der Nutzer so gering wie möglich zu halten, sollten sehr große Online-Plattformen dem Mediendiensteanbieter die Möglichkeit geben, innerhalb von 24 Stunden auf die Begründung zu reagieren, bevor die Beschränkung oder Aussetzung wirksam wird.“ und „Beabsichtigt ein Anbieter einer sehr großen Online-Plattform, die Aussetzung oder Beschränkung dennoch weiterhin anzuwenden, so sollte die zuständige Regulierungsbehörde oder -stelle oder die Stelle des Selbst- oder Koregulierungsmechanismus entscheiden, ob die beabsichtigte Aussetzung oder Beschränkung im Hinblick auf die spezifische Klausel in den Geschäftsbedingungen und insbesondere unter Berücksichtigung der Grundfreiheiten gerechtfertigt ist.“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 220
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „oder einzuschränken“ und „innerhalb von 24 Stunden vor dem Wirksamwerden der Aussetzung oder Beschränkung“
2.Teil
diese Worte
7. Einwand gemäß Artikel 112 Absätze 2 und 3 GO: genetisch veränderter Mais der Sorte MON 89034 × 1507 × MIR162 × NK603 × DAS-40278-9 und neun Unterkombinationen