11. Zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP): Zugriff auf Informationen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkten und Nachhaltigkeit ***I
13. Abwicklungsdisziplin, grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, aufsichtliche Zusammenarbeit, Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen und Anforderungen an Zentralverwahrer in Drittländern ***I
Änderungsanträge des federführenden Ausschusses – Abstimmung en bloc
1-4 6-7 11 14-16 19 21-35
Ausschuss
+
Änderungsanträge des federführenden Ausschusses – gesonderte Abstimmungen
10
Ausschuss
getr.
1/NA
+
473, 112, 8
2/NA
—
255, 306, 10
12
Ausschuss
getr.
1/NA
+
550, 36, 10
2/NA
+
478, 89, 16
3/NA
+
476, 94, 21
18
Ausschuss
getr.
1/NA
+
475, 103, 16
2/NA
—
260, 308, 10
20
Ausschuss
NA
—
295, 296, 5
Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1; Verordnung (EU) Nr. 691/2011 Artikel 2 Absatz 7
41S
ECR
—
Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1; Verordnung (EU) Nr. 691/2011 Artikel 2 Absatz 9
42S
ECR
—
Artikel 1 Absatz 1 Nummer 2, nach Buchstabe a; Verordnung (EU) Nr. 691/2011 Artikel 3, nach Absatz 1
40
Renew
NA
+
457, 64, 71
17
Ausschuss
NA
↓
Anhang I; Verordnung (EU) Nr. 691/2011 Anhang IX Abschnitt 4 Absatz 4
43
ECR
—
Erwägung 6
36
Renew
EA
+
313, 278, 3
5
Ausschuss
↓
Nach Erwägung 6
37
Renew
EA
+
314, 275, 8
8
Ausschuss
↓
38
Renew
+
9
Ausschuss
↓
Erwägung 11
39
Renew
+
13
Ausschuss
↓
Vorschlag der Kommission
NA
+
449, 102, 41
Anträge auf namentliche Abstimmung
PPE:
Änderungsanträge 17, 20, 40
Renew:
Änderungsanträge 10, 12, 18
Anträge auf gesonderte Abstimmung
Renew:
Änderungsantrag 20
Anträge auf getrennte Abstimmung
Renew:
Änderungsantrag 10
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „wobei gleichzeitig sicherzustellen ist, dass der intrinsische Wert der Natur und der biologischen Vielfalt nicht untergraben wird, und die Kommerzialisierung sowie die Monetarisierung der Natur zu verhindern ist.“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 12
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „(Copernicus-Dienste)“ und „Die Copernicus-Dienste sollten weiterentwickelt werden, damit Daten zunehmend automatisch erhoben werden können, und für diesen Zweck angemessen finanziert werden.“
2.Teil
„(Copernicus-Dienste)“
3.Teil
„Die Copernicus-Dienste sollten weiterentwickelt werden, damit Daten zunehmend automatisch erhoben werden können, und für diesen Zweck angemessen finanziert werden.“
Änderungsantrag 18
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „Der Bericht umfasst auch mögliche Mängel und andere Aspekte, die bei einem solchen Ansatz fehlen, sowie Lösungen dafür, wie die Untergrabung des intrinsischen Werts der Natur und der biologischen Vielfalt sowie die Kommerzialisierung und Monetarisierung der Natur verhindert werden können.“
2.Teil
diese Worte
15. Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) ***I
Änderungsanträge 111, 137, 139 ursprünglicher Text: Artikel 3 Absatz 2 Nummer 38; Artikel 3 Absatz 2 Nummer 67; Artikel 3 Absatz 2 Nummer 71
Verts/ALE:
Änderungsanträge 12, 23, 59, 70, 82, 154
The Left:
Änderungsanträge 48, 93, 94, 96
Anträge auf getrennte Abstimmung
ID:
Änderungsantrag 119
1.Teil
„Arten von Bremsanlagen und ihre Ersatzteile,“
2.Teil
„die in bereits in Verkehr gebrachte Fahrzeuge nachgerüstet werden können, um die Bremsemissionen erheblich zu verringern,“
Änderungsantrag 120
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „die in bereits in Verkehr gebrachte Fahrzeuge nachgerüstet werden können, um die Bremsemissionen erheblich zu verringern,“
2.Teil
„die in bereits in Verkehr gebrachte Fahrzeuge nachgerüstet werden können, um die Bremsemissionen erheblich zu verringern,“
Anhang III Tabelle 1
1.Teil
Spalten 1 und 2
2.Teil
Spalte 3
Verts/ALE:
Änderungsantrag 10
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „auf normalen Fahrbedingungen beruhen und“
2.Teil
diese Worte
ID, The Left:
Änderungsantrag 91
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „bis zum 31. Dezember 2035“, „und legt […] Grenzwerte für den Reifenabrieb fest“ und „und die Grenzwerte für Abriebemissionen pro Reifenkategorie“
2.Teil
„bis zum 31. Dezember 2035“
3.Teil
„und legt […] Grenzwerte für den Reifenabrieb fest“
4.Teil
„und die Grenzwerte für Abriebemissionen pro Reifenkategorie“
Änderungsantrag 140
1.Teil
„Die Kommission nimmt diese in den Buchstaben a bis c genannten delegierten Rechtsakte unverzüglich nach der Veröffentlichung der einschlägigen einheitlichen Bestimmungen der WP.29 der Vereinten Nationen an.“
2.Teil
„Sollten bis zum 30. Juni 2026 für Reifen der Klasse C1 und bis zum 31. Dezember 2035 für Reifen der Klassen C2 und C3 im Rahmen der WP.29 der Vereinten Nationen keine einheitlichen Bestimmungen festgelegt worden sein, so findet Artikel 7a der vorliegenden Verordnung Anwendung.“ mit Ausnahme der Worte „bis zum 31. Dezember 2035“
3.Teil
„bis zum 31. Dezember 2035“
S&D, Verts/ALE, The Left:
Änderungsantrag 159
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „–7 °C bis 0 °C oder 35 °C bis 38 °C“, „Über 700 m und unter 1 300 m“, „Zwischen 20 % und 30 % der maximalen Radleistung“, „bei üblicher Nutzung und ausgenommen tendenziöse Fahrweise“, „Beliebig, bei üblicher Nutzung und ausgenommen tendenziöse Fahrweise“ und Fußnote 2: „Übliche Nutzung bezieht sich die Fahrtdynamik gemäß Anhang 9 der UN-Regelung Nr. 168.“
2.Teil
„–7 °C bis 0 °C oder 35 °C bis 38 °C“
3.Teil
„Über 700 m und unter 1 300 m“
4.Teil
„Zwischen 20 % und 30 % der maximalen Radleistung“
5.Teil
„bei üblicher Nutzung und ausgenommen tendenziöse Fahrweise“
6.Teil
„Beliebig, bei üblicher Nutzung und ausgenommen tendenziöse Fahrweise“
7.Teil
Fußnote 2: „Übliche Nutzung bezieht sich die Fahrtdynamik gemäß Anhang 9 der UN-Regelung Nr. 168.“
19. Eigenmittelsystem der Europäischen Union *
Bericht: José Manuel Fernandes, Valérie Hayer (A9-0295/2023)
Gegenstand
Änd. Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
Änderungsanträge des federführenden Ausschusses – Abstimmung en bloc
1-5
Ausschuss
+
Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053; Artikel 2 § 1 Buchstabe f
§
ursprünglicher Text
ges.
+
Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053; Artikel 2 § 1, nach Buchstabe f
9
ID
NA
—
83, 453, 59
Erwägung 3
6
ID
—
Erwägung 6
7
ID
NA
—
117, 457, 17
Erwägung 9
8
ID
NA
—
135, 455, 6
Vorschlag der Kommission
NA
+
399, 138, 61
Anträge auf namentliche Abstimmung
ID:
Änderungsanträge 7, 8, 9
Anträge auf gesonderte Abstimmung
ID:
Artikel 1 § 1 Nummer 1 Buchstabe b; Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053, Artikel 2 § 1 Buchstabe f
20. Stärkung des Rechts auf Teilhabe: Legitimität und Resilienz von Wahlprozessen in illiberalen politischen Systemen und autoritären Regimen
„fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Überwachung der Umsetzung von Sanktionen auf Unionsebene zu verstärken und zu zentralisieren und einen Mechanismus zur Verhinderung und Überwachung der Umgehung von Sanktionen auszuarbeiten, um die Fähigkeit Russlands, Sanktionen zu umgehen, einzuschränken; fordert die Behörden der Mitgliedstaaten auf, enger zusammenzuarbeiten, wenn sie Verstöße gegen Sanktionen oder die Umgehung von Sanktionen untersuchen, und durch dynamische und entschiedene Prävention bzw. durch die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen Sanktionen der Union die Folgen solcher Verstöße aufzuzeigen;“
2.Teil
„fordert die Unionsorgane in diesem Zusammenhang auf, rasch eine Einigung über eine ambitionierte Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union zu erzielen; unterstreicht, dass die Strafmaßnahmen verhältnismäßig, aber auch so streng sein müssen, dass sie eine abschreckende Wirkung entfalten;“
3.Teil
„fordert den Europäischen Rat auf, einen Beschluss zur Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Staatsanwaltschaft auf den Straftatbestand des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union zu fassen, wodurch es möglich wäre, eine stärkere Harmonisierung herbeizuführen und derlei Straftaten in der gesamten Union kohärent und einheitlich zu verfolgen;“
PPE:
§ 14
1.Teil
„fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Koordinierung bei der Durchsetzung der bestehenden Sanktionen, mit denen Erdölausfuhren aus Russland belegt sind, zu verstärken und auszuweiten; fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, den Unionsmarkt für fossile Brennstoffe mit Ursprung in Russland vollständig zu schließen;“
2.Teil
„fordert, dass der Ursprung von Einfuhren von fossilen Brennstoffen, Flüssigerdgas und raffinierten fossilen Brennstoffen in harmonisierter Weise geprüft wird, um die Wiederausfuhr von aus Russland stammenden Energieträgern in die Union zu verhindern;“
§ 15
1.Teil
„fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, mit den G7 zusammenzuarbeiten, um die Preisobergrenze für Erdöl und Erdölerzeugnisse aus Russland erheblich zu senken,“
2.Teil
„ein vollständiges Verbot der Einfuhr von Flüssigerdgas und Flüssiggas aus Russland in die Union und der Einfuhr von Brenn- und Kraftstoff und anderen Erdölerzeugnissen aus Drittstaaten zu verhängen, wenn diese Erzeugnisse mit Erdöl aus Russland hergestellt wurden, und die Durchfuhr von Öl und Flüssigerdgas aus Russland durch das Gebiet der Union zu verbieten;“
3.Teil
„fordert die Union auf, Preis- und Mengenobergrenzen für Düngemitteleinfuhren aus Russland und Belarus in die Union einzuführen;“
§ 16
1.Teil
„fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, Sanktionen gegen alle großen Erdölunternehmen aus Russland, die Gazprombank, ihre Tochtergesellschaften sowie deren Vorstände und Führungskräfte zu verhängen;“
2.Teil
„fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Sanktionen gegen Russland auf Aluminiumeinfuhren auszuweiten und Sanktionen auf das LNG-Projekt „Arktis-2“ einzuführen; fordert die Union und die Mitgliedstaaten auf, eine Beschränkung der Tankschiffdienstleistungen und ein Embargo für den Verkauf von Tankschiffen an Russland sowie eine Beschränkung der von Versicherern aus der Union erbrachten Versicherungsdienstleistungen für Tankschiffe, mit denen Öl aus Russland ausgeführt wird, vorzuschlagen;“
3.Teil
„fordert die Länder der Koalition für eine Preisobergrenze auf, den Umschlag von Öl und Flüssigerdgas aus Russland in ihren Hoheitsgewässern und ihrer jeweiligen ausschließlichen Wirtschaftszone zu verbieten; fordert die Union und die Mitgliedstaaten auf, die Durchsetzung der Ölpreisobergrenze und die Einhaltung der Preisobergrenzen insbesondere dadurch zu verbessern, dass Preisbescheinigungen für Ölladungen aus Russland nur von zugelassenen Händlern, die auf einer weißen Liste stehen, ausgestellt werden dürfen und dass die Reedereien aller Tankschiffe, die Hoheitsgewässer der Mitgliedstaaten der Union durchqueren, sich vergewissern müssen, ob sie über eine ausreichende Versicherung (P&I-Versicherung) gegen Ölverschmutzung verfügen;“