GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Verstärkung der unerschütterlichen Unterstützung der EU für die Ukraine angesichts des Angriffskriegs Russlands und der zunehmenden militärischen Zusammenarbeit Nordkoreas und Russlands
26.11.2024 - (2024/2940(RSP))
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B10‑0191/2024 (Verts/ALE)
B10‑0192/2024 (PPE)
B10‑0193/2024 (S&D)
B10‑0198/2024 (Renew)
B10‑0200/2024 (ECR)
Michael Gahler, Danuše Nerudová, Sandra Kalniete, Andrzej Halicki, David McAllister, Sebastião Bugalho, Željana Zovko, Siegfried Mureşan, Nicolás Pascual de la Parte, Isabel Wiseler‑Lima, Mika Aaltola, Wouter Beke, Krzysztof Brejza, Daniel Caspary, Jan Farský, Rasa Juknevičienė, Andrey Kovatchev, Andrius Kubilius, Miriam Lexmann, Antonio López‑Istúriz White, Mirosława Nykiel, Ana Miguel Pedro, Paulius Saudargas, Davor Ivo Stier, Michał Szczerba, Alice Teodorescu Måwe, Ingeborg Ter Laak, Matej Tonin, Pekka Toveri, Inese Vaidere
im Namen der PPE-Fraktion
Yannis Maniatis, Nacho Sánchez Amor, Sven Mikser, Thijs Reuten, Raphaël Glucksmann, César Luena, Evin Incir
im Namen der S&D-Fraktion
Joachim Stanisław Brudziński, Adam Bielan, Rihards Kols, Mariusz Kamiński, Reinis Pozņaks, Alexandr Vondra, Veronika Vrecionová, Michał Dworczyk, Sebastian Tynkkynen, Roberts Zīle, Assita Kanko, Charlie Weimers, Aurelijus Veryga, Jaak Madison, Jadwiga Wiśniewska, Maciej Wąsik, Małgorzata Gosiewska
im Namen der ECR-Fraktion
Petras Auštrevičius, Malik Azmani, Dan Barna, Benoit Cassart, Olivier Chastel, Veronika Cifrová Ostrihoňová, Engin Eroglu, Bart Groothuis, Karin Karlsbro, Ľubica Karvašová, Michał Kobosko, Moritz Körner, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Jan‑Christoph Oetjen, Urmas Paet, Marie‑Agnes Strack‑Zimmermann, Hilde Vautmans, Lucia Yar, Dainius Žalimas
im Namen der Renew-Fraktion
Villy Søvndal
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Per Clausen, Hanna Gedin, Jonas Sjöstedt, Li Andersson, Merja Kyllönen, Jussi Saramo
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Verstärkung der unerschütterlichen Unterstützung der EU für die Ukraine angesichts des Angriffskriegs Russlands und der zunehmenden militärischen Zusammenarbeit Nordkoreas und Russlands
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine und zu Russland, insbesondere jene vom 17. Juli 2024 zu der Notwendigkeit der anhaltenden Unterstützung der EU für die Ukraine[1] und jene vom 19. September 2024 zu der anhaltenden finanziellen und militärischen Unterstützung für die Ukraine durch die Mitgliedstaaten der EU[2], sowie auf seine früheren Entschließungen zur Lage auf der koreanischen Halbinsel,
– unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, die Haager Übereinkommen, die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle und das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,
– unter Hinweis auf die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris für ein neues Europa und das Budapester Memorandum über Sicherheitsgarantien,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine[3], die Verordnung (EU) 2024/2773 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2024 zur Einrichtung des Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen und zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine[4] und auf andere Formen der Unterstützung der Ukraine durch die EU,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Außenministers der Republik Korea Cho Tae-yul und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell vom 4. November 2024 zu der Zusammenarbeit zwischen Nordkorea und Russland,
– unter Hinweis auf die Rede des Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, im Europäischen Parlament am 19. November 2024 anlässlich des 1000. Tags seit Beginn des groß angelegten Einmarschs Russlands in die Ukraine,
– unter Hinweis auf den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Nordkorea, einschließlich der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 14. Oktober 2006,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Nordatlantikrats vom 8. November 2024 zur Demokratischen Volksrepublik Korea,
– unter Hinweis auf die 2010 begründete strategische Partnerschaft zwischen der EU und der Republik Korea,
– gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Russland seit dem 24. Februar 2022 in Fortsetzung seiner seit 2014 währenden Aggression, die auch die Annexion der Krim und die Besetzung von Teilen der Gebiete Donezk und Luhansk umfasst, einen unrechtmäßigen, unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und dadurch beständig und in eklatanter und grober Weise gegen die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen verstößt und das humanitäre Völkerrecht bricht, wie es in den Genfer Konventionen von 1949 festgelegt ist;
B. in der Erwägung, dass Russlands Streitkräfte systematisch und wahllos Wohngebiete und zivile Infrastruktur angegriffen haben, wodurch Tausende ukrainischer Zivilisten getötet wurden und öffentliches und privates Eigentum zerstört wurde; in der Erwägung, dass Russlands Streitkräfte für Deportationen, das Verschwindenlassen auch von Kindern, illegale Inhaftierungen, Folter, die Hinrichtung von Zivilisten, Soldaten und Kriegsgefangenen sowie Terrorakte, einschließlich des Einsatzes von sexueller Gewalt und Massenvergewaltigungen als Kriegswaffe, verantwortlich sind und dass sie die ethnische Zusammensetzung der besetzten Gebiete der Ukraine weiter verändern;
C. in der Erwägung, dass Russland seine Luftangriffe auf die Ukraine ausweitet und in der gesamten Ukraine die Infrastruktur für die Stromerzeugung und -übertragung mit einer beträchtlichen Anzahl von Raketen und Drohnen beschießt, was Stromausfälle bewirkt, in deren Folge Ukrenerho, der wichtigste Stromanbieter der Ukraine, zur Stabilisierung des Energiesystems landesweite Rationierungsmaßnahmen bekannt geben und vornehmen muss;
D. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten solidarisch an der Seite der Ukraine stehen und erhebliche humanitäre, finanzielle und militärische Unterstützung leisten, um die Ukraine bei der Verteidigung bis zu ihrem Sieg und beim Wiederaufbau zu unterstützen; in der Erwägung, dass die Qualität und der Umfang der militärischen Hilfe jedoch nach wie vor unzureichend sind und es nach Lieferentscheidungen zu Verzögerungen bei der tatsächlichen Lieferung von Waffen und Munition an die Ukraine kommt; in der Erwägung, dass eine beträchtliche Anzahl der Systeme, die die Ukraine nach dem auf dem NATO-Gipfel gefassten Beschlusses erhalten sollte, noch nicht eingetroffen ist;
E. in der Erwägung, dass eine Reihe von Drittländern – insbesondere Iran, Nordkorea und Belarus – Russland Waffen und Munition in erheblichem Umfang liefern und dass Belarus sein Hoheitsgebiet Russland für Angriffe auf die Ukraine zur Verfügung gestellt hat;
F. in der Erwägung, dass in dem Vertrag über eine umfassende strategische Partnerschaft zwischen Russland und Nordkorea, der am 18. Juni 2024 unterzeichnet wurde, im Fall eines bewaffneten Angriffs gegenseitiger militärischer Beistand, auch mit nuklearen und konventionellen Waffen, vorgesehen ist, wodurch die militärischen Beziehungen zwischen den beiden Nationen vertieft werden; in der Erwägung, dass durch diese Entwicklung erhebliche sicherheitspolitische Herausforderungen in Asien und Europa miteinander verknüpft werden, wodurch sich die Aufgabe, die globale Stabilität aufrechtzuerhalten, noch komplexer gestaltet;
G. in der Erwägung, dass Nordkorea und Russland durch den Einsatz nordkoreanischer Soldaten zur Unterstützung der Streitkräfte Russlands den Konflikt in der Ukraine unmittelbar eskalieren, was eine gefährliche Ausweitung des Krieges mit schwerwiegenden Folgen für die regionale und globale Sicherheit bedeutet; in der Erwägung, dass die Waffenlieferungen Nordkoreas an Russland, darunter Munition und militärisches Gerät, einen klaren Verstoß gegen die Sanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen darstellen, mit denen die Verbreitung von Waffen aus Nordkorea verhindert werden soll;
H. in der Erwägung, dass nach Angaben des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj bereits 11 000 nordkoreanische Soldaten in der Nähe der Grenze der Ukraine eingesetzt werden und dieses Kontingent weiter aufgestockt werden könnte; in der Erwägung, dass Nordkorea als Gegenleistung für die Lieferung von Munition und die Entsendung von Soldaten dringend benötigte Nahrungsmittel, Öl und Geld von Russland und möglicherweise weitere Unterstützung bei der Entwicklung von Know-how in Bezug auf Kernwaffen und Raketentechnologien erhält;
I. in der Erwägung, dass Nordkorea seine Drohungen verschärft und seine Wiedervereinigungspolitik aufgegeben hat und seine Provokationen in der Region fortsetzt, insbesondere durch Raketentests und Demonstrationen seiner militärischen Macht, wodurch die Gefahr eines militärischen Konflikts zunimmt und die Bemühungen um eine friedliche Lösung des Korea-Konflikts untergraben werden;
J. in der Erwägung, dass Russlands Streitkräfte im Rahmen eines zwielichtigen Menschenhandels Hunderte Huthi-Söldner aus dem Jemen für den Kampf im Konflikt in der Ukraine rekrutiert haben sollen, was die zunehmenden Verbindungen zwischen Moskau und der Huthi-Rebellengruppe verdeutlicht;
K. in der Erwägung, dass Iran Lieferungen ballistischer Kurzstreckenraketen vom Typ Fath-360 nach Russland verbracht hat; in der Erwägung, dass die EU, Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich infolgedessen weitere Sanktionen gegen Iran verhängt haben;
L. in der Erwägung, dass China aktuell der größte Lieferant von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und militärischen Gütern ist, die die militärische Basis Russlands und den Angriffskrieg gegen die Ukraine stützen; in der Erwägung, dass der EU stichhaltige Beweise dafür vorliegen, dass in Chinas westlicher Region Xinjiang bewaffnete Drohnen für Russlands Militär hergestellt werden;
M. in der Erwägung, dass die neu gewählte Präsidentin des Europäischen Parlaments und die neu gewählte Präsidentin der Kommission umgehend zugesagt haben, ihre unerschütterliche Unterstützung für die Ukraine aufrechtzuerhalten; in der Erwägung, dass erwartet wird, dass der gewählte Präsident der Vereinigten Staaten es ihnen gleichtut; in der Erwägung, dass alles andere als ein Sieg der Ukraine weithin als strategische Niederlage sowohl für Europa als auch für die Vereinigten Staaten wahrgenommen würde und weitreichende Folgen für deren Sicherheit hätte;
N. in der Erwägung, dass der Präsident der USA, Joe Biden, es der Ukraine gestattet hat, das von den USA hergestellte Raketensystem ATACMS (Army TACtical Missile System) im Gebiet Kursk der Russischen Föderation einzusetzen; in der Erwägung, dass Frankreich und das Vereinigte Königreich der Ukraine Marschflugkörper vom Typ SCALP bzw. Storm Shadow zur Verfügung gestellt und beide Länder deren Einsatz gegen Ziele in Russland gestatten; in der Erwägung, dass Deutschland seinen politischen Kurs beibehält und der Ukraine nach wie vor keine Marschflugkörper vom Typ Taurus liefert, die eine größere Reichweite haben;
O. in der Erwägung, dass das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung nach dem Völkerrecht verhältnismäßige militärische Handlungen – nicht nur auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet – umfasst; in der Erwägung, dass die Ukraine Berichten zufolge nach der jüngsten Aufhebung der Beschränkungen durch Geberländer Waffensysteme mit größerer Reichweite gegen militärische Ziele auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation eingesetzt hat;
P. in der Erwägung, dass Russland am 21. November 2024 die ukrainische Stadt Dnipro mit einer ballistischen Mittelstreckenrakete beschossen hat;
Q. in der Erwägung, dass die EU seit Februar 2022 14 Sanktionspakete verabschiedet hat, mit denen insbesondere die Möglichkeiten des Kremls, den von ihm begonnenen Krieg zu finanzieren, so weit wie möglich eingeschränkt werden sollen; in der Erwägung, dass diese Sanktionen für einen Zeitraum von jeweils sechs Monaten gelten; in der Erwägung, dass ein Vorschlag zur Verlängerung der Dauer der Sanktionen auf drei Jahre nicht angenommen wurde; in der Erwägung, dass Ungarn mit seinem Veto den Vorschlag blockiert hat und damit die Sicherheit, die längerfristige Stabilität und die Unterstützung dieser Darlehensstruktur behindert;
R. in der Erwägung, dass sich die militärische Unterstützung der EU für die Ukraine – die über die Europäische Friedensfazilität (EFF) und direkt von den Mitgliedstaaten bereitgestellt wird – auf insgesamt rund 43,5 Mrd. EUR beläuft; in der Erwägung, dass die EU im August 2024 erst die erste Tranche von 1,4 Mrd. EUR an Marktlagengewinnen, die im Zusammenhang mit den eingefrorenen Vermögenswerten der Zentralbank Russlands entstanden sind, über die Europäische Friedensfazilität abgerufen hat, um die Ukraine weiter militärisch zu unterstützen;
S. in der Erwägung, dass die EU gemeinsam mit den G7-Ländern den Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen angenommen hat, bei dem die Darlehen, die die EU der Ukraine gewährt hat, unter Rückgriff auf die Marktlagengewinne aus eingefrorenen russländischen Vermögenswerten zurückgezahlt werden; in der Erwägung, dass diese eingefrorenen Vermögenswerte derzeit noch nicht direkt zur finanziellen Unterstützung der Ukraine verwendet werden, sondern lediglich die Marktlagengewinne aus diesen eingefrorenen Vermögenswerten; in der Erwägung, dass die EU im Rahmen des Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen bis zu 35 Mrd. EUR an neuen Makrofinanzhilfen bereitstellen wird;
T. in der Erwägung, dass Ungarn sowohl den im März 2024 im Rahmen der EFF neu eingerichteten Unterstützungsfonds für die Ukraine mit Mitteln in Höhe von 5 Mrd. EUR als auch die achte Tranche der Erstattungen im Rahmen der EFF an die Mitgliedstaaten blockiert, die der Ukraine seit über zwei Jahren militärische Hilfe leisten; in der Erwägung, dass der Ministerpräsident und der Außenminister Ungarns nach Moskau gereist sind, um sich mit dem Aggressorstaat ins Benehmen zu setzen;
U. in der Erwägung, dass Präsident Wolodymyr Selenskyj in seiner Rede am 19. November 2024 vor der Werchowna Rada den Plan für die innere Standhaftigkeit der Ukraine vorgestellt hat, der zehn zentrale Punkte umfasst, nämlich Einheit, Front, Waffen, Geld, Energie, Sicherheit, Territorialgemeinden, Humankapital, kulturelle Souveränität und Heldenpolitik; in der Erwägung, dass Präsident Wolodymyr Selenskyj im September 2022 die Friedensformel der Ukraine vorgestellt hat, in der zehn Voraussetzungen für einen gerechten Frieden für die Ukraine und für die Wiederherstellung der regelbasierten Ordnung dargelegt wurden;
1. verurteilt erneut den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der nun schon über 1 000 Tage währt, wenn man dabei außer Acht lässt, dass die Aggression 2014 begonnen hat, und verurteilt erneut, dass Drittländer in diesen Krieg verwickelt sind bzw. sich an ihm beteiligen und ihn unterstützen; fordert Russland auf, alle militärischen Handlungen in der Ukraine umgehend einzustellen, sämtliche Streitkräfte und das gesamte militärische Gerät bedingungslos aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen, ukrainische Kriegsgefangene und unrechtmäßig festgehaltene ukrainische Zivilisten freizulassen, entführte ukrainische Kinder in die Ukraine zurückkehren zu lassen und die Ukraine für den ihrer Bevölkerung zugefügten Schaden und für die Schäden an Land, Natur und Infrastruktur zu entschädigen;
2. verurteilt zudem, dass Russland seinen Angriffskrieg unablässig eskaliert, insbesondere durch seine Bombenangriffe auf Zivilisten und kritische Infrastruktur, seinen Rückgriff auf Nordkorea zwecks Entsendung von Soldaten in den Kampf gegen die ukrainische Armee und seine Erprobung neuer ballistischer Flugkörper in der Ukraine; ist der Ansicht, dass durch diese jüngsten Eskalationsschritte der Krieg eine neue Phase eingetreten ist und eine neue Gefahr für die Sicherheit Europas als Ganzes heraufbeschworen wurde; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die anderen Partner der Ukraine auf, entsprechend darauf zu reagieren;
3. weist erneut darauf hin, dass Russlands Drohungen mit Nuklearschlägen die EU nicht davon abhalten werden, der Ukraine weiter Unterstützung zur Selbstverteidigung zu leisten; fordert alle Staaten nachdrücklich auf, sich dagegen auszusprechen, dass derlei Drohungen allgemein üblich werden;
4. bekundet der Bevölkerung der Ukraine seine ungeteilte Solidarität; bekräftigt das unerschütterliche Engagement der EU für die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und betont, dass die Solidaritätsmaßnahmen der EU im Rahmen der Bereitstellung politischer, militärischer, humanitärer, wirtschaftlicher und finanzieller Unterstützung für die Ukraine verstärkt und beschleunigt werden müssen, bis die Ukraine den Krieg gewinnt und so dem Angriffskrieg Russlands ein Ende gesetzt und es der Ukraine ermöglicht wird, ihre gesamte Bevölkerung zu befreien; bekräftigt, dass die Ukraine – als Opfer einer Aggression – gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen das legitime Recht zur Selbstverteidigung hat; bekräftigt das Engagement der EU für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine auf der Grundlage ihrer Souveränität und territorialen Unversehrtheit und unterstützt die Friedensformel der Ukraine als Rahmen für das Engagement der internationalen Gemeinschaft;
5. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, tatkräftig darauf hinzuarbeiten, eine möglichst breite internationale Unterstützung für die Ukraine zu erwirken und aufrechtzuerhalten und eine friedliche Lösung zur Beilegung des Krieges zu finden, die auf der uneingeschränkten Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine und den Grundsätzen des Völkerrechts beruhen muss und bei der Russland für seine Kriegsverbrechen und sein Verbrechen der Aggression zur Rechenschaft gezogen wird und Reparationen und andere Zahlungen für den von ihm in der Ukraine verursachten massiven materiellen und immateriellen Schaden entrichten muss; beharrt darauf, dass ohne die Ukraine keine Verhandlungen über die Ukraine geführt werden dürfen; fordert ein tatkräftiges Engagement der EU und der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Friedensformel der Ukraine sowie bei der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Abhaltung des zweiten Friedensgipfels, auch in Zusammenarbeit mit Ländern des Globalen Südens; ist davon überzeugt, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten mit einer klaren Strategie, konkreten Zielen und einem genauen Fahrplan an der Schaffung der künftigen belastbaren Sicherheitsgarantien für die Ukraine auf der Grundlage der Friedensformel und des Siegesplans der Ukraine beteiligen müssen; bedauert, dass der deutsche Bundeskanzler unlängst wieder mit Wladimir Putin telefoniert hat;
6. missbilligt die militärische Unterstützung Russlands durch Iran, Belarus und Nordkorea und verurteilt insbesondere die gesamte militärische Unterstützung durch Nordkorea, durch die der Konflikt weiter verschärft wird; bekräftigt, dass sowohl der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine als auch die Beteiligung Nordkoreas an diesem Krieg sowie die Nuklear- und Raketenprogramme Nordkoreas eine erhebliche Bedrohung für die regelbasierte internationale Ordnung darstellen; verurteilt, dass Russland und Nordkorea – das Regime, das dem umfangreichsten Sanktionssystem der Vereinten Nationen unterliegt – einen Vertrag über eine umfassende strategische Partnerschaft unterzeichnet und unlängst ratifiziert haben; fordert Nordkorea nachdrücklich auf, seine Soldaten aus Russland abzuziehen und die militärische Zusammenarbeit mit Russland zu beenden; fordert Russland auf, alle Formen der militärischen und technologischen Zusammenarbeit mit Nordkorea einzustellen und seinen Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag und mehreren Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nachzukommen; gibt warnend zu bedenken, dass diese militärische Partnerschaft insofern schwerwiegende Auswirkungen hat, als sie andere autokratische Regime dazu inspiriert, sich aktiv an militärischen Konflikten zu beteiligen;
7. verurteilt aufs Allerschärfste, dass China Russland Güter mit doppeltem Verwendungszweck und militärische Güter liefert; weist China erneut darauf hin, dass es als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Verantwortung dafür trägt, sich für die Verteidigung der regelbasierten internationalen Ordnung einzusetzen, und fordert das Land daher auf, jegliche Militärhilfe und jegliche Unterstützung mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für Russland und seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine einzustellen; betont, dass die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und China erheblich beeinträchtigt werden könnten, wenn es sich in dieser Angelegenheit weigert, seinen Kurs zu ändern; hebt hervor, dass China erheblichen Einfluss auf Nordkorea und Russland hat, und fordert China nachdrücklich auf, seinen Beitrag dazu zu leisten, dass Spannungen abgebaut werden und eine weitere Eskalation der Feindseligkeiten verhindert wird; ist zutiefst besorgt darüber, dass sich die Abhängigkeit der EU von China auf ihre Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Frage auswirkt, ob die Mitgliedstaaten überhaupt in der Lage sind, ihre nationale Sicherheit und die EU als Ganzes zu schützen;
8. fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, rasch und entschlossen gegen diese besorgniserregende Eskalation vorzugehen; fordert eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zur Verhinderung von Waffenlieferungen Nordkoreas an Russland, was auch verbesserte Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen im Rahmen der Vereinten Nationen und durch multilaterale Bündnisse umfasst; fordert die EU nachdrücklich auf, Personen und Organisationen in Nordkorea, die an Waffenlieferungen und Truppenentsendungen beteiligt sind, sowie die daran mitwirkenden Mittelsmänner mit Entschiedenheit zu sanktionieren; begrüßt, dass sich die internationale Gemeinschaft darum bemüht, hart gegen den illegalen Waffenhandel Nordkoreas vorzugehen, und betont, dass dauerhaft Druck auf Pjöngjang ausgeübt werden muss, damit es seine destabilisierenden Handlungen einstellt; fordert alle Mitgliedstaaten der EU und der Vereinten Nationen auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sämtliche Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Nordkorea tatsächlich durchzusetzen, und schon im Vorfeld alle Wege zu versperren, über die Nordkorea Finanzmittel, Material und Wissen für seine illegalen Waffenprogramme erhält;
9. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Sanktionsregelung gegen Nordkorea, Belarus und Iran angesichts ihrer militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine auszuweiten und zu verschärfen und alle wichtigen Organisationen und Personen aus China in die EU-Sanktionsliste aufzunehmen, die Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und Russlands Verteidigungs- und Sicherheitssektor unmittelbar unterstützen;
10. ist zutiefst besorgt darüber, dass Nordkorea Nukleartechnologie oder Technologie für ballistische Flugkörper geliefert werden könnte, wodurch die internationalen Nichtverbreitungsbemühungen ausgehöhlt würden und eine erhebliche Bedrohung für den Frieden und die Stabilität auf der Koreanischen Halbinsel und weltweit heraufbeschworen würde; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den G7- und G20-Partnern einen alternativen Mechanismus für die Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen auszuarbeiten und zu stärken, mit dem die Sanktionen gegen Nordkorea wirksam überwacht und auch durchgesetzt werden;
11. ist zutiefst besorgt über die ständigen und schweren Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea, wo die Bevölkerung infolge der Unterdrückungsmaßnahmen des Regimes und der systematischen Vernachlässigung der Grundbedürfnisse weitverbreitetem Leid ausgesetzt ist; verurteilt, dass Nordkorea zulasten des dringenden humanitären Bedarfs im Inland Ressourcen für militärische Aktivitäten und externe Konflikte abzweigt und zudem Russlands Angriffskrieg unterstützt; fordert die EU und internationale Partner auf, ihre Bemühungen zu verstärken, die darauf gerichtet sind, das nordkoreanische Regime für seine Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen; fordert nachdrücklich, Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger stärker zu unterstützen, die daran mitwirken, derlei Verstöße zu dokumentieren und den Bürgerinnen und Bürgern in Nordkorea Hilfe zukommen zu lassen; fordert die Regierung Chinas nachdrücklich auf, Zurückweisungspraktiken einzustellen und Flüchtlingen aus Nordkorea Zugang zu internationalem Schutz zu gewähren; fordert Nordkorea auf, Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen in das Land einreisen zu lassen, damit eine Bewertung der Lage der Menschenrechte und der Fälle des Verschwindenlassens und der Behandlung von Häftlingen und rückgeführten Flüchtlingen durchgeführt werden kann, auch in den Fällen von Kim Cheol-ok und der südkoreanischen Missionare Kim Jung-wook, Kim Kook-kie und Choi Chun-gil;
12. betont, dass eine umfassende EU-Strategie vonnöten ist, um etwas gegen die weitreichenden Auswirkungen autoritärer Bündnisse zu unternehmen, insbesondere zwischen Russland, Nordkorea, Belarus, Iran, China und anderen Staaten, die die regelbasierte internationale Ordnung schwächen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich aktiv darum zu bemühen, das globale System der Nichtverbreitung von Kernwaffen zu fördern, und fordert eine engere Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, um die Spannungen im Indopazifikraum abzubauen;
13. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre militärische Unterstützung für die Ukraine auszuweiten, auch durch die Lieferung von Kampfflugzeugen, Marschflugkörpern mit großer Reichweite, wozu auch Taurus-Marschflugkörper gehören, modernen Luftabwehrsystemen wie den Systemen Patriot und SAMP/T samt Munition, MANPADS, Artilleriesystemen und -geschossen sowie durch Programme zur Ausbildung der Streitkräfte der Ukraine, und fordert eine beschleunigte Lieferung der zur Deckung des dringenden Bedarfs der Ukraine zugesagten Ausrüstung; bekräftigt seinen Standpunkt, dass alle EU-Mitgliedstaaten und NATO-Verbündeten gemeinsam und individuell ihre Zusage geben sollten, jährlich mindestens 0,25 % ihres BIP für die militärische Unterstützung der Ukraine aufzuwenden; begrüßt, dass gemeinsame Sicherheitszusagen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine unterzeichnet wurden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, rasch zu handeln, um die gemachten Zusagen in die Tat umzusetzen; fordert die Kommission und den Rat auf, die vollständige Inbetriebnahme der europäischen Infrastruktur für Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten (IRIS2) vorrangig zu behandeln und der Ukraine (und Taiwan) so bald wie möglich Zugang zu diesem System zu gewähren;
14. fordert den Rat auf, seine Sanktionen gegen Russland auszuweiten; fordert weitere Sanktionen gegen Wirtschaftszweige, die für Russland von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind (Hüttenindustrie, Nuklearindustrie, Chemieindustrie, Landwirtschaft und Bankwesen), auf Rohstoffe aus Russland wie Aluminium, Stahlerzeugnisse, Uran, Titan und Nickel; fordert zudem ein vollständiges Embargo auf Einfuhren von fossilen Brennstoffen und Flüssigerdgas aus Russland in die EU und in Abstimmung mit den G7-Partnern eine weitere Senkung der Preisobergrenze für Erdölerzeugnisse aus Russland, um nicht mehr auf diese Weise zur Finanzierung des rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands beizutragen; fordert schärfere und gezieltere Sanktionen gegen Russlands Schattenflotte; betont, dass jegliche Zusammenarbeit mit Russland im Bereich Kernenergie eingestellt werden muss;
15. fordert insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die ihre eigenen Zusagen in Bezug auf die Herstellung von Verteidigungsgütern und die direkte Unterstützung einschlägiger Produktionskapazitäten nicht einhalten, auf, Joint Ventures mit der Ukraine einzugehen oder direkt in der Ukraine Aufträge zu vergeben; fordert die Mitgliedstaaten auf, Direktinvestitionen in den Ausbau der Kapazitäten der Militärindustrie der Ukraine nach dem Vorbild Dänemarks zu beschleunigen; fordert die EU auf, dieses Modell in den Hilfsfonds für die Ukraine aufzunehmen;
16. fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, aktiv zur Aufrechterhaltung der Geschlossenheit bei den Sanktionen beizutragen und die Annahme des 15. Sanktionspakets zügig voranzutreiben; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gezielt Druck auf Ungarn auszuüben, damit es seine unverantwortliche Blockade der Europäischen Friedensfazilität (EFF), einschließlich des neu eingerichteten Unterstützungsfonds für die Ukraine, beendet, da durch diese Blockade verhindert wird, dass 6,6 Mrd. EUR als Teilerstattung für Mitgliedstaaten, die die Ukraine militärisch unterstützen, freigegeben werden; betont, dass für den Fall, dass die EFF bis zur nächsten Tagung des Europäischen Rates blockiert bleibt, umgehend ein neues Format festgelegt werden muss, in dem nur diejenigen Mitgliedstaaten vertreten sind, die bereit und in der Lage sind, der Ukraine militärische Hilfe zu leisten, oder dass nationale Beiträge zurückgezahlt werden müssen, um die reibungslose Finanzierung der bilateralen Hilfe nicht zu behindern;
17. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Problem der Umgehung der Sanktionen durch Unternehmen und Einzelpersonen in der EU bzw. über Dritte und Drittstaaten systematisch anzugehen und restriktive Maßnahmen gegen alle Einrichtungen zu ergreifen und strikt umzusetzen, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen und Russlands Militärkomplex mit Technologien und Gütern mit militärischem oder doppeltem Verwendungszweck versorgen, damit sichergestellt wird, dass keine Waffen oder Ressourcen mehr über Schlupflöcher nach Russland gelangen; hält es für wesentlich, die Kontrollen der Ausfuhr und Wartung von in der EU hergestellter Hochtechnologieausrüstung zu verstärken sowie die Strafverfolgungsmaßnahmen und die Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Umgehung von Sanktionen zu verhindern; fordert, dass vordringlich der Handel der EU-Mitgliedstaaten mit den Ländern Zentralasiens sowie mit der Türkei und Aserbaidschan strenger überprüft wird, da die EU-Sanktionen eindeutig über diese Länder umgangen werden;
18. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, die derzeitige Dauer der gegen Russland verhängten Sanktionen zu überarbeiten und die Geltungsdauer von sechs Monaten auf drei Jahre zu verlängern und damit auf eine solidere und stärker strategisch ausgerichtete Grundlage zu stellen; stellt fest, dass durch eine solche Maßnahme die Kohärenz und Vorhersehbarkeit des außenpolitischen Kurses der EU verbessert und dieser Kurs vor missbräuchlicher Instrumentalisierung des Erfordernisses der Einstimmigkeit geschützt, die Wirkung der Sanktionen verstärkt, eine klare Botschaft des Eintretens für die Wahrung des Völkerrechts und die europäische Sicherheit gesendet und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand der häufigen Verlängerungen verringert würde;
19. begrüßt die Entscheidung des Präsidenten der USA, Joe Biden, der Ukraine den Einsatz fortgeschrittener Raketensysteme gegen militärische Ziele in Russland zu gestatten, und betont, dass mit dieser Genehmigung das legitime Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen geachtet wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen und die Beschränkungen für den Einsatz von militärischen Systemen für legitime Verteidigungseinsätze außerhalb des Hoheitsgebiets der Ukraine aufzuheben, um Russland durch Abschreckung von einer weiteren Aggression abzuhalten;
20. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit der neuen Regierung der USA zusammenzuarbeiten, um die für beide Seiten vorteilhafte transatlantische Zusammenarbeit zu stärken und dabei das gemeinsame strategische Interesse an der Unterstützung der Ukraine hervorzuheben, sowie darauf hinzuweisen, dass Russland und seine Verbündeten nicht nur eine Bedrohung für die Stabilität in Europa, sondern auch eine erhebliche Gefahr für die globale Sicherheit und die regelbasierte internationale Ordnung darstellen; erwartet von der Regierung des künftigen Präsidenten der USA, Donald Trump, dass sie die Unterstützung für die Ukraine aufrechterhält und auch künftig felsenfest zur NATO steht; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten gleichzeitig nachdrücklich auf, den Worten Taten folgen zu lassen und eine echte Verteidigungsunion zu schaffen, auch als europäische Säule der NATO, indem als erster Schritt ihre Verteidigungsfähigkeiten gestärkt werden;
21. fordert, dass Russland und seine Verbündeten, einschließlich Nordkorea, wegen der von ihnen begangenen Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das Völkerrecht durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen Justizorganen zur Rechenschaft gezogen werden; fordert die EU und ihre internationalen Partner nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zu verstärken, die darauf gerichtet sind, alle Täter zur Rechenschaft zu ziehen;
22. fordert die Kommission auf, zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung der ukrainischen Wirtschaft in Form einer weiteren finanziellen Unterstützung und der Schaffung von Investitionsmöglichkeiten vorzuschlagen; begrüßt die Vereinbarung mit dem Rat über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine in Höhe von bis zu 35 Mrd. EUR, bei der eingefrorene russländische Vermögenswerte herangezogen werden, sowie den neuen Kooperationsmechanismus für Darlehen für die Ukraine; fordert die rasche Umsetzung beider Instrumente, damit diese neuen Finanzierungsmöglichkeiten der Ukraine so schnell wie möglich einen Nutzen bringen können;
23. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, substanziellere Schritte zu unternehmen, um kreative Lösungen im Rahmen einer soliden rechtlichen Regelung zu finden, indem die von der EU eingefrorenen staatlichen Vermögenswerte Russlands eingezogen und zur Bewältigung der mannigfaltigen Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verwendet werden dürfen, einschließlich der Verhinderung weiterer Zerstörungen und des Verlusts von Menschenleben, des Wiederaufbaus des Landes und der Entschädigung der Opfer der Aggression Russlands; betont, dass jeder künftige Anspruch Russlands auf diese Vermögenswerte erst nach einer Gesamtbetrachtung der ausstehenden Reparationszahlungen, die der Ukraine zustehen, geregelt werden kann; betont die Bedeutung der Ukraine-Fazilität als Mechanismus für langfristige finanzielle Unterstützung und für Maßnahmen zum Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen Erholung und fordert ihre rasche und effiziente Umsetzung; fordert die Kommission auf, eine langfristige finanzielle Unterstützung über 2027 hinaus für den Wiederaufbau der Ukraine vorzuschlagen und dabei auf den Erfahrungen mit der Ukraine-Fazilität aufzubauen;
24. betont, dass ein stabilerer und planbarerer Rahmen für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Ukraine geschaffen werden muss; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Konsultationen mit der Ukraine gemäß Artikel 29 des Assoziierungsabkommens zu beschleunigen, und fordert beide Seiten nachdrücklich auf, sich auf ein möglichst hohes Maß der Liberalisierung zu einigen; fordert die Kommission auf, das Parlament eng in die Überprüfung der vertieften und umfassenden Freihandelszone einzubeziehen; nimmt die von mehreren Mitgliedstaaten einseitig erlassenen Beschränkungen für die Einfuhr von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus der Ukraine zur Kenntnis, die die ausschließliche Zuständigkeit der EU für den Handel im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik und die Verpflichtungen der EU im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens mit der Ukraine berühren; fordert die Kommission auf, in Absprache mit der Ukraine und den einschlägigen Mitgliedstaaten im Sinne von Europa Lösungen für mögliche Marktverzerrungen zu finden, die durch die zunehmende Einfuhr von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus der Ukraine verursacht werden;
25. fordert angesichts der harten Wintermonate eine erhebliche Aufstockung der humanitären Hilfe der EU, um die katastrophale Lage zu bewältigen, die durch die systematischen Angriffe Russlands auf die zivile Infrastruktur, insbesondere auf die Energieinfrastruktur, verursacht wurde, wodurch Millionen von Menschen in der Ukraine keine wesentlichen Dienste mehr zur Verfügung stehen; würdigt die Arbeit vieler ukrainischer und anderer Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Unterstützung von Familien entführter ukrainischer Kinder, Kriegsgefangener und rechtswidrig inhaftierter ukrainischer Zivilisten und ihre unermüdlichen Bemühungen um die Rückkehr ihrer Angehörigen nach Hause; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, die Aktivitäten dieser Organisationen zu unterstützen und über alle verfügbaren internationalen Foren Druck auf Russland auszuüben, damit entführte Kinder, Kriegsgefangene und rechtswidrig inhaftierte Zivilisten aus der Ukraine wieder in ihr Heimatland zurückkehren können;
26. verurteilt die vorsätzliche Tötung und Misshandlung ukrainischer Kriegsgefangener durch Russland und fordert Russland auf, seinen internationalen Verpflichtungen, insbesondere der Genfer Konvention, nachzukommen und internationalen Organisationen wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zu gestatten, Kriegsgefangene zu besuchen und ihren Gesundheitszustand in Augenschein zu nehmen; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Vereinten Nationen, auf, die internationalen Übereinkommen und die Tätigkeit der einschlägigen internationalen Organisationen an die heutigen Gegebenheiten anzupassen und sie besser auf die Bedürfnisse von Kriegsgefangenen abzustimmen;
27. stellt mit Besorgnis fest, dass Russland unter Einsatz von Täuschung oder Nötigung gezielt Personen aus weit von Russland entfernten Weltgegenden wie Afrika, dem Nahen Osten und Lateinamerika rekrutiert, um sie in den Krieg gegen das ukrainische Volk zu schicken; fordert die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union und die Länder, auf deren Bevölkerung Moskau es abgesehen hat, auf, Rekrutierungen dieser Art tatkräftig entgegenzuwirken;
28. bekräftigt erneut die konstruktive Rolle Südkoreas in der regelbasierten internationalen Ordnung, einschließlich ihres unerschütterlichen Einsatzes für die Ukraine; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit Südkorea zusammenzuarbeiten und das Land zu einer Änderung seines Standpunkts in Bezug auf Waffenlieferungen an die Ukraine zu bewegen, damit es militärische Ressourcen in erheblichem Umfang zur Unterstützung der Verteidigungsanstrengungen der Ukraine bereitstellt; begrüßt den ersten strategischen Dialog zwischen der EU und der Republik Korea, der am 4. November 2024 in Seoul stattfand, und die im Anschluss daran zwischen der EU und Südkorea geschlossene Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft; unterstützt die Vertiefung der Beziehungen der EU zu Südkorea und eine verstärkte bilaterale Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Ukraine und Südkorea Soldaten der Koreanischen Volksarmee zur Fahnenflucht aufzurufen und sich auf diese Eventualität vorzubereiten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Zusammenarbeit mit Südkorea in Bezug auf die Zukunft der Ukraine zu vertiefen und sich dabei auf die Bestrebungen der Ukraine, der EU beizutreten, die Sicherheitsgarantien für das Land und dessen Wiederaufbau zu konzentrieren; fordert eine engere Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Verbündeten, insbesondere mit Japan, Australien und Taiwan, und betont, dass der Dialog im Indopazifikraum intensiviert werden muss;
29. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die demokratische Opposition in Russland weiterhin zu unterstützen, für ihren Schutz zu sorgen und sie darin zu bestärken, sich weiter gegen das Putin-Regime zu stellen, insbesondere gegen militaristisches, chauvinistisches und imperialistisches Gedankengut in der Gesellschaft Russlands, und ihre Unterstützung für die Ukraine unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen und sich tatkräftig um weitere Unterstützung für das Land einzusetzen;
30. verurteilt die jüngsten Handlungen in der Ostsee, durch die kritische Bestandteile der europäischen Infrastruktur beschädigt wurden; betont, dass diese schwerwiegenden Vorfälle dringend untersucht und Informationen über die Verursacher und ihre Absichten veröffentlicht werden müssen; betont, dass mehrere Vertreter der nationalen Regierungen in der EU die Auffassung vertreten, dass dieser jüngste Vorfall einen Akt schwerer Sabotage darstellt; fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten auf, mit geeigneten Maßnahmen gegen alle verantwortlichen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure vorzugehen, wenn ihre Beteiligung nachweisbar ist;
31. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und der Werchowna Rada der Ukraine, der Regierung Russlands, den Regierungen Süd- und Nordkoreas sowie weiteren betroffenen Regierungen und den Vereinten Nationen zu übermitteln.
- [1] ABl. C, C/2024/6129, 22.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6129/oj.
- [2] Angenommene Texte, P10_TA(2024)0012.
- [3] ABl. L, 2024/792, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/792/oj.
- [4] ABl. L, 2024/2773, 28.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2773/oj.