GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der verschärften Unterdrückung der Baha’i in Iran
26.11.2025 - (2025/2987(RSP))
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B10-0528/2025 (S&D)
B10-0529/2025 (Verts/ALE)
B10-0531/2025 (PPE)
B10-0535/2025 (ECR)
B10-0541/2025 (Renew)
Sebastião Bugalho, Tomáš Zdechovský, Michael Gahler, David McAllister, Željana Zovko, Loucas Fourlas, Isabel Wiseler-Lima, Tomas Tobé, Antonio López-Istúriz White, Andrey Kovatchev, Danuše Nerudová, Ingeborg Ter Laak, Reinhold Lopatka, Wouter Beke, Inese Vaidere, Loránt Vincze, Liudas Mažylis, Jessica Polfjärd, Michał Wawrykiewicz
im Namen der PPE-Fraktion
Yannis Maniatis, Francisco Assis, Nikos Papandreou, Evin Incir, Daniel Attard
im Namen der S&D-Fraktion
Adam Bielan, Arkadiusz Mularczyk, Reinis Pozņaks, Marlena Maląg, Alexandr Vondra, Waldemar Tomaszewski, Geadis Geadi, Mariusz Kamiński, Nora Junco García, Diego Solier, Sebastian Tynkkynen, Małgorzata Gosiewska, Michał Dworczyk, Joachim Stanisław Brudziński, Bogdan Rzońca, Assita Kanko, Anna Zalewska
im Namen der ECR-Fraktion
Helmut Brandstätter, Dan Barna, Petras Auštrevičius, Malik Azmani, Engin Eroglu, Bart Groothuis, Svenja Hahn, Nathalie Loiseau, Jan-Christoph Oetjen, Urmas Paet, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Yvan Verougstraete, Hilde Vautmans, Lucia Yar
im Namen der Renew-Fraktion
Hannah Neumann
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Per Clausen, Hanna Gedin, Jonas Sjöstedt
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der verschärften Unterdrückung der Baha’i in Iran
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zu Iran,
– gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Gemeinschaft der Baha’i, die in Iran 300 000 Mitglieder hat und in der Verfassung Irans nicht anerkannt ist, nach Maßgabe des geheimen Memorandums von 1991 systematisch verfolgt wird, was sich in willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen, Fällen von Verschwindenlassen, der Verweigerung einer würdigen Bestattung, der Beschlagnahme von Eigentum, der Verweigerung von Bildung und Beschäftigung und der Aufstachelung zu Hass in staatlich kontrollierten Medien äußert;
B. in der Erwägung, dass die Staatsorgane Irans die Unterdrückung der Gemeinschaft der Baha’i durch Massenverhaftungen, Eilverfahren vor Gericht und falsche Vorwürfe der Spionage und der Zusammenarbeit mit ausländischen Einrichtungen kontinuierlich intensiviert haben;
C. in der Erwägung, dass 2024 etwa 1 200 Baha’i strafrechtlich verfolgt oder inhaftiert wurden, wobei zwei Drittel der Inhaftierten Frauen sind, und dass 16 Frauen in Hamadan und Isfahan zu insgesamt 129 Jahren Haft verurteilt wurden und dort Folter ausgesetzt waren und schwere Verstöße gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren festgestellt wurden;
D. in der Erwägung, dass die Staatsorgane Friedhöfe der Baha’i unter anderem in Teheran, Ahwas, Rafsandschan, Kerman und Hamadan geschändet haben;
1. verurteilt aufs Schärfste, dass sich die Verfolgung der Baha’i-Gemeinschaft verschärft und alle religiösen und ethnischen Minderheiten und Frauen systematisch unterdrückt werden; fordert Iran auf, umgehend davon Abstand zu nehmen, diese Personen zu diskriminieren, zu schikanieren, zu inhaftieren, ihr Eigentum zu beschlagnahmen und ihre Grundrechte zu verletzen;
2. fordert Iran nachdrücklich auf, alle Personen, die wegen ihrer Religion oder Weltanschauung und des Eintretens für die Menschenrechte sowie wegen Blasphemie oder des Vorwurfs der Gefährdung der nationalen Sicherheit inhaftiert sind, umgehend freizulassen und die Schikanierung von und Gewalt gegen Religionsgemeinschaften einzustellen;
3. ist zutiefst besorgt darüber, dass gezielt Frauen aus der Baha’i-Gemeinschaft ins Visier genommen werden und wegen ihres Glaubens und ihres Geschlechts verfolgt werden und dass zwei Drittel der inhaftierten Baha’i Frauen sind;
4. fordert die Staatsorgane Irans auf, die Urteile gegen Fariba Kamalabadi, Roja Sabet, Anissa Fanajan, Leila Adalati, Nahid Behrusi, Mahwasch Sabet und die sechs in Hamadan inhaftierten Frauen aus der Baha’i-Gemeinschaft – Sarrindocht Ahadsadeh, Farideh Ajjubi, Nura Ajjubi, Neda Mohebbi, Dschaleh Resai und Atefeh Sahedi – aufzuheben; fordert, dass Afschin Hejratjan und Farhad Fahandedsch freigelassen werden;
5. verurteilt aufs Schärfste, dass die Zahl der Hinrichtungen in Iran steigt; bekräftigt, dass es die Todesstrafe entschieden ablehnt, und fordert Iran nachdrücklich auf, sie nicht länger als Instrument politischer und religiöser Unterdrückung einzusetzen;
6. verurteilt aufs Schärfste, dass die Friedhöfe der Baha’i geschändet, zerstört und konfisziert werden und dass die Baha’i ihre Bestattungsriten nicht ausüben dürfen;
7. fordert Iran nachdrücklich auf, das geheime Memorandum von 1991 aufzuheben und den Baha’i Zugang zu Bildung, Beschäftigung und grundlegenden Dienstleistungen zu gewähren, ihr Eigentum nicht mehr zu beschlagnahmen, ihnen alle beschlagnahmten Vermögenswerte zurückzugeben und den Opfern Rechtsmittel anzubieten und Entschädigungen zu gewähren;
8. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Iran, insbesondere Verstöße gegen die Religionsfreiheit, in allen Dialogformaten mit Iran zur Sprache zu bringen und Sanktionen gegen iranische Richter, Staatsanwälte und Geheimdienstmitarbeiter zu verhängen, die an der Verfolgung der Baha’i mitwirken;
9. fordert den Rat erneut auf, das Korps der Islamischen Revolutionsgarde als terroristische Organisation einzustufen und die EU-Sanktionen auf all seine Mitglieder und diejenigen auszuweiten, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind;
10. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Madschles, dem Amt des Präsidenten und dem Büro des Obersten Führers der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.