Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B5-0654/2000Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B5-0654/2000

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

4. September 2000

eingereicht gemäß Artikel 37 Absatz 4 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zu Unternehmenszusammenschlüssen auf dem Telekommunikationssektor

Verfahren : 2000/2597(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B5-0654/2000
Eingereichte Texte :
RC-B5-0654/2000
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Entschließung des Europäischen Parlaments zu Unternehmenszusammenschlüssen auf dem Telekommunikationssektor

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Erklärung der Kommission,

–  gestützt auf Artikel 81 EG-Vertrag, kraft dessen die Europäische Gemeinschaft bestrebt ist, alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken, zu verbieten,

–  in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat vom Juni 2000, in dem sie die Fusionskontrollverordnung einer Überprüfung unterzieht,

–  in Kenntnis der vor kurzem getroffenen Entscheidung sowohl der Europäischen Kommission als auch des amerikanischen Justizministeriums, eine Fusion zwischen MCI WorldCom und Sprint zu verbieten,

–  gestützt auf seine früheren Entschließungen zum Zusammenschluss, zur Umstrukturierung, zur Übertragung und zur Schließung von Unternehmen in der EU,

–  in Kenntnis der Verhaltenskodices von IAO und der UNO,

A.  in der Erwägung, dass des zu den im Vertrag über die Europäische Union genannten Grundsätzen zählt, dass die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eine Wirtschaftspolitik entwickeln, die im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb und mit der Gewährleistung von Wachstum und Beschäftigung betrieben wird,

B.  in der Erwägung, dass die wichtigsten politischen Ziele, die durch Rechtsvorschriften auf diesem sich rasch weiterentwickelnden Sektor erreicht werden sollen, sowie die Grundsätze und der Umriss des regulatorischen Rahmenwerks im Kommunikationsbericht 1999 dargelegt werden,

C.  in der Erwägung, dass die Europäische Union gegenwärtig eine Reihe von Änderungen erlebt, die durch den Euro beschleunigte Konsolidierung des Binnenmarktes in strategischen Dienstleistungssektoren, die Einführung neuer Technologien, die finanziellen Umwälzungen sowie die bevorstehende Erweiterung und die Stärkung der Globalisierung,

D.  in der Erwägung, dass seit 1990 ein fünffacher Anstieg der Zahl der Zusammenschlüsse gemäß der Fusionskontrollverordnung bekanntgegeben wurde, so dass die Zahl der Fusionen auf rund 300 Fälle pro Jahr angestiegen ist; dies entspricht einem Anstieg an Unternehmenszusammenschlüssen von 33% gegenüber 1998; ferner in der Erwägung, dass die Zusammenschlüsse und Kontrolltätigkeiten immer komplexer werden, u.a. weil sich das geographische Umfeld vergrößert und gleichzeitige Analysen mehrerer unterschiedlicher Märkte erforderlich sind,

E.  in der Erwägung, dass sich die künftige Richtung und das künftige Tempo etwaiger Verkäufe, Übernahmen, Zusammenschlüsse, Bündnisse und Aufsplitterungen von im Telekommunikationsbereich tätigen Unternehmen nicht mit Gewissheit vorhersagen lassen,

F.  in der Erwägung, dass die amerikanische Penetration des europäischen Marktes sehr hoch ist, insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung von Sprachtelefondiensten, auf Joint Ventures und auf Direkt-Holding-Gesellschaften; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit von Einrichtungen der USA und der Europäischen Gemeinschaft zur Wettbewerbskontrolle in ausreichender und zufriedenstellender Weise funktioniert,

1.  begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission und des amerikanischen Justizministeriums, die Fusion von MCI WorldCom und Sprint aufgrund ihrer Auswirkungen auf den Wettbewerb auf dem Markt für Internet-Konnektivität auf höchstem Niveau und für den Sprachtelefondienst zwischen den USA und Europa zu verhindern; ist der Auffassung, dass dies ein gutes Beispiel für den Einsatz zugunsten der europäischen Verbraucher und gegen eine dominierende Stellung auf dem Telekommunikationsmarkt ist;

2.  weist darauf hin, dass Europa die Bedingungen für eine moderne Wirtschaft schaffen muss, vor allem durch neue Informationstechnologien, die Entwicklung neuer Dienstleistungen und die Gründung neuer Unternehmen; ist davon überzeugt, dass die EU zur Bewältigung des industriellen Wandels für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sorgen, durch Wettbewerbsfähigkeit auf der Grundlage von Qualität, Initiative und Innovation allen Menschen in Europa die Möglichkeit eines universellen und billigen Internet-Zugangs bieten und eine auf Wissen beruhende europäische Gesellschaft auf der Grundlage von Chancengleichheit, lebensbegleitendem Lernen, wirksamem sozialen Schutz, Anpassungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit schaffen muss;

3.  ist der Auffassung, dass ein wirksamer Wettbewerb auf europäischer und globaler Ebene nur dann erhalten werden kann, wenn es wirklich vergleichbare Konkurrenten am Markt gibt, ohne dass ein Unternehmen eine beherrschende Stellung innehätte, und wenn der freie Zugang zu allen Marktsegmenten gewährleistet ist;

4.  fordert Rat und Kommission auf, die Fusionskontrollverordnung und die Richtlinie betreffend Übernahmeangebote einer Überprüfung zu unterziehen, um ein vereinfachtes und verbraucherfreundliches Verfahren für die Behandlung derartiger Konzentrationen unter Berücksichtigung der Erfordernisse im Hinblick auf Unterrichtung und Konsultation der Arbeitnehmer zu gewährleisten;

5.  weist nachdrücklich darauf hin, dass der bestehende ordnungspolitische Rahmen in der EU für den Telekommunikationsbereich zur Verhinderung einer digitalen Kluft, zum allgemeinen Zugang zu zahlreichen Kommunikationsdiensten, zu einem hohen Niveau an Verbraucher- und Datenschutz für die Bürger unter Berücksichtigung der Bedürfnisse spezifischer sozialer Gruppen sowie dazu verpflichtet, dass die Transparenz der Tarifgestaltung und der Bedingungen für die Nutzung von Kommunikationsdiensten als wichtige Kriterien bei der Prüfung von Fusionen im Telekommunikationssektor gewährleistet ist;

6.  ist zutiefst besorgt über den Gesetzesvorschlag des amerikanischen Ministeriums für Handel, Justiz und Außenpolitik zu Ausgabenbewilligungen, durch den die Übertragung von Lizenzen an Unternehmen beschränkt wird, die zu mehr als 25% im Besitz einer ausländischen Regierung sind, und der es nicht erlaubt, bestehende Ausnahmeregelungen zu nutzen;

7.  ist der Auffassung, dass der Gesetzesvorschlag einen Verstoß gegen die Verpflichtungen der USA im Rahmen des GATS und der WTO bedeuten würde, was einen gefährlichen Präzedenzfall für andere Länder darstellen und zu neuen protektionistischen Tendenzen führen könnte;

8.  wiederholt seine Forderung, dem Konzept des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationssektor weitere Überlegungen zu widmen, und begrüßt somit die Absicht der Kommission, eine gründlichere Bestandsaufnahme des Systems für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen durchzuführen;

9.  beabsichtigt, sich mit diesen komplexen Fragen bei seiner bevorstehenden Prüfung der Wettbewerbsberichte der Kommission eingehender zu befassen;

10.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission und dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zu übermitteln.