Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B5-0664/2000Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B5-0664/2000

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

6. September 2000

eingereicht gemäß Artikel 50 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zur Menschenrechtslage in Kolumbien und den Todesdrohungen gegen Fr. Brendan Forde und seine Gemeinschaft

Verfahren : 2000/2603(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B5-0664/2000
Eingereichte Texte :
RC-B5-0664/2000
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Entschließung des Europäischen Parlaments zur Menschenrechtslage in Kolumbien und den Todesdrohungen gegen Fr. Brendan Forde und seine Gemeinschaft

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kolumbien,

–  in Kenntnis der letzten Berichte der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen über Kolumbien,

A.  angesichts der Ingangkommens des Friedensprozesses und unter Bekräftigung der entschiedenen Unterstützung der Europäischen Union für die Bemühungen, zu einer Übereinkunft zwischen allen an diesem Konflikt beteiligten Parteien zu kommen,

B.  tief besorgt über die zunehmende politische Gewalt in Kolumbien,

C.  in der Erwägung, dass die Friedensgemeinschaften in der Region Uraba erklärt haben, dass sie in dem politischen Konflikt in Kolumbien zwischen der Guerilla, den paramilitärischen Gruppen und den Streitkräften eine neutrale Haltung einnehmen, dass aber der Friedensgemeinschaft in La Unión und der Kommission der Kongregationen für Gerechtigkeit und Friede, einschließlich des irischen Franziskanerpaters Brendan Ford, wiederholt mit dem Tod gedroht wurde, sollten sie das Gebiet nicht verlassen,

D.  in der Erwägung, dass die Zivilbevölkerung schutzlos dieser Gewalt ausgeliefert ist,

1.  bekräftigt seine Unterstützung für eine friedliche Lösung des Konflikts in Kolumbien und für den Dialog und die Friedensverhandlungen zwischen der Regierung von Kolumbien und den Guerilla-Gruppen FARC und ELN;

2.  verurteilt entschieden jede Gewalt, gleichgültig von welcher Seite sie kommen mag, insbesondere das Massaker vom 8. Juli 2000 in der Friedensgemeinschaft von La Unión in der Region Uraba, und bekundet seine Solidarität mit allen Personen, die sich für die Herrschaft des Rechts in jenem Land einsetzen;

3.  fordert die Regierung Kolumbiens auf, den Schutz der Menschenrechtsorganisationen zu verbessern und ihre Arbeit, wo immer möglich, zu unterstützen und insbesondere unverzüglich Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Rechte der Mitglieder der Friedensgemeinschaften, namentlich in La Unión, und der Mitglieder der kongregationsübergreifenden Kommission für Gerechtigkeit und Frieden, einschließlich des irischen Franziskanerpaters Brendan Ford zu ergreifen;

4.  begrüßt die Entscheidung, der kolumbanischen Regierung eine Kommission zur Untersuchung des jüngsten Massakers in La Unión, des dritten in dieser Gemeinschaft seit 1997, einzurichten und sich daran zu beteiligen, um die Verantwortlichen für dieses Verbrechen vor Gericht zu bringen;

5.  bekräftigt die Ablehnung des Einsatzes von Waffen als Mittel zur Lösung der Probleme der kolumbianischen Gesellschaft und fordert alle Parteien nachdrücklich auf, die Friedensverhandlungen fortzuführen, die Präsident Andrés Pastrana mit den FARC- und ELN-Guerillagruppen führt;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in enger Abstimmung mit dem Büro der Vereinten Nationen für Menschenrechte die Entwicklung die Entwicklung der Situation der Menschenrechte in Kolumbien zu verfolgen und das Europäische Parlament darüber zu informieren;

7.  verpflichtet sich, in der EU darauf hinzuwirken, dass ihre Unterstützung für das Büro des Hohen Menschenrechtskommissars der Vereinten Nationen in Kolumbien verstärkt wird;

8.  vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union auf einer eigenen nichtmilitärischen Strategie zur Bekämpfung des Drogenhandels bestehen muss, damit der Kampf gegen die Drogen nicht nur von den armen Ländern geführt wird, in denen Drogen hergestellt werden, sondern dass jene Länder mitarbeiten, in die die Drogen eingeführt werden, denn der internationale Drogenhandel ist nur unter Beteiligung beider Gruppen von Ländern möglich;

9.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung Kolumbiens und den leitenden Stellen der Friedensgemeinschaft von La Unión/San José de Apartado zu übermitteln.