GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
6. September 2000
- –den Abgeordneten Evelyne Gebhardt und Eryl Margaret McNally im Namen der PSE-Fraktion
- –den Abgeordneten Eilly c.E.H. De Clercp, Diana Paulette Wallis und Elly Plooij-van Gorsel im Namen der ELDR-Fraktion
- –den Abgeordneten Emma Bonino, Marco Cappato, Mario Walter Mauro, gianfranco Dell’Alba, Benedetto Della Vedova, Olivier Dupuis und Marco Pannella
- –ELDR (B5‑0702/2000),
- –PSE (B5‑0755/2000),
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klonen menschlicher Embryonen für therapeutische Zwecke
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Entscheidung der Regierung des Vereinigten Königreichs, eine Gesetzesvorlage einzubringen, die das Klonen menschlicher Embryonen für therapeutische Zwecke erlaubt, während das Klonen für reproduktive Zwecke nach wie vor untersagt ist; unter Hinweis auf ähnliche Entwicklungen in den Vereinigten Staaten,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen, in der jegliche industrielle oder kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen untersagt wird,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Januar 1998 zum Klonen von Menschen[1] und vom 30. März 2000 zu dem Beschluss des Europäischen Patentamts bezüglich des am 8. Dezember 1999 erteilten Patents Nr. EP 695351[2],
A. in der Erwägung, dass wissenschaftliche Forschung, ein Schlüssel menschlichen Fortschritts, betrieben werden muss, dass jedoch diese Forschung nicht die Würde und Integrität des Menschen untergraben darf,
B. in der Erwägung, dass der wissenschaftliche Fortschritt bei der Technologie menschlicher Zellen neue Möglichkeiten der pharmazeutischen und medizinischen Forschung, bei der Gesundheitsfürsorge und der Behandlung bisher unheilbarer genetischer Krankheiten bietet,
C. in der Erwägung, dass einige Techniken und ihr möglicher Missbrauch, insbesondere das Klonen menschlicher Embryonen, in der Öffentlichkeit beträchtliche Befürchtungen wecken und ernsthafte ethische Fragen aufwerfen, die Gegenstand einer umfassenden öffentlichen Diskussion aufgrund zuverlässiger Informationen sein müssen,
D. in der Erwägung, dass die Öffentlichkeit in vollem Umfang unterrichtet sein muss und die Europäische Union eine Führungsrolle bei der Förderung einer öffentlichen Debatte spielen muss,
1. weist darauf hin, dass in der Richtlinie 98/44/EG jegliche industrielle oder gewerbliche Nutzung menschlicher Embryonen untersagt wird;
2. bekräftigt erneut, dass jeder Einzelne das Recht auf eine eigene genetische Identität hat und dass das Klonen von Menschen, d.h. die Schaffung identischer Menschen, verboten sein muss;
3. bekräftigt seine Überzeugung, dass unbedingt auf der Achtung der Menschenwürde basierende ethische und gesetzliche Leitlinien festgelegt werden müssen, um eine Regelung für die Verwendung dieser neuen Technologien im Bereich der Biotechnologie zu schaffen;
4. ersucht die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien, möglichst rasch ihre Stellungnahme zum Klonen menschlicher Embryonen für therapeutische Zwecke vorzulegen, und fordert die Kommission auf zu prüfen, ob solche Verfahren mit dem europäischen Recht vereinbar sind;
5. beschließt die Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses für Bioethik im Europäischen Parlament als öffentliches Forum für eine auf umfassenden Informationen basierende substantielle Diskussion über diese Fragen;
6. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission und dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.