Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0035/2005Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0035/2005

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

12.1.2005

eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zum Frauen- und Kinderhandel in Kambodscha

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B6-0035/2005
Eingereichte Texte :
RC-B6-0035/2005
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Frauen- und Kinderhandel in Kambodscha

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kambodscha, insbesondere die Entschließungen vom 11. Februar 2004 und 12. März 2003,

–  unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Kambodscha, das am 1. November 1999 in Kraft trat,

–  unter Hinweis auf das Strategiepapier EG-Kambodscha 2000-2003 sowie das nationale Richtprogramm 2005-2006,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des örtlichen Vertreters des Vorsitzes der Europäischen Union im Namen der Leiter der Delegationen der EU in Phnom Penh zum Angriff auf ein Frauenhaus für Opfer des Menschenhandels, das von der Organisation „Agir pour les Femmes en Situation Précaire“ (AFESIP) betrieben wird,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes sowie das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das von Kambodscha und allen Mitgliedstaaten der EU ratifiziert wurde,

–  unter Hinweis auf das Protokoll der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität,

–  unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat im Juli 2004 angenommenen Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten,

–  unter Hinweis auf das Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und Kambodscha über Mittel für ein Sondertribunal für Kriegsverbrechen in Kambodscha,

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in Erwägung des Angriffs auf das Srey Khan-Zentrum der Organisation AFESIP („Agir pour les Femmes en Situation Précaire“), in dem sich 91 Frauen und Mädchen aufhielten, von denen 83 erst am Tag zuvor von Beamten, die für die Abteilung zur Bekämpfung des Menschenhandels und Jugendschutz arbeiteten, aus einem Hotel befreit wurden, in dem Prostitution betrieben wurde,

B.  in der Erwägung, dass das Schicksal dieser 91 Frauen und Mädchen unbekannt ist,

C.  in der Erwägung, dass bei dieser Polizeimaßnahme 8 Menschen verhaftet und am darauffolgenden Tag befreit wurden,

D.  in Erwägung der Todesdrohungen gegen Somaly Mam, einen Aktivisten, der Kindern hilft, die zur Prostitution gezwungen wurden, und dem die kambodschanische Regierung keinen Schutz garantieren kann,

E.  in der Erwägung, dass Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung eine Form der modernen Sklaverei sind und flagrante Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte durch über internationale Grenzen hinaus tätige organisierte kriminelle Netze sind; in der Erwägung, dass dies für die Händler ein gewinnträchtiges Geschäft ist,

F.  in der Erwägung, dass der Menschenhandel aufgrund von Armut, Arbeitslosigkeit, der schwachen Stellung von Frauen und Kindern, sich verschlechternden sozialen Bedingungen in den Herkunftsländern, den hohen Gewinnen und geringen Risiken für die Händler sowie der Nachfrage nach Frauen und Kindern zum Zwecke der Prostitution und anderer Formen der sexuellen Ausbeutung zunimmt,

G.  in der Erwägung, dass noch weitere Anstrengungen notwendig sind, um das organisierte Verbrechen und den Menschenhandel zu bekämpfen;

H.  in der Erwägung, dass die Teilnehmer am 7. Treffen der „Consultative Group“ (CG) für Kambodscha am 6. und 7. Dezember 2004 eine Reihe gemeinsamer Indikatoren festlegten, einschließlich der Verabschiedung von Rechtsvorschriften gegen häusliche Gewalt und Menschenhandel, um sowohl der Regierung Kambodschas als auch den Partnern im Rahmen der Entwicklungshilfe bei der Beobachtung des Verhaltens in den kommenden Jahren behilflich zu sein,

I.  unter Hinweis auf die Schaffung eines interministeriellen Komitees durch die Regierung Kambodschas, das den Angriff auf das AFESIP-Zentrum untersuchen wird,

1.  verurteilt die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen als Verbrechen „erga omnes“ und als einen Angriff auf die Grundrechte der Kinder, der auf allen Ebenen bekämpft werden muss;

2.  bringt seine Besorgnis über die Kinderprostitution in Kambodscha und den Menschenhandel sowohl aus als auch nach Kambodscha zum Ausdruck, der das Ziel hat, die Kinder für Zwangsarbeit, Prostitution und Bettelei auszubeuten und in die illegale Adoption zu verkaufen;

3.  verweist auf die Grundsätze der Charta der Menschenrechte und insbesondere die Rechte der Mädchen im Falle der sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen in Asien und im Rest der Welt;

4.  verurteilt den Anschlag vom 8. Dezember 2004 auf das AFESIP-Zentrum für Opfer des Menschenhandels in Phnom Penh und die Entführung von 91 Frauen und Mädchen, von denen einige minderjährig sind;

5.  verurteilt die Sextourismusindustrie in Kambodscha und in den anderen Ländern, in denen diese stattfindet, und fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, die erforderlichen Rechtsvorschriften zu schaffen und anzuwenden, um all diejenigen, die in Sextourismus mit Minderjährigen verwickelt sind, vor Gericht zu bringen;

6.  fordert nachdrücklich, dass die Kommission bei der Planung ihrer Menschenrechtspolitik innerhalb der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte den Rechten von Kindern und Frauen, die dem Menschenhandel zum Opfer fallen, Rechnung trägt;

7.  fordert, dass die Kommission die Menschenrechtsorganisationen in Kambodscha unterstützt, und insbesondere die Organisationen, die sich dem Schutz der Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung verschrieben haben;

8.  begrüßt die Entscheidung der Regierung Kambodschas, ein interministerielles Komitee einzurichten, das die betroffenen Frauen anhören, in dieser Angelegenheit ermitteln sowie persönlich befragen soll, und dem auch Vertreter der ausländischen Missionen und nationaler und internationaler nichtstaatlicher Organisationen als Beobachter angehören;

9.  ist zuversichtlich im Hinblick auf ein positives und faires Ergebnis des gerade erst eingesetzten interministeriellen Komitees, und erkennt an, dass die kambodschanischen Behörden Anstrengungen unternommen haben, um den Frauen- und Kinderhandel zu bekämpfen; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass noch mehr Menschenhändler strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden müssen, um dem Frauenhandel und der Kinderprostitution ein Ende zu setzen;

10.  fordert die kambodschanische Regierung auf, die Sicherheit der Kinderschutzorganisationen und ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, insbesondere der Organisationen, die den Opfern von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung helfen;

11.  fordert die kambodschanischen Behörden auf, die Sicherheit von Somaly Mam, dessen Leben in Gefahr ist, zu garantieren;

12.  fordert die Regierung Kambodschas auf, das Protokoll der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität zu ratifizieren;

13.  fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Menschenhandels, insbesondere des Handels mit Minderjährigen, gemeinsam vorzugehen;

14.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung Kambodschas sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten der ASEAN zu übermitteln.