Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0037/2005Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0037/2005

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

12.1.2005

eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zu Tibet

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B6-0037/2005
Eingereichte Texte :
RC-B6-0037/2005
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Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Tibet

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Tibet und zur Menschenrechtslage in China,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2004 zum Fall Tenzin Deleg Rinpoche,

–  unter Hinweis auf den Menschenrechtsdialog zwischen der EU und China,

–  unter Hinweis auf die Religionsfreiheit in China und insbesondere den Fall von Julius Jia Zhiguo, Bischof der nordchinesischen Provinz Hebei,

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Volksgericht mittlerer Instanz Kardze in der autonomen tibetischen Präfektur Kardze, Provinz Szechuan, gegen Tenzin Deleg Rinpoche, einen einflussreichen und geachteten buddhistischen Lama, ein Todesurteil mit zweijährigem Vollstreckungsaufschub und gegen seinen Gefolgsmann Lobsang Dhondup ein Todesurteil ohne Vollstreckungsaufschub ausgesprochen hat,

B.  in der Erwägung, dass Tenzin Deleg und Lobsang Dhondup weder eine Beteiligung an einer Reihe von Bombenattentaten noch Anstiftung zum Separatismus nachgewiesen wurde,

C.  in der Erwägung, dass sich am 26. Januar zum zweiten Mal der Tag jährt, an dem Lobsang Dhondup hingerichtet wurde,

D.  in der Erwägung, dass die Zeit des Hinrichtungsaufschubs für Tenzin Deleg Rinpoche am 26. Januar 2005 abläuft,

E.  in der Erwägung, dass nach chinesischem Recht das Todesurteil in lebenslängliche Haft umgewandelt wird, wenn der Verurteilte während der zweijährigen Bewährungszeit nicht erneut gegen das Gesetz verstößt,

F.  in der Erwägung, dass auf Ersuchen des damaligen Europäischen Rates der Rat gegenwärtig das Waffenembargo gegen China, das 1989 beschlossen und verhängt wurde, überprüft,

G.  in der Erwägung, dass die chinesische Regierung vor kurzem Vertreter Seiner Heiligkeit des Dalai Lama empfangen hat,

1.  bekräftig sein Eintreten für Rechtstaatlichkeit und fordert die chinesische Regierung nachdrücklich auf, unverzüglich das Todesurteil gegen Tenzin Deleg Rinpoche umzuwandeln;

2.  wiederholt seine Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe und einem unverzüglichen Moratorium für Hinrichtungen in China;

3.  begrüßt die Erklärung der chinesischen Behörden, wonach alle zum Todes Verurteilten mit Hinrichtungsaufschub, die während der Zeit des Aufschubs nicht mit Vorsatz ein Verbrechen begehen, eine Umwandlung der Strafe in lebenslängliche Haft nach Ablauf der zweijährigen Zeit des Aufschubs erwarten können; fordert die chinesischen Justizbehörden auf, diese Erklärung durch eine amtliche Anordnung in die Tat umzusetzen;

4.  fordert die Regierung der Volksrepublik China nochmals auf, dafür zu sorgen, dass die fortgesetzten Menschenrechtsverstöße gegen die tibetische Bevölkerung und andere Minderheiten eingestellt und die internationalen Standards der Menschenrechte und des Völkerrechts einschließlich der religiösen Rechte in China geachtet werden;

5.  fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, das gemeinschaftliche Waffenhandelsembargo gegen die Volksrepublik China aufrechtzuerhalten und die bestehenden einzelstaatlichen Waffenhandelsbeschränkungen nicht zu schwächen; ist der Auffassung, dass dieses Embargo solange aufrechterhalten bleiben sollte, bis die EU einen rechtsverbindlichen Verhaltenskodex für Waffenausfuhren beschlossen und die Volksrepublik China konkrete Schritte zur Verbesserung der Menschenrechtslage in diesem Land unternommen hat, u.a. durch Ratifizierung der Konvention der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte und durch volle Respektierung der Rechte von Minderheiten;

6.  fordert die Regierung der Volksrepublik China auf, den begonnenen Dialog mit den Vertretern des Dalai Lama zu intensivieren, um ohne weiteren Verzug zu einer beiderseitig akzeptablen Lösung in der Tibet-Frage zu kommen;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der chinesischen Regierung, dem Gouverneur der Provinz Szechuan und dem Generalstaatsanwalt des Volksgerichtshofs der Provinz Szechuan zu übermitteln.