Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0398/2005/REV1Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0398/2005/REV1

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

5.7.2005

eingereicht gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen:zur Armut

Verfahren : 2005/2571(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B6-0398/2005
Eingereichte Texte :
RC-B6-0398/2005
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Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Armut

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf das „Quintett gegen den Hunger", das auf dem Weltgipfel für Maßnahmen zur Bekämpfung des Hungers gebildet wurde und das zu dem weltweiten Aufruf für Maßnahmen zur Bekämpfung des Hungers führte, zu dem Präsident Lula aus Brasilien auf dem Weltsozialforum im Januar 2005 aufgerufen hat,

– unter Hinweis auf die von 111 Regierungen, darunter auch allen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, am 20. September 2004 in New York unterzeichnete Erklärung für Maßnahmen zur Bekämpfung von Hunger und Armut,

– unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele und die für September 2005 vorgesehene Überprüfung der Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele im Rahmen eines hochrangigen Treffens der Vereinten Nationen,

– unter Hinweis auf die Mitteilungen KOM(2005)0132, KOM(2005)0133 und KOM(2005)0134 der Europäischen Kommission vom 12. April 2005 über die Beschleunigung des Prozesses zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele,

– unter Hinweis auf den Rat Entwicklungshilfe vom Mai 2005,

– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass mehr als eine Milliarde Menschen von extremer Armut betroffen sind und dass in den Ländern Afrikas südlich der Sahara etwa 300 Millionen Menschen in absoluter Armut leben und jedes Jahr Millionen von Menschen sterben müssen, weil es an Gesundheitsfürsorge, sauberem Wasser, einer menschenwürdigen Unterkunft und einer angemessenen Ernährung fehlt,

B. in der Erwägung, dass die zweite Jahreshälfte 2005 der Union und ihren Mitgliedstaaten eine historisch einmalige Gelegenheit bietet, auf dem G8-Gipfel in Edinburgh, auf der Konferenz über die Millenniums-Entwicklungsziele im September in New York und auf der WTO-Ministerkonferenz im Dezember in Hongkong ihre Führerschaft in Entwicklungsfragen unter Beweis zu stellen,

C. in der Erwägung, dass die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele und die weltweite Bekämpfung der Armut erfordern wird, dass alle Geber ihre Unterstützung ausweiten und deren Qualität verbessern, und dass sie den Handel fairer gestalten und untragbare Schulden erlassen, sowie in der Erwägung, dass zwei Drittel der Entwicklungsländer mehr für Schuldendienste als für grundlegende Sozialleistungen ausgeben,

D. in der Erwägung, dass es sich bei der Hilfe häufig um sogenannte „gebundene Hilfe" handelt, was bedeutet, dass Gelder nur unter der Voraussetzung vergeben werden, dass das entsprechende Entwicklungsland beim Geberland Waren und Dienstleistungen einkauft; in der Erwägung, dass aufgrund der „Gebundenheit" der Hilfen die Beschaffungskosten um schätzungsweise rund 5 Mrd. Dollar in die Höhe getrieben werden,

E. in der Erwägung, dass die ODA-Quote (öffentliche Entwicklungshilfe) der EU zwar zugenommen hat, ein großer Teil dieser Zunahme jedoch auf Schuldenerlassmaßnahmen zurückzuführen ist, was im Widerspruch zum Konsens von Monterrey steht, wonach die Initiative für hochverschuldete arme Länder vollständig durch zusätzliche Mittel finanziert werden soll,

F. in der Erwägung, dass der von Tony Blair am Vorabend des G8-Gipfels verkündete Schuldenerlass von zwei Millionen Dollar pro Jahr für 18 der 165 Entwicklungsländer gilt und nur die Schulden im Zusammenhang mit den internationalen Finanzinstituten (IFI) betrifft,

Allgemeines

1. begrüßt die Verpflichtung des Ratsvorsitzes des Vereinigten Königreichs, die Entwicklungshilfe und die Bekämpfung der Armut mit Schwerpunkt Afrika vorrangig zu behandeln; fordert das Vereinigte Königreich auf, den G8-Vorsitz dazu zu nutzen, die Armut ganz oben auf die internationale und auf die europäische Tagesordnung zu setzen;

2. bekundet seine ernsthafte Besorgnis darüber, dass der südlich der Sahara gelegene Teil des afrikanischen Kontinents nach wie vor nicht einmal eines der acht Milleniums-Entwicklungsziele erreicht hat und auch weiterhin keine Aussicht besteht, bis zum Zieldatum 2015 eines dieser Ziele zu erreichen;

3. begrüßt insbesondere die Anerkennung der Entwicklung Afrikas als Priorität für die EU sowie die Tatsache, dass die Anstrengungen intensiviert werden, um die afrikanischen Länder dabei zu unterstützen, die Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen;

4. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Union Frauen und Mädchen ins Zentrum ihrer Entwicklungspolitik rücken muss, wenn sie Fortschritte bei der Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele erreichen will;

5. vertritt die Auffassung, dass die ernsthafte Bekämpfung der Armut den Aufbau einer umfassenden nachhaltigen Entwicklungspolitik erfordert, damit die Entwicklungsländer Produktionskapazitäten und interne Märkte aufbauen können,

6. vertritt die Ansicht, dass die Bekämpfung von Armut auf der Anerkennung des Rechts eines Landes oder einer Region beruhen muss, seine/ihre eigene Politik und seine/ihre eigenen Prioritäten und Strategien zum Schutz der einheimischen Bevölkerung und der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte auf demokratische Weise selbst zu definieren;

7. stellt fest, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft als treibende Kraft in den Ländern Entwicklungsanliegen in den Vordergrund stellen, Massenbewegungen in der Bevölkerung mobilisieren und Druck von der Basis aus fördern müssen, damit die führenden Politiker sich an ihre Zusagen halten; begrüßt daher die Initiative der weltweiten Allianz „Globaler Aufruf: Stoppt die Armut!“;

8. unterstreicht, dass die Investitionen in den Entwicklungsländern dringend erhöht werden müssen; stellt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der internationalen Diskussion fest, die darauf abzielt, innovative und zusätzliche Finanzquellen für öffentliche Investitionen und Politiken ausfindig zu machen, die in direktem Zusammenhang zu den Millenniums-Entwicklungszielen stehen und die Grundlage für ein vom Privatsektor induziertes Wachstum bilden;

9. unterstreicht, dass die Entwicklungshilfe lediglich ein Aspekt ist, der zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele beitragen kann; ist der Auffassung, dass diese Entwicklungshilfe mit anderen Schlüsselfaktoren einhergehen muss, z.B. vernünftige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen, Achtung der Menschenrechte und der internationalen Verpflichtungen, Gleichstellung der Geschlechter, angemessene Handels- und Investitionsvorschriften, Wissenstransfer und Sicherheit;

Umfang und Qualität der Hilfe

10. begrüßt den Umstand, dass der Rat seine Verpflichtung bekräftigt hat, bis 2015 die Entwicklungshilfe auf 0,7 % des BNE und bis 2010 auf 0,56 % anzuheben; fordert die Kommission und den Rat auf, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten diesen Verpflichtungen gerecht werden, und dazu einen Überwachungsmechanismus einzusetzen, der es ermöglicht, auf allen künftigen Tagungen des Rates „Entwicklungshilfe” das Niveau der Entwicklungshilfe der Mitgliedstaaten in transparenter Weise zu überprüfen;

11. begrüßt, dass die neuen Mitgliedstaaten, die der EU nach 2002 beigetreten sind, sich aktiv an der Geberpolitik der Gemeinschaft beteiligen, und stellt mit Zufriedenheit fest, dass sie sich verpflichtet haben, ihre staatliche Entwicklungshilfe bis 2010 auf 0,17% des BNE und bis zum Jahr 2015 auf 0,33% festzulegen;

12. fordert eine bessere Verwendung der derzeitigen Hilfe, vor allem durch eine Umklassierung der Prioritäten im Sinne einer besseren Entsprechung der Millenniums-Entwicklungsziele und durch eine verbesserte Überwachung der von der EU bereitgestellten öffentlichen Mittel im Hinblick auf eine Eindämmung der Korruption und für mehr Transparenz;

13. fordert die Kommission auf, die Koordinierung der Entwicklungshilfebemühungen der Union und der Mitgliedstaaten zu intensivieren; fordert in diesem Zusammenhang eine Koordinierung und zusätzliche Strategien der EU, damit auch der private Sektor und die Beteiligten der Zivilgesellschaft mit einbezogen werden;

14. begrüßt den Vorschlag der Kommission, in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten einen regelmäßigen Bericht über den Stand der Effizienz der Hilfe in der Union zu erstellen;

15. bekundet seine Besorgnis darüber, dass lediglich drei Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich, Irland und Schweden) ihre bilaterale Entwicklungshilfe von allen Verpflichtungen entbunden haben; fordert alle Mitgliedstaaten der Union auf, den Entwicklungsländern ihre Entwicklungshilfe losgelöst von allen Verpflichtungen anzubieten und sich der Doktrin der Union anzuschließen, derzufolge Beihilfeabkommen nach Möglichkeit mit lokalen, regionalen oder nationalen Vertragspartnern abgeschlossen werden sollen;

16. fordert die rasche Annahme und Umsetzung des Legislativvorschlags für eine ungebundene Hilfe der Europäischen Union;

17. erinnert daran, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten mindestens 20 % ihrer Entwicklungshilfe für Gesundheit und Bildung ausgeben sollten; stellt mit Besorgnis fest, dass sowohl die Union als auch die Mitgliedstaaten weit davon entfernt sind, dieses Ziel zu erreichen; betont, dass die Millenniums-Entwicklungsziele ohne beträchtliche Investitionen in die Förderung der Menschen und das Gesundheitswesen nicht erreicht werden können;

18. betont die Notwendigkeit einer beschleunigten und verstärkten Unterstützung für Programme zur wirksamen Bekämpfung von Krankheiten wie Aids, Tuberkulose und Malaria sowie der vernachlässigten Krankheiten;

19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit und die diesbezüglichen Rechte ganz oben auf die Tagesordnung des Treffens über die Millenniums-Entwicklungsziele im September gesetzt und als wesentliche Bestandteile der Bekämpfung von HIV/AIDS anerkannt werden;

Handel und Kohärenz

20. fordert die Entwicklungsländer und besonders auch die EU auf, keine Mühe zu scheuen, um ein Ergebnis der Doha-Entwicklungsagenda zu erzielen, das der Entwicklung förderlich ist, wobei sowohl für Industrieerzeugnisse als auch Agrarerzeugnisse und Dienstleistungen der Entwicklungsländer ein besserer Zugang zum Markt sichergestellt werden soll, und wobei ferner ein Zeitplan zur Beseitigung handelsverzerrender Agrarexportsubventionen aufgestellt werden soll und ein effizientes, spezielles und differenzielles Vorgehen gegenüber den Entwicklungsländern vorzusehen ist;

21. betont die Bedeutung des fairen Handels für die Ausmerzung der Armut; begrüßt die von der Kommission im Juni im Europäischen Parlament gemachten Zusagen, den Produzenten im fairen Handel mehr technische und finanzielle Unterstützung zu gewähren und die Kohärenz zwischen allen Politikansätzen der Union, insbesondere zwischen Entwicklungshilfe, Handel und Landwirtschaft, zu verstärken;

22. fordert die Bereitstellung angemessener handelsbezogener technischer Unterstützung einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten, um die aus dem Handel stammenden Entwicklungspotenziale zu optimieren, die Entwicklung von KMU zu unterstützen und internationale Sozial-, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsstandards zu erreichen;

23. betont, dass eine kohärente Politik im Hinblick auf eine größere Effizienz und eine bessere Qualität der Hilfe von wesentlicher Bedeutung ist; fordert die EU auf, die Leitung der globalen Anstrengungen zu übernehmen und die Kohärenz ihrer Politik und der Politik der Mitgliedstaaten mit den Zusagen im Zusammenhang mit der Entwicklung in den Bereichen Handel, Umwelt, Landwirtschaft und Migration zu verbessern;

24. fordert die Mitgliedstaaten der Union auf, die Tätigkeiten ihrer Exportkreditagenturen für eine transparente und demokratische Prüfung zu öffnen;

Schuldenerlass

25. begrüßt die Schritte der G8 im Sinne eines Erlasses der Schulden armer Länder im Hinblick auf deren ausstehende Verpflichtungen an den Internationalen Währungsfonds, die Weltbank und den Afrikanischen Entwicklungsfonds; betont jedoch, dass dieser Schuldenerlass eine Reihe hochverschuldeter Länder mit sehr niedrigem Einkommen ausschließt, dass Schuldenerlass kein Allheilmittel zur Bekämpfung der Armut ist, da viele arme Länder ein niedriges Schuldenniveau haben, und dass die Bedürfnisse der ärmsten oder der bedürftigsten Länder durch Schuldenerlass nicht notwendigerweise gestillt werden;

26. fordert die Mitgliedstaaten der Union auf, sicherzustellen, dass jeder Schuldenerlass eine Ergänzung zu den Beihilfe-Verpflichtungen ist; fordert insbesondere das Vereinigte Königreich auf, auf dem G8-Gipfel mit den Vereinigten Staaten auf diesem Punkt zu bestehen, da letztere Zusagen zu Schuldenerlassen auf Kosten großzügigerer Beihilfe-Verpflichtungen gemacht haben;

27. betont, dass beim Schuldenerlass die ärmsten Entwicklungsländer vorrangig behandelt werden sollten und dass ein solcher Schuldenerlass nur unter der Voraussetzung stattfinden darf, dass das dadurch von den Regierungen eingesparte Geld zur Unterstützung der ärmsten Menschen in ihren Gemeinschaften verwendet wird;

28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und ihren Parlamenten, den Regierungschefs der G8-Länder, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Regierungen der AKP-Staaten und der am wenigsten entwickelten Länder (LDC), der Afrikanischen Union, dem IWF, der Weltbank, dem Entwicklungshilfeausschuss der OECD und den Regierungen der Länder des Pariser Clubs zu übermitteln.