GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
26.10.2005
- –José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra im Namen der PPE-DE-Fraktion
- –Karin Scheele im Namen der PSE-Fraktion
- –Cecilia Malmström im Namen der ALDE-Fraktion
- –Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion
- –Willy Meyer Pleite, Vittorio Agnoletto, Miguel Portas und Luisa Morgantini im Namen der GUE/NGL-Fraktion
- –PSE (B6‑0561/2005)
- –Verts/ALE (B6‑0566/2005)
- –PPE-DE (B6‑0568/2005)
- –ALDE (B6‑0571/2005)
- –GUE/NGL (B6‑0574/2005)
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Westsahara
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Westsahara, insbesondere der Resolution 1598 (2005) vom 28. April 2005 und der Resolution 1495 (2003), die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 11. Oktober 2005 bestätigt wurden,
– in Kenntnis des letzten Berichts des Generalsekretärs an den Sicherheitsrat zur Westsahara (April 2005),
– unter Hinweis auf die jüngste Ernennung eines Sonderbeauftragten und eines persönlichen Gesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Westsahara,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen zur Westsahara,
– unter besonderem Hinweis auf seinen Bericht 2004 über die Menschenrechte in der Welt,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. zutiefst besorgt über die letzten Berichte von Amnesty International und der Weltorganisation gegen die Folter (OMTC), in denen von schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die sahrauische Bevölkerung durch Marokko die Rede ist,
B. in der Erwägung, dass aufgrund der Untersuchungen, die von der Kommission für Gerechtigkeit und Aussöhnung zu den Personen durchgeführt wurden, die in den illegalen Internierungszentren gestorben sind, die Grabstätten von 57 Personen ausfindig gemacht werden konnten, die Opfer eines erzwungenen Verschwindens geworden waren, darunter 43 Sahrauis,
1. begrüßt die Freilassung aller marokkanischen Kriegsgefangenen durch die Polisario-Front; fordert die Behörden Marokkos auf, die Menschenrechtsaktivisten Aminattou Haidar und Ali Salem Tamek und die übrigen 35 sahrauischen politischen Gefangenen unverzüglich auf freien Fuß zu setzen und Licht in das Schicksal von über 500 verschwundenen Sahrauis einschließlich der bei Militärkampagnen verschwundenen Sahrauis zu bringen;
2. fordert Marokko und die Polisario-Front auf, umfassend mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zusammenzuarbeiten, um das Schicksal der Personen aufzuklären, die seit Beginn des Konflikts verschwunden sind;
3. fordert den Schutz der sahrauischen Bevölkerung, die Achtung ihrer Grundrechte, insbesondere der Freiheit der Meinungsäußerung und der Freizügigkeit, gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den internationalen Verträgen und Übereinkommen auf dem Gebiet der Menschenrechte;
4. unterstützt eine gerechte und dauerhafte Lösung des Konflikts in der Westsahara auf der Grundlage des Rechts und der internationalen Legalität gemäß den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats, insbesondere der Resolution 1495;
5. fordert das Königreich Marokko und die Polisario-Front, die Nachbarstaaten und die Europäische Union auf, umfassend mit der UNO zusammenzuarbeiten, um den Prozess der Dekolonialisierung in der Westsahara zum Abschluss zu bringen;
6. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen der UNO aktiv zu unterstützen und sich ihrem zur nach Erhaltung der natürlichen Ressourcen der Westsahara als eines nicht autonomen Gebiets anzuschließen, was Gegenstand des Prozesses der Dekolonialisierung ist, wie er in dem Rechtsgutachten (2002) des für rechtliche Angelegenheiten zuständigen stellvertretenden Generalsekretärs, Hans Correl, beschrieben wird;
7. begrüßt die Ernennung von Botschafter Van Valsum durch den Generalsekretär zu seinem persönlichen Gesandten für die Westsahara und die Ernennung von Francisco Bastagali zum Sonderbeauftragten und Verantwortlichen für die Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in der Westsahara (MINURSO), was zu einer Wiederbelebung des Friedensprozesses in der Westsahara beitragen dürfte;
8. lädt den neuen persönlichen Gesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ein, vor seinem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und dessen Unterausschüssen sowie vor seiner Delegation für die Beziehungen zu den Maghreb-Staaten Bericht zu erstatten;
9. fordert Marokko auf, unabhängigen Beobachtern, Vertretern von Menschenrechtsorganisationen und der internationalen Presse den Zugang zu dem Gebiet der Westsahara zu erleichtern;
10. ist der Ansicht, dass die Reise seiner Delegation in die Westsahara dem Europäischen Parlament neue Informationen über die Situation liefern wird, und ist davon überzeugt, dass die Delegation ihre Mission dort ungehindert und zum vorgesehen Zeitpunkt, d.h. im Januar 2006, erfüllen kann;
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten der Afrikanischen Union sowie der marokkanischen Regierung und der Polisario-Front zu übermitteln.