Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0585/2005Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0585/2005

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

16.11.2005

eingereicht gemäß Artikel 103 Absatz 4 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zum Iran

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B6-0585/2005
Eingereichte Texte :
RC-B6-0585/2005
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Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran

Das Europäische Parlament,

–  -unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Iran, insbesondere auf diejenige vom 13. Oktober 2005,

-–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 7. November 2005,

-–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten, insbesondere auf seine Entschließungen vom 23. Oktober 2003 und 27. Januar 2005,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der iranische Präsident Mahmoud Ahmedinedschad am Mittwoch, den 26. Oktober, bei einer Veranstaltung in Teheran mit dem Titel „Die Welt ohne Zionismus“ auf den ehemaligen iranischen Revolutionsführer Ayatollah Ruhollah Khomeini Bezug genommen und erklärt hat, Israel müsse „von der Landkarte verschwinden“,

B.  in der Erwägung, dass die Völkergemeinschaft unverzüglich entschieden gegen diese Aufrufe zur Gewalt und zur Vernichtung eines Staates protestiert hat,

C.  in der Erwägung, dass auch innerhalb des Irans, namentlich von Persönlichkeiten wie dem ehemaligen iranischen Präsidenten Mohammad Khatami, Kritik an den Äußerungen von Präsident Ahmedinedschad geäußert wurde,

D.  in der Erwägung, dass der Iran auf der Grundlage eines vorgeschlagenen umfassenden Dialogs, der sensible Fragen wie das Atomprogramm, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Menschenrechte einschließt, in Verhandlungen mit der EU eingetreten ist,

1.  verurteilt die Äußerungen des iranischen Präsidenten über den Staat Israel und lehnt jeden Aufruf zur Vernichtung eines Staates, der Teil der Völkergemeinschaft ist, entschieden ab;

2.  fordert die Regierung des Iran auf, ihre internationalen Verpflichtungen gemäß Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen einzuhalten und in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen;

3.  äußert sich besorgt über die möglichen Folgen dieser Art von Äußerungen in einer Region, die sich weiterhin mit Aufrufen zu Gewalt, Terroranschlägen und fundamentalistischem Extremismus konfrontiert sieht;

4.  bekräftigt sein unerschütterliches Eintreten für das Existenzrecht des Staates Israel innerhalb international anerkannter Grenzen und in Sicherheit, Seite an Seite mit einem unabhängigen und lebensfähigen palästinensischen Staat;

5.  fordert den Iran auf, den Staat Israel und dessen Recht auf eine Existenz in Frieden und Sicherheit anzuerkennen und seinen Einfluss im Nahen Osten geltend zu machen, um die Bewegungen, zu denen er Beziehungen unterhält, vom Gewaltverzicht zu überzeugen;

6.  äußert seine Solidarität mit dem israelischen Volk und dem Staat Israel und wiederholt seine Entschlossenheit, eine Zwei-Staaten-Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt auf der Grundlage des von dem Quartett (UN, EU, Russland und Vereinigte Staaten von Amerika) geleiteten Roadmap-Prozesses anzustreben;

7.  begrüßt die scharfen Reaktionen der Völkergemeinschaft und unterstützt uneingeschränkt die Erklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, in der die Äußerungen des iranischen Präsidenten verurteilt werden, und unterstützt den Generalsekretär der Vereinten Nationen, der den Iran auf seine Verpflichtungen im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen hingewiesen hat;

8.  begrüßt als ein Beispiel die Erklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland, wonach jede Nation das Völkerrecht und die Rechte anderer Staaten respektieren muss, und begrüßt die Reaktionen der Öffentlichkeit auf der ganzen Welt, insbesondere von Menschen iranischer Herkunft, die ihre Entrüstung über die Äußerungen des iranischen Präsidenten zum Ausdruck gebracht haben;

9.  begrüßt die Haltung mehrerer hochrangiger palästinensischer Offiziellen und Vertreter, die die Ansichten von Präsident Ahmedinedschad verurteilt haben und für die friedliche Koexistenz eines palästinensischen und eines israelischen Staats eingetreten sind;

10.  unterstreicht, dass die Äußerungen von Präsident Ahmedinedschad zu Besorgnis über die Rolle des Iran in der Region und seine künftigen Intentionen Anlass geben; fordert in diesem Zusammenhang den Iran auf, jegliche Unterstützung internationaler terroristischer Gruppen zu unterlassen;

11.  wiederholt seine Aufforderung an die iranischen Behörden, eine proaktive und positive Rolle im Nahen und Mittleren Osten zu übernehmen, und vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass eine Einigung in der Nuklearfrage alle beteiligten Parteien zur Förderung von Sicherheit und Frieden für alle ermutigen sollte;

12.  fordert den Rat und die Kommission auf, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten" vom 7. November 2005 und der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Oktober 2005 zu handeln, um eine diplomatische Lösung hinsichtlich der Bedenken gegenüber dem iranischen Atomprogramm herbeizuführen und diese Position bei weiteren Entwicklungen im Rahmen des umfassenden Dialogs beizubehalten;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Islamischen Republik Iran und Israels sowie dem Generaldirektor der IAEO und dem UN-Generalsekretär zu übermitteln.