GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
15.3.2006
- –Albert Jan Maat, Jürgen Schröder und Bernd Posselt im Namen der PPE‑DE-Fraktion
- –Pasqualina Napoletano und Bernadette Bourzai im Namen der PSE-Fraktion
- –Ona Juknevičienė und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion
- –Bart Staes und Cem Özdemir im Namen der Verts/ALE-Fraktion
- –Vittorio Agnoletto, André Brie, Erik Meijer und Esko Seppänen im Namen der GUE/NGL-Fraktion
- –Cristiana Muscardini und Janusz Wojciechowski im Namen der UEN-Fraktion
- –PPE-DE (B6‑0167/2006)
- –PSE (B6‑0173/2006)
- –ALDE (B6‑0175/2006)
- –Verts/ALE (B6‑0177/2006)
- –GUE/NGL (B6‑0181/2006)
- –UEN (B6‑0184/2006)
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kasachstan
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kasachstan,
– in Kenntnis des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) der Europäischen Union mit Kasachstan, das am 23. Januar 1995 unterzeichnet wurde und am 1. Juli 1999 in Kraft trat,
– in Kenntnis der Erklärung der EU vom 16. Februar 2006 zum Tod von Altynbek Sarsenbajew in Kasachstan,
– in Kenntnis des Strategiepapiers der Kommission für Zentralasien 2002-2006,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des vierten Treffens des Kooperationsrates EU-Kasachstan,
– in Kenntnis des offiziellen Ergebnisses der Präsidentschaftswahl vom 4. Dezember 2005,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Altynbek Sarsenbajew, ein prominenter Politiker und stellvertretender Vorsitzender der Oppositionspartei „Wahre Ak Zhol“, am 13. Februar 2006 zusammen mit seinem Leibwächter und seinem Fahrer brutal ermordet wurde,
B. in der Erwägung, dass am 12. November 2005 ein weiterer Oppositionsführer, Zamanbek Nurkadilow, unter ungeklärten Umständen getötet wurde, nachdem er die Regierung der Korruption beschuldigt hatte, sowie in der Erwägung, dass die offizielle Untersuchung des Falls ergab, dass Nurkadilow Selbstmord begangen hatte,
C. in der Erwägung, dass auch Askhat Sharipzhanow, ein berühmter Journalist, und Oksana Nikitina, die Tochter eines Oppositionsaktivisten, getötet wurden,
D. in der Erwägung, dass 12 Oppositionsaktivisten sowie einige Journalisten zu Haftstrafen zwischen fünf und fünfzehn Tagen bzw. zu Geldstrafen verurteilt wurden, weil sie am 26. Februar eine Versammlung zum Gedenken an den ermordeten Oppositionsführer Altynbek Sarsenbajew abgehalten hatten,
E. in der Erwägung, dass der Generalsekretär des Senats gemeinsam mit fünf Mitgliedern des Staatssicherheitsdienstes im Zusammenhang mit der Ermordung von Altynbek Sarsenbajew verhaftet und der Entführung und des Mordes angeklagt wurde, was den Rücktritt des Leiters der Agentur für Staatssicherheit auslöste,
F. in der Erwägung, dass laut OSZE die Präsidentschaftswahl vom 4. Dezember 2005, bei der Präsident Nasarbajew erneut im Amt bestätigt wurde, die internationalen Standards nicht erfüllte,
G. in der Erwägung, dass Kasachstan ein zentraler Verbündeter im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und den religiösen Fundamentalismus ist und dass Kasachstan den Wunsch geäußert hat, ab 2009 den Vorsitz in der OSZE zu führen,
H. unter Betonung der Tatsache, dass die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit grundlegender Bestandteil des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Kasachstan ist, auf dem der weitere Ausbau der Beziehungen beruhen wird,
1. verurteilt den Mord an Altynbek Sarsenbajew und die anderen politisch motivierten Morde und spricht den Familien der Opfer sein Beileid aus;
2. äußert sich zutiefst besorgt darüber, dass innerhalb von drei Monaten zwei prominente Oppositionspolitiker ermordet wurden und dass sich das politische Klima in Kasachstan verschlechtert hat, wo Menschenrechtsaktivisten, unabhängige Journalisten und Mitglieder der Opposition immer häufiger Gewalt und Übergriffen ausgesetzt sind, während Oppositionsparteien, insbesondere die „Wahre Ak Zhol“ und Alga, noch nicht voll registriert sind;
3. fordert die kasachischen Behörden auf, die laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit den Umständen des Todes von Altynbek Sarsenbajew und der beiden ihn begleitenden Personen vollständig, unabhängig und transparent durchzuführen und davon Abstand zu nehmen, die unabhängigen Medien und internationalen Beobachter daran zu hindern, zur Klärung der Umstände des Mordes beizutragen;
4. begrüßt die Erklärung von Präsident Nasarbajew vom 21. Februar, in der er die Morde verurteilt und strenge Strafen für die Täter verspricht;
5. begrüßt die Freilassung von Galymzhan Zhakianow aus seinem internen Exil;
6. verurteilt, dass Oppositionsaktivisten und Journalisten, die an einer friedlichen Versammlung anlässlich des Todes von Altynbek Sarsenbajew teilgenommen haben, zwischen 5 und 15 Tagen inhaftiert wurden;
7. fordert die kasachische Regierung eindringlich auf, ihre Verpflichtungen im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zu erfüllen, insbesondere die Achtung der Demokratie sowie der Grundsätze des Völkerrechts und der Menschenrechte, und sich in Richtung Demokratisierung, Gewährleistung größerer Freiheiten für die Bürger und Liberalisierung zu bewegen; verweist erneut auf die Bedeutung, die es der Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und der Europäischen Union in den Bereichen Wirtschaft, Politik und Kultur beimisst;
8. fordert den Rat und die Kommission auf, die Frage der Achtung der Menschenrechte in den Mittelpunkt des nächsten Treffens des Kooperationsrates zu stellen und dabei die weitere Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens an Fortschritte in diesem Bereich zu knüpfen sowie die Demokratieprogramme für Kasachstan im Rahmen von TACIS zu stärken, durch die insbesondere demokratische Einrichtungen, unabhängige Medien und die Bekämpfung der Korruption gestärkt und ausgebaut werden sollen; fordert, diese Themen auf die Tagesordnung des nächsten Treffens des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Kasachstan zu setzen, das für 29. und 30. März anberaumt ist;
9. betont, dass die Achtung der Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, wie im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen eindeutig festgelegt ist, eine Grundvoraussetzung dafür bildet, dass Kasachstan seinem Wunsch gemäß ab 2009 den Vorsitz in der OSZE übernimmt;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sonderbeauftragten der EU für Zentralasien, der OSZE, dem Europarat sowie der Regierung und dem Präsidenten Kasachstans zu übermitteln.