GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
20.3.2006
- –Giles Chichester, Paul Rübig, Jacek Emil Saryusz-Wolski und Alejo Vidal-Quadras Roca im Namen der PPE-DE-Fraktion
- –Robert Goebbels, Reino Paasilinna, Mechtild Rothe und Pasqualina Napoletano im Namen der PSE-Fraktion
- –Lena Ek, Fiona Hall, Anne Laperrouze, Patrizia Toia und Vittorio Prodi im Namen der ALDE-Fraktion
- –Konrad Szymański, Cristiana Muscardini, Umberto Pirilli, Guntars Krasts und Inese Vaidere im Namen der UEN-Fraktion
- –ALDE (B6‑0189/2006)
- –UEN (B6‑0192/2006)
- –PPE-DE (B6‑0198/2006)
- –PSE (B6‑0202/2006)
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Energieversorgungssicherheit als eine wesentliche Komponente des Konzepts der weltweiten Sicherheit betrachtet werden sollte und zunehmend Auswirkungen auf die allgemeine Sicherheit der Europäischen Union hat,
B. unter Hinweis darauf, dass die Kommission ein Grünbuch mit dem Titel „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ (KOM(2006)0105) verabschiedet hat,
C. in der Erwägung, dass die EU-Energiepolitik drei wesentliche Ziele hat: Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz,
D. in der Erwägung, dass die Abhängigkeit der EU der 25 von Energieimporten 48 % (2002) beträgt und bis 2030 voraussichtlich auf 71 % steigen wird, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden, und dass die Liefersicherheit eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Sicherheit der Energieversorgung ist,
E. in der Erwägung, dass 76,6 % der Nachfrage der EUnach Erdöl, 53 % der Nachfrage nach Erdgas, 35,4 % der Nachfrage nach Kohle und fast 100 % der Nachfrage nach Uran und Uranerzeugnissen durch Einfuhren gedeckt werden,
F. in der Erwägung, dass 2005 der Primärenergieverbrauch in der EU der 25 1.700 Millionen Tonnen Rohöleinheiten (RÖE) betrug und dass davon 38 % auf Öl, 23 % auf Erdgas, 18 % auf Kohle bzw. feste Brennstoffe, 15 % auf Kernenergie und 6 % auf erneuerbare Energieträger entfielen,
G. in der Erwägung, dass 2004 vom Endenergieverbrauch in der EU der 25 28 % auf den Sektor Industrie, 31 % auf den Sektor Verkehr und 41 % auf den Sektor Gebäude entfielen,
H. in der Erwägung, dass die Bruttostromerzeugung der EU der 25 zu 31 % auf Kernbrennstoffen, zu 25 % auf festen Brennstoffen (in erster Linie Kohle), zu 18 % auf Erdgas, zu 14 % auf erneuerbaren Energieträgern und zu 5 % auf Öl beruht,
I. in der Erwägung, dass sich die Endenergieintensität in der EU der 25 regelmäßig verringert hat, sodass 2004 rund 70 % der 1980 für eine Einheit Wirtschaftsleistung erforderlichen Energie verbraucht wurden, und dass der gesamte Primärenergieverbrauch in der EU der 25 jährlich im Mittel um 0,8 % gestiegen ist, was einem Zuwachs um 0,5 % pro Kopf und Jahr in diesem Zeitraum entspricht,
J. unter Hinweis darauf, dass von dem 2004 in Europa verbrauchten Öl 59 % auf dem Verkehrssektor verbraucht wurde und dass vom Rest 17 % in Gebäuden, 16 % in Nicht-Energie-Verwendungen und 8 % in der Industrie verbraucht wurden, und dass die Nachfrage auf dem Verkehrssektor bis 2030 den Aussagen der Kommission nach um mindestens 30 % wachsen dürfte, wobei sie im Fall des Luftverkehrs um bis zu 5 % jährlich zunimmt,
K. in der Erwägung, dass 2004 29 % des in der EU der 25 verbrauchten Erdgases für die Erzeugung von Strom verwendet wurden, während 71 % für nicht der Stromerzeugung dienende Zwecke verwendet wurden (Industrie, Wohnungen usw.),
L. in der Erwägung, dass die Nachfrage nach Kohle in der EU seit Jahren zurückgeht, dass die Abhängigkeit von Einfuhren bereits 50 % beträgt und dass dieser Anteil beim Kohleverbrauch weiter steigt,
M. in der Erwägung, dass dreizehn Mitgliedstaaten nuklear Strom erzeugen und es die erklärte Politik einiger Mitgliedstaaten ist, nach und nach aus der Nutzung der Kernenergie auszusteigen,
N. in der Erwägung, dass der gemeinschaftliche Energiemarkt derzeit nicht integriert ist und dass dort nicht genug Wettbewerb herrscht,
O. in der Erwägung, dass sich die EU das Ziel gesetzt hat, den Anteil der erneuerbaren Energieträger am Energieverbrauch bis 2010 von 6 auf 12 %, ihren Anteil an der Stromerzeugung auf 22,1 % und ihren Anteil an den festen Brennstoffen auf 5,75 % zu steigern, und dass diese Ziele erreicht werden können, wenn alle Mitgliedstaaten ihre Politik entsprechend anpassen,
P. in der Erwägung, dass die EU die Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen erlassen hat, in der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Aktionspläne mit ihren Strategien zur Energieeinsparung für die nächsten neun Jahre vorzulegen,
Q. in der Erwägung, dass die erneuerbaren Energieträgerträger vor allem aus einheimischen Quellen gewonnen werden und sich auf allen Sektoren nutzen lassen, d. h. zur Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung und im Verkehr,
R. in der Erwägung, dass laut der neuesten Energie-Umfrage von Eurobarometer fast die Hälfte aller EU-Bürger (48 %) wollen, dass ihre nationale Regierung die Nutzung der Sonnenenergie schwerpunktmäßig vorantreibt, gefolgt von der Förderung der Spitzenforschung zur Entwicklung neuer Energietechnologien (41 %) und dem Ausbau der Windenergie (31 %), während Rechtsvorschriften zur Verringerung der Ölabhängigkeit (23 %) und der Ausbau der Nutzung der Kernenergie (12 %) bei den Befragten weniger hoch bewertet wurden,
S. in der Erwägung, dass die EU ihr massives Potenzial zur Einsparung von Energie auf allen Sektoren einschließlich des Verkehrssektors sowie zum Ausbau neuer erneuerbarer Energieträger und der entsprechenden Technologien ausnutzen sollte,
T. unter Hinweis darauf, dass die Energie eine für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und soziale Entwicklung entscheidende Ressource ist und dass sich aus Störungen der Energieversorgung Instabilität und Gefahren für den Frieden ergeben können,
MIT EINER STIMME SPRECHEN
1. begrüßt das neue Grünbuch der Kommission „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“; stellt jedoch fest, dass das Grünbuch keine neuen Zielvorgaben und keine konkreten Vorschläge enthält, die den aktuellen Forderungen nach einer gemeinsamen Energiepolitik Rechnung tragen; fordert die Kommission und den Rat auf, ein zügiges politisches Verfahren einzuleiten, um eine europäische Energiepolitik mit höher gesteckten Zielen zu erreichen, die möglichst bald einen konkreten Aktionsplan umfassen sollte; verlangt, dass es in diesem Verfahren ohne Einschränkung konsultiert wird;
2. weist darauf hin, dass in dem Grünbuch wesentliche Sektoren, die stark von importierten Energieträgern abhängen, besonders Verkehr und Luftverkehr, nicht behandelt werden; vertritt die Auffassung, dass das Grünbuch verkehrspolitisch weniger ambitioniert ist als der Bericht der Kommission über die Maßnahme CARS-21;
3. stellt fest, dass vor kurzem die Auseinandersetzungen zwischen Russland und seinen Nachbarstaaten über die Erdgaspreise, aber auch der Anstieg des Rohölpreises die Anfälligkeit der Energieversorgung und -verteilung deutlich gemacht haben; stellt fest, dass die Energiepolitik im engeren Sinn mit der Außen- und Sicherheitspolitik verknüpft werden muss; fordert die Kommission auf, den aktuellen Forderungen nach einer gemeinsamen Energiepolitik Rechnung zu tragen;
4. verlangt, dass die EU die Initiative zur Schaffung einer umfassenden Zusammenarbeit mit allen großen Öl und Erdgas verbrauchenden Ländern – den USA, Japan und großen aufstrebenden Volkswirtschaften wie Indien und China – ergreift, um eine umfassende weltweite Strategie zur Organisation der Nachfrageseite auszuarbeiten und die Anstrengungen um ein Gegengewicht zu dem Oligopol auf der Seite der Förderländer zu bündeln; fordert nachdrücklich, dass diese Strategie auch bewährte Technologien für Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie die Verwendung alternativer Energiequellen fördert;
5. verweist auf die Bedeutung guter politischer Beziehungen zu den für die EU wichtigen Energie liefernden Partnerländern, insbesondere Norwegen, das nach wie vor der weltweit drittgrößte Ölproduzent ist, stabile Energieversorgung gewährleistet und Erfahrung mit der energiepolitischen Zusammenarbeit mit Russland hat;
6. schließt sich der Feststellung des Rates an, dass eine gemeinsame Haltung in Bezug auf eine Strategie für die Versorgungssicherheit den geografischen, wirtschaftlichen, regionalen, klimatischen und strukturellen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten Rechnung tragen sollte;
7. fordert die einzelnen Mitgliedstaaten auf, zukunftsorientierte Energiepläne auf der Basis mittel- und langfristiger Prognosen für ihre Angebots- und Bedarfssteuerung zu erstellen, die zur Deckung der Energienachfrage geplanten Mittel in Bezug auf sowohl die eigene Energieerzeugung als auch Energieeinfuhren anzugeben und dabei die Auswirkungen der jeweiligen Bilanz auf die Treibhausgasemissionen aufzuführen;
8. betont, dass eine aktive Politik zugunsten demokratischer Reformen, des Aufbaus einer Zivilgesellschaft und des sozialen Fortschritts in den Energie erzeugenden Staaten und den Staaten mit Transiteinrichtungen wesentlich zur langfristigen politischen Stabilität beitragen wird, die für die Sicherheit der Energieversorgung und -verteilung notwendig ist;
9. fordert die Kommission und den Rat auf, ein international anerkanntes Schlichtungssystem, wie es in der WTO besteht, für Konflikte und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung und Verteilung von Energie vorzuschlagen; vertritt die Auffassung, dass die EU diesen Prozess durch Aufbau eines Schlichtungssystems im Rahmen ihrer Nachbarschaftspolitik und zusätzlich in Bezug auf andere entscheidende Lieferstaaten einleiten und dieses Schlichtungssystem weltweit tatkräftig fördern könnte; stellt fest, dass die EU deshalb einen modellhaften Ansatz zur internationalen Bewirtschaftung der Energieverteilung ausarbeiten sollte;
10. betont, wie wichtig es ist, im Rahmen der neuen diplomatischen Bemühungen der EU im Bereich Energiepolitik mit Ländern, die an der Spitze des Energieverbrauchs stehen, und mit Schwellenländern einen konstruktiven Dialog über Energieeffizienz und Energieeinsparung zu führen, um schrittweise harmonisierte Mindeststandards für die Energieeffizienz von weltweit angebotenen Gütern, wie Autos, Geräte, Unterhaltungselektronik oder Bürogeräte, festzulegen und weltweit die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen bei verkehrs- und energiepolitischen Entscheidungen zu fördern;
SOLIDARITÄT IN DER EU
11. betont, dass eine gestärkte Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zur Bewältigung von Schwierigkeiten bezüglich der physischen Sicherheit von Infrastrukturen und der Versorgungssicherheit wesentliches Element einer gemeinsamen Energiepolitik sein sollte; vertritt die Auffassung, dass diese gestärkte Solidarität die Fähigkeit der EU zur Wahrung der gemeinsamen energiepolitischen Interessen auf internationaler Ebene beträchtlich verbessern würde;
12. tritt für eine Stärkung der europäischen Nachbarschaftspolitik ein, wobei gerade die energiepolitische Zusammenarbeit mit den angrenzenden Staaten betont werden muss, die auch die Verkehrsinfrastruktur betrifft, für die besondere Finanzhilfen bereitzustellen sind; fordert die Einbeziehung der energiepolitischen Zusammenarbeit in die Aktionspläne, die im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik ausgearbeitet werden;
13. fordert einen auf Gerechtigkeit und gemeinsamer Verantwortung basierenden Ansatz bei der Durchführung der Energiepolitik auf einzelstaatlicher Ebene, damit bei strategischen Entscheidungen diejenigen Partner unter den EU-Mitgliedstaaten, die von diesen Entscheidungen betroffen sein können, auch konsultiert werden;
GUT FUNKTIONIERENDER BINNENMARKT
14. vertritt entschieden die Auffassung, dass die Erhaltung der Versorgungssicherheit wesentlich auf der raschen Umsetzung der geltenden gemeinschaftlichen Bestimmungen durch alle Mitgliedstaaten zu dem Zweck basiert, ein volles Funktionieren des Binnenmarktes für Elektrizität und Erdgas zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit, Transparenz und Energieeffizienz zu erhöhen;
15. erklärt sich daher äußerst besorgt über die Störungen des Binnenmarkts infolge der protektionistischen Unterstützung von auf nationalen Märkten führenden Unternehmen und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die ordnungsgemäße Anwendung der Binnenmarktvorschriften sicherzustellen, damit ein fairer und diskriminierungsfreier Wettbewerb entsteht und die Bildung von Energiemärkten mit Oligopolcharakter unterbunden wird;
16. fordert den Rat auf, den Standpunkt des Parlaments zu den prioritären TEN-Vorhaben zu akzeptieren und die noch fehlenden Verbindungsglieder in den transeuropäischen Energienetzen fertig zu stellen, um Engpässe zu beseitigen, die Versorgungssicherheit zu verbessern und den Binnenmarkt gegebenenfalls durch eine Stützung spezifischer Vorhaben zu vollenden;
17. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Energiebinnenmarkt so zu gestalten, dass die internen und externen Energiequellen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, die Interoperabilität der nationalen Energienetze gegeben ist, Energieversorgung und -verteilung im Hinblick auf ein von Wettbewerb gekennzeichnetes Umfeld auf dem Energiesektor getrennt werden und der Wettbewerb zwischen den Energieverteilern gewährleistet ist;
18. vertritt die Auffassung, dass die Fortentwicklung des Kyoto-Rahmens nach 2012 schon jetzt aktive Überlegungen erfordert, damit die Märkte die mit Kohlenstoff zusammenhängenden Kosten bei größeren Investitionsprogrammen berücksichtigen können – in der Erkenntnis, dass Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in Europa durch höhere Arbeits- und Stromkosten schon heute beeinträchtigt werden;
NACHHALTIGE ENERGIETRÄGER
19. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Hinblick auf eine drastische Senkung unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen konkrete Maßnahmen in der Energiepolitik und umgehende, umfangreiche Investitionen in eine wirklich energieeffiziente Wirtschaft vorzuschlagen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, stets den wichtigen Beitrag von Energieeinsparung und Energieeffizienz zur Senkung der Energieabhängigkeit hervorzuheben;
20. betont die herausragende Bedeutung der erneuerbaren Energieträger und zugleich der Energieeffizienz für eine europäische Energiepolitik, die sich für die künftige Energieversorgung einsetzt; fordert deshalb die Kommission und den Rat auf, neue, ambitionierte Zielvorgaben für die Zeit nach 2010 und Maßnahmen auf diesem Gebiet zu konzipieren, um in jedem einzelnen Mitgliedstaat für eine raschere Entwicklung zu sorgen; stellt mit Nachdruck fest, dass entsprechend seinem Wunsch eine Richtlinie über Heizung und Kühlung mit erneuerbaren Energieträgern auf den Weg gebracht werden sollte, damit erneuerbare Energieträger mehr Marktdurchdringung auf dem Sektor Heizung erreichen;
21. bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für erneuerbare Energieträger, fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, um bis 2010 die Ziele eines Anteils von 12 % am Gesamtenergieverbrauch und eines Anteils von 22,1 % an der Stromerzeugung zu erreichen, und begrüßt die Annahme der Richtlinie über Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern;
22. begrüßt die neuen Initiativen der Kommission in ihrem Aktionsplan für Biomasse und den Vorschlag zu Biokraftstoffen und fordert alle EU-Institutionen auf, ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Nutzung des Potenzials von erneuerbaren Energien aus Biomasse zu beschleunigen und dabei Umweltschutzgesichtspunkten Rechnung zu tragen;
23. hält es für dringend erforderlich, dass die Kommission Vorschläge unterbreitet und mit der Industrie zusammenarbeitet, um die Anwendung von Wasserstoff und Brennstoffzellen mit Blick auf nachhaltige langfristige Verbesserungen von Energieeffizienz und Energieeinsparungen im Verkehrssektor herbeizuführen; stellt fest, dass Biomasse allgemein im Wege der konventionellen Verbrennung die Deckung des Energiebedarfs in der Union unterstützen kann; fordert die Kommission auf, in Anbetracht der Vorteile zusätzlicher Einnahmen für Landwirtschaft und Forstwirtschaft ein Sofortprogramm im Hinblick auf die möglichst baldige Durchführung von Erzeugung und Einsammlung von Abfällen aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Pyrolyse und Nutzung des erzeugten Gases aufzustellen;
24. verweist auf die immer größere Bedeutung von Erdgas wegen des wachsenden Anteils am Gesamtenergieverbrauch und auf die Notwendigkeit unterschiedlicher Strategien für eine sichere Erdgasversorgung, etwa durch den Bau von LNG-Terminals, Speicheranlagen und neuen Rohrleitungen;
25. vertritt die Auffassung, dass die Kernenergie Gegenstand der politischen Debatte in Europa über den Energiefächer sein muss; ist der Auffassung, dass Entscheidungen darüber entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip nur auf einzelstaatlicher Ebene getroffen werden können, wenn die nukleare Energieerzeugung in bestimmten Mitgliedstaaten weiterhin eine Rolle spielt;
26. stimmt der Feststellung der Kommission zu, wonach bei der Steuerung der Nachfrage jene Maßnahmen erste Priorität haben sollten, die auf eine Steigerung der Effizienz der Energienutzung und auf eine Verringerung des Verbrauchs durch Einsparungen abzielen; bedauert in diesem Zusammenhang nachdrücklich die Verzögerungen bei der Vorlage von Vorschlägen für den Verkehrssektor; macht auf das wirtschaftliche Potenzial aufmerksam, das durch Einsparung von mindestens 20 % des Energieverbrauchs zu erreichen ist, und stellt fest, dass dieses Potenzial dank steigenden Energiepreisen, technologischen Verbesserungen und größenbedingten Kosteneinsparungen noch zunehmen wird;
27. stellt fest, dass der Gebäudesektor, auf den über 40 % des gesamten Energieverbrauchs in der EU der 25 entfallen, mit Abstand am meisten verbraucht; stellt fest, dass steigende Energiepreise nicht nur die Gesamtwirtschaft belasten, sondern vor allem die sozial schlechter Gestellten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine koordinierte Anstrengung zur Verbesserung des Gebäudebestands in Europa zu unternehmen, in deren Rahmen in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank innovative Finanzierungslösungen vorgeschlagen werden;
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
28. weist darauf hin, dass verstärkte Investitionen in Forschung und Entwicklung wichtig sind, um die vorhandenen Technologien auszunutzen und neue zu entwickeln, damit Europa seine führende Rolle gegenüber der Konkurrenz behauptet und nachhaltige und sichere Arbeitsplätze geschaffen werden, sodass man im Einklang mit den Zielen der Lissabon-Strategie bleibt und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Millennium-Entwicklungsziels 7, ökologische Nachhaltigkeit, leistet;
29. nimmt zur Kenntnis, dass es ein beträchtliches Potenzial für eine noch weiter verbesserte Nutzung der erneuerbaren Energieträger sowie für einen weltweiten Markt für neue Ausrüstungen und Systeme gibt, die auf erneuerbaren Energieträgern basieren, und fordert, dass die Europäische Union im siebten Forschungsrahmenprogramm ausreichende Mittel für Technologien für erneuerbare Energieträger vorsieht und KMU auf diesem Sektor dabei unterstützt, ihre technologisch führende Rolle zu nutzen, um auf dem Weltmarkt erfolgreich zu sein;
30. stellt fest, dass alle Voraussagen sich darin einig sind, dass konventionelle Kraftwerke weiterhin auch langfristig für einen Großteil der Stromerzeugung sorgen werden, und spricht sich daher für die Förderung von Forschung und Entwicklung im Hinblick auf die Effizienz dieser Kraftwerke und Verfahren zu deren Steigerung aus;
31. ist der Auffassung, dass Kenntnisse von Kernfusionstechnologie und ihrer Anwendung von strategischer Wichtigkeit sind und deshalb in der EU weiterentwickelt werden sollten;
32. weist darauf hin, dass freiwillige Vereinbarungen auch sinnvoll dazu beitragen könnten, die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen von Öl- und Erdgasunternehmen zu steigern, damit sie im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen neue energiebezogene Technologien entwickeln;
33. fordert, dass im Rahmen des siebten Forschungsrahmenprogramms die Biomasse, alle erneuerbaren Energiequellen (einschließlich der Wellenenergie, der Gezeitenenergie und der Energiespeicherung) sowie Kohlevergasungsverfahren erforscht werden, um Schadstoffemissionen einzudämmen und einen diesbezüglichen Weltmarkt zu schaffen;
34. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.