Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0341/2006Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0341/2006

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

14.6.2006

eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zu Nordkorea

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B6-0341/2006
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RC-B6-0341/2006
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Entschließung des Europäischen Parlaments zu Nordkorea

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nordkorea,

-  unter Hinweis auf die Leitlinien für die Politik der EU gegenüber Drittländern hinsichtlich der Todesstrafe (1998), betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (2001), betreffend Menschenrechtsdialoge mit Drittländern (2001) und betreffend Menschenrechtsverfechter (2004),

–  unter Hinweis auf die Resolution der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 16. April 2003,

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die am 31. Mai 2006 abgegebene Erklärung des UN-Sonderberichterstatters für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, des Vorsitzenden und Berichterstatters der UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Haft, des UN-Sonderberichterstatters für Folter und des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage in der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK),

A.  in der Erwägung, dass in der Resolution der UN-Menschenrechtskommission tiefe Besorgnis über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafen und öffentlicher Hinrichtungen sowie über allgegenwärtige und schwere Beschränkungen der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung in der DVRK zum Ausdruck gebracht wird,

B.  in der Erwägung, dass die Regierung der DVRK dem UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in der DVRK und dem UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Ernährung sowie regierungsunabhängigen Menschenrechtsorganisationen weiterhin die Einreise verweigert, was die Untersuchung der Menschenrechtslage behindert; in der Erwägung, dass vielerlei Berichte, insbesondere von Opfern, denen die Flucht außer Landes gelungen ist, jedoch auf außerordentlich gravierende Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Hinrichtungen, Folter, Inhaftierung politischer Gefangener und unmenschliche Haftbedingungen, schließen lassen,

C.  in der Erwägung, dass keinerlei Opposition geduldet wird und dass jedem, der eine Meinung äußert, die der Position der regierenden Koreanischen Arbeiterpartei entgegengesetzt ist, eine schwere Bestrafung droht und in vielen Fällen auch seinen Familienangehörigen,

D.  in der Erwägung, dass Son Jong Nam, der in China lebte, wo er die Kirche besuchte und zum Christentum übertrat, wie verlautet, vom Nationalen Sicherheitsdienst gefoltert und dann wegen mutmaßlichem Hochverrats und ohne jeden verfahrensrechtlichen Schutz, wie er nach internationalen Menschenrechtsnormen erforderlich ist, ohne Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt wurde,

E.  in der Erwägung, dass vier Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen, darunter der Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in der DVRK, die die Regierung der DVRK aufgefordert haben, die Hinrichtung zu verschieben und das Urteil zu überprüfen, entsetzt über die Antwort der Regierung sind, die den Brief der Experten als ein Komplott bezeichnet hat, das in der bösen Absicht unternommen wurde, Falschinformationen zu verbreiten, während sie den Bestrebungen der feindlichen Kräfte folgen, die darauf gerichtet sind, den Staat und das Sozialsystem der DVRK unter dem Vorwand der Menschenrechte zu diffamieren, zu spalten und zu Fall zu bringen,

F.  in der Erwägung, dass die DVRK den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert hat,

G.  in der Erwägung, dass die Regierung der DVRK seit 2001 die Zahl der Gründe für die Verhängung der Todesstrafe von 33 auf 5 verringert hat, dass jedoch vier dieser Gründe im Wesentlichen politischer Art sind,

H.  in der Erwägung, dass die inländischen Medien streng zensiert werden und dass der Zugang zu internationalen Rundfunk- und Fernsehsendungen beschränkt ist; in der Erwägung, dass Rundfunk- und Fernsehgeräte so konstruiert sind, dass nur staatliche Sender empfangen werden können und dass Personen, die ausländische Rundfunksender hören, mit Strafen rechnen müssen,

I.  in der Erwägung, dass jede nicht genehmigte Versammlung oder Vereinigung als öffentliche Ruhestörung betrachtet wird, die strafbar ist; in der Erwägung, dass die Religionsfreiheit zwar durch die Verfassung garantiert ist, in der Praxis jedoch stark eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass es Berichte gibt, wonach Personen, die sich an öffentlichen und privaten religiösen Aktivitäten beteiligen, unter schwerer Repression in Form von Inhaftierung, Folter und Hinrichtung zu leiden haben,

J.  in der Erwägung, dass Zeugen die Zahl der in Umerziehungs(Arbeits)lagern, Internierungslagern und Gefängnissen eingesperrten Menschen auf bis zu 200.000 schätzen und dass Berichte, insbesondere von Personen, die aus Lagern freigelassen wurden, wie Kang Chol Hwan darauf schließen lassen, dass Folter und Misshandlung weit verbreitet sind und dass die Bedingungen sehr hart sind,

K.  in der Erwägung, dass viele Menschen in der DVRK nicht genügend Nahrungsmittel haben und auf die humanitäre Hilfe angewiesen sind, die das Land von Gebern wie der EU erhält, die beschlossen hat, der DVRK im Jahr 2005 den Betrag von 13.715.000 Euro zu gewähren, und dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP), das am 10. Mai 2006 mit der Regierung vereinbart hat, 150.000 Tonnen Grunderzeugnisse an 1,9 Millionen Nordkoreaner über zwei Jahre zu liefern,

L.  in der Erwägung, dass Zehntausende von Nordkoreanern wegen der Repression und des weit verbreiteten Hungers aus der DVRK nach China geflohen sind,

1.  bedauert die mangelnde Zusammenarbeit der DVRK mit den internationalen Menschenrechtsinstitutionen und insbesondere ihre Weigerung, die Verfahren der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zu beachten;

2.  fordert die Regierung Nordkoreas auf,

  • die Grundsätze einzuhalten, die in den internationalen Menschenrechtsverträgen festgelegt sind, die sie ratifiziert hat (wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte), und diese Grundsätze in innerstaatliches Recht zu übernehmen;
  • die Todesstrafe abzuschaffen;
  • alle Personen freizulassen, die wegen friedlicher Wahrnehmung grundlegender Menschenrechte interniert oder inhaftiert sind;
  • die freie Meinungsäußerung und die Freizügigkeit für alle Nordkoreaner zu garantieren;
  • die geltenden Rechtsvorschriften zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den internationalen Menschenrechtsnormen entsprechen und Schutzbestimmungen einzubeziehen, um den Staatsbürgern Schutz und Rechtsmittel gegen Menschenrechtsverletzungen zu bieten;

3. fordert die Regierung der DVRK eindringlich auf, Informationen über den Fall von Son Jong Nam bereitzustellen und seine Hinrichtung zu stoppen;

4.  fordert die Kommission und den Rat auf, bei der DVRK darauf zu drängen, diese Menschenrechtsverletzungen zu beenden und Informationen über den Fall von Son Jong Nam bereitzustellen und seine Hinrichtung zu stoppen;

5.  fordert die Regierung der DVRK auf, die Situation aller zum Tode Verurteilten eingehend zu überprüfen und ihre Hinrichtung auszusetzen, und fordert, dass der UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in Nordkorea, Professor Vitit Muntarbhorn, sie besuchen darf;

6.  fordert die Regierung der DVRK eindringlich auf, die schweren Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Inhaftierung und Hinrichtung aus Gründen der Religion oder des Glaubens, gegen Staatsbürger zu beenden, , die nicht den staatlich geförderten religiösen Organisationen angehören, und Gläubigen zu gestatten, sich zum Gottesdienst frei zu versammeln, Gotteshäuser zu bauen und zu unterhalten und religiöse Literatur uneingeschränkt zu veröffentlichen;

7.  erkennt, dass die EU die erste und einzige Seite war, die nach dem Besuch der Troika im Jahre 2001 unter der Führung des schwedischen Ministerpräsidenten und EU-Ratspräsidenten Persson, des Hohen Vertreters Solana und Kommissionsmitglied Patten Menschenrechtsdialoge mit der DVRK aufgenommen hat, und dass der Dialog 2003 ausgesetzt wurde, als der Ministerrat eine Menschenrechtsresolution in der UN-Menschenrechtskommission (UNCHR) unterstützt hat, ohne die Nordkoreaner zu informieren; fordert daher beide Seiten nachdrücklich auf, sich zu bemühen, den Dialog über die Menschenrechte zwischen der EU und der DVRK wieder in Gang zu bringen;

8.  fordert die Regierung der DVRK auf, ihren Verpflichtungen aus den Menschenrechtsverträgen, die sie mitunterzeichnet hat, nachzukommen und sicherzustellen, dass humanitäre Organisationen, unabhängige Menschenrechtsbeobachter, der UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in der DVRK und der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit freien Zugang zu dem Land haben;

9.  begrüßt die Vereinbarung zwischen dem Welternährungsprogramm und der Regierung der DVRK, 1,9 Millionen Menschen aus den schwächsten Bevölkerungskreisen, insbesondere Frauen und kleine Kinder, zu unterstützen; bedauert das anhaltende und unnötige Leid, das der koreanischen Bevölkerung durch die Maßnahmen der Regierung zugefügt wurde; betont, dass es stets eine gezielte und gerechte Verteilung von Nahrungsmitteln in dem Land geben sollte; fordert die Regierung der DVRK nachdrücklich auf, die Ungleichbehandlung bei ihrer Verteilung von Nahrungsmitteln zugunsten von hochrangigen Funktionären der Arbeiterpartei und von Mitarbeitern von Militär, Geheimdienst und Polizei zu beenden;

10.  fordert die Regierung der DVRK auf, alle Informationen über die Staatsangehörigen Südkoreas und Japans, die in den letzten Jahrzehnten entführt wurden, endlich vollständig herauszugeben und die Entführten, die immer noch in ihrem Land festgehalten werden, freizulassen;

11.  fordert die Regierung der Volksrepublik China auf, die Rückführung nordkoreanischer Staatsbürger in die DVRK zu stoppen, wo ihnen, unabhängig davon, aus welchen Gründen sie das Land verlassen haben, eine strenge Behandlung droht, die von Inhaftierung bis hin zu Folter, langer Gefängnisstrafe und sogar Hinrichtung reicht; fordert die Republik Korea auf, ihre Verantwortung für nordkoreanische Flüchtlinge in China zu übernehmen und fordert die Regierung der Republik Korea auf, ihnen die Reise nach Südkorea zu gestatten;

12.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea, der Regierung der Republik Korea, der Regierung der Volksrepublik China, dem UN-Sonderberichterstatter für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, dem Vorsitzenden und Berichterstatter der UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Haft, dem UN-Sonderberichterstatter für Folter und dem UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in der DVRK zu übermitteln.