GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
5.7.2006
- –Simon Coveney und Charles Tannock im Namen der PPE-DE-Fraktion
- –Pasqualina Napoletano, Catherine Trautmann und Christa Prets im Namen der PSE-Fraktion
- –Henrik Lax, Marios Matsakis und Frédérique Ries im Namen der ALDE-Fraktion
- –Daniel Marc Cohn-Bendit und Monica Frassoni im Namen der Verts/ALE-Fraktion
- –Vittorio Agnoletto, Umberto Guidoni und Miguel Portas im Namen der GUE/NGL-Fraktion
- –Hanna Foltyn-Kubicka, Mieczysław Edmund Janowski, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Zdzisław Zbigniew Podkański und Janusz Wojciechowski im Namen der UEN-Fraktion
- –Verts/ALE (B6‑0401/2006)
- –UEN (B6‑0402/2006)
- –GUE/NGL (B6‑0404/2006)
- –PPE-DE (B6‑0408/2006)
- –ALDE (B6‑0411/2006)
- –PSE (B6‑0414/2006)
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren jährlichen Entschließungen zur Lage der Menschenrechte in der Welt,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Menschenrechten und der Pressefreiheit und zu der Bewertung des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft vom Dezember 2005 in Tunesien,
– unter Hinweis auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
– unter Hinweis auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention,
– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Menschenrechtsdialog (2001) und zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern (2004) und ihre erste Bewertung unter österreichischem Vorsitz,
– unter Hinweis auf die auf dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft am 12. Dezember 2003 angenommene Prinzipienerklärung,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, des OSZE-Vertreters für die Freiheit der Medien und des OAS-Sonderberichterstatters für das Recht auf freie Meinungsäußerung vom 21. Dezember 2005,
– unter Hinweis auf die vom Rat im Dezember 2005 beschlossene Strategie der Europäischen Union für Menschenrechte und Demokratisierung in Drittländern,
– unter Hinweis auf die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte,
– gestützt auf Artikel 115 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet, dass jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäußerung hat, und dass dieses Recht die Freiheit umfasst, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten,
B. unter Befürwortung der Erklärung des Weltgipfels vom 16. bis 18. November 2005 in Tunis zur vorrangigen Bedeutung der Informationsgesellschaft für Demokratie und Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit sowie des Rechts, Informationen zu erhalten und sich Zugang dazu zu verschaffen,
C. in der Erwägung, dass der Kampf für das Recht auf freie Meinungsäußerung sich heute weitgehend auf das Internet verlagert hat, da selbiges zum bevorzugten Ausdrucksmittel für politische Dissidenten, Demokratieverfechter, Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Journalisten weltweit geworden ist,
D. in der Erwägung, dass der Internetzugang die Demokratie stärken und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes beitragen kann und dass die Beschränkung eines derartigen Zugangs mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung unvereinbar ist,
E. in der Erwägung, dass Beschränkungen nur im Fall einer Nutzung des Internets für illegale Aktivitäten wie Anstiftung zu Hass, Gewalt und Rassismus, totalitäre Propaganda und Zugang von Kindern zu Pornografie oder ihre sexuelle Ausbeutung existieren sollten,
F. in der Erwägung, dass Reporter ohne Grenzen zufolge autoritäre Regime und Regierungen an immer weitreichenderen Methoden zur Kontrolle des Internets arbeiten, wobei sie hauptsächlich eine immer raffiniertere Filtertechnologie sowie die Überwachung der elektronischen Kommunikation und den Aufbau einer Cyberpolizei nutzen,
G. in der Erwägung, dass laut Menschenrechtsorganisationen eine Vielzahl von Cyberdissidenten inhaftiert ist, die meisten von ihnen in China, darunter Hao Wu, ein chinesischer Blogger und Dokumentarfilmer, Yang Zili, ein chinesischer Cyberdissident, Shi Tao, ein chinesischer Journalist der Tageszeitung Dangdai Shangbao, Motjaba Saminejad, ein iranischer Blogger, Mohammed Abbou, ein tunesischer Anwalt, Pham Hong Son, ein vietnamesischer Arzt, und Habib Saleh, ein syrischer Online-Journalist, sowie in der Erwägung, dass die jüngsten Fälle die ägyptischen Blogger Mohamed Sharkawy und Karim Lel-shaer betreffen,
H. in der Erwägung, dass dem jüngsten Bericht von Reporter ohne Grenzen zufolge mehrere Länder als Feinde des Rechts auf freie Meinungsäußerung im Internet betrachtet werden können, darunter China, Belarus, Burma, Kuba, Iran, Libyen, die Malediven, Nepal, Nordkorea, Usbekistan, Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien, Turkmenistan und Vietnam,
I. in der Erwägung, dass in demokratischen Staaten ansässige Unternehmen diesen Ländern teilweise die Mittel verschaffen, das Internet zu zensieren und die elektronische Kommunikation zu kontrollieren,
J. in der Erwägung, dass die chinesische Regierung erfolgreich Unternehmen wie Yahoo, Google und Microsoft überzeugt hat, die Zensur ihrer Dienste auf dem chinesischen Internetmarkt zu erleichtern, sowie in der Erwägung, dass weitere Regierungen Mittel zur Zensur von anderen Unternehmen angefordert haben,
K. in der Erwägung, dass von westlichen Unternehmen wie CISCO Systems, Telecom Italia und Wanadoo, einer Tochtergesellschaft von France Telecom, gelieferte Ausrüstungsgüter und Technologien von Regierungen zur Zensur des Internets und somit zur Verhinderung der freien Meinungsäußerung genutzt werden,
L. in der Erwägung, dass US-Gesetzgeber im Februar 2006 einen Gesetzentwurf, den Global Online Freedom Act, einbrachten, der darauf abzielt, die Tätigkeit von Internetunternehmen zu regulieren, wenn sie in repressiven Ländern operieren,
M. in der Erwägung, dass die Europäische Union demonstrieren sollte, dass die Rechte der Internetnutzer im Mittelpunkt ihrer Interessen stehen und dass sie bereit ist, tätig zu werden, um die Redefreiheit im Internet zu fördern,
1. bekräftigt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung ein entscheidender Wert ist, den alle EU-Länder teilen, und dass sie konkrete Schritte zu seiner Verteidigung unternehmen müssen;
2. fordert in diesem Zusammenhang den Rat und die EU-Mitgliedstaaten auf, sich auf eine gemeinsame Erklärung zu verständigen, in der sie ihr Engagement für den Schutz der Rechte von Internetnutzern und die Förderung der freien Meinungsäußerung im Internet weltweit bestätigen;
3. bekräftigt sein Engagement für die auf dem Gipfeltreffen in Tunis bestätigten Grundsätze, nämlich:
- –Aufbau der Informationsgesellschaft auf dem Fundament der Menschenrechte und der Grundfreiheiten,
- –Bekämpfung der digitalen Kluft und Suche nach Mitteln für die Aktionspläne, um die Entwicklung zu fördern,
- –Bemühen um ausgewogenere, pluralistischere und für die einzelnen Staaten repräsentativere Internet-Governance zwecks Reaktion auf die neuen technologischen Herausforderungen (elektronische Direktwerbung, Datenschutz usw.);
4. verurteilt nachdrücklich die Beschränkungen von Internet-Inhalten, gleichgültig, ob sie sich auf die Verbreitung oder den Erhalt von Informationen beziehen, die von Regierungen verhängt werden und nicht in striktem Einklang mit der Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung stehen; verurteilt entschieden die Belästigung und Inhaftierung von Journalisten und anderen, die ihre Meinungen über das Internet verbreiten; fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang auf, gegenüber den Behörden in den betroffenen Ländern alle erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf die unverzügliche Freilassung aller inhaftierten Internetnutzer zu ergreifen;
5. fordert die Kommission und den Rat auf, einen freiwilligen Verhaltenskodex auszuarbeiten, durch den Beschränkungen für die Tätigkeit von Unternehmen in repressiven Ländern festgelegt würden;
6. fordert die Kommission und den Rat auf, die Präsenz und aktive Beteiligung der Europäischen Union und die Vorlage gemeinsamer Standpunkte insbesondere mit dem Wirtschafts- und Sozialrat der VN, der Internationalen Fernmeldeunion, der UNESCO und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen aufrecht zu erhalten;
7. fordert den Rat und die Kommission auf, bei der Prüfung ihrer Hilfsprogramme für Drittländer der Notwendigkeit eines ungehinderten Internetzugangs von deren Bürgern Rechnung zu tragen;
8. begrüßt die gemeinsame Erklärung von Investoren zum Recht auf freie Meinungsäußerung und zum Internet auf Initiative von Reporter ohne Grenzen; betont, dass Firmen, die im Internet Such-, Chat- oder Publishing-Dienste oder sonstige Online-Funktionen anbieten, dafür verantwortlich sein sollten, sicherzustellen, dass die Rechte der Nutzer gewahrt werden;
9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.