Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0495/2006Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0495/2006

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

6.9.2006

eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zur Lage in Simbabwe

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B6-0495/2006
Eingereichte Texte :
RC-B6-0495/2006
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Simbabwe

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Dezember 2003, 16. Dezember 2004 und 7. Juli 2005,

–  in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts 2006/51/GASP des Rates vom 30. Januar 2006, durch den der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP und damit die restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe bis zum 20. Februar 2007 verlängert wurden,

–  in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 898/2005 der Kommission vom 15. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe,

–  in Kenntnis des Berichts „Zimbabwe: An Opposition Strategy”, den die International Crisis Group (ICG) am 24. August 2006 veröffentlicht hat,

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die prekäre humanitäre, politische und wirtschaftliche Lage in Simbabwe weiter verschlechtert, dass die so genannte Operation „Murambatsvina“ („Abfallbeseitigung“) 700 000 Menschen mittellos gemacht hat, dass über 4 Millionen Einwohner von Zimbabwe Gefahr laufen, zu verhungern, und nur durch Lebensmittelhilfe überleben, und dass die politische Repression nicht nur andauert, sondern noch zunimmt,

B.  in der Erwägung, dass die Regierung Simbabwes einen Gesetzesvorschlag zur Überwachung der Telekommunikation vorgelegt hat, nach dem es dem militärischen Nachrichtendienst, der Polizei und dem Präsidialamt gestattet ist, E-Mail-Korrespondenz, den Internetzugang und Telefongespräche zu überwachen,

C.  in der Erwägung, dass die Wahlen zum Senat vom 26. November 2005 ein zynischer Akt politischer Vetternwirtschaft waren, der dazu diente, die autoritäre Gewaltherrschaft der Zanu-PF über Simbabwe zu konsolidieren,

D.  in der Erwägung, dass sich die wichtigste politische Opposition in Simbabwe, die Bewegung für demokratischen Wandel (MDC), bedauerlicherweise im Oktober 2005 in zwei Fraktionen gespaltet hat,

E.  unter Hinweis auf die Tatsache, dass die Entwicklung Afrikas eine Priorität für die westlichen Demokratien ist, wobei gesehen werden muss, dass Hilfe allein nur wenig bewirken kann, und dass von den afrikanischen Regierungen erwartet wird, dass sie ihren Teil beitragen durch das Eintreten für Demokratie, für Rechtsstaatlichkeit und für die Achtung der Menschenrechte,

F.  in der Erwägung, dass die Einwohner Simbabwes unter einer Arbeitslosenquote von über 70% und der höchsten Inflationsrate der Welt leiden,

G.  besorgt über die Berichte von Menschenrechtsorganisationen, nach denen Migranten aus Simbabwe Gefahr laufen, in Südafrika misshandelt und missbraucht zu werden,

H.  in der Erwägung, dass die Afrikanische Union (AU), die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) und insbesondere Südafrika es versäumt haben, sich energisch genug gegen das repressive Mugabe-Regime auszusprechen,

1.  verurteilt die Mugabe-Diktatur wegen ihrer unbarmherzigen Unterdrückung des Volkes Simbabwes und äußert seine tiefe Enttäuschung über die Weigerung der regionalen Akteure, wie der AU, der SADC und Südafrikas, sich eindeutiger gegen die Missbräuche des Regimes auszusprechen, und über die Tatsache, dass man nicht darauf bestand, dass die Regierung Simbabwes ein Einsehen habe und Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wiederherstelle;

2.  fordert, dass das Mugabe-Regime seine Zusage einhält, ausreichend Wohnraum für all diejenigen zur Verfügung zu stellen, die während der abscheulichen „Operation Murambatsvina“-Kampagne aus ihren Häusern vertrieben wurden;

3.  bedauert, dass der Fortschritt Simbabwes im Kampf gegen HIV-AIDS durch die missbräuchlichen Praktiken der Regierung wie ihr Zwangsumsiedlungsprogramm, durch das der Zugang zu Gesundheitsfürsorge unterbrochen wurde, und durch ihre unzureichende Sozialpolitik, die dazu geführt hat, dass Aids-Patienten noch schutzloser dastehen, untergraben werden;

4.  nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass in Simbabwe derzeit eine der weltweit schlimmsten HIV/AIDS-Epidemien herrscht, die allwöchentlich 3 200 Menschen das Leben kostet; fordert die Regierung Simbabwes auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu antiretroviraler Behandlung zu verbessern, den zur Zeit lediglich 8% der mit der Krankheit infizierten Menschen haben;

5.  lehnt es ab, die Legitimität des vor kurzem geschaffenen „Senats“ in Simbabwe anzuerkennen, da sich lediglich 15% der Bevölkerung Simbabwes an dem fragwürdigen Wahlverfahren beteiligt haben, bei dem von Anfang an sichergestellt war, das sein Ergebnis die Zanu-PF begünstigen würde;

6.  fordert die Zurückziehung des Gesetzesvorschlags zur Überwachung der Telekommunikation, des Gesetzesvorschlags zur Unterdrückung von Terrorismus und des Gesetzesvorschlags über Nichtregierungsorganisationen, die alle als Vorwand für ein noch härteres Vorgehen gegen jeden Gegner des Mugabe-Regimes dienen werden;

7.  äußert großes Befremden über die heimlichen Versuche des Mugabe-Regimes, die Kontrolle über die Rot-Kreuz-Gesellschaft Simbabwes (ZRCS) zu erlangen, indem es unter Gewaltandrohung empfiehlt, Mitglieder und Anhänger des Regimes einzustellen; nimmt zur Kenntnis, dass die größten Geberländer der ZRCS Dänemark, das Vereinigte Königreich und andere EU-Mitgliedstaaten sind; ist besorgt darüber, dass dieser Schritt dem Einsatz der Nahrungsmittellieferungen der ZRCS als politischer Waffe Vorschub leisten wird, was dazu führen wird, dass viele schutzbedürftige Einwohner Simbabwes nicht mehr die lebensnotwendige Hilfe erlangen;

8.  besteht nachdrücklich darauf, dass das Mugabe-Regime absolut keinen finanziellen Vorteil oder Propagandawert von der Fußball-Weltmeisterschaft selbst oder den Ereignissen danach ableiten darf; fordert insofern Südafrika, das Gastgeberland der Fußball-Weltmeisterschaft 2010, und die FIFA auf, Simbabwe von der Teilnahme an den Vorrundenspielen der Fußball-Weltmeisterschaft, von der Ausrichtung internationaler Freundschaftsspiele und als Gastgeber nationaler Teams, die an dem Ereignis teilnehmen, auszuschließen;

9.  fordert Robert Mugabe auf, sich an sein eigenes Versprechen zu halten, eher früher als später zurückzutreten, was die größtmögliche Einzelmaßnahme hin zu einer Wiederbelebung der Gesellschaft, der Politik und der Wirtschaft Simbabwes wäre, und fordert die Aufnahme positiver Übergangsverhandlungen zwischen der Zanu-PF, den MDC-Parteien und anderen Oppositionsbewegungen;

10.  begrüßt das Treffen, das zwischen den beiden MDC-Fraktionen am 26. August 2006 in Südafrika stattfand, und ruft diejenigen, die gegen das erbärmliche Mugabe-Regime sind, auf, zusammenzukommen und dafür zu sorgen, dass ihre Aktivitäten dem Volk von Simbabwe eine gefestigte, demokratische, repräsentative und vereinigte Opposition liefern, die in jeder Hinsicht bereit ist, Regierungsverantwortung zu übernehmen und für politischen und wirtschaftlichen Wandel zum Besseren in Simbabwe zu sorgen;

11.  beglückwünscht den Gewerkschaftskongress Simbabwes zu seinen anstehenden Demonstrationen gegen die erschreckenden Lebensbedingungen, die das Mugabe-Regime dem Volk von Simbabwe aufgezwungen hat, und besteht darauf, dass solche Demonstrationen ohne Polizeischikanen erlaubt sein sollten;

12.  erkennt an, dass die gezielten Sanktionen der EU gegen Simbabwe selbst und bestimmte Einzelpersonen in Simbabwe nicht den gewünschten Einfluss auf diejenigen hatten, die unmittelbar für die Verarmung Simbabwes und die Leiden seines Volkes verantwortlich sind; fordert den Rat auf, dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedstaaten die noch bestehenden restriktiven Maßnahmen, einschließlich des Waffenembargos und des Reiseverbots, strikt anwenden und sie eher zu eng als zu weit auslegen;

13.  fordert darüber hinaus den Rat auf, den Umfang der Sanktionen auszuweiten und mehr Einzelpersonen in die Liste aufzunehmen – in der derzeit 120 Personen aufgeführt sind –, so dass sie sehr viel mehr Minister der Regierung, Abgeordnete und Gouverneure, Zanu-PF-Mitglieder, -Anhänger und –Mitarbeiter, zusätzlich zu ihren Familienmitgliedern, und Geschäftsleute sowie andere der Zanu-PF nahe stehende Prominente aus Simbabwe umfasst;

14.  fordert China und andere Länder, die weiterhin dem Mugabe-Regime Waffen liefern und andere Unterstützung zuteil werden lassen, auf, dies zu unterlassen und sich der internationalen Gemeinschaft in ihren Bemühungen anzuschließen, einen Wandel zum Besseren in Simbabwe zu erreichen;

15.  bedauert die Tatsache, dass das Mugabe-Regime zur gleichen Zeit, zu der die Vereinten Nationen um humanitäre Hilfe für Simbabwe in Höhe von 257 Mio. US-Dollar ersuchen, die Beschaffung von 12 K-8-Militärflugzeugen aus China abgeschlossen hat; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Streitkräfte Simbabwes den Kauf von 127 Fahrzeugen für hohe Offiziere sowie von weiteren 194 in den kommenden Monaten bekannt gegeben haben;

16.  fordert den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, über die Menschenrechtslage und die politische Situation in Simbabwe als dringende Angelegenheit zu berichten;

17.  wiederholt seine Forderung an die SADC, ihr regionales „Peacekeeping Training Centre“ (Schulungszentrum für Friedenserhaltung) in Harare zu schließen und in das Staatsgebiet eines anderen SADC-Mitgliedstaats zu verlegen;

18.  besteht darauf, dass die gesamte Hilfe für Simbabwe über echte Nichtregierungsorganisationen geleitet wird und diejenigen Menschen erreichen muss, für die sie bestimmt ist, wobei die Beteiligung des Mugabe-Regimes auf ein Minimum zu reduzieren ist; äußert sich besorgt über die Tatsache, dass die EU im Jahr 2005 sieben Projekte in Simbabwe mit 70 Mio. Euro und im Jahr 2006 bereits weitere Projekte, einschließlich 3,7 Mio. Euro über die EU-Wasserfazilität, finanziert hat, und ersucht die Kommission, zu versichern, dass diese Hilfe in keiner Weise dem Mugabe-Regime zugute gekommen ist;

19.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Regierungen der G8-Staaten, der Regierung und dem Parlament von Simbabwe, der Regierung und dem Parlament von Südafrika, dem Generalsekretär des Commonwealth, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Vorsitzenden des Ausschusses und des Exekutivrats der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika und dem Präsidenten der FIFA zu übermitteln.