Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0539/2006Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0539/2006

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

25.10.2006

eingereicht gemäß Artikel 103 Absatz 4 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zu der Republik Moldau (Transnistrien)

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B6-0539/2006
Eingereichte Texte :
RC-B6-0539/2006
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Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Republik Moldau (Transnistrien)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in der Republik Moldau und zur Lage in Transnistrien, insbesondere seine Entschließung vom 16. März 2006,

–  unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union, das am 1. Juli 1998 in Kraft trat,

–  unter Hinweis auf den im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik beschlossenen Aktionsplan für die Republik Moldau, der die Richtung für die strategische Zusammenarbeit zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union vorgibt und am 22. Februar 2006 verabschiedet wurde,

–  in Kenntnis der Erklärungen des Gipfels der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Istanbul von 1999 und des OSZE-Ministerrats in Porto von 2002,

–  unter Hinweis auf die ukrainische Initiative „Durch Demokratie zu einer Lösung“, die vom Präsidenten der Ukraine, Viktor Yushchenko, im April 2005 vorgestellt wurde,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Präsidentschaft vom 18. September 2006 zu dem „Referendum“ in der Region Transnistrien der Republik Moldau,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass am 17. September 2006 in der moldauischen Region Transnistrien ein „Referendum“ stattgefunden hat, das auf eine vollständige Unabhängigkeit der Region und ihren möglichen Beitritt zur Russischen Föderation abzielt,

B.  in der Erwägung, dass weder das „Referendum“ noch sein Ergebnis von der internationalen Völkergemeinschaft akzeptiert wurde, da es von dem repressiven Regime in Transnistrien vollkommen einseitig durchgeführt wurde und so die Möglichkeiten der Aushandlung einer politischen Lösung des Konflikts in der Republik Moldau blockiert und da der suggestive Charakter der Fragen und der Mangel an Grundvoraussetzungen für freie und faire Wahlen – wie Freiheit der Medien, Versammlungsfreiheit und politischer Pluralismus – den Ausgang des Referendums ganz offensichtlich vorbestimmt haben,

C.  in der Erwägung, dass der Konflikt zwischen dem separatistischen Regime in Transnistrien und der Zentralregierung der Republik Moldau in hohem Maße zur Instabilität im ganzen Land beigetragen hat,

D.  in der Erwägung, dass seit 1992 im so genannten „5+2-Format“ Verhandlungen über den Status Transnistriens geführt werden, an denen die Republik Moldau, die Region Transnistrien der Republik Moldau, Russland, die Ukraine und die OSZE beteiligt sind und bei denen die Europäische Union und die USA Beobachterstatus haben, sowie in der Erwägung, dass die Verhandlungen im April 2006 abgebrochen wurden,

E.  in der Erwägung, dass die Europäische Union kürzlich wichtige Schritte unternommen hat, um ihre Beziehungen zur Republik Moldau zu verbessern und die Suche nach einer Lösung des Transnistrien-Konflikts zu intensivieren, indem sie eine ständige Vertretung der Kommission in Chisinau eingerichtet und einen Sonderbeauftragten der EU für die Republik Moldau mit dem Auftrag benannt hat, zu einer nachhaltigen Beilegung des Transnistrien-Konflikts beizutragen, und indem sie ferner eine EU-Mission zur Unterstützung der Grenzüberwachung Moldau/Ukraine (EUBAM) eingesetzt hat,

F.  in der Erwägung, dass die Republik Moldau laut dem UN-Bericht über die menschliche Entwicklung 2005 das ärmste Land Europas ist und dass die Lage in Bezug auf Transnistrien ihre sozio-ökonomische Entwicklung erheblich behindert,

G.  in der Erwägung, dass die Russische Föderation zu Beginn des Jahres ein Importverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Wein, Obst und Gemüse) aus der Republik Moldau und Georgien verhängt hat, das die wirtschaftliche Entwicklung beider Länder beträchtlich schädigt,

H.  in der Erwägung, dass die einseitigen Unabhängigkeitsbewegungen in Transnistrien, Südossetien und Abchasien von keiner internationalen Organisation unterstützt werden und fortgesetzt Bemühungen unter der Schirmherrschaft der OSZE und der Vereinten Nationen unternommen werden, um die Souveränität und die territoriale Integrität der Republik Moldau und Georgiens wiederherzustellen,

1.  verurteilt schärfstens jeden Versuch der moldauischen Region Transnistrien, durch die Organisation so genannter Referenden einseitig ihre Unabhängigkeit zu erklären;

2.  fordert die Regierung der Russischen Förderation auf, ihre Unterstützung für diese Bewegung und insbesondere für die so genannten Referenden über die Unabhängigkeit der Region einzustellen; fordert die Regierung der Russischen Föderation auf, den multilateralen Bemühungen zur Beilegung der Konflikte in ihrer Nachbarschaft ihre vollste Unterstützung zu gewähren; fordert die Regierung der Russischen Föderation ferner auf, ihre 1996 im Europarat eingegangenen und in den OSZE-Gipfelbeschlüssen (Istanbul 1999 und Porto 2002) festgeschriebenen Verpflichtungen zum Abzug der russischen Truppen und Waffen aus dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau zu erfüllen; bekundet seine Sorge über fehlende Fortschritte in diesem Zusammenhang;

3.  lehnt die Organisation und das Ergebnis des „Referendums“ zur Unabhängigkeit der moldauischen Region Transnistrien sowie deren möglichen Beitritt zur Russischen Föderation voll und ganz ab, da dies in krassem Widerspruch zu der international anerkannten Souveränität und territorialen Integrität der Republik Moldau steht und da das repressive Regime in Transnistrien keine freie Willensäußerung des Volkes zulässt;

4.  unterstreicht, dass die Lösung des Transnistrien-Problems ein entscheidendes Element für die Förderung der politischen Stabilität und des wirtschaftlichen Wohlstands in der Republik Moldau und der gesamten Region ist; betont die Notwendigkeit einer friedlichen Konfliktlösung gemäß der Charta und den Konventionen der UNO, den Erklärungen der OSZE und unter uneingeschränkter Achtung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Republik Moldau innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen;

5.  fordert alle Konfliktparteien auf, sich aller Maßnahmen zu enthalten, die zu einer weiteren Eskalation der Lage führen würden, und unverzüglich die 5+2-Verhandlungen wieder aufzunehmen und auf eine rasche und transparente Konfliktlösung hinzuarbeiten;

6.  fordert den Rat, die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, weiterhin einer politischen und friedlichen Lösung der regionalen Konflikte in der gemeinsamen Nachbarschaft der EU und der Russischen Föderation ihre vollste Unterstützung zu gewähren, und fordert sie ferner auf, diese Fragen bei ihren nächsten Treffen mit dem Präsidenten und der Regierung der Russischen Förderation zu erörtern;

7.  fordert die Regierung der Republik Moldau auf, vertrauensbildende Maßnahmen und neue Vorschläge für die Bewohner von Transnistrien zu initiieren, die Anreize beinhalten, damit sie eine friedliche Wiedervereinigung des Staates unter Wahrung der Rechte in Bezug auf Minderheitensprachen und der lokalen Autonomie uneingeschränkt unterstützen;

8.  verurteilt die anhaltende Unterdrückung, Schikanierung und Einschüchterung seitens des selbsternannten transnistrischen Regimes gegenüber Vertretern der unabhängigen Medien, von NRO und der Zivilgesellschaft;

9.  bedauert das Fehlen wesentlicher Fortschritte in den EU-Gesprächen über Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit der Republik Moldau; fordert den Rat und die Kommission auf, das Verfahren im Hinblick auf den Abschluss eines Visaerleichterungsabkommens mit der Republik Moldau zu beschleunigen und dessen Umsetzung sicherzustellen; erachtet es als unfair und diskriminierend, dass transnistrische Bürger, die russische Pässe haben, von der Möglichkeit profitieren, leichter in die Europäische Union zu reisen als Moldauer, was zu vermehrten Spannungen bezüglich der Region Transnistrien beiträgt und eine Regelung des Konflikts erschwert;

10.  verleiht seiner Zufriedenheit über den Beschluss der Ukraine vom März 2006 Ausdruck, an ihrer Grenze mit Transnistrien neue Zollvorschriften gemäß internationalen Rechtsnormen einzuführen;

11.  begrüßt die guten Ergebnisse, die von der im März 2005 eingesetzten EU-Grenzunterstützungsmission an der Grenze zwischen der Republik Moldau und der Ukraine erzielt wurden, die eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Korruption, illegalem Handel und Schmuggel durch Verbesserung der Transparenz und Aufbau geeigneter operativer und institutioneller Kapazitäten in der Republik Moldau spielt, um eine wirksame Grenzkontrolle sicherzustellen und so einen Beitrag zu einer eventuellen Regelung des Transnistrien-Konflikts zu leisten;

12.  bekundet seine entschiedene und kontinuierliche Unterstützung der Bemühungen des moldauischen Volkes, eine uneingeschränkt funktionierende Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte in der Republik Moldau zu begründen, was wesentlich ist, um den Fortschritt der Reformen sicherzustellen;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung und dem Parlament der Republik Moldau, der Regierung von Rumänien, der Regierung der Ukraine, der Regierung der Russischen Föderation, der Regierung der Vereinigten Staaten, dem Generalsekretär der OSZE und dem Generalsekretär des Europarats zu übermitteln.