Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0665/2006Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0665/2006

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

13.12.2006

eingereicht gemäß Artikel 103 Absatz 4 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Verleihung des Sacharow-Preises

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B6-0665/2006
Eingereichte Texte :
RC-B6-0665/2006
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Verleihung des Sacharow-Preises

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass es den Sacharow-Preis für geistige Freiheit seit 1988 gibt und dass dieser Preis eine der vielen Unterstützungsmaßnahmen des EP für die Menschenrechte und die Sache der Demokratie und eine Anerkennung derjenigen darstellt, die gegen Unterdrückung, Intoleranz und Ungerechtigkeit in der Welt kämpfen,

B.  unter Hinweis darauf, dass zu den Preisträgern Persönlichkeiten oder Organisationen zählen wie Anatoli Marchenk (1989), Aung San Suukyi (1990), Adem Demaci (1991), Laz Madres de la Plaza de Mayo (1992), Oslobodjenje (1993), Taslima Nasreen (1994), Leyla Zana (1995), Wei Jingsheng (1996), Salima Ghezali (1997), Ibrahim Rugova (1998), Xanana Gusmão (1999), Basta Ya (2000), Nurit Peled, Izzat Ghazzawi, Dom Zacarias Kamwenho (2001), Oswaldo Payá Sardiñas (2002), Kofi Annan und die Vereinten Nationen (2003), der Weißrussische Journalistenverband (2004), Damas de Blanco (Kuba), Reporter ohne Grenzen und Huawa Ibrahim (gleichermaßen) (2005) und Alexander Milinkewitsch (2006),

C.  in der Erwägung, dass die Preisträgerin von 1990, die birmanische Dissidentin Aung San Suukyi, die unter Hausarrest steht, und der Preisträger von 2005, die kubanische Frauenbewegung „Damas de Blanco“, noch nicht die Erlaubnis erhalten haben, den Preis persönlich in Empfang zu nehmen,

D.  in der Erwägung, dass die Konferenz der Präsidenten beschlossen hat, zwei Delegationen nach Kuba und Birma zu entsenden, um Kontakt mit den Preisträgern aufzunehmen und ihre persönliche Lage zu überprüfen,

E.  in der Erwägung, dass der Sacharow-Preisträger von 1996, Wei Jinsheng, der zu der Zeit noch in Haft war, bis heute keine Gelegenheit hatte, vor dem Plenum zu sprechen und die mit diesem Preis verbundene Dotierung entgegenzunehmen,

1.  bedauert, dass diese Preisträger noch immer nicht die Erlaubnis erhalten haben, ihren Preis persönlich entgegenzunehmen, was gegen eines der grundlegenden Menschenrechte verstößt, nämlich gegen die Freiheit, ungehindert in sein eigenes Land zurückzukehren und es zu verlassen, ein in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausdrücklich anerkanntes Recht,

2.  fordert, dass angesichts des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten, zwei Delegationen nach Birma bzw. nach Kuba zu entsenden, die Staatsorgane der jeweiligen Länder Reiseerleichterungen für diese Delegationen treffen;

3.  begrüßt den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 16. November 2006, einen Mechanismus von Folgemaßnahmen für die Preisträger des Sacharow-Preises zu schaffen und regelmäßig eine Delegation des Europäischen Parlaments zu entsenden, um die Preisträger zu treffen, denen es von den Staatsorganen ihrer Länder nicht erlaubt worden ist, an der Preisverleihung teilzunehmen;

4.  fordert erneut, dass allen Sacharow-Preisträgern, insbesondere Aung San Suukyi, Oswaldo Payá Sardiñas und der kubanischen Frauenbewegung „Damas de Blanco“ der Zugang zu den europäischen Institutionen ermöglicht wird;

5.  fordert seinen Präsidenten auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit diese Beschlüsse in die Tat umgesetzt werden können;

6.  fordert die Konferenz der Präsidenten auf, die Organisation der Verleihung des Sacharow-Preises an Wei Jinsheng auf die Tagesordnung ihrer nächsten Sitzung zu setzen;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen Birmas, Chinas und Kubas, dem chinesischen Parlament, dem birmanischen Parlament, der Nationalversammlung der Volksmacht der Republik Kuba und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu übermitteln.