GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
13.3.2007
- –José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Stefano Zappalà, Karl von Wogau, Tunne Kelam, Vytautas Landsbergis und Bogdan Klich im Namen der PPE-DE-Fraktion
- –Martin Schulz, Jan Marinus Wiersma, Ana Maria Gomes und Achille Occhetto im Namen der PSE-Fraktion
- –Annemie Neyts-Uyttebroeck und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion
- –Ģirts Valdis Kristovskis, Ryszard Czarnecki und Hanna Foltyn-Kubicka im Namen der UEN-Fraktion
- –Angelika Beer, Jill Evans und Caroline Lucas im Namen der Verts/ALE-Fraktion
- –André Brie, Luisa Morgantini, Vittorio Agnoletto, Tobias Pflüger, Dimitrios Papadimoulis, Esko Seppänen und Jens Holm im Namen der GUE/NGL-Fraktion
- –Verts/ALE (B6‑0078/2007)
- –ALDE (B6‑0085/2007)
- –PPE-DE (B6‑0087/2007)
- –UEN (B6‑0088/2007)
- –GUE/NGL (B6‑0093/2007)
- –PSE (B6‑0095/2007)
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die dritte Sitzung des NVV-Vorbereitungsausschusses zur Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags, die vom 30. April bis zum 11. Mai 2007 in Wien stattfinden wird,
– unter Hinweis auf den Konsens innerhalb der EU, den NVV von jetzt ab bis zur kommenden NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2010 wieder zu beleben und zu stärken,
– unter Hinweis auf die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 1540 (2004) und 16734 (2006) zur Verbreitung nuklearer, chemischer und biologischer Waffen,
– unter Hinweis auf die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und insbesondere der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW), die am 12. Dezember 2003 vom Europäischen Rat angenommen wurde,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen – und in Bekräftigung dieser Entschließung – zum NVV, insbesondere seine am 10. März 2005 angenommene weitreichende Entschließung zur Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom Mai 2005,
– unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt der EU zum NVV aus dem Jahr 2005,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis auf den breiten Konsens innerhalb der EU, den NVV von jetzt ab bis zur kommenden NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2010 wieder zu beleben und zu stärken,
B. unter Betonung der Tatsache, dass die Europäische Sicherheitsstrategie, die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Resolution 1540 des UN-Sicherheitsrates auf die Bedeutung der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der atomaren Abrüstung hinweisen, wobei sie die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme als eine der größten Bedrohungen des internationalen Friedens und der Sicherheit einstufen,
C. unter Hinweis auf die in dem Bericht der Hochrangigen Arbeitsgruppe zu Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel des UN-Generalsekretärs „Auf dem Weg zu einer sichereren Welt: unsere gemeinsame Verantwortung” enthaltene Aussage, derzufolge „wir uns auf einen Punkt zubewegen, bei dem der Verfall des Nichtverbreitungssystems unumkehrbar werden und zu einer Kaskade der Verbreitung führen könnte”,
D. unter Hinweis auf den größer werdenden internationalen Konsens über die dringende Notwendigkeit atomarer Abrüstung, wie sie von der „New Agenda Coalition“ (Koalition für atomare Abrüstung) und in der Erklärung von Rom des Gipfeltreffens der Friedensnobelpreisträger (einberufen von Michael Gorbatschow und dem Bürgermeister Roms, Walter Veltroni) vom 30. November 2006 propagiert wurde,
E. unter Betonung der Rolle der Parlamente und der Parlamentarier, die Nichtverbreitung von Atomwaffen und Abrüstung zu fördern, und vor diesem Hintergrund unter Begrüßung der Anstrengungen des weltweiten Parlamentarischen Netzwerks für nukleare Abrüstung (PNND),
1. bekräftigt seinen Standpunkt, dass der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen der Eckstein des weltweiten atomaren Nichtverbreitungssystems ist, eine wesentliche Grundlage zur Förderung der Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Nuklearenergie bildet und ein wichtiges Element zur Förderung des Ziels einer nuklearen Abrüstung und einer allgemeinen Abrüstung nach Maßgabe von Artikel VI des Vertrags darstellt;
2. fordert alle Staaten auf, deren Aktivitäten gegen das Nichtverbreitungssystem verstoßen, ihr unkluges und verantwortungsloses Verhalten zu beenden und ihren Verpflichtungen im Rahmen des NVV umfassend gerecht zu werden; wiederholt seine Forderung an alle Staaten, die den NVV nicht unterzeichnet haben, diesem Vertrag beizutreten;
3. fordert den Rat und die Kommission eindringlich auf, sich aktiv an den in Wien anstehenden Gesprächen im Rahmen der Tagung des Vorbereitungsausschusses zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu beteiligen und einen koordinierten, substanziellen und sichtbaren Beitrag im Hinblick auf ein positives Ergebnis der für 2010 vorgesehenen Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu leisten;
4. fordert den Rat und die Kommission auf, zu klären, welche Schritte sie zu unternehmen gedenken, um den Atomwaffensperrvertrag zu stärken und einen wirksamen Multilateralismus zu verfolgen, wie dies in der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungsmaterial und Massenvernichtungswaffen im Dezember 2003 erklärt wurde;
5. ist der Ansicht, dass, im Hinblick auf eine wirksame Umsetzung multilateraler Anstrengungen, diese in eine fundierte Vision, eine atomwaffenfreie Welt zum frühest möglichen Zeitpunkt zu erreichen, eingebunden werden müssen;
6. fordert den Ratsvorsitz nachdrücklich auf, in den Jahren bis zur Überprüfungskonferenz 2010 regelmäßige Fortschrittsberichte über die Umsetzung jeder einzelnen der 43 Maßnahmen vorzulegen, die im Gemeinsamen Standpunkt der EU vom 25. April 2005 in Bezug auf die NVV-Überprüfungskonferenz 2005 beschlossen wurden, wie auch eine Liste der neuen Verpflichtungen, die der Rat hofft, bei der NVV-Überprüfungskonferenz 2010 zu erreichen;
7. fordert den Ratsvorsitz nachdrücklich auf, im Vorbereitungsausschuss eine Reihe von Abrüstungsinitiativen voranzubringen, die sich auf die „Erklärung zu Grundsätzen und Zielen“, die am Ende der NVV-Überprüfungskonferenz 1995 vereinbart wurden, und auf die „13 praktischen Schritte“ stützen, die auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2000 einstimmig vereinbart wurden und die verbessert und durchgeführt werden sollten, damit sich Fortschritte ergeben (um Rückschritt oder Stillstand zu verhindern);
8. fordert den Ratsvorsitz insbesondere auf, aus der Sackgasse herauszufinden und einen überprüfbaren Vertrag über das Verbot der Produktion spaltbaren Materials für Nuklearwaffen und andere Sprengkörper einzuführen, die Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) durch alle Länder zu beschleunigen, insbesondere durch diejenigen, die für ein Inkrafttreten des Verbots vonnöten sind, und ein vollständiges Verbot aller Atomwaffentests in der Erwartung zu beschleunigen, dass der CTBT in Kraft tritt, und der Risikobegrenzung von atomarem Terrorismus Vorrang einzuräumen, indem wirksame Export- und Grenzkontrollen für sensible Materialien, Ausrüstung und/oder Technologien in Verbindung mit MWV entwickelt und verstärkt werden;
9. fordert die internationale Gemeinschaft auf, Initiativen im Hinblick auf ein internationales multilaterales Verfahren der Urananreicherung unter der Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEO zu fördern;
10. empfiehlt, dass das Europäische Parlament eine Delegation nach Wien entsendet, um an den Veranstaltungen des NVV-Vorbereitungsausschusses teilzunehmen; ersucht den Ratsvorsitz, Vertreter des Europäischen Parlaments in die EU-Delegation aufzunehmen (ein Präzedenzfall wurde durch die Delegation zur UN-Überprüfungskonferenz 2006 in New York geschaffen);
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem UN-Generalsekretär, den Regierungen und Parlamenten der UN-Mitgliedstaaten, dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation, dem Parlamentarischen Netzwerk für nukleare Abrüstung, den „Mayors for Peace“ und den anderen Veranstaltern der für den 19. April 2007 beim EP geplanten Internationalen Konferenz zur atomaren Abrüstung zu übermitteln.