Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0102/2007Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0102/2007

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

14.3.2007

eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zu Kambodscha

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B6-0102/2007
Eingereichte Texte :
RC-B6-0102/2007
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kambodscha

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2006, 13. Januar 2005 und 10. März 2005 zu Kambodscha sowie seine Entschließung vom 1. Dezember 2005 zur Menschenrechtslage in Kambodscha, Laos und Vietnam,

–  unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen von 1997 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Kambodscha,

–  in Kenntnis der Deklaration der Vereinten Nationen von 1998 zu Menschenrechtsaktivisten,

–  in Kenntnis der vom Rat am 14. Juni 2004 verabschiedeten Leitlinien der Europäischen Union zu Menschenrechtsaktivisten,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, denen Kambodscha beigetreten ist,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen vom 6. Juni 2003 zwischen den Vereinten Nationen und der Regierung des Königreichs Kambodscha zur Aburteilung unter kambodschanischer Rechtshoheit der Verbrechen, die während der Zeit der Regierung des Demokratischen Kampuchea begangen wurden,

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass am 14. Februar 2007 Hy Vuthy, Vorsitzender der freien Arbeitergewerkschaft im Königreich Kambodscha (FTUWKC) in der Suntex Bekleidungsfabrik, nach Beendigung seiner Nachtschicht in der Suntex-Fabrik im Dangkao-Distrikt von Phnom Penh erschossen wurde,

B.  in der Erwägung, dass der FTUWKC-Vorsitzende Chea Vichea im Januar 2004 erschossen worden war und Ros Sovannareth, FTUWKC-Vorsitzender in der Trinunggal Komara-Fabrik, im Mai 2004 ermordet worden war, während weitere Gewerkschafter in Kambodscha in den letzten Jahren Opfer von schwerwiegenden Schikanen, Einschüchterungsversuchen und tätlichen Angriffen waren,

C.  in der Erwägung, dass der Mord an Chea Vichea noch immer nicht aufgeklärt ist; ferner in der Erwägung, dass am 28. Januar 2004 Born Sammang und Sok Sam Oeun als mutmaßliche Mörder von Chea Vichea verhaftet und später zu 20 Jahren Haft verurteilt wurden, obwohl gegen sie keine glaubwürdigen Beweise vorlagen,

D.  in der Erwägung, dass Kambodscha Vertragspartei des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist, die das Recht auf Bildung von Gewerkschaften und Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft der eigenen Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften auf unbehinderte Tätigkeit vorsehen,

E.  in der Erwägung, dass in der Deklaration der Vereinten Nationen von 1998 zu Menschenrechtsaktivisten auch das Recht verankert ist, einzeln als auch im Verein mit anderen für den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte einzutreten,

F.  in der ernsten Sorge, dass diese Geschehnisse ein Ausdruck dafür sind, dass Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Rechtsprechung bzw. ihre Fähigkeit, Verfahren gegen die Führer der Roten Khmer in dem speziell geschaffenen Sondergericht ohne politische Einmischung durchzuführen, noch immer nicht gewährleistet sind,

G.  in der Erwägung, dass die Verfahren vor den Sonderkammern der kambodschanischen Gerichte (ECCC) wegen einiger Meinungsverschiedenheiten zwischen den kambodschanischen und den internationalen Richtern über den Entwurf der Geschäftsordnung für die ECCC noch nicht begonnen haben,

1.  verurteilt die Ermordung von Hy Vuthy und alle anderen Gewalttaten gegen Gewerkschafter; fordert die kambodschanischen Behörden nachdrücklich auf, zügig, unparteiisch und wirksam Untersuchungen der Morde an Hu Vuthy, Chea Vichea, Ros Savannareth und Yim Ry einzuleiten, die Befunde zu veröffentlichen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen; fordert die Behörden auf, gegen Born Sammang und Sok Sam Oeum in einem unverzüglichen Wiederaufnahmeverfahren nach internationalen Rechtsnormen erneut zu verhandeln;

2.  besteht darauf, dass die kambodschanische Regierung das herrschende Klima der Straffreiheit beendet und gegen Verletzungen der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten wirksam gerichtlich vorgeht;

3.  erinnert die kambodschanische Regierung daran, dass sie ihren Verpflichtungen und Zusagen im Hinblick auf die demokratischen Grundsätze und die grundlegenden Menschenrechte nachkommt, die ein entscheidendes Element des Kooperationsabkommens mit der Europäischen Union darstellen, wie in Artikel 1 dieses Abkommens festgelegt ist;

4.  fordert die kambodschanischen Behörden auf, sich für politische und institutionelle Reformen zwecks Schaffung eines demokratischen Staates einzusetzen, der auf Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundfreiheiten basiert, und unter allen Umständen dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen und den von Kambodscha unterzeichneten internationalen Übereinkommen geachtet werden;

5.  fordert die kambodschanische Regierung mit Nachdruck auf, dafür zu sorgen, dass das Khmer-Rouge-Tribunal ohne weiteren Verzug seine Arbeit aufnehmen kann, entsprechend internationalen Normen der Unabhängigkeit der Justiz, des fairen Prozesses und des ordentlichen Rechtsverfahrens, wie im Juni 2003 mit den Vereinten Nationen vereinbart wurde;

6.  unterstützt die Bemühungen des ECCC-Überprüfungsausschusses für die Geschäftsordnung, die Meinungsunterschiede in einer Reihe von Fragen einzugrenzen, damit es zu Verfahren und Urteilen kommt;

7.  fordert den Rat und die Kommission auf, die Besorgnisse im Hinblick auf Menschenrechtsfragen und Rechtsstaatlichkeit in Kambodscha bei ihren Gesprächen mit der kambodschanischen Regierung anzusprechen;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung und der Nationalversammlung des Königreichs Kambodscha, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, dem Sondervertreter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kambodscha und den Regierungen der ASEAN-Mitgliedstaaten zu übermitteln.