Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0159/2007Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0159/2007

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

25.4.2007

eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zum Fall des BBC-Journalisten Alan Johnston

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B6-0159/2007
Eingereichte Texte :
RC-B6-0159/2007
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Fall des BBC-Journalisten Alan Johnston

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der BBC-Journalist Alan Johnston am 12. März mit Waffengewalt entführt wurde, als er in sein Haus in Gaza-Stadt zurückkehrte und dass seitdem nichts über seinen Aufenthaltsort bekannt ist,

B.  in der Erwägung, dass Alan Johnston in den letzten drei Jahren, einer Zeit, in der die Gewalt stetig zugenommen hat, in Gaza geblieben ist, um der Außenwelt über die Geschehnisse vor Ort zu berichten,

C.  in der Erwägung, dass die palästinensischen Medien, die Öffentlichkeit und Politiker aller Couleur die Entführung verurteilt haben und seine unverzügliche Freilassung fordern, sowie ein Ende aller Entführungen, was ein Beweis dafür ist, wie sehr seine Arbeit von der dortigen Bevölkerung geschätzt wird,

D.  in der Erwägung, dass Präsident Abbas öffentlich bestätigt hat, dass es stichhaltige Beweise dafür gebe, dass Alan Johnston noch am Leben ist, dass er unter sicheren Bedingungen festgehalten wird, und dass es Informationen darüber gibt, welche Gruppe ihn gefangen hält,

E.  in der Erwägung, dass sich bislang keine Gruppe zur Entführung von Alan Johnston bekannt hat, was von Präsident Mahmud Abbas und den Führern der wichtigsten palästinensischen Bewegungen verurteilt wird,

F.  in der Erwägung, dass laut dem Komitee zum Schutz von Journalisten, der Vereinigung „Reporter ohne Grenzen” und dem Internationalen Journalistenverband seit August 2005 fünfzehn ausländische Journalisten im Gazastreifen entführt wurden und Tausende Journalisten weltweit tagtäglich mit der Bedrohung leben müssen, entführt oder Opfer von Gewalt und Einschüchterung zu werden,

G.  in der Erwägung, dass die BBC nach wie vor zu Recht den Ruf als weltweit führende Rundfunk- und Fernsehsender genießt, für den bei seiner Berichterstattung Unvoreingenommenheit, Objektivität und Fairness zählen,

H.  in der Erwägung, dass die Pressefreiheit für die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten von überragender Bedeutung ist, da sie in entscheidendem Maße die Meinungs- und Gedankenfreiheit gewährleistet und dazu beiträgt, dass die Menschen auch wirklich am demokratischen Prozess teilhaben,

1.  fordert, dass Alan Johnston unverzüglich und bedingungslos und ohne dass ihm ein Leid geschieht, freigelassen und in Sicherheit gebracht wird;

2.  erklärt angesichts dieser schwierigen Lage sein tief empfundenes Mitgefühl mit Alan Johnstons Familie, die sich unermüdlich um öffentliche und politische Unterstützung für seine Freilassung bemüht;

3.  würdigt Alan Johnstons bisherige Arbeit als überaus integrer Journalist, der seit sechzehn Jahren für die BBC tätig ist, vor allem seine Arbeit in den letzten drei Jahren in Gaza, wo er als einziger ausländischer Journalist einer großen Medienorganisation dauerhaft seinen Wohnsitz hatte;

4.  erklärt seine Solidarität mit dem Internationalen Journalistenverband (IFJ) und seinen Mitgliedsverbänden, auch dem palästinensischen Journalistenverband, die sich um die Freilassung von Alan Johnston bemühen und sich mit einer Kampagne dafür einsetzen, dass nirgendwo auf der Welt mehr Einschüchterungsversuche gegen einen unabhängigen Journalismus unternommen werden; erinnert in diesem Zusammenhang an den Appell, den der IFJ am 19. April an die führenden Politiker der Palästinensischen Autonomiebehörde gerichtet hat und der von 197 Mitgliedern des Europäischen Parlaments unterzeichnet wurde;

5.  fordert die Palästinensische Autonomiebehörde auf, ihre Bemühungen zu verdoppeln, um die baldige Freilassung von Alan Johnston sicherzustellen, zu gewährleisten, dass Journalisten in Gaza ihrer Arbeit nachgehen können, ohne dass sie von Entführung und Einschüchterung bedroht sind, und zu gewährleisten, dass alle Angriffe auf Journalisten und andere Zivilisten eingehend untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

6.  fordert das Büro für Technische Hilfe der Kommission für das Westjordanland und den Gazastreifen (ECHO), die diplomatischen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) auf, ihre Bemühungen um die Freilassung von Alan Johnston zu verstärken und zu koordinieren und die Palästinensische Autonomiebehörde bei ihren diesbezüglichen Bemühungen zu unterstützen;

7.  verurteilt diesen und andere Fälle, in denen die freie Ausübung journalistischer Tätigkeit und die Meinungsfreiheit durch Gewalt und Einschüchterung behindert und beeinträchtigt werden; betont, dass die Sicherheit von Journalisten für alle, die sich einer offenen und demokratischen Gesellschaft und Fortschritten auf dem Weg zum weltweiten Frieden verpflichtet fühlen, Priorität haben muss, entsprechend der einstimmig am 23. Dezember 2006 angenommenen Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die GASP, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, dem Palästinensischen Legislativrat und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.