GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
25.4.2007
- –Thomas Mann, Bernd Posselt und Eija-Riitta Korhola im Namen der PPE-DE-Fraktion
- –Pasqualina Napoletano und Marc Tarabella im Namen der PSE-Fraktion
- –Jules Maaten und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion
- –Gintaras Didžiokas, Michał Tomasz Kamiński, Adam Bielan und Ryszard Czarnecki im Namen der UEN-Fraktion
- –Frithjof Schmidt, Raül Romeva i Rueda und Elisabeth Schroedter im Namen der Verts/ALE-Fraktion
- –Tobias Pflüger im Namen der GUE/NGL-Fraktion
- –PSE (B6‑0160/2007)
- –ALDE (B6‑0173/2007)
- –GUE/NGL (B6‑0176/2007)
- –Verts/ALE (B6‑0181/2007)
- –PPE-DE (B6‑0183/2007)
- –UEN (B6‑0185/2007)
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Philippinen
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des am 22. Februar 2007 freigegebenen Berichts der von Richter Jose Melo geleiteten unabhängigen Kommission zur Untersuchung von Morden an Medienvertretern und Aktivisten,
– in Kenntnis des vorläufigen Berichts von Philip Alston, UN-Sonderberichterstatter für Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, Massenhinrichtungen oder willkürliche Exekutionen,
– in Kenntnis der Erklärung des UN-Sonderberichterstatters zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung, Martin Scheinin, vom 12. März 2007,
– angesichts der Zusagen, die die philippinische Regierung der internationalen Gemeinschaft vor ihrer Wahl in den UN-Menschenrechtsrat gegeben hat,
– unter Hinweis auf die Konvention gegen Folter aus dem Jahre 1984, die von den Philippinen am 18. Juni 1986 ratifiziert wurde, sowie deren Erstes und Zweites fakultatives Protokoll, wodurch individuelle Beschwerden bzw. Besuche unabhängiger Stellen in Hafteinrichtungen erlaubt wurden,
– unter Hinweis auf die Konvention der Vereinten Nationen über gewaltsame Verschleppungen,
– unter Hinweis auf die am 14. Mai stattfindenden Kongress- und Kommunalwahlen auf den Philippinen und die Tatsache, dass eine Beobachterdelegation der EU entsandt werden soll,
– in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung der Ko-Vorsitzenden des 16. Ministertreffens EU-ASEAN vom 15. März 2007,
– unter Hinweis auf das Treffen der Außenminister aus Asien und Europa (ASEM) vom 28. und 29. Mai in Hamburg,
– in Kenntnis der Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union vom 26. Juni 2006 zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe auf den Philippinen,
– unter Hinweis auf das Länderstrategiepapier der Europäischen Kommission und das Nationale Richtprogramm (NRP) 2005-2006 für die Philippinen,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Philippinen,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in den letzten Jahren die Zahl politisch motivierter Morde auf den Philippinen drastisch gestiegen ist und die Menschenrechtssituation im Lande Anlass zu großer Sorge gibt,
B. in der Erwägung, dass die dortige Menschenrechtsorganisation Karapatan seit 2001 180 gewaltsame Verschleppungen und mehr als 800 Morde, die größtenteils von nicht bewaffneten Banditen verübt wurden, registriert hat,
C. in der Erwägung, dass die meisten dieser getöteten Personen, z.B. Mitglieder von Oppositionsparteien, Angehörige der Kirche, Führer von Gemeinschaften, Bauern, Journalisten, Anwälte, Menschenrechtler, Gewerkschaftler oder auch nur Zeugen außergerichtlicher Morde von Regierungsvertretern beschuldigt wurden, Frontorganisationen für illegale bewaffnete Gruppen und „Terroristen“ gewesen zu sein,
D. in der Erwägung, dass Präsidentin Gloria Macapagal-Arroyo eine hochrangig besetzte unabhängige Kommission (die Melo-Kommission) eingesetzt und damit beauftragt hat, dieses Problem und die Frage einer nationalen Task Force der Polizei (Task Force Usig), die die Morde schnellstens untersuchen und die Schuldigen strafrechtlich verfolgen soll, zu prüfen,
E. in der Erwägung, dass sowohl die Erkenntnisse der Melo-Kommission als auch die Ergebnisse der Untersuchungen des UN-Sonderberichterstatters darauf hindeuten, dass die Armee an diesen politischen Morden beteiligt war, und in der Erwägung, dass die Anschläge nur selten zur Verurteilung, Inhaftierung oder strafrechtlichen Verfolgung der Mörder geführt haben,
F. in der Erwägung, dass die Melo-Kommission u.a. folgende Empfehlungen abgegeben hat: Einrichtung einer unabhängigen zivilen Untersuchungsbehörde mit der Befugnis, Urteile zu vollstrecken und Personen festzunehmen; Schulung für Staatsanwälte; Einsetzung von Sondergerichten zur Behandlung dieser Fälle; Verstärkung des Programms für den Zeugenschutz; Verbesserung der Ermittlungsfähigkeiten der Polizei sowie Orientierung und Schulung für Sicherheitskräfte,
G. in der Erwägung, dass Präsidentin Arroyo aufgrund der Empfehlungen der Melo-Kommission einen Sechs-Punkte-Plan veröffentlicht hat, um außergerichtliche Tötungen zu stoppen, der folgendes umfasste: die Anordnung, dass das Justizministerium das Zeugenschutzprogramm ausweitet und verstärkt, eine Aufforderung an den Obersten Gerichtshof, Sondergerichte einzusetzen, um diejenigen zu verurteilen, denen Morde aus politischen oder ideologischen Gründen zur Last gelegt werden, eine Aufforderung an die Streitkräfte der Philippinen, ein neues Dokument für die Kommandoverantwortung herauszugeben, die Anweisung an das Ministerium für Justiz und nationale Verteidigung, sich mit der unabhängigen Melo-Kommission für Menschenrechte abzustimmen, und die Anweisung an das Außenministerium, ein formelles Ersuchen an die Europäische Union, Spanien, Finnland und Schweden zu richten, damit diese Untersuchungsbeauftragte zur Unterstützung der Kommission entsenden,
H. in der Erwägung, dass jüngste antiterroristische Maßnahmen der Regierung Anlass zu ernsthafter Sorge über mögliche Menschenrechtsverletzungen gegenüber den auf der Grundlage dieses Gesetzes festgehaltenen Personen geben,
1. äußert seine schwerwiegende Besorgnis über die zunehmende Zahl politischer Morde, die in den letzten Jahren auf den Philippinen verübt wurden, und die Rolle, die die Streitkräfte bei diesen Ermordungen spielen; fordert die staatlichen Stellen der Philippinen nachdrücklich auf, die erforderlichen Ermittlungen rechtzeitig, gründlich und auf transparente Weise durchzuführen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen;
2. verurteilt mit äußerstem Nachdruck die Ermordung von Siche Bustamante-Gandinao, einer engagierten Menschenrechtlerin, die nur wenige Tage nach ihrer Aussage vor dem UN-Sonderberichterstatter ermordet wurde, und ist besorgt über die fehlenden polizeilichen Ermittlungen in diesem wichtigen Fall;
3. ist der Auffassung, dass die Annahme des Gesetzes über die Sicherheit von Personen („Human Security Act 2007"), das im Juli 2007 in Kraft treten wird, die Gefahr in sich birgt, die Auswirkungen der Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte noch zu verstärken, da es Festnahmen ohne Haftbefehl und eine willkürliche Inhaftierung von bis zu drei Tagen ermöglichen wird; fordert die Regierung der Philippinen in diesem Zusammenhang auf, konkrete Schutzmaßnahmen zu treffen, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden, die eine Folge der Anwendung dieses Gesetzes sein könnten;
4. verurteilt Übergriffe auf legale Oppositionsgruppen und fordert die staatlichen Stellen auf, die Anschuldigungen über ein angebliches Zusammenspiel zwischen friedlichen Oppositionsgruppen und illegalen bewaffneten Gruppen zu unterlassen;
5. begrüßt die Einsetzung und die Empfehlungen der Melo-Kommission und die Einrichtung der Task Force Usig sowie die Erklärung von Präsidentin Arroyo vom 30. Januar, sie toleriere keine Menschenrechtsverletzungen, als ersten Schritt;
6. fordert die Regierung auf, Maßnahmen zu treffen, um die systematische Einschüchterung und das Bedrängen von Zeugen im Zuge der strafrechtlichen Verfolgung von Morden zu beenden und einen wirklich effektiven Zeugenschutz zu gewährleisten; unterstreicht ferner die Notwendigkeit, bestimmte politische Gruppierungen oder Teile der Zivilgesellschaft nicht länger zur Gewalt zu verleiten, und die normalen Mechanismen für die Rechenschaftspflicht wieder herzustellen, um ein missbräuchliches Vorgehen seitens der Regierung zu überprüfen; fordert in diesem Zusammenhang insbesondere den Bürgerbeauftragten auf, seine verfassungsmäßige Rolle ernst zu nehmen und auf außergerichtliche Morde, die öffentlichen Bediensteten zugeschrieben werden, zu reagieren;
7. betrachtet das Sechs-Punkte-Programm der Regierung mit dem Ziel, den politischen Morden ein Ende zu setzen, als positive Maßnahme; betont jedoch, dass die Regierung der Philippinen ein konkretes Engagement zur Untersuchung dieser Morde und die Bereitschaft unter Beweis stellen muss, die dafür Verantwortlichen vor Gericht zu bringen, einschließlich der Vertreter der Sicherheitskräfte; stellt fest, dass die meisten polizeilichen Ermittlungen bislang eher mangelhaft durchgeführt wurden;
8. begrüßt die Tatsache, dass Präsidentin Arroyo am 24. Juni 2006 das Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe auf den Philippinen unterzeichnet hat; fordert die staatlichen Stellen der Philippinen auf, die kürzlich verabschiedete Konvention der Vereinten Nationen über gewaltsame Verschleppungen zu ratifizieren und die Durchführungsvorschriften zu erlassen;
9. ist besorgt darüber, dass die Straffreiheit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsstaatlichkeit untergräbt und dass durch die Morde ein Klima entsteht, in dem sich die Bevölkerung auf den Philippinen nicht frei fühlen kann, ihre Rechte auf politische Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit auszuüben;
10. appelliert an die Präsidentin, Sofortmaßnahmen zu treffen, um die Gefahr einer weiteren Eskalation der Gewalt vor und während den bevorstehenden Wahlen zu vermeiden;
11. fordert die Regierung der Philippinen auf, die Sicherheit derjenigen zu gewährleisten, die im Rahmen des Programms für eine umfassende Agrarreform (CARP) eine Neuordnung von Grund und Boden beantragen, und die Umsetzung des Landreformprogramms zu beschleunigen, um eine der wesentlichen Ursachen der politischen Gewalt einzudämmen;
12. begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, mit einem Expertenteam einen Beitrag zu den Bemühungen der philippinischen Regierung um die Untersuchung außergerichtlicher Morde zu leisten;
13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, den Regierungen der ASEAN-Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Philippinen zu übermitteln.