GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
24.9.2007
- –Marianne Thyssen, Malcolm Harbour, Andreas Schwab und Corien Wortmann-Kool im Namen der PPE-DE-Fraktion
- –Evelyne Gebhardt, Erika Mann, Reino Paasilinna und Guido Sacconi im Namen der PSE-Fraktion
- –Toine Manders und Frédérique Ries im Namen der ALDE-Fraktion
- –Cristiana Muscardini, Roberta Angelilli und Adriana Poli Bortone im Namen der UEN-Fraktion
- –Hiltrud Breyer, Heide Rühle und Carl Schlyter im Namen der Verts/ALE-Fraktion
- –André Brie und Marco Rizzo im Namen der GUE/NGL-Fraktion
- –ALDE (B6‑0351/2007)
- –PPE-DE (B6‑0352/2007)
- –GUE/NGL (B6‑0353/2007)
- –PSE (B6‑0354/2007)
- –UEN (B6‑0355/2007)
- –Verts/ALE (B6‑0356/2007)
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Produktsicherheit und insbesondere zur Sicherheit von Spielzeug
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 88/378/EWG[1] über die Sicherheit von Spielzeug,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/95/EG[2] über die allgemeine Produktsicherheit,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse der Kommission und auf die verschiedenen von der Kommission durchgeführten Studien zum Thema Spielzeugsicherheit,
– unter Hinweis auf die bestehenden internationalen Abkommen mit Drittländern im Bereich der Produktsicherheit, insbesondere von Spielzeug,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass im August und September dieses Jahres eine Reihe von umfassenden freiwilligen Rückrufaktionen im Zusammenhang mit unsicherem und gesundheitsgefährdendem Spielzeug in der EU in der Öffentlichkeit große Befürchtungen ausgelöst hat,
B. in der Erwägung, dass diese Rückrufe das Problem stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt haben, dass unsichere Produkte trotz einer Produktharmonisierung und der Umsetzung eines EU-weiten Marktüberwachungssystems nach wie vor auf dem EU-Markt hergestellt bzw. eingeführt und vermarktet werden,
C. in der Erwägung, dass die Verantwortung für einen hohen Verbraucherschutz politisch und sozial eine Priorität ist und beim Gesetzgeber liegt, der entlang der gesamten Kette der Wirtschaftsakteure (Lieferanten, Hersteller, Importeure) die Produktsicherheit zu gewährleisten hat,
D. in der Erwägung, dass diese freiwilligen Rückrufaktionen teilweise auf Verletzungen und teilweise auf die Überwachung der betreffenden Unternehmen zurückzuführen sind; in der Erwägung, dass ernsthaft zu befürchten ist, dass sich nicht alle Hersteller und Importeure an die Vorschriften halten,
E. in der Erwägung, dass im Jahr 2006 48 % der nachweislich unsicheren Produkte in China hergestellt wurden und dass bei 17 % nicht festzustellen war, in welchem Land sie hergestellt wurden; in der Erwägung, dass 24 % aller nachweislich unsicheren Produkte Kinderspielzeuge sind, in der Erwägung, dass ein sehr hoher Prozentsatz der in der EU vermarkteten Spielzeuge aus China stammen,
F. in der Erwägung, dass Rückrufe unsicherer Spielzeuge voll und ganz gerechtfertigt sind, aber lediglich einen letzten Ausweg darstellen, der alles andere als ein wirksamer Verbraucherschutz ist, weil abgesehen davon, dass solche Rückrufe erst sehr spät erfolgen, die durchschnittliche Rückgabequote bei Rückrufen von Spielzeug sehr gering ist, was nichts anderes bedeutet, als dass die Verbraucher normalerweise gefährliches Spielzeug in der überwiegenden Zahl der Fälle behalten,
G. in der Erwägung, dass die Überwachung der Märkte und der Einfuhr in die EU sowie Verbote betreffend die Vermarktung fehlerhafter Produkte in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen,
H. unter Würdigung der Tatsache, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Entscheidung über einen gemeinsamen Rahmen für die Vermarktung von Erzeugnissen sowie einen Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung der Anforderung an die Akkreditierung und die Marktaufsicht im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Produkten vorgelegt hat;
1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen gesetzlichen und verwaltungstechnischen Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass Konsumgüter, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht nur uneingeschränkt den geltenden EU-Normen entsprechen, sondern auch die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht gefährden;
Überarbeitung der Richtlinie über Spielzeug
2. fordert die Kommission auf, die geplante Revision der Spielzeug-Richtlinie 88/378/EWG bis Ende dieses Jahres vorzulegen und dabei sicherzustellen, dass darin wirksame und effiziente Anforderungen an die Produktsicherheit enthalten sind; hält angesichts der Tatsache, dass Überlegungen, die die öffentliche Gesundheit und den Verbraucherschutz betreffen, in der Spielzeugrichtlinie eine wichtige Rolle spielen, weitaus detailliertere Bestimmungen für notwendig, damit die Produktsicherheit gewährleistet ist und die Verbraucher Vertrauen in deren sichere Verwendung haben können;
3. fordert die Kommission auf, bei der Revision der Spielzeug-Richtlinie eine Strategie zu verfolgen, bei der spezifische Umsetzungsmaßnahmen für die wichtigsten Anforderungen im Wege der Komitologie bzw. nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle angenommen werden, wodurch das Parlament ein gewisses Maß an Kontrolle über die Umsetzung der Bestimmungen über die Spielzeugsicherheit hat;
4. fordert die Kommission auf, die Durchsetzungsmaßnahmen der Richtlinie zu verbessern, einschließlich wirksamer Strafen für die Nichteinhaltung der Bestimmungen;
Überwachung der Verwendung der CE- und anderer Kennzeichnungen
5. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die CE-Kennzeichnung ein Garant für die Einhaltung der technischen Vorschriften der EU ist, und betont, dass das CE-Kennzeichen angesichts der Tatsache, dass es freiwillig angebracht wird, nie ein EU-weit geltendes Sicherheitssiegel sein sollte;
6. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, zu prüfen, ob die Schaffung eines gemeinsamen europaweiten Gütesiegels für die Produktsicherheit ergänzend zum CE-Zeichen und zu den einzelstaatlichen Sicherheitszeichen für alle Wirtschaftsakteure einen Mehrwert darstellt, und ob dies dem Verbraucher helfen würde, sich aufgrund von Sachinformationen für ein bestimmtes Produkt zu entscheiden;
7. ermutigt die Kommission, sich gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nachdrücklich für die legitimen Verbraucherrechte und -erwartungen einzusetzen, wenn den ausländischen Herstellern und Importeuren nachweislich fehlerhaftes Verhalten oder betrügerische bzw. irreführende Angaben des Ursprungslandes nachgewiesen werden können;
8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, dem CE-Zeichen eine hohe Glaubwürdigkeit zu verleihen, indem die eingereichten Legislativvorschläge für schärfere verbindliche Kontrollen und die Marktaufsicht frühzeitig angenommen werden und durch ordnungsgemäße Zollkontrollen und Durchsetzungsmechanismen unterstützt werden;
9. fordert die Kommission auf, die Haftung von Herstellern und Importeuren bei Missbrauch von CE-Kennzeichnung zu klären; ist der Auffassung, dass für Missbrauch angemessene Strafen eingeführt werden sollten; fordert, dass für den Missbrauch anderer freiwilliger Kennzeichnungen auch Strafen auferlegt werden sollten;
RAPEX
10. fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit von RAPEX zu erhöhen, damit gewährleistet ist, dass die Mitgliedstaaten unsichere Produkte weitestgehend aufspüren können, damit sie vom Markt genommen bzw. zurückgerufen werden;
11. fordert die Kommission auf, Überwachung und Meldung im Rahmen des RAPEX-Systems in den Vorschlag aufzunehmen, damit es möglich ist, die Wirksamkeit von Produktrückrufaktionen zu messen;
Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen und Maßnahmen gegen Fälschungen
12. ist der Auffassung, dass die Verbraucher ein Recht darauf haben, zu wissen, woher die in die EU eingeführten Produkte stammen, und dass den Aufsichtsbehörden angemessene Informationen zur Verfügung stehen müssen, anhand derer sie zurückverfolgen können, woher die Produkte kommen;
13. fordert den Rat auf, unverzüglich den vorliegenden Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über die Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern (KOM(2005)661 zu verabschieden;
14. stellt fest, dass die Sicherheit der Verbraucher immer mehr durch nachgeahmte Produkte gefährdet wird, und fordert den Rat und die Kommission auf, den Informationsaustausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Einfuhr nachgeahmter Produkte zu überwachen und solche Produkte zu vernichten;
Verbot der Einfuhr gefährlicher Konsumgüter
15. fordert die Kommission auf, das Verfahren bei Importverboten von Fall zu Fall zu klären, wenn Sicherheitsstandards regelmäßig nicht eingehalten werden;
16. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ihre Befugnisse zu nutzen, um Konsumgüter vom EU-Markt auszuschließen, wenn sich diese Produkte als unsicher herausstellen;
Zusammenarbeit mit China und anderen Drittländern
17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittländern, die zu den Großimporteuren von Konsumgütern in die EU gehören, zu verstärken, vor allem mit der staatlichen allgemeinen Verwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne (AQSIQ) Chinas, und technische Hilfestellung zu leisten, damit die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften umgesetzt werden und die Zusammenarbeit im Zollwesen verbessert wird;
18. fordert die Kommission auf, den Behörden von Drittländern bei der Umsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften entlang der gesamten Produktionskette technische Unterstützung zu leisten und die Zusammenarbeit in den Bereichen Inspektion und Zoll zu verbessern;
19. fordert die Kommission auf, ihre derzeitige Handelspolitik, auch in Bezug auf potenziell gefährliche Produkte im Allgemeinen und Spielzeug und Textilien im Besonderen, zu klären und zu erläutern, wie sie eine Kohärenz zwischen der restriktiven Anwendung der geltenden Vorschriften und der dringenden Notwendigkeit, das Recht der europäischen Bürgern auf gesundheitlich unbedenkliche Produkte zu garantieren, sicherstellen will;
20. fordert die Kommission auf, gemeinsame Gesundheits- und Sicherheitsstandards in die Verhandlungen über die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sowie die Freihandelsabkommen der nächsten Generation aufzunehmen und Mechanismen einzurichten, anhand deren überprüft werden kann, wie diese Standards eingehalten werden;
21. fordert die Mitgliedstaaten auf, aktiv mit allen Handelspartnern zusammenzuarbeiten, was die Marktaufsicht und die Produktsicherheit betrifft; fordert den Transatlantischen Wirtschaftsrat (TEC) auf, diese Fragen auf die Liste der zu Prüfung anstehenden Punkte zu setzen;
Rolle der Mitgliedstaaten
22. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine rigorose Umsetzung des Produktrechts, insbesondere der Rechtsvorschriften über die Sicherheit von Spielzeug zu gewährleisten, und ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Marktaufsicht und der Inspektionen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu intensivieren;
23. fordert die Mitgliedstaaten auf, ausreichend Mittel bereitzustellen, damit umfassende und wirksame Kontrollen durchgeführt werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, aktiv allen Hinweisen über fehlerhafte Produkte nachzugehen, und unter anderem bei verdächtigen Konsumgütern Tests durchzuführen;
24. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht alle ihnen rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um sicherzustellen, dass Spielzeug, das nicht den Normen entspricht oder unsicher ist, nicht auf den Markt gebracht bzw. vom Markt genommen oder zurückgerufen wird;
25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.