Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0495/2007Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0495/2007

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

10.12.2007

eingereicht gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zu der Zukunft des Textilsektors nach 2007

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B6-0495/2007
Eingereichte Texte :
RC-B6-0495/2007
Angenommene Texte :

Entschliessung des Europäischen Parlaments zu der Zukunft des Textilsektors nach 2007

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die im Juni 2005 zwischen China und der Kommission geschlossene Vereinbarung, die am 1. Januar 2008 ausläuft,

–  unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission und des chinesischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten vom Oktober 2007 über ein System der gemeinsamen Überwachung von Einfuhren,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu diesem Thema, insbesondere die Entschließung vom 6. September 2005 zu der Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors nach 2005[1],

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Hinweis darauf, dass China das weltweit führende Herstellerland und der größte Exporteur von Textilwaren und Bekleidung in die Europäische Union ist,

B.  in der Erwägung, dass die Kommission und China nach dem Auslaufen des Allfaserabkommens im WTO-Rahmen 2005 eine Vereinbarung geschlossen haben, die für einen am 1. Januar 2008 endenden Übergangszeitraum Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter Kategorien von Textilwaren aus China schafft,

C.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und das Ministerium für Außenhandel Chinas sich auf ein System der gemeinsamen Überwachung von Einfuhren im Jahr 2008 geeinigt haben,

D.  in der Erwägung, dass 70 % aller auf den europäischen Markt gelangenden gefälschten Waren aus China kommen und die Hälfte aller europäischen Zollverfahren wegen Fälschungen Textilwaren und Bekleidung betreffen,

E.  in der Erwägung, dass mit dem Beitritt Chinas zur WTO die WTO-Mitglieder berechtigt sind, bis Ende 2008 bei Gefahr einer Störung des Marktes besondere Schutzmaßnahmen in Form mengenmäßiger Beschränkungen chinesischer Ausfuhren zu ergreifen,

F.  in der Erwägung, dass die Europäische Union der weltweit zweitgrößte Exporteur von Textilwaren und Bekleidung ist,

G.  unter Hinweis darauf, dass diese Branche vorwiegend aus KMU besteht, und dass sich in einigen Fällen die Textilwaren- und Bekleidungsbranche in der EU in Regionen konzentriert, die stark von wirtschaftlicher Umstrukturierung betroffen sind,

1.   räumt ein, das die Aufhebung der Quotenregelung Ergebnis einer verbindlichen Übereinkunft zur Zeit des Beitritts Chinas zur WTO ist; erinnert aber daran, dass der WTO-Beitrittsvertrag mit China alle WTO-Mitglieder, einschließlich der Europäischen Union, dazu ermächtigt, bis Ende 2008 nötigenfalls Sicherungsmaßnahmen gegen Einfuhren aus China anzuwenden;

Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Textilsektors nach außen

2.   äußert sich besorgt über die hohen tarifären und nichttarifären Hemmnisse in zahlreichen Drittländern; unterstreicht, dass die Kommission in ihren bilateralen, regionalen und multilateralen Vereinbarungen mit Drittländern für bessere Marktzugangsbedingungen in diesen Ländern sorgen solle, da dies für die Zukunft der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie und insbesondere für kleine Unternehmen lebenswichtig ist;

3.  fordert die Kommission auf, die Gelegenheit der Aushandlung von Handelsabkommen zu nutzen, um Umwelt- und Sozialnormen , etwa Normen über annehmbare Arbeitsbedingungen, in Drittländern zu fördern und zu stärken, um ein fairen Wettbewerb zu gewährleisten;

4.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Modernisierung der in der EU ansässigen Textilindustrie tatkräftig zu fördern, indem sie technologische Innovation und Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten über das Siebte Rahmenprogramm fördert, ebenso die berufliche Bildung, besonders zugunsten von KMU; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, eine sorgfältige und umfassende Untersuchung dieses schwerwiegenden Problems vorzunehmen;

5.   vertritt die Auffassung, dass verbindliche Regeln über die Ursprungskennzeichnung bei aus Drittstaaten eingeführten Textilen durchgeführt werden sollten, und fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, den noch anhängigen Vorschlag zu verabschieden, der die Regulierung der Angabe „Made in“ betrifft; stellt fest, dass diese Regulierung einen besseren Schutz der Verbraucher begünstigen und die europäische Industrie, die sich auf Forschung, Innovation und Qualität stützt, fördern würde;

EU-Textilindustrie und Arbeitnehmer

6.   fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass der Globalisierungs- und Anpassungsfonds in wesentlichem Umfang für die Umstrukturierung und Umschulung im Textilsektor eingesetzt wird und speziell für kleine Unternehmen, die stark von der Liberalisierung des Marktes betroffen sind;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitnehmer der Textil- und Bekleidungsindustrie mit sozialpolitischen Maßnahmen und Plänen für die Unternehmen zu unterstützen, die vor Umstrukturierungsmaßnahmen stehen;

Unfaire Handelspraktiken und Fälschungen

8.  erinnert daran, dass handelspolitische Schutzinstrumente (Antidumping, Antisubventionsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen) grundlegende Regulierungsmechanismen und legitime Instrumente des aktiven Vorgehens bei sowohl legalen als auch illegalen Einfuhren aus Drittländern sind, insbesondere im Fall des Textil- und Bekleidungssektors, wo jetzt ein offener Markt ohne Schutz durch Quotenregelungen besteht;

9.  fordert die Kommission auf, dem chinesischen Staat nahezulegen, seinen Währungswechselkurs anzupassen und das Verhältnis seiner Devisenreserven in Euro und Dollar zu überprüfen – Faktoren, die derzeit den massiven Zufluss chinesischer Textilen und Bekleidung begünstigen;

10.  erklärt sich besorgt über die systematischen Verletzungen der Rechte an geistigem Eigentum; fordert die Kommission auf, diese Verstöße, insbesondere Fälschungen, auf multilateraler, regionaler und bilateraler Ebene einschließlich jeder Form des unlauteren Handels zu bekämpfen;

Überwachung von Einfuhren

11.  begrüßt ein System der gemeinsamen Einfuhrkontrolle, durch das eine doppelte Überprüfung chinesischer Ausfuhren von acht Produkten des Textil- und Bekleidungssektors in die EU durchgeführt wird; bekundet jedoch seine große Besorgnis über die Art und Weise, in der das System eingerichtet werden soll; fordert die Kommission auf, für eine ordnungsgemäße Umsetzung dieser doppelten Überprüfung Sorge zu tragen und deren Wirksamkeit zu bewerten, um einen reibungslosen Übergang zu einem freien Handel mit Textilwaren sicherzustellen;

12.  betont, dass ein System der doppelten Überprüfung nicht erst 2008 umgesetzt werden darf und dass für einen längeren Zeitraum ein wirksames Überwachungssystem gewährleistet werden muss;

13.  ist der Auffassung, dass die Hochrangige Gruppe die Kontrolle eines Überwachungssystems für Textil- und Bekleidungseinfuhren in die Europäische Union gewährleisten muss;

14.  fordert die Kommission und die Vereinigten Staaten auf, Konsultationen zum Thema der Einfuhr von Textilwaren aus China durchzuführen;

15.  fordert die Kommission auf, ein Beobachtungssystem einzurichten und vor dem Ende des ersten Quartals 2008 die Ergebnisse zu bewerten, um zu gewährleisten, dass verzerrende Auswirkungen einer zunehmenden Einfuhr von Textilwaren ohne Zeitverzug gebührend berücksichtigt werden; fordert die die Kommission auf, dem Parlament darüber Bericht zu erstatten;

Sicherheit und Verbraucherschutz

16.  fordert die Kommission auf, ihre Möglichkeiten zu nutzen, um bedenkliche Produkte, auch der Textil- und Bekleidungsindustrie, vom EU-Markt fernzuhalten;

17.  fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass speziell aus China in den EU-Markt eingeführte Textilwaren den gleichen Sicherheits- und Verbraucherschutzbestimmungen unterworfen werden wie in der EU hergestellte Textilwaren;

18.  fordert die Kommission auf, eine gründliche Bewertung und Untersuchung der angeblichen Weitergabe von Preissenkungen an die EU-Verbraucher durchzuführen;

Entwicklungsländer und Partner der EU im Mittelmeerraum

19.  fordert die Kommission auf, die Einrichtung eines Europa und den Mittelmeerraum umfassenden Produktionsraums im Textilsektor zu fördern, der den Vorteil der räumlichen Nähe der Märkte des Mittelmeerraums und Europas nutzt, damit ein international wettbewerbsfähiger Raum entsteht, der gewährleisten kann, dass industrielle Produktion und Beschäftigung erhalten werden können;

20.  betont, dass die Aufhebung der Textileinfuhrbeschränkungen nicht nur radikale Veränderungen bei den Tendenzen der Einfuhren in den EU-Markt bewirken werden, sondern auch Auswirkungen auf die Textil- und Bekleidungsbranchen in Entwicklungsländern einschließlich der EU-Partner im Mittelmeerraum haben können;

21.  fordert die Kommission auf , die Auswirkungen der vollen Liberalisierung des Textil- und Bekleidungsbereichs auf die am wenigsten entwickelten Länder zu untersuchen, erklärt sich besonders besorgt wegen der Aufhebung von grundlegenden sozialen Rechten und Arbeitsnehmerrechten, die durch einige der am wenigsten entwickelten Länder vorgenommen wird, um wettbewerbsfähig zu bleiben; fordert die Kommission auf, zu bewerten, wie Aid-for-Trade und entsprechende Programme dazu beitragen können, dass die am wenigsten entwickelten Länder sich sozial und ökologisch nachhaltigen sektoralen Programmen zuwenden;

Unterrichtung des Europäischen Parlaments

22.  fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament umfassend über wichtige Entwicklungen im internationalen Textilwarenhandel zu unterrichten;

23.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.