Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0500/2007Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0500/2007

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

11.12.2007

eingereicht gemäß Artikel 103 Absatz 4 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008

Werdegang im Plenum
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RC-B6-0500/2007
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Entschließung des Europäischen Parlaments zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 (KOM(2007) 640),

–  unter Hinweis auf die Beiträge seiner Ausschüsse, die der Kommission von der Konferenz der Präsidenten übermittelt wurden,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass das jährliche Legislativ- und Arbeitsprogramm ein wichtiges Werkzeug darstellt, das es der Europäischen Union ermöglicht, sich auf die Erreichung ihrer strategischen Schlüsselziele wie Förderung von Wohlstand, Solidarität, Sicherheit und Freiheit und ein stärkeres Europa in der Welt zu konzentrieren; in der Erwägung, dass die Kommission nach den in diesen Bereichen erzielten Ergebnissen beurteilt werden wird,

B.  in der Erwägung, dass das Jahr 2008 ausschlaggebend für die Ratifizierung des Reformvertrags sein wird, damit dieser vor den Wahlen zum Europäischen Parlament in Kraft treten kann,

C.  in der Erwägung, dass die politischen Prioritäten und die verfügbaren Finanzmittel aufeinander abgestimmt werden sollten,

Allgemeine Feststellungen

1.  begrüßt die zielorientierte Struktur des Arbeitsprogramms der Kommission und ihre Bemühungen, die politischen Inhalte des Jahresprogramms stets weiter zu verbessern; fordert in diesem Zusammenhang, dass künftig ein vorläufiger Zeitplan für die Initiativen der Kommission vorgesehen wird;

2.  bekräftigt die entscheidende Bedeutung, die in dem Jahresprogramm 2008 Bereichen zugesprochen wird wie Wachstum und Beschäftigung, nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, Energie, Migration und Konzentration auf eine bessere Rechtsetzung und korrekte Umsetzung sowie Stärkung der Rolle Europas als Partner in der Welt; fordert indessen, dass die Kommission in ihren Initiativen zur Gewährleistung der Umsetzung der Bestimmungen zum Binnenmarkt, von Grundrechten, Freiheit, Gerechtigkeit und sozialer Integration noch mehr Ehrgeiz an den Tag legen sollte;

3.  weist erneut auf die Wichtigkeit einer konsequenten Umsetzung der Lissabon-Strategie hin und betont die Wechselwirkung zwischen Fortschritten in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt bei der Schaffung einer dynamischen und innovativen Wirtschaft; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sich in das ausgewogene und ergebnisorientierte Lissabon-Programm der Gemeinschaft für den Zeitraum 2008-2010 einzubringen;

4.  begrüßt die Zusage der Kommission, die Ratifizierung des Reformvertrags zu unterstützen; ist der Auffassung, dass die in diesem Vertrag vorgesehenen Ziele und Reformen für das reibungslose Funktionieren und die künftige Entwicklung der Union von grundlegender Bedeutung sind und die EU demokratischer und bürgernäher machen werden;

5.  fordert die Kommission und den Rat gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten angesichts der neuen Instrumente, die der Reformvertrag zum Beispiel den nationalen Parlamenten bietet, auf, eine neue Kultur der Subsidiarität aufzubauen;

Wachstum und Beschäftigung

6.  erneuert seine Forderung nach einer europäischen Agenda, in der Wohlstand und Solidarität sich tatsächlich gegenseitig unterstützen;

7.  fordert die Kommission auf, im Anschluss an ihre Überprüfung des Binnenmarkts verstärkte Bemühungen zu unternehmen, um den Binnenmarkt als starken, innovativen und wettbewerbsfähigen Markt auszuweiten und zu festigen; betont, dass der einheitliche Binnenmarkt durch fairen Wettbewerb, sozialen Zusammenhalt und ein hohes Verbraucherschutzniveau aufgebaut werden sollte;

8.  fordert die Kommission auf, besonderen Nachdruck auf die rechtzeitige und kohärente Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zu legen und insbesondere effiziente einheitliche Anlaufstellen zu schaffen, damit der Zugang zum Binnenmarkt gefördert wird; fordert eine Verbesserung der Effizienz der Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen;

9.  betont, wie wichtig es ist, im Sinne eines besseren Verbraucherschutzes die Marktaufsicht zu verbessern, insbesondere eine starke Glaubwürdigkeit für die CE-Kennzeichnung zu schaffen und die Produktfälschung zu bekämpfen; ermutigt die Kommission, auch weiterhin die Rechte der Verbraucher bei der Produktsicherheit zu garantieren, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit von Spielzeug; fordert die Kommission nachdrücklich auf, rechtliche Grauzonen in diesem Bereich, insbesondere online-Auktionen, herauszukristallisieren; betont, dass die Überprüfung der verbraucherschutzrechtlichen Errungenschaften zu einem kohärenten Rechtsrahmen führen muss; unterstützt einen koordinierten Ansatz der Kommission bei ihrer derzeitigen Ausarbeitung eines gemeinsamen Referenzrahmens für ein kohärenteres europäisches Vertragsrecht;

10.  empfiehlt, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Wirtschaft und den Verbrauchern die Möglichkeiten zur Förderung einer raschen, effizienten und gerechten Lösung von Konflikten zwischen Unternehmen und Verbrauchern äußerst sorgfältig zu prüfen, da ein vereinfachter Zugang zu den Gerichten für den Schutz der Verbraucher in einem globalisierten Umfeld von wesentlicher Bedeutung ist; betont jedoch, dass dieser Prozess nicht zur Schaffung neuer Schranken für die Freizügigkeit im Binnenmarkt führen darf;

11.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die soziale Dimension der Lissabon-Strategie nicht zu opfern, indem diese als Wettbewerbsbehinderung betrachtet wird, sondern fordert sie vielmehr auf, das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Pfeilern der Lissabon-Strategie zu beachten; vertritt die Auffassung, dass angemessene Investitionen in Wissen eine wohlhabendere Volkswirtschaft schaffen können, die Probleme wie Armut, soziale Ausgrenzung und Arbeitslosigkeit bekämpfen und einen besseren Schutz der Arbeitnehmer sicherstellen könnte;

12.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der Bestandsaufnahme der sozialen Gegebenheiten Initiativen für eine wirtschaftliche und soziale Ordnungspolitik auszumachen; begrüßt deshalb die vorgeschlagene Revision der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat, was zu einer Klärung in Bezug auf Information, Konsultation und Beteiligung führen dürfte, fordert jedoch die Kommission eindringlich auf, die europäischen Sozialpartner im Vorfeld zu konsultieren; fordert Maßnahmen zur Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit aller Arbeitnehmer;

13.  fordert verstärkte Bemühungen im Hinblick auf Fortschritte bei der Richtlinie über Arbeitszeitverträge und wünscht eine effiziente Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie im Hinblick auf eine Übereinstimmung mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zum Bereitschaftsdienst und zum Schutz der Bedürfnisse der Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität;

14.  begrüßt nachdrücklich, dass die Kommission die Vorlage eines Legislativvorschlags zur Europäischen Privatgesellschaft angekündigt hat und fordert, dass dieser Vorschlag frühzeitig im Jahr 2008 zur Unterstützung der KMU vorgelegt wird; bedauert, dass die Kommission nicht beabsichtigt, den Legislativvorschlag zur 14. Gesellschaftsrechtsrichtlinie (Verlegung des Sitzes von Kapitalgesellschaften) voranzutreiben, und betont, dass diese seit langem erwartete Richtlinie eine Lücke im Binnenmarkt für Gesellschaften füllen würde;

15.  betont, dass ein angemessenes Maß an Schutz der Rechte auf geistiges Eigentum erforderlich ist, und unterstützt die Initiative für ein erschwingliches, sicheres und effizientes Patentsystem, das Anreize für Investitionen und Forschung bieten würde; fordert alle drei Organe auf, sich gemeinsam um eine politische Einigung für eine echte Verbesserung des Patentsystems zu bemühen; verweist darauf, dass die Produktfälschung wie etwa die Fälschung von Drogen, ein erhebliches Risiko für die Gesundheit und ein dringendes Problem auf europäischer Ebene darstellt;

16.  bedauert, dass die Kommission nicht beabsichtigt, eine Initiative zur Schaffung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vorzuschlagen, da sie die Errungenschaften des Binnenmarkts im Bereich des fairen Wettbewerbs vervollständigen und zu mehr Transparenz führen würde, indem Unternehmen im Ausland den gleichen Bestimmungen unterworfen werden wie im Sitzland und der grenzüberschreitende Handel sowie der Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf attraktive Investitionen ausgeweitet würden; betont jedoch gleichzeitig, dass die Mitgliedstaaten für die Festlegung der Steuersätze zuständig sind,

17.  fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, mit deren das europäische Aufsichtswesen einschließlich der Beaufsichtigung von Hedge-Fonds und Rating-Agenturen effizient verbessert werden könnte; erinnert an die schwerwiegenden Folgen der Subprime-Kreditkrise in den Vereinigten Staaten für die europäischen Finanzmärkte; erwartet von der Kommission, dass sie eine sorgfältige Analyse der Ursachen und Folgen dieser Krise einschließlich einer Risikobewertung für die europäischen Märkte vornimmt; fordert eine Beurteilung der derzeitigen aufsichtsrechtlichen Systeme und Instrumente in Europa und besteht auf einer engen Absprache mit dem Parlament, was zu eindeutigen Empfehlungen dazu führen sollte, wie die Stabilität des Finanzsystems und dessen Fähigkeit, sichere langfristige Finanzen für die europäische Wirtschaft bereitzustellen, verbessert werden können;

18.  betrachtet die Änderung des Telekommunikationspakets als wichtige Priorität für das kommende Jahr;

19.  begrüßt, dass sich die Kommission der vollständigen Liberalisierung und der Schaffung eines echten Energiebinnenmarkts verpflichtet fühlt; hält es ebenso für angezeigt, zwischen der Entwicklung des Marktes für Elektrizität und derjenigen des Gasmarktes zu unterscheiden;

Nachhaltige Entwicklung in Europa

20.  begrüßt die ehrgeizigen Vorschläge der Kommission zum Klimaschutz und ermutigt sie, deren vollständige Umsetzung voranzutreiben; fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen Beschäftigungs- und Industrieentwicklung einerseits und Entwicklung und Verwendung sauberer Technologien andererseits stärker auszubauen, da die Möglichkeiten der gegenseitigen Ergänzung erheblich sind und eine mögliche Quelle vermehrter Wettbewerbsfähigkeit darstellen;

21.  fordert einen umfassenden und vollständigen Rechtsrahmen zur Förderung und Nutzung erneuerbarer Energien in der Europäischen Union, einschließlich der Festlegung verbindlicher Ziele, die der Wirtschaft die langfristige Stabilität ermöglichen, die sie benötigt, um rationale Investitionsentscheidungen im Bereich der erneuerbaren Energien treffen zu können, weil so die Europäische Union auf den richtigen Weg gebracht wird für eine saubere, sicherere und wettbewerbsfähigere Energie-Zukunft;

22.  stellt fest, dass die Maßnahmen der Kommission aus dem Energieeffizienz-Aktionsplan und dem Aktionsplan für Biomasse nicht in das Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 aufgenommen wurden, und dass bei der Umsetzung der angekündigten Aktionen erhebliche Verzögerungen auftraten; fordert die Kommission auf, beide Aktionspläne umfassend zu berücksichtigen und damit die EU dabei zu unterstützen, ihre Ziele in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu erreichen; betont, dass nachhaltige Biokraftstoffe in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag leisten können;

23.  begrüßt die Verpflichtung der Kommission, eine politische Einigung zum Lastenausgleich zu erzielen, der erforderlich ist, um die zwanzigprozentige Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 zu erreichen; spricht sich nachdrücklich für verstärkte Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten und Regionen zur Förderung kohlendioxidfreier Energiequellen aus;

24.  begrüßt die Absicht der Kommission, ein Maßnahmenpaket „Umweltfreundlicher Verkehr“ zu veröffentlichen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die nachhaltige Mobilität in der gesamten EU im Einklang mit den Zielen der Bekämpfung des Klimawandels sichergestellt werden muss;

25.  befürwortet die beiden prioritären Initiativen zum Seeverkehr und zum Luftverkehr; erinnert daran, dass eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für den Kurzstreckenseeverkehr eine notwendige Voraussetzung für eine echte Entwicklung dieses Transportsektors ist, der ein wichtiges Glied in der Schaffung eines integrierten, kohärenten und nachhaltigen Netzwerkes darstellt; ist erfreut über die verschiedenen Vorschläge, die auf eine Verbesserung der Effizienz des Luftverkehrsmanagements durch eine beträchtliche Reduzierung von Kosten, Verspätungen und Treibhausgasemissionen abzielen;

26.  begrüßt die Initiativen der Kommission zur Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere den geplanten Legislativvorschlag über die Qualität und Sicherheit von Organspenden und -transplantationen sowie die vorgeschlagene Empfehlung des Rates zu Infektionen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung, die im „Gesundheitspaket“ enthalten sind und darauf abzielen, eine maximale Sicherheit für den Patienten sowie die bestmögliche Qualität der Versorgung zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, zur Stärkung der Patientensicherheit, der Patienteninformation, der Patientenrechte und des Patientenschutzes beizutragen und sich mit den Ursachen seltener Krankheiten auseinanderzusetzen;

27.  fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen bei der Erarbeitung einer kohärenten Politik für Notfälle im Gesundheitswesen, Menschen mit Behinderungen, chronische Krankheiten und Patienteninformation zu verstärken; fordert die Kommission auf, insbesondere der Frage der Pandemie-Vorsorge besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

28.  begrüßt die Mitteilung der Kommission über den „GAP-Gesundheitscheck“, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung einer wettbewerbsfähigen und ökologisch nachhaltigen Landwirtschaft, die Verhinderung einer Entvölkerung der ländlichen Gebiete und die Sicherstellung des Zugangs der Verbraucher zur Lebensmittelversorgung; betont jedoch, dass die genaue Art dieser Maßnahmen erst festgelegt werden kann, nachdem Parlament, Kommission und Rat ausführliche Beratungen über die ursprüngliche Mitteilung der Kommission zur „Generalüberprüfung“ abgeschlossen haben;

29.  fordert die Kommission auf, spezifische Vorschläge zu den Auswirkungen und den genauen Bestimmungen des Modells der höchstmöglichen Dauerfangmengen festzulegen, konkrete Legislativvorschläge zum Öko-Kennzeichnungssystem vorzulegen und möglichst umgehend einen Vorschlag zur Vereinfachung der Verordnung Nr. 850/98 über technische Maßnahmen im Fischereisektor sowie zur Erneuerung und Stärkung des Kontrollrahmens der Gemeinsamen Fischereipolitik zu unterbreiten;

30.  unterstützt nachdrücklich die Initiative der Kommission, ein Grünbuch über den europäischen territorialen Zusammenhalt vorzulegen, um das Konzept des territorialen Zusammenhalts, das erst kürzlich im Vertrag von Lissabon bekräftigt wurde, deutlicher zu definieren; bedauert gleichzeitig, dass zwei wichtige nichtlegislative Dokumente, die die Regionalpolitik betreffen, nämlich der Fünfte Fortschrittsbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie die Mitteilung zu den neuen Programmen 2007–2013, nicht im Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2008 enthalten sind; fordert die Kommission jedoch auf, weiter an der Vorbereitung dieser Dokumente zu arbeiten;

31.  unterstreicht die Notwendigkeit einer EU-Strategie für die Ostsee und fordert die Kommission auf, im Laufe des Jahres 2008 eine umfassende EU-Strategie für die Ostseeregion vorzulegen;

Ein integrierter Ansatz zur Einwanderung

32.  ist der Auffassung, dass eine gemeinsame Einwanderungs-, Visa- und Asylpolitik sowie eine wirksame wirtschaftliche, soziale und politische Integration von Einwanderern auf der Grundlage gemeinsamer Prinzipien zwei Seiten ein und derselben Medaille sind und eine wesentliche Herausforderung darstellen, wobei insbesondere in Bezug auf die Einwanderung die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU umfassend gewahrt werden muss;

33.  fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen beim Kampf gegen den Menschenhandel und die illegale Einwanderung zu verstärken und in diesem Zusammenhang insbesondere die Umsetzung des Aktionsplans des Rates aus dem Jahre 2005 zu prüfen; erwartet die für 2008 fällige Evaluierung der Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie durch die Kommission und fordert weitere Maßnahmen, um eine volle Anwendung dieses Rechts in der EU zu gewährleisten;

34.  begrüßt die Tatsache, dass sich die Kommission erneut zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik, gemeinsamen Mechanismen zum Schutz der Außengrenzen und einer gemeinsamen Asylpolitik verpflichtet hat, und fordert die Kommission auf, ihre Bildungs- und Integrationspolitik weiter zu verbessern, um einen eindeutigen und sicheren Rahmen für Wirtschaftseinwanderer zu schaffen, insbesondere für ausgebildete Arbeitnehmer, wodurch deren Rechte und Pflichten deutlich werden;

35.  ist der Ansicht, dass der neue Vertrag bewirken wird, dass die institutionellen Rahmenbedingungen in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ab 1. Januar 2009 tief greifenden Änderungen unterworfen sein werden und verweist darauf, dass das Jahr 2008 von erheblicher Bedeutung für die Umsetzung und Ausdehnung des Schengen-Besitzstands auf die neuen EU-Mitgliedstaaten sein wird; betont, dass strikte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das reibungslose Funktionieren des Systems sowie die Integrität der EU-Außengrenzen zu garantieren; fordert die Kommission auf, es und die nationalen Parlamente ausführlich in die Ausarbeitung dieser Bestimmungen einzubeziehen;

36.  stellt fest, dass das Arbeitsprogramm der Kommission das künftige PNR-System der EU nicht erwähnt, und fordert eine verstärkte operative Zusammenarbeit auf EU-Ebene bei der Bekämpfung des Terrorismus sowie gegebenenfalls eine verstärkte Einbeziehung des Europäischen Parlaments; betont, dass effektive und durchsetzbare Datenschutzinstrumente nicht als Hindernis im Kampf gegen den Terrorismus, sondern als unerlässliche vertrauensbildende Maßnahmen beim Austausch von Informationen zwischen Strafverfolgungsbehörden angesehen werden müssen;

Vorrang für den Bürger

37.  vertritt die Auffassung, dass die Kommission die Aufmerksamkeit der Bürger weiterhin verstärkt auf die Bedeutung der kulturellen Vielfalt und damit den Dialog zwischen den Kulturen in einer erweiterten Union lenken sollte; ist der Ansicht, dass der interkulturelle Dialog auch außerhalb der europäischen Grenzen gestärkt und eine Brücke werden sollte, die in der Lage wäre, gegenseitiges Verständnis zu begünstigen und damit zur Verhütung oder Regelung sozialer und humaner Konflikte beizutragen;

38.  stellt fest, dass die Schwerpunkte der Kommission für 2008 den möglichen Beitrag des lebensbegleitenden Lernens zur Erhöhung des Beschäftigungsniveaus und zur Entwicklung einer wissensbasierten Gesellschaft im Einklang mit den Zielen von Lissabon betonen; bedauert allerdings, dass dies aus keinem konkreten Vorschlag hervorgeht; vertritt die Auffassung, dass Minderjährige bei der Nutzung von Internet und neuen Technologien mit Hilfe von besonderen und geeigneten Filtersystemen vor bestimmten Inhalten mancher Programme geschützt werden sollten;

39.  unterstützt die Schaffung einer europäischen Truppe, die in Notfällen unverzüglich tätig werden kann, wie dies im Bericht Barnier vorgeschlagen wird; fordert die Kommission auf, diesbezüglich einen konkreten Vorschlag vorzulegen;

40.  betont, dass die Rechte von Fahrgästen, insbesondere von Fahrgästen von Langstreckenbusreisen, gestärkt werden müssen;

41.  sieht dem Vorhaben der Kommission, eine wichtige Richtlinie vorzuschlagen, durch die der Grundsatz der Gleichbehandlung außerhalb des Beschäftigungsbereichs umgesetzt werden soll, und damit den diskriminierungsfreien Rechtsrahmen zu vollenden, erwartungsvoll entgegen, betont jedoch, dass die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in diesem Bereich gewahrt werden müssen;

Europa als Partner in der Welt

42.  ist der Auffassung, dass die Aufgabe der EU, die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und des verantwortungsbewussten staatlichen Handelns zu fördern, als integraler Bestandteil der gesamten EU-Politik und all ihrer Programme zu betrachten ist;

43.  begrüßt den Umstand, dass das Arbeitsprogramm der Kommission die Notwendigkeit betont, den Erweiterungsprozess fortzusetzen, und den westlichen Balkan als prioritäres Gebiet betrachtet;

44.  nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, der Zukunft des Kosovo besondere Bedeutung beizumessen, und geht davon aus, dass sie im Zuge der weiteren Entwicklung zusätzliche Beurteilungen und Vorschläge in Bezug auf die Unterstützung der EU für den Kosovo vorlegt;

45.  vertritt die Auffassung, dass die Schwarzmeer-Synergie ein wichtiger erster Schritt bei der Ausarbeitung einer umfassenden Strategie für die Region ist und fordert die Kommission auf, weitere spezifische Vorschläge auszuarbeiten, einschließlich eines Aktionsplans mit besonderen Zielsetzungen und Leistungsvergleichen im Hinblick auf eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern der Schwarzmeer-Region;

46.  ist der Auffassung, dass die transatlantischen Beziehungen von ausschlaggebender Bedeutung sowohl für die Förderung der gemeinsamen Werte als auch für den Schutz der gemeinsamen Interessen sind;

47.  ist mit Blick auf den Nahen Osten der Auffassung, dass die EU – neben der Bereitstellung von Mitteln für das wirtschaftliche Überleben und den Wiederaufbau vor allem im Libanon und in Palästina – weiterhin politische Initiativen zur weiteren Stärkung ihrer aktiven diplomatischen Rolle in dieser Region ergreifen sollte;

48.  ist der Auffassung, dass weitere Schritte hin zu einer gemeinsamen Energieaußenpolitik unternommen werden sollten, um eine nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung für alle Mitgliedstaaten zu gewährleisten, und fordert die Kommission auf, im Dialog mit Russland eine klare und konstruktive Haltung einzunehmen;

49.  fordert die Kommission auf, die biregionale strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika sowie der Karibik zu festigen und begrüßt den Umstand, dass die Kommission die EU-Afrika-Strategie auf die Liste ihrer Prioritäten gesetzt hat, betont jedoch gleichzeitig, dass die Parlamente und die Zivilgesellschaft eingebunden werden müssen;

50.  betont die Notwendigkeit einer politischen Kohärenz in Bezug auf die Entwicklungspolitik der EU; weist nachdrücklich darauf hin, dass Fragen der Entwicklung im Rahmen anderer europäischer Politiken berücksichtigt werden müssen; begrüßt das Vorhaben der Kommission, neue Wege zur Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele zu prüfen; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass ihre Entwicklungspolitik einen positiven Beitrag zur Friedenskonsolidierung leistet;

51.  betont die Notwendigkeit eines erfolgreichen Abschlusses der Doha-Runde; betont, dass die EU mit Hilfe bilateraler oder regionaler Freihandelsabkommen als einem ergänzenden Werkzeug des multilateralen Ansatzes ebenso ihr Engagement gegenüber den Volkswirtschaften von Schwellenländern intensivieren, gleichzeitig aber auch die Einbeziehung von Bestimmungen über die Durchsetzung grundlegender arbeitsrechtlicher Normen fordern muss; hält eine umfassende neue Strategie zu China für wichtig; vertritt die Auffassung, dass Handel frei und gerecht sein muss; fordert die Kommission auf, einen energischeren Schutz der Rechte auf geistiges Eigentum zu gewährleisten und alles zu tun, um Produktfälschungen zu bekämpfen;

Horizontale Themen

52.  begrüßt die Entschlossenheit der Kommission, die Verwaltungslasten für Unternehmen in der EU und in den Mitgliedstaaten bis 2012 um 25 % zu verringern; betrachtet dies als wichtigstes Ziel für die kommenden Monate und als wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon; betont, dass es Legislativvorschläge unter diesem Aspekt prüfen wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen detaillierten Maßnahmenanzeiger für die Umsetzung ihres Aktionsplans vorzulegen, in dem klare und deutliche Informationen enthalten sind über bereits erreichte Ziele, entwickelte Indikatoren und Ergebnisse von Basisberechnungen, und in denen auch konkrete Vorschläge für Bereiche enthalten sind, die sich künftig am besten für weitere rasche, nachhaltige und spürbare Senkungen der Verwaltungskosten eignen würden;

53.  unterstützt die Kommission bei ihren fortgesetzten Bemühungen zur Verbesserung der Qualität der EU-Rechtsvorschriften; unterstreicht die Notwendigkeit, die Vereinfachung und Konsolidierung des EU-Rechts zu beschleunigen und sich noch mehr um eine bessere Rechtsetzung, promptere Umsetzung und korrektere Anwendung des EU-Rechts unter umfassender Wahrung der Vorrechte des EP zu bemühen; fordert einen strengeren Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismus für die Umsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten;

54.  betont, dass der Grundsatz der Subsidiarität, wie er gegenwärtig im EGV niedergelegt ist, eindeutig beinhaltet, dass die Gemeinschaft in Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig wird, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können; betont, dass der Verzicht auf Maßnahmen von Seiten der Mitgliedstaaten als solcher keine Zuständigkeit der EU begründet;

55.  betont, wie wichtig unabhängige Folgenabschätzungen von Rechtsvorschriften sind; ist der Auffassung, dass solche Folgenabschätzungen im Zusammenhang mit Legislativverfahren sowie bei der Vereinfachung von Rechtsvorschriften systematisch durchgeführt werden müssen;

56.  stellt fest, dass die Dossiers, die in der Liste anhängiger Rechtsetzungsvorschläge der Kommission, die zurückgezogen werden sollen, enthalten sind, ohnehin hinfällig sind;

57.  fordert die Kommission und den Rat auf, dem Parlament ausreichend Zeit einzuräumen, damit dieses seinen Standpunkt zu künftigen Erweiterungen der Eurozone formulieren kann;

58.  betont, wie wichtig die ordnungsgemäße Umsetzung des neuen Komitologieverfahrens sowie die Wahrung der Rechte des Parlaments in diesem Zusammenhang sind; misst den Komitologieverfahren im Bereich der Finanzdienstleistungen (Lamfalussy-Verfahren) besondere Bedeutung bei, da eine Reihe wichtiger Dossiers einer Feinabstimmung unterzogen werden; ist der Auffassung, dass die korrekte Anwendung dieses Rahmens wichtig für das reibungslose Funktionieren des Finanzsystems und zur Vermeidung von Finanzkrisen ist; fordert, dass die Rechte des Parlaments vereinbarungsgemäß umfassend gewahrt und dass die vorhandenen Vereinbarungen mit Leben erfüllt werden;

59.  erwartet mit Interesse die Ergebnisse des Konsultationsprozesses, den die Kommission zu dem Dokument „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“ (SEK(2007)1188) eingeleitet hat; fordert die umfassende Einbeziehung des Parlaments bei der Überprüfung der EU-Ausgaben und des Systems der EU-Eigenmittel, wie in der Erklärung Nr. 3 zur Überprüfung des Finanzrahmens (Interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung) vorgesehen;

60.  vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf die Erstellung einer positiven Zuverlässigkeitserklärung durch den Europäischen Rechnungshof die Kommission die technischen Vorkehrungen treffen und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auffordern sollte, diesbezügliche nationale Erklärungen abzugeben, wie in den Entschließungen des Parlaments zur Entlastung in den Jahren 2003, 2004 und 2005 vorgeschlagen; betrachtet die Prüfungs-Zusammenfassungen, wie sie in Ziffer 44 der Interinstitutionellen Vereinbarung 2007-2013 gefordert werden, lediglich als ersten Schritt in diese Richtung; erwartet in diesem Zusammenhang von dem für Transparenz und Governance zuständigen Kommissionsmitglied einen stärker vorausschauenden Ansatz; stellt darüber hinaus fest, dass die Kommission im Hinblick auf eine wirtschaftliche Haushaltsführung höchsten Anforderungen genügen muss;

Europa und Kommunikation

61.  drängt die Kommission, den Bürger ins Zentrum des europäischen Aufbauwerkes zu rücken, was nur gelingen kann, wenn den Belangen der Europäer Rechnung getragen wird, und ihre Bemühungen um die Entwicklung einer effektiveren Kommunikationspolitik zu verstärken, um so ein besseres Verständnis der Bürger für die Tätigkeit der EU und ihren Einsatz für die Belange der Bürger zu erreichen und um die Ratifizierung des Reformvertrags und die Europawahlen im Jahr 2009 entsprechend vorzubereiten;

62.  fordert die Kommission auf, deutlich zu machen, wie sie beabsichtigt, ihre Kommunikationsschwerpunkte umzusetzen, insbesondere die Schwerpunkte im Hinblick auf den Reformvertrag;

63.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.