GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
12.3.2008
- –Árpád Duka-Zólyomig, Urszula Gacek, Bernd Posselt, Eija-Riitta Korhola und Marian-Jean Marinescu im Namen der PPE-DE-Fraktion
- –Pasqualina Napoletano, Jan Marinus Wiersma, Hannes Swoboda und Alexandra Dobolyi im Namen der PSE-Fraktion
- –Lydie Polfer und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion
- –Brian Crowley, Seán Ó Neachtain, Liam Aylward, Eoin Ryan, Adam Bielan, Ewa Tomaszewska, Mieczysław Edmund Janowski, Ryszard Czarnecki, Wojciech Roszkowski und Hanna Foltyn-Kubicka im Namen der UEN-Fraktion
- –Marie Anne Isler Béguin im Namen der Verts/ALE-Fraktion
- –Jaromír Kohlíček und Vittorio Agnoletto im Namen der GUE/NGL-Fraktion
- –Verts/ALE (B6‑0110/2008)
- –PSE (B6‑0113/2008)
- –PPE-DE (B6‑0114/2008)
- –GUE/NGL (B6‑0119/2008)
- –ALDE (B6‑0120/2008)
- –UEN (B6‑0121/2008)
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Armenien
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Armenien und dem Südkaukasus, insbesondere diejenige vom 17. Januar 2008 zu einer wirkungsvolleren EU-Politik für den Südkaukasus: von Versprechen zu Taten,[1]
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zu einem neuen Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)[3],
– unter Hinweis auf das am 1. Juli 1999 in Kraft getretene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Armenien andererseits,
– unter Hinweis auf den ENP-Aktionsplan, der am 14. November 2006 vom Kooperationsrat EU-Armenien gebilligt wurde und die Umsetzung eines Reformpakets mit EU-Unterstützung ermöglicht,
– unter Hinweis auf die Erklärung über vorläufige Feststellungen und die Schlussfolgerungen der Internationalen Wahlbeobachtungsmission vom 20. Februar 2008 sowie auf den Nach-Wahlen-Interimsbericht vom 3. März 2008,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Ratsvorsitzes im Namen der Europäischen Union vom 1. März 2008 zur Lage nach den Präsidentschaftswahlen vom 19. Februar sowie die Erklärung des Ratsvorsitzes im Namen der Europäischen Union vom 22. Februar zu den Präsidentschaftswahlen in Armenien vom 19. Februar 2008,
– in Kenntnis der Erklärung des Hohen Vertreters der EU für die GASP, Javier Solana, vom 2. März 2008 und der Erklärungen von Kommissionsmitglied Ferrero-Waldner vom 21. Februar 2008 und 4. März 2008,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Europäischen Union nach wie vor daran gelegen ist, ihre Beziehungen zu Armenien weiter auszubauen und das Land in seinen Bemühungen um Einführung der erforderlichen politischen und wirtschaftlichen Reformen sowie von Maßnahmen zur Errichtung stabiler und wirksamer demokratischer Institutionen und zur Bekämpfung der Korruption zu unterstützen, in der Erwägung, dass der ENP-Aktionsplan Armenien ein Näherrücken an die EU und die Übernahme und Teilung ihrer grundlegenden Wertvorstellungen ermöglicht,
B. in der Erwägung, dass die Internationalen Wahlbeobachtungsmission erklärt hat, dass die Präsidentschaftswahlen vom 19. Februar überwiegend im Einklang mit den Verpflichtungen und Normen der OSZE und des Europarates abgehalten wurden, aber auch eine Reihe von Vorbehalten insbesondere in Bezug auf das Engagement der Medien für eine unparteiische Berichterstattung geäußert hat,
C. in der Erwägung, dass weitere Dinge für erforderlich erachtet wurden, um verbleibende Probleme anzugehen (Fehlen einer klaren Trennung zwischen Regierungs- und Parteifunktionen, Gewährleistung der Gleichbehandlung von Wahlkandidaten und Durchführung der Stimmauszählung) und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Wahlprozess wiederherzustellen,
D. in der Erwägung, dass das amtliche Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in Armenien am 19. Februar 2008 einen Erstrundensieg für Premierminister Sersch Sarkisian ergab, aber von einem der Oppositionsführer, Levon Ter-Petrosian, als gefälscht angefochten wurde, in der Erwägung, dass das Verfassungsgericht den Antrag der Opposition geprüft hat und zu dem Schluss gelangt ist, dass zwar Unregelmäßigkeiten vorgekommen seien, aber nicht genügend Beweise vorlägen, um eine Infragestellung des Wahlergebnisses zu rechtfertigen,
E. in der Erwägung, dass am 20. Februar Anhänger der Opposition als Protest gegen das Wahlergebnis in Eriwan friedlich zu demonstrieren begannen und eine Wiederholung der Wahl fordern, in der Erwägung, dass es am 1. März nach elf Tagen des Protests von Anhängern der Opposition mit dem Aufmarsch von Polizeikräften auf dem Freiheitsplatz im Zentrum von Eriwan zur Eskalation der Gewalt kam, als die in Zelten kampierenden Demonstranten gewaltsam auseinandergetrieben werden sollten und dabei acht Menschen, darunter ein Polizist, getötet und Dutzende verletzt wurden, in der Erwägung, dass am 1. März 2008 der Ausnahmezustand mit Einschränkungen der Medienfreiheit, der Versammlungsfreiheit und der Parteienfreiheit verhängt wurde,
F. in der Erwägung, dass von der Regierung kontrollierte Fernsehsender die Ausschreitungen praktisch ignoriert haben, in der Erwägung, dass im Ausnahmezustand örtlichen Journalisten die Verbreitung jeglicher Informationen aus anderen als Regierungsquellen untersagt ist, in der Erwägung, dass sieben führende Tageszeitung, einige davon unabhängig und einige oppositionsfreundlich, sich daraufhin geweigert haben, unter solchen Bedingungen zu arbeiten, und die Veröffentlichung eingestellt haben, in der Erwägung, dass die Internet- und Satellitenverbindungen einiger unabhängiger Zeitungen gesperrt wurden,
G. in der Erwägung, dass viele Menschen festgenommen und eine Reihe von ihnen der Anstiftung zu und Beteiligung an Massenkrawallen und versuchter gewaltsamer Machtübernahme beschuldigt wurde, in der Erwägung, dass das armenische Parlament am 4. März 2008 die Immunität von vier seiner Mitglieder zwecks strafrechtlicher Verfolgung aufhob,
H. in der Erwägung, dass die Republik Armenien in einen ungelösten Konflikt mit der Republik Aserbeidschan um das Gebiet Berg-Karabach verwickelt ist,
1. bekundet seine Besorgnis angesichts der jüngsten Entwicklungen in Armenien mit der gewaltsamen Niederschlagung von Demonstrationen der Opposition durch Polizeikräfte, bei der acht Menschen, darunter ein Polizist, getötet und mehr als hundert verletzt wurden, und fordert alle Beteiligten auf, Offenheit und Zurückhaltung an den Tag zu legen, eine mildere Tonart anzuschlagen und in einen konstruktiven und fruchtbaren Dialog einzutreten, um die demokratischen Institutionen des Landes zu unterstützen und zu festigen;
2. fordert eine sofortige, gründliche, transparente, unabhängige und unparteiische Untersuchung der Ereignisse des 1. März, auch eine unabhängige Untersuchung der Polizeiintervention bei der Zersprengung der Demonstration, und dass alle Verantwortlichen vor Gericht gebracht und für Fehlverhalten und kriminelle Gewaltakte bestraft werden; fordert den Rat und die Kommission auf, den armenischen Behörden für eine solche Untersuchung die Unterstützung der EU anzubieten;
3. fordert die armenischen Regierungsbehörden auf, den Ausnahmezustand, der am 10. März 2008 durch einen Präsidialerlass gelockert wurde, aufzuheben, die Medienfreiheit wieder herzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen für eine Rückkehr zur Normalität zu ergreifen; fordert sie ferner nachdrücklich auf, den Mängeln, die im offiziellen Bericht des Bürgerbeauftragten der Republik Armenien festgestellt wurden, Rechnung zu tragen und abzuhelfen;
4. fordert die armenischen Behörden auf, wegen der Ausübung ihres Rechts auf friedliche Versammlung inhaftierte Bürger freizulassen;
5. unterstreicht, dass der vorrangige Bereich 1 des ENP-Aktionsplans die Stärkung demokratischer Strukturen und der Rechtsstaatlichkeit betrifft; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, ihre Unterstützung für Armenien auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Ausbildung der Polizei- und Sicherheitskräfte zu konzentrieren, und fordert die armenischen Behörden auf, sämtliche noch unbefolgten Empfehlungen der Internationalen Wahlbeobachtungsmission unverzüglich umzusetzen;
6. unterstützt den EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus, Peter Semneby, in seiner Rolle, den Dialog zwischen den politischen Gruppierungen zu erleichtern und mögliche Wege aus der politischen Krise in Armenien zu sondieren, und begrüßt die Vermittlertätigkeit des OSZE-Sondergesandten, Botschafter Heikki Talvitie, der über reiche Erfahrung in Bezug auf den Südkaukasus verfügt, und fordert die armenischen Regierungsbehörden nachdrücklich auf, mit der internationalen Gemeinschaft bei den Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung umfassend zusammenzuarbeiten;
7. bedauert die jüngsten Todesfälle an der “Demarkationslinie” bei Kampfhandlungen zwischen armenischen und aserbaidschanischen Truppen; fordert alle Beteiligten auf, auf weitere Gewalt zu verzichten und an den Verhandlungstisch zurückzukehren;
8. bekräftigt die klare EU-Verpflichtung zur Herstellung engerer Beziehungen zu Armenien und den Ländern im Südkaukasus, insbesondere durch Weiterentwicklung und Stärkung der Nachbarschaftspolitik; unterstreicht jedoch, dass eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Union auf echte und spürbare Fortschritte und Reformen und ein uneingeschränktes Bekenntnis zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gegründet sein muss; fordert die Kommission auf, Bemühungen um Verbesserung der politischen Kultur in Armenien, Stärkung des Dialogs und Entschärfung des äußerst angespannten Klimas zwischen Regierungsparteien und Opposition weiter zu unterstützen;
9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem Präsidenten und dem Parlament der Republik Armenien, der OSZE und dem Europarat zu übermitteln.
- [1] 2007/2076(INI)
- [2] Angenommene Texte: P6_TA(2008)0017
- [3] 2007/2088(INI)