GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
18.6.2008
- –Geoffrey Van Orden, Urszula Gacek, Filip Kaczmarek, Mario Mauro, Colm Burke, Bernd Posselt, Eija-Riitta Korhola, Laima Liucija Andrikienė, Tunne Kelam und Thomas Mann im Namen der PPE-DE-Fraktion
- –Pasqualina Napoletano und Glenys Kinnock im Namen der PSE-Fraktion
- –Frédérique Ries, Marios Matsakis, Marielle De Sarnez und Marco Cappato im Namen der ALDE-Fraktion
- –Frithjof Schmidt im Namen der Verts/ALE-Fraktion
- –Gintaras Didžiokas, Adam Bielan, Mieczysław Edmund Janowski, Ryszard Czarnecki, Ewa Tomaszewska und Konrad Szymański im Namen der UEN-Fraktion
- –Luisa Morgantini im Namen der GUE/NGL-Fraktion
- –Verts/ALE (B6‑0314/2008)
- –ALDE (B6‑0315/2008)
- –UEN (B6‑0317/2008)
- –PPE-DE (B6‑0320/2008)
- –GUE/NGL (B6‑0321/2008)
- –PSE (B6‑0324/2008)
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Burma und zur andauernden Inhaftierung von politischen Gefangenen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Burma, insbesondere die Entschließungen vom 24. April 2008[1] und vom 27. September 2007[2],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 2008 zu Burma/Myanmar und auf den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Burma,
– unter Hinweis auf den Bericht von Tomás Ojea Quintana, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in Burma, vom 3. Juni 2008 über die Umsetzung der Resolutionen S-5/1 und 6/33 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis darauf, dass Daw Aung San Suu Kyi, die Generalsekretärin der Nationalen Liga für Demokratie (NLD), von den letzten achtzehn Jahren dreizehn als politische Gefangene unter Hausarrest verbracht hat; unter Hinweis darauf, dass weitere 1 900 Personen allein deshalb unter grausamen Bedingungen inhaftiert wurden, weil sie den Wunsch nach Einführung der Demokratie in Burma bekundeten und gegen das Verfassungsreferendum protestierten; unter Hinweis darauf, dass noch immer nicht klar ist, was mit den weiterhin vermissten Dutzenden von Teilnehmern an den von den Mönchen geführten Protestkundgebungen vom September 2007 geschehen ist,
B. unter Hinweis darauf, dass die Junta mit der Verlängerung des Hausarrests gegen Aung San Suu Kyi gegen ihr eigenes Gesetz verstößt (Staatsschutzgesetz von 1975), in dem verfügt wird, dass niemand länger als fünf Jahre lang ohne Anklage bzw. ohne Gerichtsverfahren inhaftiert bleiben darf; unter Hinweis darauf, dass sich das Regime weiterhin internationalem Druck für die Freilassung der politischen Gefangenen widersetzt, die zu Unrecht in burmesischen Gefängnissen festgehalten werden;
C. unter Hinweis darauf, dass das burmesische Regime – weit davon entfernt, der Forderung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen nach Freilassung der Gefangenen nachzukommen – am 10. Juni tatsächlich weitere 16 Personen, die Opfer des Wirbelsturms Nargis waren, wegen der „Straftat“ verhaftet hat, bei den Büros des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen vorstellig zu werden und um humanitäre Hilfe zu ersuchen,
D. unter Hinweis darauf, dass am 11. Juni in offiziellen Zeitungen der burmesischen Militärjunta – einschließlich der Zeitung „New Light of Myanmar“, die das Sprachrohr des Regimes ist – die öffentliche Auspeitschung von Daw Aung San Suu Kyi gefordert wurde; unter Hinweis darauf, dass die Militärjunta es abgelehnt hat, sich von dieser schmachvollen Empfehlung zu distanzieren,
E. unter Hinweis darauf, dass in den frühen Morgenstunden des 3. Mai 2008 – als der Wirbelsturm Nargis mit voller Wucht auf das Gefängnis Insein in Rangoon traf – Militärangehörige und Angehörige von Sondereinheiten der Polizei das Feuer auf die Häftlinge eröffneten, wobei schätzungsweise 36 Insassen gesetzeswidrig und unnötig getötet und 70 verletzt wurden, nachdem Rauch eine Panik unter den Insassen verursacht hatte,
F. unter Hinweis darauf, dass der Menschenrechtsexperte der Vereinten Nationen für Burma gefordert hat, dass die regierende Junta Berichten nachgeht, wonach ihre Soldaten während des Wirbelsturms im letzten Monat eine Reihe von Gefängnisinsassen erschossen haben, und dass sich das Regime geweigert hat, eine solche Untersuchung zu billigen,
G. unter Hinweis auf Berichte von Menschenrechtsgruppen, wonach die Regierungsstellen Burmas seit dem 20. Mai ihre Bemühungen verstärkt haben, Überlebende des Wirbelsturms aus vorübergehenden Unterkünften wie Schulen und Klöstern zu entfernen und sie zu zwingen, zu ihren Häusern zurückzukehren, selbst wenn diese nicht mehr stehen,
1. verurteilt mit Nachdruck den Beschluss der Regierungsstellen Burmas, den Hausarrest gegen Aung San Suu Kyi zu verlängern;
2. bedauert ebenfalls die Inhaftierung der Gruppe von politischen Aktivisten, die die Freilassung von Aung San Suu Kyi fordert, und fordert die Regierungsstellen Burmas mit Nachdruck auf, alle politischen Gefangenen unverzüglich frei zu lassen;
3. prangert die Aussicht auf die Auspeitschung von Daw Aung San Suu Kyi als Verbrechen gegen die Menschlichkeit an;
4. fordert eine gerichtliche Untersuchung – unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen – von Berichten, wonach die burmesische Armee nach dem Wirbelsturm Nargis politische Gefangene ermordet haben soll;
5. bedauert die anhaltende Inhaftierung der Opfer des Wirbelsturms Nargis, die versuchen, um Hilfe bei internationalen Hilfsorganisationen in Burma zu bitten, durch die burmesischen Regierungsstellen;
6. hält es für äußerst bedauerlich, dass die burmesische Junta das Referendum über die Verfassung nur Tage nach der Zerstörung des Landes durch einen verheerenden Wirbelsturm abgehalten hat, und weist seine Ergebnisse als wenig glaubwürdig zurück;
7. fordert die burmesischen Regierungsstellen auf, alle Beschränkungen gegen friedliche politische Aktivitäten im Land aufzuheben und sich auf einen vom Bemühen um Integration geprägten Prozess der nationalen Wiederaussöhnung sowie auf die Wiederherstellung der Demokratie, der Rechtstaatlichkeit und der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte hinzubewegen;
8. fordert das Regime außerdem auf, Erklärungen zu den Personen zu liefern, die seit letzten September, als von buddhistischen Mönchen und Demokratieverfechtern organisierte Protestkundgebungen niedergeschlagen wurden, noch immer vermisst werden;
9. fordert die Regierung Burmas auf, sich an die mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen getroffene Vereinbarung zu halten und für das Personal internationaler humanitärer Organisationen und für Hilfslieferungen den ungehinderten Zugang zu den vom Wirbelsturm betroffenen Gebieten zu gewähren und rückhaltlos mit der internationalen Gemeinschaft bei der Bewertung des Bedarfs an Hilfe zusammenzuarbeiten; fordert die burmesischen Regierungsstellen auf, die offizielle Einmischung in die Lieferung von Hilfe einzustellen und uneingeschränkt mit den humanitären Organisationen zusammenzuarbeiten;
10. bekräftigt seine an die burmesischen Regierungsstellen gerichteten Forderungen, in einen Dialog mit sämtlichen Teilen der Gesellschaft in Burma zu treten, um eine wirkliche nationale Wiederaussöhnung, die Demokratisierung und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit zu erreichen;
11. würdigt den jüngsten Bericht des UN-Sonderberichterstatters, in dem wichtige Beweise für anhaltende Menschenrechtsverletzungen im Land zusammengetragen werden; nimmt mit großer Sorge die im Bericht enthaltenen Schlussfolgerungen zur Kenntnis, dass seit dem 26. März 2008 fast keinerlei Verbesserung im Hinblick auf die Lage der Menschenrechte in Burma erzielt werden konnte;
12. fordert die Regierungsstellen Burmas mit Nachdruck auf, in einen engen Dialog mit dem UN-Sonderberichterstatter zu treten und seiner Forderung nach einem Besuch in Burma stattzugeben;
13. fordert die ASEAN-Länder, mit denen Burma enge wirtschaftliche und politische Beziehungen unterhält, auf, ernsthaften Druck auf die burmesischen Regierungsstellen auszuüben, um einen demokratischen Wandel herbeizuführen;
14. ist der Auffassung, dass die eindeutig festgelegten und gezielten Sanktionen der EU gegen die burmesische Junta – auch wenn sie nach den Vorfällen im September 2007 mit der Einführung eines Embargos für weitere Wirtschaftsbranchen ausgeweitet wurden – noch immer nur begrenzte Auswirkungen auf das Regime haben und somit die angestrebten Zielvorgaben nicht erfüllen; bekräftigt deshalb seine an den Rat gerichtete Forderung, weitere Schritte zu unternehmen und den Zugang der Junta zum Finanzsystem der EU effektiv zu behindern; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, aufmerksam über die effektive Anwendung der gezielten Sanktionen zu wachen;
15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem EU-Sondergesandten für Burma, dem Staats-Friedens- und Entwicklungsrat Burmas, den Regierungen der ASEAN- und der ASEM-Mitgliedstaaten, dem Interparlamentarischen Myanmar Caucus der ASEAN, Daw Aung San Suu Kyi, der NLD, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte und dem Sonderberichterstatter der UN-Menschenrechtskommission für Burma zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0178.
- [2] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0420.