GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Waldbränden im Sommer 2009
15.9.2009
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
PPE (B7‑0039/2009)
ALDE (B7‑0041/2009)
S&D (B7‑0044/209)
ECR (B7‑0048/209)
Marietta Giannakou, Theodoros Skylakakis, Michel Barnier, Ioannis Kasoulides, Veronica Lope Fontagné, Mario Mauro im Namen der PPE-Fraktion
Anni Podimata, Andres Perello Rodriguez, Kriton Arsenis im Namen der S&D-Fraktion
Corinne Lepage, Chris Davies im Namen der ALDE-Fraktion
Marina Yannakoudakis im Namen der ECR-Fraktion
Niki Tzavela im Namen der EFD-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Waldbränden im Sommer 2009
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf die Artikel 2, 6 und 174 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 19. Juni 2008 zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Union im Katastrophenfall[1], vom 4. September 2007 zu Naturkatastrophen[2], vom 7. September 2006 zu den Waldbränden und Überschwemmungen in Europa[3], vom 5. September 2002 zu der Flutkatastrophe in Mitteleuropa[4], vom 14. April 2005 zur Dürre in Portugal[5], vom 12. Mai 2005 zur Dürre in Spanien[6], vom 8. September 2005 zu den Naturkatastrophen (Bränden und Überschwemmungen) dieses Sommers in Europa[7] sowie vom 18. Mai 2006 zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) – landwirtschaftliche Aspekte[8], Aspekte der regionalen Entwicklung[9], Umweltaspekte[10],
– unter Hinweis auf die Neufassung der Entscheidung des Rates vom 8. November 2007 über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz[11],
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM(2005)0108) und seine Stellungnahme vom 18. Mai 2006[12],
– unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes Nr. 3/2008 „Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union: Wie rasch, wirksam und flexibel funktioniert er?“,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht der Kommission 2008 über den Europäischen Solidaritätsfonds und den Bericht über die Erfahrungen nach sechsjähriger Anwendung des neuen Instruments,
– in Kenntnis der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken[13],
– unter Hinweis auf die Entscheidung des Rates vom 5. März 2007 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz (2007/162/EG, Euratom)[14],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Rates Justiz und Inneres vom 12./13. Juni 2007 über den Ausbau der Koordinierungsfähigkeit des Beobachtungs- und Informationszentrums (MIC) im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz,
– unter Hinweis auf den Bericht von Michel Barnier vom 9. Mai 2006 „Für eine europäische Katastrophenschutztruppe: europe aid“,
– in Kenntnis von Ziffer 12 der Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes des Europäischen Rates vom 15./16. Juni 2006 in Brüssel betreffend die Reaktionsfähigkeit der Union bei Notfällen, Krisen und Katastrophen,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen“ (KOM (2009)82 endg/2 vom 4. März 2009),
– unter Hinweis auf die einstimmig angenommene Entschließung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer „Katastrophenschutz und Verhütung von Natur- und Umweltkatastrophen in der Region Europa-Mittelmeer“,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Sommer 2009 erneut durch verheerende Waldbrände in ganz Südeuropa geprägt war, von denen EU-Mitgliedstaaten, Regionen in äußerster Randlage, Bewerberländer und die unmittelbaren Nachbarstaaten der Europäischen Union betroffen waren, und die sowohl menschliches Leid – mindestens elf Menschen kamen ums Leben – als auch unermessliche materielle und ökologische Schäden verursacht haben,
B. in der Erwägung, dass dem Europäischen Waldbrandinformationssystem zufolge bei den Bränden dieses Sommers in Europa insgesamt mehr als 315 000 Hektar Pflanzenbestand und Waldland zerstört wurden, und die Kommission aufgefordert ist, schnell zu handeln, um den betroffenen Regionen EU-Mittel zur Verfügung zu stellen,
C. in der Erwägung, dass die Dürre und die anhaltenden Waldbrände den Prozess der Wüstenbildung in weiten Gebieten Südeuropas beschleunigen und in den vergangenen zehn Jahren bislang jährlich mehr als 400 000 Hektar europäischen Waldes verschwunden sind, was zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung geführt und auch Landwirtschaft, Viehzucht und Wälder in Mitleidenschaft gezogen hat,
D. in der Erwägung, dass in den kommenden Jahrzehnten unabhängig von den weltweiten Bemühungen um die Bekämpfung dieses Phänomens mit einem unvermeidlichen Anstieg der Temperaturen weltweit zu rechnen ist, was sich besonders nachteilig auf Südeuropa auswirken wird, das Prognosen zufolge ganz besonders unter dem Klimawandel leiden wird und 2007 bereits Waldbrände in beispiellosem Ausmaß erlebt hat, die in direktem Zusammenhang mit den extremen Hitzewellen in diesem Jahr standen,
E. in der Erwägung, dass die Häufigkeit, Schwere, Komplexität und die Auswirkungen von natürlichen sowie vom Menschen verursachten Katastrophen in ganz Europa in den letzten Jahren rasch zugenommen und zum Verlust von Menschenleben und Sachwerten geführt haben und kurz- sowie mittelfristig katastrophale Auswirkungen auf die Wirtschaft der betroffenen Gebiete haben, einschließlich der Vernichtung des natürlichen und kulturellen Erbes, der Zerstörung von ökonomischer und sozialer Infrastruktur und ökologischen Schäden (im Fall von Waldbränden Verlust natürlicher Lebensräume und der Artenvielfalt, Verschlechterung des Mikroklimas und Anstieg der Treibhausgasemissionen),
F. in Erwägung der wirtschaftlichen und sozialen Schäden dieser Naturkatastrophen für die regionalen Volkswirtschaften in Branchen wie dem Fremdenverkehr und produktiven Zweigen generell,
G. in der Erwägung, dass die Vorbeugung von besonderer Bedeutung für den Schutz vor natürlichen, technischen und ökologischen Katastrophen ist,
H. in der Erwägung, dass das Phänomen der Waldbrände auch durch die zunehmende Landflucht und Aufgabe der traditionellen ländlichen Tätigkeiten verschärft wird sowie durch die unzureichende Pflege der Wälder, die Existenz großer und nur aus einer einzigen Baumart bestehender Waldbestände, die Anpflanzung ungeeigneter Baumsorten, das Fehlen einer echten Präventionspolitik und zu milde Strafen für Brandstiftung, aber auch durch die unzureichende Anwendung von Gesetzen, die eine illegale Bebauung abgebrannter Flächen verbieten und eine Wiederaufforstung sicherstellen,
I. in der Erwägung, dass der Katastrophenschutzmechanismus der Gemeinschaft in den letzten Jahren immer wieder in Anspruch genommen wurde,
J. in der Erwägung, dass Naturkatastrophen wie die immer häufigeren Waldbrände in Südeuropa auf Grund der Geschwindigkeit, mit der sie sich über den eigentlichen Brandherd hinaus ausbreiten können, sowie ihrer Eigenart, mitunter plötzlich die Richtung zu ändern, auch grenzübergreifende Folgen haben können, was Anstrengungen im Hinblick auf eine flexible, rasche, koordinierte und multilaterale Reaktion erfordert; in Erwägung der enormen Schäden, die sie in Bezug auf Sachwerte, Menschenleben, die Wirtschaft und die regionale Umwelt anrichten können,
K. in der Erwägung, dass das Parlament die Ratsvorsitze immer wieder aufgefordert hat, nach der Annahme seines Standpunkts bereits im Mai 2006 einen Beschluss über eine neue Verordnung über die Errichtung des Solidaritätsfonds zu fassen,
L. in der Erwägung, dass der Solidaritätsfonds seit seiner Schaffung 2002 finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt mehr als 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt hat,
M. in der Erwägung, dass der Solidaritätsfonds dem Rechnungshof zufolge „sein eigentliches Ziel, Solidarität mit den von Katastrophen betroffenen Mitgliedstaaten zu zeigen, erreicht“ hat, auch wenn das größte Problem nach wie vor darin besteht, dass der Fonds als Instrument des Krisenmanagements nicht rasch genug aktiviert werden kann,
N. in der Erwägung, dass die Kommission einräumt, dass die Kriterien für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds transparenter und einfacher gestaltet werden sollten,
O. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament seit 1995 immer wieder Entschließungen verabschiedet hat, in denen es nachdrücklich verschiedene Initiativen der Europäischen Union zur Bekämpfung der Waldbrände in Südeuropa forderte, die entweder nicht umgesetzt oder nicht abgeschlossen wurden oder ineffizient waren,
1. spricht den Angehörigen der Menschen, die ums Leben kamen, sein Beileid und sein tiefes Mitgefühl sowie den Bewohnern der betroffenen Gebiete seine Solidarität aus und würdigt alle, die sich an der Brandbekämpfung beteiligt haben, d. h. Soldaten, Berufsfeuerwehrmänner sowie die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr, die unermüdlich und mutig gekämpft haben, um Feuer zu löschen, Menschen zu retten und die Schäden dieser Naturkatastrophen zu begrenzen;
2. bedauert, dass die in vorangegangenen Entschließungen des Parlaments zu Naturkatastrophen gegebenen Empfehlungen nicht umgesetzt wurden;
3. ist der Auffassung, dass die Kommission den Vorschlag unterbreiten sollte, eine europäische Strategie zur Bekämpfung von Naturkatastrophen zu erarbeiten, einschließlich eines obligatorischen Ansatzes für die Risikoprävention, und Leitlinien für einheitliche Maßnahmen für jede Art von Katastrophe in der gesamten Union erstellen sollte; ist auch der Auffassung, dass Inseln und abgelegenen und dünn besiedelten Regionen bei dieser Strategie besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;
4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen für das Hochwasserrisikomanagement vorrangig auf die Prävention ausgerichtet sind; ist der Auffassung, dass solche Maßnahmen, die im Einklang mit der Natur stehen, statt sich gegen diese zu richten, dazu beitragen, Menschen, Sachwerte und die Umwelt zu schützen, eine ökologisch nachhaltige Wasserbewirtschaftung zu gewährleisten und die Ziele der EU im Hinblick auf die Artenvielfalt sowie die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu verwirklichen;
5. fordert die Kommission auf, den derzeitigen Solidaritätsfonds der EU so flexibel wie möglich und unverzüglich zu mobilisieren, um den Opfern der Naturkatastrophen dieses Sommers zu helfen;
6. fordert die Kommission auf, die Sanierung der Gebiete, die schwere Schäden erlitten haben, zu unterstützen, das produktive Potential der betroffenen Gebiete wiederherzustellen, die Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die sozialen Kosten, die mit dem Verlust von Arbeitsplätzen und anderen Einkommensquellen einhergehen, zu kompensieren;
7. begrüßt die Zusammenarbeit und die Hilfe, die andere Mitgliedstaaten den betroffenen Gebieten im Rahmen des Katastrophenschutzmechanismus der Gemeinschaft geleistet haben; unterstützt die Fortsetzung des Pilotprojekts für die Bekämpfung von Waldbränden und fordert die Kommission auf, unverzüglich Bericht über das Pilotprojekt „Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Waldbränden“ sowie die Vorbereitende Maßnahme „Stärkung der Fähigkeit der EU zur raschen Reaktion auf Krisen“ zu erstatten, und fordert die Vorlage von Legislativvorschlägen, mit denen ein echtes gemeinschaftliches Instrument für die Bewältigung von Katastrophen geschaffen wird, das auch Waldbrände und andere Arten von Katastrophen abdeckt;
8. betont die besondere Dringlichkeit dieser Frage und fordert deshalb die Schaffung effizienter europäischer Kräfte, die in Notfällen unverzüglich reagieren können, wie im Bericht Barnier vorgeschlagen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, konkrete Vorschläge für einen europäischen Kooperationsmechanismus vorzulegen, mit dessen Hilfe noch rascher auf Naturkatastrophen reagiert werden kann;
9. vertritt die Ansicht, dass durch die Erfahrungen dieses Jahres und der vergangenen Jahre deutlich geworden ist, dass der Katastrophenschutz der Gemeinschaft seine Präventions- und Reaktionsfähigkeit bei Waldbränden und anderen Flächenbränden verbessern muss, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesbezügliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Solidarität Europas gegenüber den Ländern, die von diesen schweren Katastrophen betroffen waren, sichtbar zum Ausdruck zu bringen;
10. würdigt den Beitrag des Überwachungs- und Informationszentrums (MIC), das die Mobilisierung und Koordinierung der Katastrophenschutzhilfe in Notsituationen unterstützt und gefördert hat;
11. betont die individuelle Verantwortung der Mitgliedstaaten für den Katastrophenschutz und für Maßnahmen zur Eindämmung von Katastrophen sowie deren Hauptverantwortung für die Verhütung und Bekämpfung von Bränden; fordert die Kommission auf, die erforderlichen Schritte für die Schaffung einer unabhängigen, ständigen europäischen Eingreiftruppe zu unternehmen, die die Mitgliedstaaten und die betroffenen Gebiete bei schweren Waldbränden und anderen Katastrophen mit der besten Ausrüstung und bester fachlicher Kompetenz unterstützt; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Kommission untersuchen sollte, welche Möglichkeiten bestehen, um den Zugang zu zusätzlichen Kapazitäten, die von anderen Quellen zur Verfügung gestellt werden könnten, einschließlich privater Ressourcen, sicherzustellen, um eine schnelle Reaktion in Katastrophenfällen gewährleisten zu können;
12. bedauert, dass so viele dieser Waldbrände offenbar auf Brandstiftung zurückzuführen sind, und ist besonders besorgt darüber, dass Waldbrände in Europa immer häufiger durch kriminelle Handlungen dieser Art ausgelöst werden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die strafrechtlichen Bestimmungen für kriminelle Handlungen, durch die die Umwelt geschädigt wird, zu verstärken und zwar vor allem in Bezug auf die Verursacher von Waldbränden; vertritt zudem die Auffassung, dass rasche und effiziente Untersuchungen zur Klärung der Schuldfrage gefolgt von adäquaten Strafen von fahrlässigem und vorsätzlichem kriminellen Verhalten abschrecken würden;
13. weist darauf hin, dass Brandstifter, insbesondere diejenigen, die von der Bebauung oder von der Zerstörung der Waldflächen profitieren, durch Rechtsvorschriften, die solche Flächen nicht exakt definieren oder schützen und/oder durch die ungenügende Anwendung von Gesetzen zum Verbot der illegalen Bebauung nur ermutigt werden; fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, zu gewährleisten, dass sämtliche abgebrannten Waldflächen als Wälder erhalten bleiben und in Wiederaufforstungsprogramme aufgenommen werden;
14. fordert effizientere Methoden für die Früherkennung von Waldbränden und die Verbesserung des Know-how-Transfers im Hinblick auf Maßnahmen zur Brandbekämpfung zwischen den Mitgliedstaaten; fordert die Kommission auf, den Austausch von Erfahrungen zwischen den Regionen und Mitgliedstaaten zu verbessern;
15. würdigt die Solidarität der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und anderer Länder, die den betroffenen Regionen in der durch die Waldbrände entstandenen Notlage durch die Bereitstellung von Flugzeugen, Brandbekämpfungsgeräten und Fachwissen beigestanden haben, sowie die lobenswerte Hilfe für die zuständigen Behörden und Rettungsteams; vertritt die Auffassung, dass das Ausmaß dieser Phänomene und ihre Auswirkungen oft über die regionale und nationale Ebene und Fähigkeiten hinausgehen, und fordert dringend ein wirksames europäisches Engagement;
16. begrüßt den Beitrag der europäischen taktischen Reserve zur Waldbrandbekämpfung (EUFFTR), die in diesem Sommer geschaffen wurde, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung größerer Brände zu unterstützen; weist darauf hin, dass dieses Pilotprojekt mit Unterstützung des Europäischen Parlaments geschaffen wurde, um die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Waldbränden zu verbessern, und dass es sich als positives Beispiel für die Verstärkung von Kapazitäten erwiesen hat, das in Notsituationen unverzügliche Hilfe gewährleisten konnte; betont in diesem Zusammenhang, dass dieses Pilotprojekt weiter entwickelt und gestärkt werden muss, da nach wie vor Umstände bestehen, unter denen erhebliche Zerstörungen eintreten können, weil die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten im Verein mit EUFFTR nicht ausreichen;
17. ist der Auffassung, dass unbedingt eine neue Verordnung über den Solidaritätsfonds der Europäischen Union erforderlich ist, damit die durch Naturkatastrophen verursachten Probleme flexibler und effizienter angegangen werden können; kritisiert die Tatsache, dass der Rat Fortschritte in diesem Bereich blockiert, indem er die Überprüfung unrechtmäßig verzögert, obwohl das Parlament seine Stellungnahme im Mai 2006 mit überwältigender Mehrheit angenommen hat;
18. betont, dass die Wiederaufnahme dieser Initiative erhebliche Vorteile für die konkrete Inanspruchnahme des Fonds haben, seinen Anwendungsbereich erweitern, die Regelung, dass der Fonds nur ausnahmsweise für regionale Katastrophen in Anspruch genommen werden kann, beseitigen und dazu führen könnte, dass mehr Regionen unterstützt werden, indem ein geringerer Mindestschaden für die Inanspruchnahme festgelegt wird, und – ein sehr wichtiger Punkt – eine schnellere Reaktion auf Katastrophen durch Beschleunigung der Zahlungen ermöglicht wird;
19. fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, sich mit einem Höchstmaß an Verantwortungsbewusstsein und unverzüglich um einen Kompromiss zu bemühen, um die Überprüfung der Solidaritätsfondsverordnung wieder in Gang zu bringen und damit ein besseres und schnelleres Instrument zu schaffen, das geeignet ist, auf die neuen Herausforderungen der Globalisierung und des Klimawandels zu reagieren; fordert den schwedischen Ratsvorsitz und die Minister für Finanzen, Umwelt, Landwirtschaft und regionale Entwicklung der Mitgliedstaaten auf, unverzüglich rasche und entschlossene Maßnahmen zu ergreifen;
20. zeigt sich besorgt über die zunehmende Zahl von Naturkatastrophen, die nach Meinung von Experten zu einem großen Teil auf den Klimawandel zurückgeführt werden können, und fordert die Kommission und den Rat auf, Initiativen zu ergreifen, damit auf der fünften Konferenz der Vertragsparteien, die gleichzeitig als Treffen der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls dient, und vom 7.–18. Dezember 2009 in Kopenhagen (Dänemark) stattfinden wird, ein ehrgeiziges internationales Abkommen erzielt werden kann;
21. betont, dass es notwendig ist, die Vorbeugungsmaßnahmen zu verstärken, um Naturkatastrophen aller Art zu bewältigen, wofür gegebenenfalls gemeinsame strategische Leitlinien aufzustellen sind, die eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten sowie eine stärkere Funktionalität der verschiedenen Gemeinschaftsinstrumente (Strukturfonds, Solidaritätsfonds, ELER, LIFE+ und künftiges Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument für Katastrophenfälle) und eine bessere wechselseitige Verknüpfung gewährleisten; weist darauf hin, dass auch andere existierende Instrumente wie staatliche Beihilfen für regionale Zwecke oder Darlehen der EIB einbezogen werden sollten, um die durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Schäden zu beseitigen; fordert die Kommission auf, über Gemeinschaftsmittel Bericht zu erstatten, die für den Schutz vor Waldbränden gewährt wurden, und darüber zu informieren, ob diese Mittel in angemessener Weise verwendet wurden;
22. fordert die Einführung regionaler Koordinierungsmechanismen in den Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Steigerung der Effizienz der Präventionsmaßnahmen;
23. betont, dass die Verfahren für den Zugriff auf EU-Mittel zur Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Flächen nach Überschwemmungen und Bränden beschleunigt werden müssen und dass zusätzliche finanzielle Hilfe für die Entwicklung von Brandschneisen und für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt werden muss; unterstreicht die schlimmen Folgen von Bränden und Überschwemmungen für die Tierwelt und das Vieh;
24. hält es für wesentlich, dass die strukturellen Probleme des ländlichen Raums berücksichtigt werden (Bevölkerungsrückgang, Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen, Entwaldung und übermäßige Fragmentierung von Waldeigentum);
25. ist der Auffassung, dass die bestehenden Verknüpfungen zwischen dem Katastrophenschutz und der Umweltpolitik verstärkt werden sollten, damit die Präventivmaßnahmen, die in den Umweltschutzvorschriften vorgesehen sind, vollständig zum Tragen kommen und einen koordinierten Ansatz der EU an die Prävention und Bekämpfung von Katastrophen gewährleisten; betont jedoch, dass in keiner Weise die Absicht besteht, die bestehenden nationalen Kompetenzen im Bereich Katastrophenschutz und Vorbeugung von Katastrophen durch EU-Richtlinien zu ersetzen oder zu schwächen;
26. fordert die Kommission auf, weiter an der Erstellung von Informations- und Aufklärungskampagnen über Präventionsmaßnahmen zu arbeiten, über die sie mit den Mitgliedstaaten übereingekommen ist, um die Risiken und Folgen von Naturkatastrophen einzudämmen, insbesondere in den besonders bedrohten Gebieten, indem die Öffentlichkeit dafür sensibilisiert wird, dass die Umwelt bewahrt werden muss und die natürlichen Ressourcen geschützt werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Maßnahmen – auch zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit – zu unterstützen, die einer nachhaltigeren Nutzung von Wasser, Boden und biologischen Ressourcen sowie einer besseren Abfallbewirtschaftung dienen, deren Fehlen oft zu Bränden führt;
27. weist – abgesehen von den schweren ökologischen und wirtschaftlichen Folgen – mit Nachdruck auf die Tatsache hin, dass die Häufigkeit, mit der die Brände derzeit in Südeuropa auftreten – fast 95 % der insgesamt abgebrannten Flächen der EU liegen im Mittelmeerraum – direkt auf die immer gravierenderen Folgen des Klimawandels in diesen Regionen zurückzuführen sind (Erosion und Bodenverlust, Wüstenbildung, Anstieg der Treibhausgasemissionen, auch der CO2-Emissionen);
28. betont, dass die ernsthafte Gefährdung der Waldökosysteme des Mittelmeerraums durch den Klimawandel umfassend berücksichtigt werden sollte; fordert die Kommission auf, zusätzlich zu den Agrarumweltschutzmaßnahmen, die im Rahmen der GAP vorgesehen sind, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung von Waldbränden zu verhindern und einzudämmen und die Einführung einer Gemeinsamen Forstpolitik, durch die besser auf den Klimawandel und Naturkatastrophen reagiert werden könnte, gründlich zu prüfen; fordert die Kommission auf, in ihrem Vorschlag für einen EU-Aktionsplan zur Anpassung an den Klimawandel der Prävention und Bekämpfung von Dürre und Waldbränden in Südeuropa Priorität einzuräumen;
29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den regionalen Behörden der von den Bränden und Überschwemmungen betroffenen Gebiete zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0304
- [2] ABl. C 187 E vom 24.7.2008, S. 55.
- [3] ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 240.
- [4] ABl. C 272 E vom 13.11.2003, S. 471.
- [5] ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 599.
- [6] ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 414.
- [7] ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 322
- [8] ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 363.
- [9] ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 369.
- [10] ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 375.
- [11] ABl. L 314 vom 1.12.2007, S. 9.
- [12] ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 331.
- [13] ABl. L 288 vom 6.11.2007, S. 27.
- [14] ABl. L 71 vom 10.3.2007, S. 9.