Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0082/2009Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0082/2009

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Gipfeltreffen der G20 am 24./25. September 2009 in Pittsburgh

6.10.2009

eingereicht gemäß Artikel 110 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D (B7‑0082/2009)
ALDE (B7‑0083/2009)
PPE (B7‑0086/2009)

Jean-Paul Gauzès, Corien Wortmann-Kool im Namen der PPE-Fraktion
Martin Schulz, Stephen Hughes, Hannes Swoboda, Udo Bullmann, im Namen der S&D-Fraktion
Guy Verhofstadt, Sylvie Goulard im Namen der ALDE-Fraktion


Verfahren : 2009/2608(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0082/2009
Eingereichte Texte :
RC-B7-0082/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gipfeltreffen der G20 am 24./25. September 2009 in Pittsburgh

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Erklärung der Staats- und Regierungschefs nach dem Gipfeltreffen der Gruppe der 20 (G20) vom 25. September 2009 in Pittsburgh,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Treffens der G20 vom 2. April 2009 in London sowie auf seine Entschließung vom 24. April 2009 zum G20-Gipfeltreffen in London vom 2. April 2009[1],

–   unter Hinweis auf die beim G20-Gipfeltreffen vom 15. November 2008 in Washington angenommene Erklärung,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. April 2009 mit dem Titel „Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise“ (KOM(2009)160),

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere vom 4. Februar 2009 mit dem Titel „2050: Die Zukunft beginnt heute – Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik“[2] und vom 11. März 2009 zu einer gemeinschaftlichen Strategie für ein umfassendes Klimaschutzabkommen in Kopenhagen und zur angemessenen Finanzierung der Klimaschutzpolitik[3],

 

–   unter Hinweis auf den Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation („ILO Global Jobs Pact“) vom Juni 2009,

–   unter Hinweis auf die Millennium-Eentwicklungsziele der Vereinten Nationen und die Entwicklungshilfeverpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Hunger und Armut,

–   unter Hinweis auf den vereinbarten Text für das G20-Gipfeltreffen in Pittsburgh, der von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten am 17. September 2009 in Brüssel angenommen wurde,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Prozess der wirtschaftlichen Erholung weiterhin unvollständig ist, und in der Erwägung, dass es am wichtigsten und dringendsten ist, die steigende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Arbeitslosenrate in Europa im Juli mit 9,5 % ihren Höchststand in zehn Jahren erreicht hat und voraussichtlich noch weiter steigen wird,

B.  in der Erwägung, dass die größte Herausforderung bei der Sicherstellung einer Rückkehr zum Wirtschaftswachstum darin besteht, die Nachfrage des privaten Sektors wiederherzustellen, und in der Erwägung, dass ein entscheidender Fortschritt bei Reformen für die Erreichung eines starken Wirtschaftswachstums, das ausgeglichen und nachhaltig ist, von entscheidender Bedeutung ist,

C. in der Erwägung, dass die gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten als Chance zur Förderung der Ziele von Lissabon und Göteborg und zur Bekräftigung des Engagements zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Klimawandel, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie zur Schaffung einer europäischen Strategie zur Gestaltung des Übergangs von dringendem Krisenmanagement zu langfristiger nachhaltiger wirtschaftlicher Erholung genutzt werden sollten,

D. in der Erwägung, dass große Schwachstellen bei Regulierung und Aufsicht zusätzlich zu einer rücksichtslosen und unverantwortlichen Risikobereitschaft seitens einiger Finanzinstitute sowie des Überangebotes an Liquidität, das auf eine laxe Geldpolitik in einigen Teilen der Welt zurückgeht, wesentlich zu der derzeitigen Krise beigetragen haben,

E.  in der Erwägung, dass eine internationale Koordinierung von wesentlicher Bedeutung für die Wirtschaft ist, dass eine enge multilaterale Zusammenarbeit erforderlich ist, um alle protektionistischen Tendenzen zu vermeiden und dass Tatenlosigkeit dazu führen könnte, dass Finanzinstitute auch in Zukunft einfach weiter wie gehabt verfahren,

F.  in der Erwägung, dass die G20 eine kollektive Verantwortung hat, die sozialen Auswirkungen der Krise abzumildern, insbesondere in Entwicklungsländern, die von den Nebeneffekten der Krise besonders hart betroffen wurden,

G. in der Erwägung, dass Offshore-Finanzzentren Finanzvorschriften untergraben und ein Hindernis bei der Verwirklichung der Millenniumsziele darstellen,

 

Allgemeine Anmerkungen. Wiederherstellung von Wachstum

1.  begrüßt die auf dem G20-Gipfeltreffen erzielten Vereinbarungen, einschließlich der Zusage, dafür zu sorgen, dass die fiskalpolitischen Stimulierungsmaßnahmen nicht vorzeitig beendet werden; stellt allerdings mit Besorgnis fest, dass Staatsverschuldung und Haushaltsdefizite rapide ansteigen; betont, wie wichtig es ist, zu soliden Staatsfinanzen zu gelangen und für langfristige finanzpolitische Tragfähigkeit zu sorgen, damit kommenden Generationen keine zu schwere Last auferlegt wird; fordert nachdrücklich, jetzt an effektiven Exit-Strategien zu arbeiten, um sie rasch umsetzen zu können, sobald die wirtschaftliche Erholung dies zulässt;

2.  hebt hervor, dass die unmittelbaren Prioritäten darin besteht, zu einem starken und nachhaltigen Wachstum der realen Wirtschaft zu gelangen, dafür zu sorgen, dass die Kapitalmärkte und die Kreditvergabe ordnungsgemäß funktionieren, die Beschäftigung zu fördern und nachhaltig zu gestalten sowie die Menschen vor den Folgen der Krise zu schützen, wobei den Ärmsten und besonders schutzbedürftigen Gruppen besondere Aufmerksamkeit gebührt;

3.  begrüßt die Tatsache, dass die globalen Ungleichgewichte, die der Finanzkrise zugrunde liegen, auf dem G20-Gipfeltreffen behandelt wurden; weist darauf hin, dass es zur Verhinderung künftiger Finanzkrisen notwendig ist, sich mit den Ursachen dieser Krise auseinanderzusetzen (einschließlich der riesigen Handeldefizite oder ‑überschüsse), deren Folgen weit über den Bereich der Regulierung des Banken- und Finanzsektors und der institutioneller Steuerung hinausreichen; vertritt die Auffassung, dass eine tragfähige multilaterale Antwort auf die Krise es auch erfordert, dass die Ursachen der Ungleichgewichte bei den Wechselkursen und der Schwankungen der Rohstoffpreise innerhalb eines multilateralen Rahmens angepackt werden;

4.  bedauert jedoch, dass die größten Fehler der Regulierung und Aufsicht, die als Ursachen der Finanzkrise ausgemacht wurden, nicht ausreichend bewertet wurden, um eine Wiederholung derselben Fehler bei der Regelung und Aufsicht und damit eine weitere Krise dieser Art zu vermeiden; bedauert, dass in Hinblick auf die Finanzierung der globalen Bekämpfung des Klimawandels keine Fortschritte zu verzeichnen sind;

5.  begrüßt, dass die Verpflichtung zu den Millennium-Entwicklungszielen und den im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe eingegangenen Zusagen bekräftigt wurde, einschließlich der Handelshilfe, der Entschuldung und der Gleneagles-Verpflichtungen;

6.  begrüßt die Tatsache, dass sich die Staats- und Regierungschefs der G20 darauf geeinigt haben, an einem internationalen Rahmen für eine Finanztransaktionssteuer zu arbeiten, und fordert rasche Fortschritte, damit der Finanzsektor in angemessenem Umfang zur wirtschaftlichen Erholung und Entwicklung beiträgt, da bislang die Kosten der Krise von den Steuerzahlern, den öffentlichen Diensten und den Bürgern getragen werden;

Beschäftigung, Beschäftigung und noch mehr Beschäftigung

7.  begrüßt die Entscheidung der Staats- und Regierungschefs der G20, menschenwürdige Beschäftigung in den Mittelpunkt des Aufschwungs und der Reform zu stellen, und begrüßt insbesondere die Rolle, die der ILO eingeräumt wird;

8.  begrüßt das Engagement der G20 für die Bekämpfung der Beschäftigungskrise auf internationaler Ebene und für die verstärkte Unterstützung der schutzbedürftigsten Gruppen, da diese am meisten unter der Krise leiden und gemeinsame Aktionen benötigen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einführung des „Global Impact Vulnerability Alert System“;

9.  fordert, dass sich das Engagement der internationalen Gemeinschaft in konkreten Maßnahmen niederschlägt und die Verpflichtungen auch wirklich erfüllt werden, insbesondere indem eine starke ökologische Beschäftigungsagenda unterstützt wird;

10. ist der Ansicht, dass unbedingt ein beschäftigungsorientierter Rahmen für das künftige Wirtschaftswachstum geschaffen werden muss und die Konjunkturprogramme sich auf menschenwürdige Arbeitsplätze konzentrieren müssen;

11. begrüßt den Beschäftigungspakt der ILO und fordert seine rasche Umsetzung, insbesondere die Einrichtung eines antizyklischen Beschäftigungsfonds auf internationaler Ebene und die Schaffung ehrgeiziger Steueranreize zur Förderung der Arbeitsplatzschaffung und -erhaltung mit effizienten Arbeitsvermittlungsdiensten sowie die Umsetzung einer starken Sozialpolitik zur Unterstützung der schutzbedürftigen Gruppen und Sicherung der Kaufkraft von Mindesteinkommen;

12. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Ratifizierung und Umsetzung der ILO-Übereinkommen in diesem Zusammenhang ausschlaggebend sind, und fordert, dass diese Übereinkommen in die WTO-Handelsabkommen übernommen werden; fordert ferner eine weitere Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den maßgeblichen internationalen Organisationen;

13. unterstützt die Initiativen in Bezug auf neue Formen von Finanzdienstleistungen wie Mikrofinanzierungen, die darauf abzielen, den Zugang der Ärmsten zu Finanzdienstleistungen zu verbessern;

14. weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig es ist, den sozialen Dialog auf allen Ebenen zu unterstützen, um eine Lohndeflation zu verhindern und sicherzustellen, dass die Lohnsteigerung mit der Produktivitätssteigerung Hand in Hand geht;

Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung

15. begrüßt die Tatsache, dass die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G20 aufgefordert wurden, zu einer Einigung über einen internationalen Reformrahmen in den folgenden kritischen Bereichen des Finanzsektors zu gelangen:

     – Aufbau hochwertigen Kapitals und Abmilderung von Prozyklizität,

     – Reform der Vergütungspraktiken und Förderung der Finanzstabilität,

     – Verbesserung der Märkte für OTC-Derivate,

     – Befassung mit grenzüberschreitenden Lösungen und systemisch relevanten Finanzinstituten,

     – Reform der Finanzaufsicht im Einklang mit dem globalen Rahmen;

16. nimmt die Bereitschaft zur Transformation des Systems der globalen Finanzregulierung mit Genugtuung zur Kenntnis und teilt die Ansicht, dass noch wesentliche Fortschritte erzielt werden müssen, ist jedoch der Meinung, dass viele der vereinbarten Änderungen noch nicht vollständig umgesetzt wurden und noch viel zu tun ist;

17. weist darauf hin, dass sich die G20 verpflichtet hat, alle für das System grundlegenden Institutionen und Finanzinstrumente umfassend zu überwachen; vertritt die Auffassung, dass ein zentralistischeres Konzept der Finanzmarktaufsicht notwendig ist, um weitere Krisen zu verhindern, und dass die Europäische Union auf eine stärkere Finanzaufsichtsstruktur mit einer übergeordneten Finanzaufsichtsbehörde hinarbeiten muss;

18. ist der Ansicht, dass eine internationale Koordinierung weltweit zu einer progressiven Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften führen muss, um Aufsichtsarbitrage zu vermeiden; betont, dass der im weiteren Kontext erzielte Fortschritt der G20 in einem Ansatz zur Harmonisierung auf einem Mindestniveau gesehen werden kann, der die EU jedoch nicht von der Anwendung höherer Standards abhalten darf; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Union einen ehrgeizigeren Ansatz vertritt, was den Umfang von und die Anforderungen an Regulierung und Aufsicht betrifft, was vor kurzem verabschiedete oder gegenwärtig diskutierte Rechtsvorschriften zeigen;

19. begrüßt, dass die Verpflichtung bekräftigt wurde, dass für Finanzinstitutionen strengere Vorschriften in Bezug auf Risiken und Lenkungsformen, die die Vergütung von der langfristigen Leistung abhängig macht, und im Allgemeinen größere Transparenz gelten müssen; ist sehr erfreut über die Zusage, dass der Basel-II-Rahmen bis 2011 angenommen wird und ein auf internationaler Ebene abgestimmtes Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Mitteln eingeführt wird; ist der Ansicht, dass diese allgemeinen Grundsätze und Zielsetzungen von allen Marktakteuren eingehalten werden sollten, wenn es um den Schutz von Investoren, Steuerzahlern und Verbrauchern geht;

20. fordert die Kommission auf, die auf dem G20-Gipfeltreffen gemachten Zusagen hinsichtlich Bonuszahlungen rasch in verbindliches EU-Recht umzusetzen; fordert die Staats- und Regierungschefs der G20 auf, ihre Vorschläge im Hinblick auf die Kapitalanhäufung und die Reformierung der Vergütungspraktiken konkreter zu gestalten und ein kohärentes Vorgehen der weltweiten Aufsichtsstrukturen bei Sanktionen zu gewährleisten;

21. ist der Auffassung, dass die Grundsätze der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beim Krisenmanagement dringend der Umsetzung bedürfen; fordert den Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board) auf, das Europäische Parlament zu konsultieren, bevor er die Ende Oktober 2010 anzunehmenden Vorschläge für systemisch relevante Finanzinstitute billigt;

22. erkennt die Tatsache an, dass beim Kampf gegen nichtkooperierende Länder („Steueroasen”) substantielle Fortschritte erzielt wurden, die allerdings noch nicht ausreichend sind; ermuntert das Weltforum zu Transparenz und Informationsaustausch die steuerliche Transparenz und den Informationsaustausch zu verbessern, damit die Länder ihre Steuergesetze in vollem Umfang durchsetzen und ihre Steuerbasis schützen können; unterstützt die G20 in ihrem Einsatz von Gegenmaßnahmen gegen Steueroasen ab März 2010 in Fällen von Nichtkooperation;

23. begrüßt, dass beim Bankgeheimnis Fortschritte erzielt wurden, nämlich die Ausweitung des OECD-Weltforums zu Transparenz und Informationsaustausch; stellt jedoch fest, dass einige Rechtsordnungen, die versprochen haben, die Standards umzusetzen, dies noch nicht getan haben; fordert ein effizientes System zur Verhinderung, Aufdeckung und Verfolgung von Steuerhinterziehung; betont, dass ein standardisiertes Berichtssystem eingeführt werden muss;

24. bedauert, dass die Frage des moralischen Risikos nicht berührt wird sowie dass die Frage der Verbindung zwischen Aufsichtsstandards für systemische Institute und den mit einem Scheitern solcher Finanzinstitute zusammenhängenden Kosten auf Oktober 2010 vertagt wurde; fordert, dass Vorschläge vorgelegt werden, wie in der Frage der Umstrukturierung und der Überprüfung von Geschäftsmodellen im Finanzsektor vorgegangen werden kann, um das Thema „too big to fail“ zu behandeln;

Stärkung unserer globalen Finanzinstitutionen

25. begrüßt das Vorhaben der G20, die internationalen Finanzinstitutionen zu reformieren, und fordert, dass diese Reformen so bald wie möglich anlaufen; erwartet eine weit reichende Reform des weltweiten Wirtschafts- und Finanzsystems; unterstützt die Modernisierung des IWF und der Weltbank als einem Kernstück der Bemühungen um die Verbesserung der Glaubwürdigkeit, der Legitimität und der Effektivität dieser Institutionen; erwartet, dass die Vertretung der Entwicklungsländer in den internationalen Finanzinstitutionen verbessert wird; begrüßt die Zusage, den aufstrebenden Schwellenländern und den Entwicklungsländern höhere Quoten zuzugestehen; weist darauf hin, dass prozyklische Maßnahmen in jedem Fall zu vermeiden sind, wenn eine Erholung angestrebt wird;

26. fordert, einen Mechanismus zum Transfer eines Teils der den Mitgliedstaaten neu zugewiesenen Mittel aus den Sonderziehungsrechten (SZR) des IWF an Länder mit niedrigem Einkommen zu schaffen, der die an Bedingungen geknüpfte Darlehenskapazität des IWF mittelfristig verdoppeln könnte;

27. begrüßt das Bekenntnis zu einer offenen Weltwirtschaft; ist der Überzeugung, dass die Wiederbelebung des Welthandels für die Wiederherstellung weltweiten Wachstums von ausschlaggebender Bedeutung ist; bekräftigt in diesem Zusammenhang sein Eintreten gegen jede Form von Protektionismus und lässt nicht nach, auf Fortschritte bei der Gewährleistung des Marktzugangs, bei dem Entwicklungsländer nicht benachteiligt werden, durch die Beseitigung willkürlicher tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse sowie darauf zu drängen, dass die Regeln für einen freien und fairen Handel eingehalten werden; ist weiterhin fest entschlossen, einen globalen, ambitionierten und ausgeglichenen Abschluss der Doha-Entwicklungsrunde anzustreben, der ihrem Mandat entspricht; fordert die Staats- und Regierungschefs daher auf, das letztendliche Entwicklungsziel dieser Runde nicht aus den Augen zu verlieren;

28. begrüßt es, dass die G20 anerkannt hat, wie wichtig eine nachhaltigere Weltwirtschaft ist; betont, dass eine bindende Vereinbarung über den Klimawandel auf der bevorstehenden Konferenz in Kopenhagen von ausschlaggebender Bedeutung ist; weist allerdings darauf hin, dass die Staats- und Regierungschefs der G20 anerkennen sollten, dass die weltweiten Herausforderungen der Nachhaltigkeit vielfältig sind; fordert die Finanzminister der G20 auf, Ressourcen zur Unterstützung kurzfristiger Maßnahmen im Bereich Klimawandel in Entwicklungsländern als einem Schlüsselfaktor der kollektiven Antwort auf die Weltwirtschaftskrise bereitzustellen;

29. betont die Tatsache, dass alle eingegangenen Verpflichtungen vollständig eingehalten, rasch umgesetzt und auf nationaler wie internationaler Ebene mit Leben erfüllt werden müssen, damit wieder Vertrauen geschaffen und eine größtmögliche wirtschaftliche Erholung erreicht wird;

30. ist der Auffassung, dass die Vertretung der EU bei den G20-Treffen Gegenstand tief greifender Erörterungen zwischen den drei wichtigsten EU-Organen und den Mitgliedstaaten sein muss; ist davon überzeugt, dass die Europäische Union sich auf der internationalen Bühne, insbesondere bei Treffen der G20, auf eine gemeinsame Position einigen muss, und fordert nachdrücklich, dass es eine kohärentere Vertretung der EU bei Verhandlungen auf internationaler Ebene geben muss;

31. betont, wie wichtig es ist, auf der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) in Kopenhagen eine Einigung im Hinblick auf die Bereitstellung von Mitteln für die Anpassung an den Klimawandel in armen Ländern sowie hinsichtlich der Bereitstellung starker und berechenbarer Finanzmechanismen, die zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungshilfe bestehen sollten, zu erzielen; bedauert, dass diese Frage auf die UNFCCC-Verhandlungen in Kopenhagen vertagt wurde; bekräftigt, dass die Europäische Union einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Bekämpfung und Anpassung leisten sollte, der den wissenschaftlichen Erkenntnissen über das Ausmaß des Klimawandels und der Höhe der dadurch verursachten Kosten gerecht wird;

32. macht auf die anhaltende Nahrungsmittelkrise aufmerksam und begrüßt die Entscheidung, sich einer Nahrungsmittelinitiative der Weltbank anzuschließen; fordert die Geberländer auf, für Transparenz und Verantwortung in Bezug auf die Verteilung der Nahrungsmittelhilfe zu sorgen;

33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der G20-Staaten sowie dem Internationalen Währungsfonds zu übermitteln.