Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0088/2009Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0088/2009

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Informationsfreiheit in Italien und in anderen Mitgliedstaaten der EU

19.10.2009

eingereicht gemäß Artikel 110 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
PPE (B7‑0088/2009)
ECR (B7‑0089/2009)
EFD (B7‑0091/2009)

Manfred Weber, Simon Busuttil, Mario Mauro, Salvatore Iacolino, Roberta Angelilli, Clemente Mastella, Elisabetta Gardini im Namen der PPE-Fraktion
Timothy Kirkhope im Namen der ECR-Fraktion
Fiorello Provera, Francesco Enrico Speroni im Namen der EFD-Fraktion

Verfahren : 2009/2688(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0088/2009
Eingereichte Texte :
RC-B7-0088/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Informationsfreiheit in Italien und in anderen Mitgliedstaaten der EU

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die internationalen und europäischen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte, wie sie in den Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthalten sind,

–   unter Hinweis auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem das Recht der freien Meinungsäußerung und das Recht auf Medienpluralismus verankert sind,

–   unter Hinweis auf Artikel 21 der Verfassung der Italienischen Republik,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Kommission und die Aussprache im Europäischen Parlament am 8. Oktober 2009;

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. unter Hinweis darauf, dass die Behauptung, in Italien werde die Informationsfreiheit missachtet, unzutreffend ist, da die Bürger des Landes – darunter Journalisten, Historiker, Philosophen, Wissenschaftler, Schriftsteller und Lehrer – in ihrem täglichen Leben ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen,

B.  in der Erwägung, dass das Fehlen der Informationsfreiheit ein typisches Merkmal von Diktaturen und totalitären Regimen ist, die den Menschen ihre Grundrechte und Grundfreiheiten verwehrt haben oder weiterhin verwehren,

C. in der Erwägung, dass die Pressefreiheit in Italien von der Verfassung garantiert wird, in der die uneingeschränkte Gedanken- und Meinungsfreiheit festgeschrieben ist,

D. in der Erwägung, dass es in Italien auf nationaler wie auf regionaler und lokaler Ebene eine Vielfalt freier und unabhängiger Medien gibt, zu denen Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen gehören, welche die uneingeschränkte Informationsfreiheit und das unbeschränkte Recht auf freie Meinungsäußerung genießen,

E.  in der Erwägung, dass den Angaben der unabhängigen Medienbeobachtungsstelle Osservatore di Pavia zufolge während der Monate Mai und Juni 2009 – in dem Zeitraum also, der mit dem Wahlkampf für die Europawahlen zusammenfiel – die den Vertretern der Oppositionsparteien in den Fernsehnachrichten von RAI-TV eingeräumte Sendezeit 60 % ausmachte und dass dieser Prozentsatz in den Fernsehnachrichten der Mediengruppe Mediaset 49 % betrug,

F.  in der Erwägung, dass der Präsident der Italienischen Republik, Giorgio Napolitano, vor wenigen Tagen – anlässlich einer Debatte mit italienischen Mitgliedern des Europäischen Parlaments – darauf hingewiesen hat, dass das Europäische Parlament „nicht als Berufungsinstanz für Beschlüsse der nationalen Parlamente und die Politik der nationalen Regierungen auftreten kann“ und dass es für diesen Zweck geeignete Gremien gibt,

G. unter Hinweis darauf, dass – wie Kommissionsmitglied Reding am 8. Oktober während der Debatte über die Informationsfreiheit in Italien erklärte – die Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht „die Institutionen der EU dazu nutzen sollten, um Probleme zu lösen, die gemäß unseren Verträgen auf nationaler Ebene gelöst werden sollten“,

H. in der Erwägung, dass das Einlegen von Rechtsmitteln bei mutmaßlicher Verleumdung ein jedem Bürger offenstehendes Recht ist, das in der italienischen Gesetzgebung verankert ist, von jedem Individuum geltend gemacht werden kann und in der Vergangenheit von Politikern aller politischen Richtungen wahrgenommen wurde; unter Hinweis darauf, dass die Wahrnehmung eines Rechts auf keinen Fall als Akt der Einschüchterung angesehen werden darf,

1.  bekräftigt, dass die Presse- und Informationsfreiheit ein im täglichen Leben aller italienischen Bürger fest verankerter Wert ist und in keiner Weise bedroht wird;

2.  unterstreicht den Beitrag, den die lokalen und regionalen Medien in Italien zur Förderung des Pluralismus der Informationsquellen und zur Bewahrung der Vielfalt der regionalen Sprachen und Kulturen leisten;

3   unterstreicht ferner, dass die Informationsvielfalt in Italien außerdem durch den umfassenden und freien Zugang zu den modernsten Kommunikationsmedien wie Internet, digitalen Diensten, Satellitenfernsehen und Kabelfernsehen gewährleistet wird;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.