GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Iran
21.10.2009
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
PPE (B7‑0104/2009)
S&D (B7‑0107/2009)
ALDE (B7‑0111/2009)
Verts/ALE (B7‑0115/2009)
ECR (B7‑0117/2009)
GUE/NGL (B7‑0124/2009)
EFD (B7‑0126/2009)
Michael Gahler, Cristian Dan Preda, Bernd Posselt, Lena Barbara Kolarska-Bobińska, Eija-Riitta Korhola, Mario Mauro, Laima Liucija Andrikienė, Filip Kaczmarek, Thomas Mann, Licia Ronzulli, Dominique Baudis, Tunne Kelam, Eduard Kukan, Bogusław Sonik, Tadeusz Zwiefka, Martin Kastler im Namen der PPE-Fraktion
Véronique De Keyser, Richard Howitt, Ana Gomes, Gianni Pittella im Namen der S&D-Fraktion
Marietje Schaake, Metin Kazak, Ivo Vajgl, Renate Weber, Marielle De Sarnez, Charles Goerens im Namen der ALDE-Fraktion
Barbara Lochbihler, Isabelle Durant, Emilie Turunen, Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Struan Stevenson im Namen der ECR-Fraktion
Miguel Portas, Helmut Scholz im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Fiorello Provera im Namen der EFD-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Iran
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran, insbesondere jene zu den Menschenrechten,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des EU-Vorsitzes, des Hohen Vertreters für die GASP, der EU-Außenminister, der G8-Staats- und Regierungschefs, des Europäischen Rates sowie des Präsidenten des Europäischen Parlaments zur Unterdrückung der Demonstrationen während der Unruhen im Anschluss an die iranischen Wahlen im Juni 2009,
– unter Hinweis auf den Bericht des UN-Generalsekretärs über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik vom 23. September 2009,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2009, in der er das Engagement des Parlaments für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe bekräftigt und in diesem Zusammenhang besonders die Verurteilung jugendlicher Straftäter zum Tode und die sofortigen Hinrichtungen in Iran verurteilt hat,
– unter Hinweis auf die Erklärung des EU-Vorsitzes zur Hinrichtung von Behnoud Shojaee am 14. Oktober 2009 in Iran,
– unter Hinweis auf die Erklärung des EU-Vorsitzes vom 20. September 2009, in der die wiederholte Leugnung des Holocaust und der Existenzberechtigung des Staates Israel durch den iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad verurteilt wurde,
– unter Hinweis auf die Erklärung des EU-Vorsitzes vom 19. Oktober 2009, in der das Selbstmordattentat in der iranischen Provinz Sistan-Baluchestan, das mindestens 42 Todesopfer kostete, verurteilt wurde,
– unter Hinweis auf die Resolution 62/191 der UN-Generalversammlung vom 18. Dezember 2008 zu einem internationalen Moratorium für die Todesstrafe,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, zu deren Vertragsstaaten Iran gehört,
– gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die allgemeine Lage der Menschenrechte in Iran insbesondere seit den Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 verschlechtert hat,
B. in der Erwägung, dass Iran nach China den zweiten Platz auf der weltweiten Liste der Staaten mit den meisten Hinrichtungen belegt, dass die Zahl der in Iran verhängten Todesstrafen seit 2005, als Mahmud Ahmadinedschad Präsident wurde, um das Vierfache gestiegen ist, dass Iran als weltweit einziger Staat noch die Todesstrafe an jugendlichen Straftätern vollstreckt und dass Menschenrechtsanwälten zufolge gegenwärtig mindestens 140 Jugendliche in iranischen Todeszellen auf die Vollstreckung ihres Todesurteils warten,
C. in der Erwägung, dass Behnoud Shojaee trotz der dringenden Bitten im In- und Ausland um eine Aussetzung seiner Hinrichtung am 11. Oktober 2009 gehängt wurde und damit nach Delara Darabi und Molla Gol Hassan der dritte jugendliche Straftäter war, der seit Anfang 2009 in Iran hingerichtet wurde, und dass gegenwärtig die jugendlichen Straftäter Safar Angooti und Abbas Hosseini der unmittelbaren Gefahr der Hinrichtung ausgesetzt sind,
D. in der Erwägung, dass Misshandlungen, Folterungen, Schlafentzug, Einzelhaft, geheime Inhaftierungen, grausame, unmenschliche und erniedrigende Bestrafungen sowie die Straflosigkeit der dafür verantwortlichen Beamten nach wie vor weit verbreitet sind,
E. in der Erwägung, dass die gewaltsame Unterdrückung von politischen Gegnern, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Webloggern, Lehrern, Intellektuellen, Akademikern, Homosexuellen, Frauen, Studenten, Gewerkschaftern sowie Angehörigen religiöser, ethnischer und sprachlicher Minderheiten zugenommen hat,
F. in der Erwägung, dass sieben Anführer der Glaubensgemeinschaft der Bahai nach wie vor allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen inhaftiert sind,
G. in der Erwägung, dass Präsident Mahmud Ahmadinedschad am 4. August 2009 offiziell für eine zweite Amtszeit bestätigt wurde, nachdem er zum Gewinner der Wahlen am 12. Juni 2009 erklärt worden war, während seine Herausforderer Mir Hussein Mussawi und Mehdi Karrubi sowie zahlreiche Wahlbeobachter die Behörden der massiven Wahlfälschung bezichtigten,
H. in der Erwägung, dass in den darauffolgenden Wochen und Monaten zehntausende Protestanten auf die Straße gingen und dabei rund 150 Menschen starben und über 1000 Demonstranten verhaftet wurden,
I. in der Erwägung, dass gegenwärtig immer noch Massenprozesse gegen schätzungsweise 140 Anhänger der Opposition, darunter führende Reformpolitiker, und Aktivisten geführt werden, wobei die Anklagen von Aufruhr über Spionage bis zum Staatsstreich reichen,
J. in der Erwägung, dass vier Personen im Zusammenhang mit den Protesten nach den Präsidentschaftswahlen zum Tode verurteilt wurden, obwohl sie schon seit April 2009 - lange vor diesen Wahlen - inhaftiert sind,
K. in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen zufolge duzende Reporter, Fotografen und Blogger Iran verlassen haben bzw. wollen, tausende Personen ihren Arbeitsplatz verloren haben, zahlreiche Zeitungsredaktionen aufgrund einer behördlichen Verfügung geschlossen wurden und 19 Journalisten und 5 Blogger immer noch in Haft sitzen sollen,
1. zweifelt ernsthaft an der Richtigkeit der Wahlergebnisse, aufgrund deren Präsident Mahmud Ahmadinedschad trotz stichhaltiger Hinweise auf einen massiven Wahlbetrug für eine zweite Amtszeit bestätigt wurde, und ist der Auffassung, dass die Glaubwürdigkeit des iranischen Präsidenten stark beschädigt ist;
2. zollt all jenen mutigen Frauen und Männern in Iran Anerkennung, welche die Grundfreiheiten und demokratischen Grundsätze verteidigen und ihrem Wunsch auf ein Leben in einer Gesellschaft ohne Repressionen und Einschüchterungen Ausdruck verleihen; zollt insbesondere den iranischen Frauen Anerkennung, die eine entscheidende Rolle bei den Demonstrationen nach den Wahlen im Juni 2009 spielten, insbesondere Neda Agha Soltan, die zum Symbol der blutigen Repression wurde, sowie Shadi Sadr, einer Menschenrechtsaktivistin, die am 15. Juli 2009 verhaftet wurde, weil sie die Menschenrechtsverletzungen an im Anschluss an die umstrittenen Präsidentschaftswahlen verhafteten Personen öffentlich angesprochen hatte;
3. verurteilt die massive und übertriebene Anwendung von Gewalt, willkürlichen Verhaftungen und berichteten Folterungen zur Unterdrückung der Proteste gegen die umstrittenen Präsidentschaftswahlen in Iran; fordert die iranische Regierung zur Achtung der bürgerlichen und politischen Grundrechte, insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur bedingungslosen Freilassung aller friedlichen Demonstranten und anderen Personen, die im weiteren Rahmen der jüngsten Unruhen verhaftet wurden - seien es Studenten, Akademiker, Wahlhelfer, Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten - auf;
4. fordert die iranischen Behörden auf, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz Zugang zu ausnahmslos allen Häftlingen zu gewähren und internationalen Menschenrechtsorganisationen die Beobachtung der Lage im Land zu erlauben;
5. fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, alle Formen von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen oder Bestrafungen in Recht und Praxis abzuschaffen, ordnungsgemäße Gerichtsverfahren durchzuführen und der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;
6. verurteilt das Selbstmordattentat vom 17. Oktober 2009 in der Provinz Sistan-Baluchestan, bei dem dutzende Menschen getötet oder verletzt wurden; ist besorgt angesichts des Umstands, dass dieses Attentat möglicherweise in Zusammenhang mit der Unterdrückung ethnisch-religiöser Minderheiten in dieser Provinz steht; weist Terrorismus als Form der Lösung politischer Konflikte zurück;
7. bekräftigt seinen Aufruf an die iranischen Behörden, der Verpflichtung der Regierung nachzukommen, religiöse Minderheiten zu achten und die Bahai-Anführer Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rasaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm umgehend freizulassen;
8. bekräftigt seinen Aufruf an die iranischen Behörden, die Todesstrafe vollkommen abzuschaffen und in der Zwischenzeit ein Moratorium für die Todesstrafe gemäß den Resolutionen 62/149 und 63/168 der UN-Generalversammlung zu verhängen;
9. verurteilt scharf die Todesurteile und Hinrichtungen in Iran, insbesondere von jugendlichen Straftätern und Minderjährigen, sowie die Hinrichtung von Behnood Shojaee am 11. Oktober 2009; fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, die international anerkannten rechtlichen Garantien für Minderjährige wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes zu achten und die Todesstrafe an Safar Angooti und Abbas Hosseini nicht zu vollstrecken;
10. empfiehlt, einen Sonderbeauftragten der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte nach Iran zu entsenden, um die Lage der politischen Gefangenen zu beobachten und sicherzustellen, dass sich die iranischen Behörden an internationale Prozessstandards und ihre rechtsverbindlichen Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte halten;
11. bedauert die systematische Beschränkung der Informationsfreiheit durch das Sperren von Webseiten, auf denen unter anderem über unerlaubte Demonstrationen berichtet wird, sowie neue Restriktionen für Journalisten, die für jedwede Berichterstattung eine vorherige Erlaubnis einholen müssen;
12. fordert die iranischen Behörden auf, die gezielte Verfolgung von für internationale Medien tätigen Journalisten zu beenden und Fariba Pajooh, eine junge iranisch-kanadische Journalistin und bekannte Bloggerin, die am 24. August 2009 in ihrer Wohnung in Teheran verhaftet wurde, umgehend freizulassen;
13. verurteilt, dass der Menschenrechtsaktivist Abdolfattah Soltani am 2. Oktober 2009 daran gehindert wurde, nach Deutschland zu reisen, um den Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis entgegenzunehmen;
14. fordert die Kommission auf, eine EU-Delegation in Teheran einzurichten, um den Dialog mit den Behörden und der Zivilgesellschaft in Iran zu fördern und zu stärken und die Zusammenarbeit auszubauen, insbesondere auf dem Gebiet der Flüchtlingshilfe und der Bekämpfung des Drogenhandels;
15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem UN-Menschenrechtsrat sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.