Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0095/2010Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0095/2010

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Venezuela

8.2.2010

eingereicht gemäß Artikel 122 Absatz 5 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D (B7‑0095/2010)
Verts/ALE (B7‑0096/2010)
GUE/NGL (B7‑0097/2010)

Véronique De Keyser, María Muñiz De Urquiza im Namen der S&D-Fraktion
Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Willy Meyer, Sabine Lösing, Jacky Hénin, Patrick Le Hyaric, Marie-Christine Vergiat im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0095/2010
Eingereichte Texte :
RC-B7-0095/2010
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Venezuela

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass am 22. Dezember 2009 die technische Vorschrift in Kraft trat, die alle Auflagen regelt, die die Anbieter von audiovisuellen Dienstleistungen in Venezuela erfüllen müssen,

B.  in der Erwägung, dass die betreffende Regelung in technischer Hinsicht das Gesetz über die soziale Verantwortung von Rundfunk und Fernsehen aus dem Jahr 2005 ergänzt, das sich auf den Schutz der Rechte der Nutzer und Nutzerinnen und insbesondere der Minderjährigen, die Verbreitung von Reden des Präsidenten usw. bezieht,

C. in der Erwägung, dass die zuständigen venezolanischen Behörden auf der Grundlage der eingegangenen Anzeigen feststellten, dass 4 der 24 nationalen Sender das Gesetz nicht einhielten, weshalb sie vorläufig vom Sendebetrieb ausgeschlossen wurden, bis sie nachweisen können, dass ihre Programme den in der Regelung vorgegebenen Kriterien genügen,

D. in der Erwägung, dass sich die nationalen Dienstleistungsanbieter bei der Nationalen Kommission für Telekommunikation (CONATEL) als der Behörde registrieren lassen müssen, die für die Umsetzung des Gesetzes über die soziale Verantwortung von Rundfunk und Fernsehen zuständig ist, sowie in der Erwägung, dass die Leitung von RCTV die erforderlichen Unterlagen inzwischen bei der CONATEL eingereicht hat;

E.  in der Erwägung, dass RCTV gemäß der technischen Regelung für nationale Anbieter von audiovisuellen Produktionen in Venezuela ein nationaler Anbieter von audiovisuellen Dienstleistungen ist, da seine wöchentlichen Sendungen nicht mehr als 70 % ausländischer Programme umfassen,

F.  in der Erwägung, dass die venezolanischen Behörden in Ausübung der ihnen durch die Verfassung und die Gesetze Venezuelas übertragenen administrativen und konstitutionellen Kompetenzen gewährleisten müssen, dass die für alle Massenmedien geltenden Vorschriften und Gesetze eingehalten werden, wie es auch für die EU-Mitgliedstaaten der Fall ist,

G. in der Erwägung, dass es am 25. Januar 2010 bei Demonstrationen sowohl von oppositionellen als auch von regierungsfreundlichen Gruppierungen in Mérida (Venezuela) zu Zusammenstößen kam, bei denen zwei Jugendliche, einer aus jeder Gruppe, getötet wurden,

H. in der Erwägung, dass die Generalstaatsanwaltschaft der Republik eine Untersuchungskommission für diese Vorfälle einsetzte,

I.   in der Erwägung, dass die Freiheit und die Unabhängigkeit der Medien gegenüber den politischen und wirtschaftlichen Kräften entscheidend sind für eine reibungslos funktionierende pluralistische Demokratie, die das Recht der Minderheiten, darunter der politischen Opposition, respektiert, ihre Auffassungen frei und transparent zu bekunden und so freie und faire Wahlen zu ermöglichen,

J.   in der Erwägung, dass die Medien eine soziale Verantwortung haben, nicht zu Gewalt und Illegalität aufzurufen, und den Rechtsstaat und damit die Gesetze respektieren müssen,

1.  bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung der Meinungsfreiheit in allen Ländern als integraler Bestandteil der Menschenrechte;

2.  begrüßt die Tatsache, dass RCTV schließlich auf die Aufforderung der venezolanischen Behörden reagiert hat, deren gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, um seine Sendungen im Kabelnetz wieder aufnehmen zu können;

3.  fordert die staatlichen Organe Venezuelas auf, im Rahmen der Gesetze im Namen der Unparteilichkeit über die Vielfalt der Medien und den Pluralismus der Information zu wachen;

4.  fordert die venezolanischen Medien, die eine Änderung der sie betreffenden Gesetze wünschen, auf, dies mit legalen Mitteln anzustreben und den Rechtsstaat und damit die bestehenden Gesetze, insbesondere die Telekommunikationsgesetze, zu respektieren;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, der Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela, dem Parlament des MERCOSUR und der Parlamentarischen Versammlung EUROLAT zu übermitteln.