Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0346/2010Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0346/2010

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Überschwemmungen in mitteleuropäischen Ländern, insbesondere in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Ungarn

16.6.2010

eingereicht gemäß Artikel 110 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
PPE (B7‑0346/2010)
ALDE (B7‑0399/2010)
GUE/NGL (B7‑0400/2010)
S&D (B7‑0402/2010)
ECR (B7‑0403/2010)

Bogusław Sonik, Lambert van Nistelrooij, Anna Záborská, Jan Březina, Tamás Deutsch, Danuta Maria Hübner, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, László Surján, György Schöpflin, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Krzysztof Lisek, Barbara Matera, Nuno Teixeira, Jan Olbrycht, Jan Kozłowski, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Lívia Járóka, Jolanta Emilia Hibner, Monika Hohlmeier, Andrzej Grzyb, Kinga Gál, Ildikó Gáll-Pelcz, Tadeusz Zwiefka, Richard Seeber, Filip Kaczmarek, Markus Pieper, Sabine Verheyen, Lena Kolarska-Bobińska, Peter Št'astný, Csaba Sógor, Jarosław Leszek Wałęsa, Artur Zasada, Paweł Zalewski, Enikő Győri, Csaba Őry, Jerzy Buzek, Jacek Saryusz-Wolski, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Piotr Borys, Jarosław Kalinowski, Miroslav Mikolášik, Czesław Adam Siekierski, Edit Bauer, Danuta Jazłowiecka, Rafał Trzaskowski, Marian-Jean Marinescu, Ádám Kósa, András Gyürk, Jacek Protasiewicz, Małgorzata Handzlik, Sławomir Witold Nitras im Namen der PPE-Fraktion
Constanze Angela Krehl, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Zigmantas Balčytis, Wojciech Michał Olejniczak, Vilija Blinkevičiūtė, Georgios Stavrakakis, Justas Vincas Paleckis, Monika Smolková, Edit Herczog, Edite Estrela, Zuzana Brzobohatá, Csaba Sándor Tabajdi im Namen der S&D-Fraktion
Giommaria Uggias, Ramona Nicole Mănescu im Namen der ALDE-Fraktion
Elisabeth Schroedter, Bas Eickhout im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Michał Tomasz Kamiński, Zbigniew Ziobro, Marek Józef Gróbarczyk, Tadeusz Cymański, Jacek Olgierd Kurski, Jacek Włosowicz, Adam Bielan, Ryszard Antoni Legutko, Janusz Wojciechowski, Mirosław Piotrowski, Tomasz Piotr Poręba, Ryszard Czarnecki, Oldřich Vlasák, Lajos Bokros, Paweł Robert Kowal, Konrad Szymański, Marek Henryk Migalski im Namen der ECR-Fraktion
Jaromír Kohlíček, Miloslav Ransdorf, Willy Meyer, Helmut Scholz, João Ferreira im Namen der GUE/NGL-Fraktion


Verfahren : 2010/2713(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0346/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments

zu den Überschwemmungen in mitteleuropäischen Ländern, insbesondere in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Ungarn

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union und die Artikel 191 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM(2005)0108) und auf seinen Standpunkt vom 18. Mai 2006,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5. September 2002 zu den Überschwemmungen in Europa[1], vom 8. September 2005 zu den Naturkatastrophen (Bränden und Überschwemmungen) in Europa[2], vom 18. Mai 2006 zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) – landwirtschaftliche Aspekte, Aspekte der regionalen Entwicklung und Umweltaspekte[3] und vom 7. September 2006 zu den Waldbränden und Überschwemmungen[4],

–   unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission mit dem Titel „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“ (KOM(2009)0147) und die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen“ (KOM(2009)0082),

–   in Kenntnis des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen „Regionen 2020 - Eine Bewertung der künftigen Herausforderungen der EU-Regionen“ (SEK(2008)2868),

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 24. Februar 2010 zu den schweren Naturkatastrophen in der Autonomen Region Madeira und auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2010 zu den schweren Naturkatastrophen in der Autonomen Region Madeira und den Auswirkungen des Sturmtiefs Xynthia in Europa[5],

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union schwere Naturkatastrophen in Form von Überschwemmungen ereignet haben, insbesondere in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Ungarn sowie in Deutschland und Österreich, und dass deswegen Menschen zu Tode gekommen sind und verletzt wurden sowie Tausende evakuiert werden mussten,

B.  in der Erwägung, dass durch die besagten Naturkatastrophen schwere Schäden, unter anderem an der Infrastruktur, in Unternehmen und am Ackerland, entstanden sind und auch Teile des Natur- und Kulturerbes zerstört wurden und dass wahrscheinlich eine Gefährdung für die öffentliche Gesundheit besteht,

C. in der Erwägung, dass nachhaltige Maßnahmen zum Wiederaufbau der durch die Naturkatastrophen zerstörten oder in Mitleidenschaft gezogenen Regionen getroffen werden müssen, um deren Verluste im wirtschaftlichen und sozialen Bereich auszugleichen,

D. in der Erwägung, dass die Häufigkeit, Schwere, Komplexität und die Auswirkungen von Naturkatastrophen sowie vom Menschen verursachten Katastrophen in ganz Europa in den letzten Jahren rasch zugenommen haben,

1.  bekundet den Bewohnern der von den Naturkatastrophen betroffenen Regionen sein Mitgefühl und seine Solidarität; ist sich der möglicherweise schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen bewusst, zollt den Familien der Opfer Respekt und spricht ihnen sein Beileid aus;

2.  würdigt die unermüdlichen Anstrengungen der Such- und Rettungskräfte, denen es zu verdanken ist, dass Leben gerettet und die Schäden in den betroffenen Gebieten in Grenzen gehalten wurden;

3.  würdigt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die in den betroffenen Gebieten Hilfe geleistet haben, denn die europäische Solidarität zeigt sich auch darin, dass man einander in schwierigen Situationen beisteht;

4.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Planung, nachhaltige Flächennutzungspolitik, Ökosystem-Aufnahmefähigkeit und bewährte Verfahren angesichts der höheren Überschwemmungsrisiken durch die Art der Bewirtschaftung von Böden, Lebensräumen und Einzugsgebieten zu überdenken und die Möglichkeiten des Hochwasserschutzes und von Entwässerungssystemen auszuweiten, um die Schäden bei extremen Niederschlagsmengen einzudämmen;

5.  fordert die Mitgliedstaaten und die von den Naturkatastrophen betroffenen Regionen auf, bei ihren Wiederaufbauplänen ein besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit zu legen und die Möglichkeit langfristiger Investitionen in die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Katastrophenvorbeugung und ‑bekämpfung zu prüfen;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Hochwasserrichtlinie der EU umzusetzen und deren Anforderungen zu erfüllen; fordert, dass die Pläne für das Hochwasserrisikomanagement bei der Flächennutzungsplanung berücksichtigt werden; betont, dass ein effektiver Hochwasserschutz auf grenzüberschreitenden Strategien basieren muss; fordert benachbarte Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit bei der Verhütung von Naturkatastrophen auszuweiten und somit die bestmögliche Verwendung der für diesen Zweck bereitgestellten EU-Mittel sicherzustellen;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die von den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Katastrophen betroffenen Menschen so rasch wie möglich zu unterstützen;

8.  bekräftigt, dass eine neue EUSF-Verordnung auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission (KOM(2005)0108) unbedingt notwendig ist, um Probleme im Zusammenhang mit Naturkatastrophen flexibler und effektiver zu lösen; kritisiert die Tatsache, dass der Rat diesen Vorschlag blockiert, obwohl das Parlament seine Stellungnahme im Mai 2006 mit überwältigender Mehrheit angenommen hatte; fordert den belgischen Ratsvorsitz und die Kommission auf, unverzüglich nach einer Lösung zu suchen, um die Überarbeitung dieser Verordnung wieder aufzunehmen, damit ein stärkeres und flexibleres Instrument geschaffen wird, mit dem den neuen Herausforderungen des Klimawandels wirksam begegnet werden kann;

9.  fordert die Kommission auf, nach Übermittlung der jeweiligen Wiederaufbaupläne durch die nationalen und regionalen Behörden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die benötigten Finanzmittel aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union so rasch, effizient und flexibel wie möglich bereitzustellen;

10. fordert die Kommission auf, nicht nur den Solidaritätsfonds der Europäischen Union zu mobilisieren, sondern sich offen und flexibel in Bezug auf die Verhandlungen mit den nationalen und regionalen Behörden über die Revision der regionalen Maßnahmenprogramme 2007-2013 zu zeigen, die aus dem EFRE, dem ESF und dem Kohäsionsfonds finanziert werden; fordert die Kommission auf, diese Revision so bald wie möglich in Angriff zu nehmen;

11. fordert die Kommission auf, den Unterschieden zwischen den betroffenen Regionen, die Berg- und Flussufergebiete umfassen, Rechnung zu tragen, um den Opfern in optimaler Form Hilfe zu leisten;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den für die betroffenen Gebiete zuständigen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu übermitteln.