Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0608/2010Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0608/2010

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats

9.11.2010

eingereicht gemäß Artikel 110 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
PPE (B7‑0608/2010)
S&D (B7‑0609/2010)
Verts/ALE (B7‑0611/2010)

Elmar Brok, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Francisco José Millán Mon, Elena Băsescu, Karl-Heinz Florenz, Romana Jordan Cizelj im Namen der PPE-Fraktion
Adrian Severin, Hannes Swoboda, Peter Skinner im Namen der S&D-Fraktion
Sarah Ludford, Lena Ek, Sharon Bowles, Olle Schmidt, Marietje Schaake im Namen der ALDE-Fraktion
Reinhard Bütikofer, Eva Lichtenberger, Indrek Tarand, Jan Philipp Albrecht im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Charles Tannock im Namen der ECR-Fraktion


Verfahren : 2010/2898(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0608/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats

Das Europäische Parlament,

–         unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. März 2009 zu dem Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA[1],

–         unter Hinweis auf seine Entschließungen zum Transatlantischen Wirtschaftsrat und seine Entschließung vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats[2],

–         unter Hinweis auf das Ergebnis des Gipfeltreffens EU-USA vom 3. November 2009 in Washington,

–         unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht, der beim vierten Treffen am 27. Oktober 2009 angenommen wurde, auf die beim Treffen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber (TLD) angenommene Gemeinsame Erklärung und auf die Treffen vom 4. bis 9. Dezember 2009 in New York und vom 4. bis 6. Juni 2010 in Madrid,

–         unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der EU und der USA vom 28. Oktober 2009 zur Verstärkung der transatlantischen Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit,

–         unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der EU und der USA vom 3. Juni 2010 zur Terrorismusbekämpfung,

–         in Kenntnis der Schlussfolgerungen des G20-Gipfeltreffens vom 26. und 27. Juni 2010 in Toronto und vom 21. bis 23 Oktober 2010 in Seoul,

–         unter Hinweis auf die VN-Plenartagung auf hoher Ebene zum Thema „Millenniums-Entwicklungsziele“ vom 20. bis 22. September 2010 und die dort gefassten Schlussfolgerungen,

–         gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die transatlantischen Beziehungen einzigartig sowie breit angelegt sind und auch das beiderseitige Eintreten für die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte, die Bekämpfung des Terrorismus und die Verhütung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen einschließen, sowie in der Erwägung, dass sich die EU und die Vereinigten Staaten angesichts ihrer gemeinsamen Interessen und Werte gegenseitig zuhören müssen, und dass das Europäische Parlament bereit ist, dem US-Präsidenten und dem US-Kongress Gehör zu schenken,

B. in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf der ganzen Welt zusammenarbeiten, um eine gemeinsame Agenda voranzubringen, die sich auf eine gemeinsame Geschichte, Kultur, gemeinsame Interessen und Werte stützt, und in der Erwägung dass die Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten eine zentrale Rolle spielen müssen, wenn es darum geht zu gewährleisten, dass globale Fragen und neue Herausforderungen im Rahmen des Völkerrechts und bereits bestehender multilateraler Organisationen, insbesondere der Vereinten Nationen, der OSZE und der NATO, behandelt werden,

C. in der Erwägung, dass die beiden transatlantischen Partner zusammen einen Anteil von 50% an der Weltwirtschaft haben, wobei ihrer Partnerschaft mit einem Wert von 4,28 Bio. Dollar die umfangreichsten, am stärksten integrierten und längsten wirtschaftlichen Beziehungen in der Welt zugrunde liegen und diese Partnerschaft einen wichtigen Motor für den wirtschaftlichen Wohlstand weltweit darstellt, sowie in der Erwägung, dass die Stärke der transatlantischen Beziehungen und das Bekenntnis zu ihnen aufgrund der derzeitigen globalen Finanz- und Wirtschaftskrise sogar von noch größerer Bedeutung sind,

D. in der Erwägung, dass sich die beiden Partner für die Zusammenarbeit engagieren, um in ihren Volkswirtschaften Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, und dass das Europäische Parlament weiterhin für die Vollendung eines transatlantischen Marktes bis 2015 eintritt, dessen Verwirklichung – neben der Vollendung des eigenen Binnenmarktes der EU – von wesentlicher Bedeutung für die Wiederbelebung des globalen Wirtschaftswachstums und den wirtschaftlichen Aufschwung sein wird,

E. in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer am wenigsten zu den Auswirkungen des Klimawandels beigetragen haben, der auf das Werk des Menschen zurückzuführen ist, sich jedoch den schwerwiegendsten Folgen gegenübersehen, und dass die externen Effekte des Klimawandels die internationalen Investitionen in die Verringerung der Armut gefährden und damit die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele in Frage stellen, sowie in der Erwägung, dass es auch eines kontinuierlichen Dialogs über die Initiative für eine transatlantische Partnerschaft im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bedarf,

 

Gipfeltreffen EU-USA

 

1.        weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass die EU und die US-Regierung ihren strategischen Dialog, ihre Zusammenarbeit und Koordinierung intensivieren, wenn sie sich mit globalen Herausforderungen und regionalen Konflikten beschäftigen;

2.        fordert beide Partner auf, die Achtung der Demokratie und der Menschenrechte in der Welt als ein zentrales Element ihrer Politik zu fördern; betont die Notwendigkeit einer intensiven Koordinierung bei der Präventiv- und Krisendiplomatie; fordert die US-Regierung erneut auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren und ihm beizutreten; wiederholt seine Aufforderung, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen;

3.        hält es für notwendig, dass auf dem Gipfel EU-USA beide Partner eine Führungsrolle bei der Erfüllung der Zusagen der G20 übernehmen;

4.        betont die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei der Einigung auf konkrete Ergebnisse, damit auf der VN-Klimakonferenz (COP-16) in Cancún schließlich eine internationale Einigung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und einer angemessenen internationalen Unterstützung bei der Finanzierung der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung in den Entwicklungsländern erzielt wird;

5.        begrüßt den neuen Ansatz der US-Regierung gegenüber Israel und fordert eine gestärkte Partnerschaft zwischen der EU und den USA in Bezug auf den israelisch-palästinensischen Konflikt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einleitung von direkten Verhandlungen zwischen Israel und der Palästinensischen Behörde, die am 2. September 2010 in Washington angekündigt wurden, weist darauf hin, dass weitere Verhandlungen erforderlich sind, die innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens zu einer Zwei-Staaten-Lösung mit einem Staat Israel und einem unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen Staat Palästina, die beide Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben, führen werden; betont, dass ein umfassender Frieden, der im grundlegenden Interesse der Parteien in der Region und der EU liegt, auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates, des Rahmens von Madrid einschließlich des Grundsatzes „Land gegen Frieden“, des Nahost-Fahrplans und der bislang von den Parteien getroffenen Vereinbarungen erreicht werden muss; betont, dass das aktive Engagement des Nahost-Quartetts in dem Friedensprozess erforderlich ist, und erkennt die Bedeutung der arabischen Friedensinitiative und der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit den arabischen Partnern an; fordert die israelische Regierung eindringlich auf, das Moratorium über den Siedlungsbau zu verlängern; fordert ein aktiveres europäisches Engagement gegenüber Syrien und Libanon;

6.        betont, dass die Ungewissheit hinsichtlich der Beschaffenheit des iranischen Atomprogramms das Nichtverbreitungssystem und die Stabilität in der Region und weltweit bedroht; äußert sich enttäuscht über die anhaltende Weigerung des Iran, uneingeschränkt mit der IAEO zusammenzuarbeiten, indem das Land die Arbeit der IAEO behindert, den Zugang zu wichtigen Atomanlagen verweigert und gegen die Benennung von Inspektoren ein Veto eingelegt hat; fordert die iranische Führung auf, die Verpflichtungen des Iran im Rahmen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu erfüllen; verlangt, dass Teheran das Zusatzprotokoll zum Abkommen über Sicherungsmaßnahmen ratifiziert und umsetzt, und fordert die Vereinigten Staaten und die EU auf, ihre Außenpolitik aufeinander abzustimmen, um dieses Ziel zu erreichen;

7.        fordert die EU und die Vereinigten Staaten auf, in Afghanistan und Pakistan enger zu kooperieren, um so in der Region zu Frieden und Stabilität, Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Entwicklung beizutragen; betont, wie wichtig es ist, dass sich die Nachbarländer und andere wichtige Akteure in der Region an diesem Prozess, der wesentlich zu einer Stabilisierung der Region beitragen kann, beteiligen;

8.        ist äußerst besorgt über die jüngsten schweren Anschuldigungen, denen zufolge Folter in Irak gebilligt wird, obwohl es sich bewusst ist, dass mit der Weitergabe von geheimen militärischen Dokumenten das Risiko verbunden ist, Militärpersonal in Gefahr zu bringen; fordert, dass dieses Thema im Rahmen des Gipfeltreffens EU-USA angesprochen wird, damit unabhängige transatlantische Ermittlungen durchgeführt werden;

 

9.        fordert die Demokratische Volksrepublik Korea eindringlich auf, ihre Verpflichtungen im Rahmen der Sechs-Parteien-Gespräche zu erfüllen, einschließlich der vollständigen und überprüfbaren Abrüstung aller Atomwaffen und Aufgabe bestehender Atomprogramme; fordert die Demokratische Republik Korea auf, allen einschlägigen Verpflichtungen zur Nichtverbreitung und Abrüstung von Atomwaffen uneingeschränkt nachzukommen; bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung der Sechs-Parteien-Gespräche und ist weiterhin entschlossen, eine zufriedenstellende und umfassende Lösung der Streitfragen durch diplomatische Mittel zu erzielen;

10.      begrüßt die Ergebnisse des Weltgipfels für nukleare Sicherheit vom April 2010, auf dem die weltweite Bedeutung der Verhütung von Nuklearterrorismus und der Erhöhung der Sicherheit bei sensiblem Nuklearmaterial innerhalb von vier Jahren hervorgehoben wurde und auf der ein Arbeitsplan beschlossen wurde, mit dem die bestehenden Vereinbarungen und Programme zur nuklearen Sicherheit verbessert werden sollen und ihnen universelle Geltung verschafft werden soll; unterstützt die von einzelnen Ländern ergriffenen Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit im eigenen Land und ermutigt andere Staaten, sich anzuschließen;

11.      betont die Bedeutung der NATO als Eckstein der transatlantischen Sicherheit und fordert eine strategische Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten und den EU-Mitgliedstaaten, um globalen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen; nimmt die Arbeit zur Kenntnis, die im Hinblick auf die Einigung auf ein neues Strategisches Konzept geleistet wurde; vertritt die Auffassung, dass wichtige Entwicklungen in dieser größeren Sicherheitsstruktur im Dialog sowohl mit Russland als auch mit den nicht der EU angehörenden OSZE-Mitgliedstaaten behandelt werden sollten; betont die Bedeutung der GSVP und den Wert einer besseren europäischen Verteidigungsfähigkeit für die Stärkung der transatlantischen Sicherheit;

12.      stellt fest, dass die EU und die Vereinigten Staaten mit immer mehr unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert sind; fordert die Partner dringend auf, eine übergreifende gemeinsame Strategie zu konzipieren, anhand der alle transatlantischen politischen Maßnahmen bewertet und weiterentwickelt werden, damit eine kohärente und weitreichende Strategie entsteht, mit der diese Fragen effektiv angegangen werden;

13.      begrüßt die Unterzeichnung des neuen START-Vertrags am 8. April 2010 in Prag durch US-Präsident Barack Obama und den russischen Präsidenten Dimitri Medwedjew und hofft, dass beide Parteien ihm rasch ratifizieren;

14.      fordert, dass die EU und die Vereinigten Staaten ihre Bemühungen gegenüber der Türkei, Griechenland und Zypern intensivieren, um einen Beitrag zu den Bemühungen der Vereinten Nationen zu leisten, eine dauerhafte Lösung des Zypernproblems auf der Grundlage einer auf zwei Landesteile und zwei Volksgruppen zugeschnittenen föderalen Verfassung für eine wiedervereinigte Insel zu erzielen; betont die strategische Bedeutung der Türkei im Kontext der Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten;

15.      erkennt an, dass sich die Handelsinteressen und die politischen Interessen der EU und der USA in Lateinamerika überschneiden, wo die EU eine strategische Partnerschaft mit Mexiko und mit Brasilien sowie ein Freihandelsabkommen mit Chile und mit Mexiko unterhält und mit Kolumbien in Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen steht;

 

Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) und dessen Stärkung

16.      ist davon überzeugt, dass der Transatlantische Wirtschaftsrat (TWR) der am besten geeignete Mechanismus für die Pflege der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen ist; legt den Partnern nahe, das volle Potenzial des TWR zu nutzen, um die bestehenden Hemmnisse für die wirtschaftliche Integration zu überwinden und bis 2015 einen transatlantischen Markt zu erreichen, da dies eine positive Reaktion auf die derzeitige wirtschaftliche und soziale Krise ist;

17.      fordert den TWR auf, strategischer vorzugehen, um die Anliegen aller Beteiligten einzubeziehen; fordert erneut eine rechtzeitige Verteilung der Zeitpläne von TWR-Sitzungen sowie von Tagesordnungen, Ablaufplänen und Fortschrittsberichten, die den Beteiligten rechtzeitig vor den Sitzungen zur Verfügung stehen und dann im Sinne einer größeren Transparenz veröffentlicht werden sollten;

18.      begrüßt, dass der TWR von einer Reihe von Akteuren, darunter Vertretern der Wirtschaft beraten wird, und fordert erneut, dass den Vertretern der Gewerkschaften auf beiden Seiten des Atlantiks eine vergleichbare Rolle eingeräumt wird; fordert, dass die Leiter des Transatlantischen Arbeitnehmerdialogs und des Transatlantischen Dialogs über Energiefragen in die Beratergruppe aufgenommen werden;

19.      fordert die Kommission auf, mit Blick auf das bevorstehende Treffen des TWR die formale Annahme von Verfahren für die gegenseitige Anerkennung von Konformitätserklärungen für Produkte weiterzuführen, die obligatorischen Qualitätstests durch eine dritte Stelle unterworfen sind, insbesondere für IKT- und elektrische Geräte; fordert die Kommission auf, auf der gegenseitigen Anerkennung gesetzlicher Maßeinheiten zu bestehen, insbesondere darauf, dass die ausschließlich metrische Etikettierung von EU-Produkten in den USA akzeptiert wird, sowie mit den US-Behörden die Möglichkeiten für eine Standardisierung auszuloten, Diskussionsrunden für die Festlegung von Standards, die sich auf innovative Lösungen konzentrieren, einzurichten und dies auf internationaler Ebene zu koordinieren; vertritt die Auffassung, dass die Innovationspartnerschaft über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums hinausgehen und auch einen strategischen Dialog über die Wettbewerbspolitik, den Technologietransfer und eine Annäherung der Normen umfassen sollte;

20.      hält einen TWR-Dialog über neuartige Lebensmittel und die Nutzung neuer Technologien für die Lebensmittelerzeugung für äußerst wichtig; verweist mit Nachdruck auf Bedenken hinsichtlich des Klonens in der Viehzucht;

21.      fordert im Zusammenhang mit neuen Gesetzesinitiativen von transatlantischer Tragweite eine Zusammenarbeit im Rahmen des TWR in allen Fragen zum Regelungsumfeld der Industrie, insbesondere von KMU, in Anlehnung an den „Small Business Act der EU“, in dessen Fokus die Interessen von kleineren Unternehmen stehen;

22.      begrüßt die Unterzeichnung der zweiten Stufe des „Open Skies“-Luftfahrtübereinkommens zwischen der EU und den Vereinigten Staaten als einen Meilenstein einer erfolgreichen Zusammenarbeit sowie den Abschluss des letzten Abkommens der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) vom 8. Oktober 2010 als einen wichtigen Fortschritt im Bereich des transatlantischen Luftverkehrsmarkts; fordert die US-Behörden und die Kommission jedoch auf, auf eine größere Investitions- und Eigentumsfreiheit von Fluggesellschaften im Bereich von Transatlantikflügen unbeschadet ausländischer Staatsangehörigkeiten hinzuarbeiten;

23.      betont, wie wichtig es ist, den TWR auch als einen Rahmen für die makroökonomische Zusammenarbeit zwischen den Partnern zu nutzen, und stellt deren beispiellose Zusammenarbeit während der Krise fest; ermutigt die zuständigen Währungsbehörden, ihre Koordinierung zu verstärken, insbesondere im Bereich der Überwachung und der Verhütung von Systemrisiken; erkennt die wesentliche Rolle an, die die EU und die USA in den internationalen Finanzinstitutionen, einschließlich des IWF, der Weltbank und der Bank für internationalen Zahlungsausgleich, spielen;

 

Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR

24.      bekräftigt seine Aufforderung an die führenden Politiker der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten sowie die Ko-Vorsitzenden des TWR, der entscheidenden Bedeutung der Gesetzgeber für den Erfolg des TWR Rechnung zu tragen; fordert sie mit Nachdruck auf, die Vertreter des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber umfassend und direkt in die Arbeit des TWR einzubinden, da die Gesetzgeber zusammen mit der jeweiligen Exekutive für die Umsetzung und Überwachung vieler Beschlüsse des TWR verantwortlich sind;

25.      vertritt die Ansicht, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die maßgeblichen Mitglieder des amerikanischen Kongresses und des Europäischen Parlaments in den Dialog der Gesetzgeber und in die Arbeit des TWR eingebunden werden, um das Zustandekommen von Rechtsvorschriften mit nicht beabsichtigten Auswirkungen auf den transatlantischen Handel und die transatlantischen Investitionen zu verhindern; hofft, dass der derzeitige TWR gemäß den Empfehlungen des Parlaments in seiner oben genannten Entschließung vom 26. März 2009 schrittweise zu einer transatlantischen interparlamentarischen Versammlung aufgewertet werden kann;

Bilateraler und internationaler Handel

26.      ist entschlossen, weiter an den US-amerikanischen Gesetzgeber zu appellieren – und fordert die Kommission auf, dies innerhalb des TWR ebenfalls zu tun –, damit das obligatorische Scannen sämtlicher Frachtcontainer nochmals überdacht wird, und die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten auf der Grundlage des Risikomanagements, einschließlich der gegenseitigen Anerkennung der Handelspartnerschaftsprogramme der EU und der Vereinigten Staaten im Einklang mit dem SAFE-Normenrahmen der Weltzollorganisation weiter auszubauen;

27.      betont, dass die Doha-Verhandlungsrunde über Entwicklungsfragen unbedingt so schnell wie möglich abgeschlossen werden muss; fordert, gemeinsam mit den Schwellenländern wie China, Indien und Brasilien ein gemeinsames Konzept für die Entwicklung multilateraler Handelsregeln und -verhandlungen zu erarbeiten;

28.      ist davon überzeugt, dass der TWR eine wichtige Rolle bei der Förderung eines gemeinsamen Vorgehens der EU und der Vereinigten Staaten in ihren Handelsbeziehungen mit Drittländern und bei der Behandlung von Fragen des Marktzugangs spielen kann;

 

Entwicklung

29.      erinnert daran, dass die internationalen Verpflichtungen bezüglich der Millenniums-Entwicklungsziele, von denen viele langsamer umgesetzt werden als gepalnt, nur eingehalten werden können, wenn die Industriestaaten an ihren Zusagen festhalten und bis 2015 0,7 % ihres BIP für die öffentliche Entwicklungshilfe bereitstellen; fordert daher die EU und die Vereinigten Staaten sowie andere internationale Geber auf, ihre Verpflichtungen einzuhalten und Maßnahmen zu treffen, um rasche Fortschritte zu erzielen und die Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 zu erreichen;

Wirtschafts- und Finanzkrisen

30.      weist darauf hin, dass das Basel II-Abkommen und seine anstehende Überarbeitung zu einem weltweiten Standard führen sollen, und fordert die Vereinigten Staaten nachdrücklich auf, Basel II rasch umzusetzen; ist daher sehr besorgt, dass die in einigen nationalen Rechtsordnungen als Reaktion auf die Krise festgelegten Beschränkungen (insbesondere der US Wall Street Reform and Consumer Protection Act, mit dem die Anerkennung externer Ratings eingeschränkt wird) zu einer gravierenden Zersplitterung der Anwendung dieses weltweiten Standards führen würden; stellt ferner fest, dass kohärente weltweite Rechnungslegungsbestimmungen für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen von wesentlicher Bedeutung sind, und fordert die Vereinigten Staaten auf, die „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) anzunehmen;

31.      stellt fest, dass es sich bei der Krise um die schlimmste weltweite Rezession seit der Großen Depression handelte und Regierungen in der ganzen Welt, insbesondere in der EU und in den Vereinigten Staaten, in einer bislang noch nie dagewesenen Weise darauf reagiert und zusammengearbeitet haben, um die Finanzmärkte und -institute zu reformieren; fordert den transatlantischen Dialog der Regulierungsbehörden zwischen der EU und den USA auf, im Rahmen der Koordinierung der Strategien der Regulierungsbehörden Lücken zu identifizieren und sich verstärkt um Konvergenz zu bemühen;

32.      ist der Auffassung, dass die vor dem Ausbruch der Krise vorhandenen Strukturen für die wirtschafts- und finanzpolitische Steuerung, sei es auf globaler Ebene, in den USA oder innerhalb der Europäischen Union, nicht für genügend Stabilität im weltweiten Finanzsystem gesorgt haben; vertritt die Ansicht, dass angesichts einer zunehmenden Interdependenz der Wirtschafts- und Finanzmärkte die Zusammenarbeit im Bereich der makroökonomischen Politik und bei der Überwachung der wichtigsten Volkswirtschaften verstärkt werden muss; ist ferner der Auffassung, dass sich die EU mit der Frage ihrer Vertretung im Internationalen Währungsfonds befassen muss;

33.      fordert, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten zusammen mit China auf eine Beilegung des weltweiten Streits über die Wechselkurse hinarbeiten, ohne protektionistische Maßnahmen oder Vergeltungsmaßnahmen anzuwenden; vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten der EU verglichen mit den Vereinigten Staaten anderen Marktzwängen ausgesetzt sind, insbesondere in Bezug auf Staatsanleihen und die Existenz einer Währungsunion;

34.      stellt fest, dass sowohl der „Frank Dodd Act“ als auch das Programm für eine Reform des ordnungspolitischen Rahmens in der EU den G20-Initiativen folgen, und hält es für wichtig, dass diese Zusammenarbeit während des gesamten Rechtsetzungsverfahrens fortgesetzt wird; stellt fest, dass dies bei den Rechtsvorschriften bezüglich der Märkte für OTC-Derivate von besonderer Bedeutung ist; betont, dass zahlreiche Meinungsverschiedenheiten auf Unterschiede in der Art der Rechtsvorschriften und in der Rolle der Überwachungsbehörden bei der Rechtsetzung zurückzuführen sind;

Energie, Umwelt, Verkehr, Industrie, Forschung und Wissenschaft

35.      begrüßt die Einsetzung des Energierates EU-USA mit dem Ziel, einen neuen Rahmen für die Vertiefung des transatlantischen Dialogs über strategische Energiefragen wie die Versorgungssicherheit oder die Politik zugunsten von Energieträgern mit geringem CO2-Ausstoß zu schaffen und dabei die derzeitige wissenschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Energietechnologien zu verstärken; begrüßt die Ausarbeitung einer neuen „Energy Star“-Übereinkunft zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zur Koordinierung von Programmen für die Kennzeichnung von energiesparenden Bürogeräten und die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Energietechnologien;

36.      ermutigt den TWR, die Zusammenarbeit bei der Entwicklung einer gemeinsamen Energie- und Rohstoffstrategie gegenüber Drittstaaten auszuweiten, mit der die Diversifizierung von Energiequellen, Versorgungswegen und Infrastrukturen unterstützt und eine energieeffiziente Wirtschaft gefördert werden soll, um die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen und die Energieunabhängigkeit zu verbessern, und ermutigt den TWR ferner, zur Suche nach konvergenten Nachhaltigkeitskriterien für den Energiemix beizutragen und die Forschung und Entwicklung, unter anderem im Bereich Biokraftstoffe, zu intensivieren; hält eine angemessene Politik für Rohstoffe und Seltenerdmetalle, die darauf abzielt, die Abhängigkeit von diesen Stoffen zu verringern, für wesentlich;

37.      weist darauf hin, dass der Klimawandel weltweit eine Herausforderung darstellt, für die es keine einfache politische und technologische Lösung gibt, dass jedoch die Kombination vorhandener Möglichkeiten und eine beträchtliche Steigerung der Effizienz in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft sowohl in den Industriestaaten als auch in den Entwicklungsländern einen Beitrag zur Lösung des Ressourcen- und Verteilungsproblems leisten können und den Weg zu einer dritten Industriellen Revolution ebnen würden;

38.      fordert die EU-Präsidentschaft nachdrücklich auf, sich auf dem bevorstehenden Gipfeltreffen in Cancún für ein ehrgeiziges Engagement der Vereinigten Staaten und die Mitwirkung der USA bei einer besseren Verzahnung zwischen dem EU-System für den Handel mit Emissionsberechtigungen (ETS) sowie regionalen oder föderalen Handelssystemen in den USA einzusetzen; stellt in diesem Zusammenhang fest, wie wichtig die Gewährleistung gemeinsamer Standards und Benchmarks auf allen aufstrebenden ETS-Märkten ist, um unnötige Regulierungshemmnisse in diesem aufstrebenden Bereich zu vermeiden;

 

39.      fordert die USA auf, die vollständige und wirksame Umsetzung der ersten Stufe des Luftfahrtübereinkommens zwischen der Europäischen Union und den USA sowie des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den USA über die Flugsicherheit zu ermöglichen; erinnert die Kommission und die US-Behörden daran, dass das Abkommen der ersten Stufe von einigen Mitgliedstaaten aufgekündigt werden könnte, wenn es nicht gelingt, ein Abkommen der zweiten Stufe zu schließen;

40.      fordert den TWR mit Nachdruck auf, die Zusammenarbeit im Forschungsbereich im Hinblick auf eine bessere Nutzung des Potenzials des kürzlich erweiterten Abkommens EU-USA im Bereich Wissenschaft und Technologie zu fördern, insbesondere durch eine Ausweitung des Konzepts der koordinierten Aufrufe in Bereichen von beiderseitigem strategischem Interesse und durch die Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Energieforschung;

 

Geistiges Eigentum und Verbraucherschutz

41.      unterstreicht die Bedeutung einer engen transatlantischen Zusammenarbeit in Bezug auf die digitale Agenda, z.B. den digitalen Markt, die weltweite Internetfreiheit, die Netzneutralität, das Recht auf Privatsphäre, gemeinsame Normen, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie (ACTA);

42.      hält es für wesentlich, eine gemeinsame Aktionsstrategie EU-USA für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu entwickeln, um den sich ausweitenden weltweiten Handel mit nachgeahmten Waren und Raubkopien zu bekämpfen; fordert die Einsetzung einer transatlantischen Task-Force für die Bekämpfung von Produktfälschungen als notwendiges Zeichen der politischen Entschlossenheit, gegen illegale Aktivitäten vorzugehen, die die Wettbewerbsfähigkeit innovativer und kreativer Industriezweige untergraben, wobei die bürgerlichen Freiheiten, Meinungsfreiheit, Privatsphäre und faire Prozesse gewährleistet bleiben müssen;

 

Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa

43.      drängt darauf, dass die EU als Einheit über den Zugang zum Programm der USA für visafreie Einreise verhandelt, um zu vermeiden, dass die vier nicht von diesem Programm erfassten Mitgliedstaaten – Bulgarien, Zypern, Polen und Rumänien – bilaterale Abkommen mit den USA schließen, um den Status für eine visafreie Einreise zu erlangen; bekräftigt erneut, dass die Kommission gegenüber den Vereinigten Staaten auf politischer und technischer Ebene weiterhin deutlich machen muss, welche Bedeutung die EU dem möglichst baldigen Zugang der vier verbleibenden EU-Mitgliedstaaten zu dem Programm für eine visafreie Einreise beimisst;

44.      betont den Geist der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinigten Staaten bei der Bekämpfung des weltweiten Terrorismus und fordert die EU sowie die Vereinigten Staaten nachdrücklich auf, auch weiterhin eng zusammenzuarbeiten, um der erneuten Bedrohung durch den Terrorismus entgegenzutreten, und verweist auf seine Entschlossenheit in diesem Bereich und seine feste Überzeugung, dass die Sicherheitsmaßnahmen den Schutz der bürgerlichen Freiheiten und der Grundrechte sowie die absolute Achtung der Privatsphäre und des Datenschutzes nicht untergraben dürfen; bekräftigt, dass die Terrorismusbekämpfung nur dann Erfolg haben wird, wenn die entscheidenden Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit beachtet werden;

45.      begrüßt die Tatsache, dass in dem Abkommen EU-USA über die Weitergabe von Bankdaten die Bereitschaft der Vereinigten Staaten zum Ausdruck kommt, den Forderungen, die das Europäische Parlament im SWIFT-Bericht erhoben hat, in positiver Weise Rechnung zu tragen;

46.      fordert den Rat auf, rasch ein ehrgeiziges Verhandlungsmandat für ein Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA zu billigen, und fordert den Verhandlungsführer der Union nachdrücklich auf, in den Verhandlungen zu erreichen, dass der uneingeschränkte Schutz der Grundrechte gewährleistet ist; unterstützt das Konzept der Kommission, dass dieses Rahmenabkommen im Rahmen der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit auf alle zukünftig und gegenwärtig zwischen der EU oder ihren Mitgliedstaaten und den USA bestehenden Abkommen über die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten Anwendung findet;

47.      fordert sowohl die USA als auch die EU auf, die Sammlung und Verarbeitung von Daten auf das für die Gewährleistung der Sicherheit wirklich notwendige absolute Mindestmaß zu beschränken, um die Beeinträchtigung der persönlichen Freiheiten so gering wie möglich zu halten, und fordert mit Nachdruck, dass die Anträge auf Weitergabe von Daten sowie andere Vereinbarungen im Bereich Justiz und Inneres generell in einem multilateralen Rahmen USA-EU und nicht bilateral mit einem einzelnen Mitgliedstaat behandelt werden sollten;

48.      unterstreicht seine schwerwiegenden Bedenken bezüglich des sogenannten „Travel Promotion Act“ und dessen diskriminierender Wirkung, die dadurch gegeben ist, dass die Bestimmungen nur auf Reisende im Rahmen des US-Programms für visafreie Einreise Anwendung finden; verweist ferner auf seine Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes aufgrund der Tatsache, dass nur mit einer der vier „großen“ Kreditkarten bezahlt werden kann, deren Unternehmen ausnahmslos in den USA angesiedelt sind; verlangt, dass die Frage der ESTA-Gebühr auf dem nächsten Treffen EU-USA der Justiz- und Innenminister im Dezember zur Sprache gebracht wird;

49.      fordert angesichts der jüngsten Entwicklungen auf beiden Seiten des Atlantik, die Herausforderungen für harmonische, heterogene Gesellschaften darstellen, einen offenen Dialog zwischen unseren Regierungen und Gesellschaften über die Frage, wie wir alle uns um eine größere Toleranz und eine bessere Achtung der Vielfalt in unseren jeweiligen Gemeinschaften unter Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte durch alle bemühen können;

50.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem US-Kongress, den Ko-Vorsitzenden des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber sowie den Ko-Vorsitzenden und dem Sekretariat des Transatlantischen Wirtschaftsrats zu übermitteln.