Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0089/2012Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0089/2012

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Todesstrafe in Japan

15.2.2012

eingereicht gemäß Artikel 122 Absatz 5 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
PPE (B7‑0089/2012)
S&D (B7‑0090/2012)
Verts/ALE (B7‑0091/2012)
GUE/NGL (B7‑0092/2012)
ALDE (B7‑0093/2012)

Cristian Dan Preda, Elmar Brok, Sandra Kalniete, Mario Mauro, Bernd Posselt, Roberta Angelilli, Tunne Kelam, Monica Luisa Macovei, Elena Băsescu, Eija-Riitta Korhola, Sari Essayah, Zuzana Roithová, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Giovanni La Via, Csaba Sógor, Lena Kolarska-Bobińska, Bogusław Sonik im Namen der PPE-Fraktion
Véronique De Keyser, Christel Schaldemose, David Martin, Georgios Stavrakakis, Pino Arlacchi, Tanja Fajon, Liisa Jaakonsaari im Namen der S&D-Fraktion
Marietje Schaake, Sonia Alfano, Kristiina Ojuland, Robert Rochefort, Ramon Tremosa i Balcells, Edward McMillan-Scott, Marielle De Sarnez, Graham Watson, Leonidas Donskis, Louis Michel, Izaskun Bilbao Barandica, Jelko Kacin im Namen der ALDE-Fraktion
Keith Taylor, Frieda Brepoels, Sandrine Bélier, Raül Romeva i Rueda, Barbara Lochbihler, Carl Schlyter im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Marie-Christine Vergia im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2012/2542(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0089/2012
Eingereichte Texte :
RC-B7-0089/2012
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Todesstrafe in Japan

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Resolution 63/168 der UN-Vollversammlung, in der die Durchführung der Resolution 62/149 der UN-Vollversammlung vom 18. Dezember 2007 über ein weltweites Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe und für Hinrichtungen gefordert wird,

–   unter Hinweis auf die Resolution 65/206 der UN-Vollversammlung vom 21. Dezember 2010 zu einem Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe,

–   in Kenntnis der EU-Leitlinien zur Todesstrafe,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2007 zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2002 zur Abschaffung der Todesstrafe in Japan, Südkorea und Taiwan.

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, und des Generalsekretärs des Europarats, Thorbjørn Jagland, zum 10. Oktober 2011, dem Europäischen und Internationalen Tag gegen die Todesstrafe;

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Europäischen Union vom 6. April 2011 zur Abschaffung der Todesstrafe, in der Beobachterstaaten des Europarates, darunter Japan, aufgefordert wurden, die Todesstrafe abzuschaffen,

–   unter Hinweis auf das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das Japan 1999 ratifiziert hat,

–   gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union vehement dafür einsetzt, auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe hinzuarbeiten, und die weltweite Anerkennung des Grundprinzips des Rechts auf Leben anstrebt;

B.  in der Erwägung, dass 2011 das erste Jahr ohne Hinrichtungen in Japan seit 1993 war; in der Erwägung, dass der neue Justizminister Toshio Ogawa Presseberichten zufolge allerdings angekündigt hat, er gedenke nicht, die vorsichtige Politik seines Vorgängers, Minister Hiraoka Hideo, fortzusetzen, und werde gegebenenfalls wieder Hinrichtungsbefehle unterzeichnen;

C. in Erwägung der erheblichen, weltweit im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe erzielten Fortschritte und der zunehmenden Zahl von Ländern, die die Todesstrafe abgeschafft haben;

D. in der Erwägung, dass eine offizielle Zusage Japans als führende Demokratie in Asien und wichtiges Mitglied der Völkergemeinschaft im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe nicht nur mit dem internationalen Trend in Einklang stünde, sondern auch weltweit ein gewichtiges Signal setzen würde, dass das Recht auf Leben geachtet und geschützt werden muss;

E.  in der Erwägung, dass in Japan derzeit 130 zum Tode verurteilte Personen in Todeszellen sitzen;

F.  in der Erwägung, dass die Häftlinge und ihre Rechtsvertreter erst am Tag der Hinrichtung selbst davon unterrichtet werden und dass die Familien erst im Nachhinein informiert werden, was in Anbetracht der langen, in der Todeszelle verbrachten Jahre als besonders grausam erscheint;

1.  begrüßt die Tatsache, dass die Beziehungen der EU zu Japan auf einem gemeinsamen Engagement für Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte basieren;

2.  begrüßt die Tatsache, dass in Japan seit Juli 2010 keine Hinrichtungen stattgefunden haben und dass 2010 im Justizministerium eine Arbeitsgruppe zum Thema Todesstrafe eingesetzt wurde;

3.  appelliert mit Nachdruck an den Justizminister Toshio Ogawa, künftig keinen Hinrichtungsbefehl zu unterzeichnen und die Tätigkeit der Arbeitsgruppe zu unterstützen;

4.  fordert Japan auf, seine Bestrebungen im Hinblick auf die Rückkehr zu einem de facto-Moratorium, das von November 1981 bis März 1993 galt, aufrecht zu erhalten und die öffentlichen Behörden, die Mitglieder des Parlaments, die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Medien zu ermutigen, eine nationale Diskussion über die Anwendung der Todesstrafe im Land zu führen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie dem Ministerpräsidenten und dem Justizminister Japans und dem japanischen Parlament zu übermitteln.