GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Kasachstan
13.3.2012
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
ECR (B7‑0135/2012)
PPE (B7‑0140/2012)
ALDE (B7‑0141/2012)
S&D (B7‑0142/2012)
Verts/ALE (B7‑0143/2012)
José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Ioannis Kasoulides, Elisabeth Jeggle, Cristian Dan Preda, Mario Mauro, Jacek Saryusz-Wolski, Paolo Bartolozzi, Krzysztof Lisek, Eduard Kukan, Ria Oomen-Ruijten, Paweł Zalewski, Francisco José Millán Mon, Marietta Giannakou, Jacek Protasiewicz, Andrzej Grzyb, Alf Svensson, Anna Ibrisagic, Kinga Gál, Elena Băsescu, Piotr Borys, Traian Ungureanu, Peter Šťastný, Inese Vaidere, Monica Luisa Macovei im Namen der PPE-Fraktion
Liisa Jaakonsaari, Ana Gomes, Vilija Blinkevičiūtė, Kristian Vigenin, Marek Siwiec, Emilio Menéndez del Valle im Namen der S&D-Fraktion
Norica Nicolai, Leonidas Donskis, Marietje Schaake, Alexander Graf Lambsdorff, Graham Watson, Marielle de Sarnez, Sonia Alfano, Kristiina Ojuland im Namen der ALDE-Fraktion
Nicole Kiil-Nielsen, Barbara Lochbihler im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Charles Tannock, Valdemar Tomaševski im Namen der ECR-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kasachstan
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die in Artikel 21 EUV festgelegten allgemeinen Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union sowie auf das in Artikel 218 AEUV festgelegte Verfahren zum Abschluss internationaler Übereinkünfte,
– unter Hinweis auf die EU-Strategie für Zentralasien,
– unter Hinweis auf das 1999 in Kraft getretene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EG und Kasachstan, insbesondere dessen Artikel 2 im Abschnitt „Allgemeine Grundsätze“,
– unter Hinweis auf die EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien, die am 21./22. Juni 2007 vom Europäischen Rat angenommen wurde, und die entsprechenden Fortschrittsberichte vom 24. Juni 2008 und vom 28. Juni 2010,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Rates vom 24. Mai 2011 zu Kasachstan,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der EU zu Kasachstan im Ständigen Rat der OSZE vom 3. November und 22. Dezember 2011 und vom 19. Januar, 26. Januar und 9. Februar 2012 sowie auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin / Vizepräsidentin Catherine Ashton vom 17. Dezember 2011 zu den Ereignissen im Bezirk Schangaösen und vom 17. Januar 2012 zu den Parlamentswahlen in Kasachstan vom 15. Januar 2012,
– unter Hinweis auf die Erklärung zu den vorläufigen Erkenntnissen und den Ergebnissen der Wahlbeobachtungsmission unter Führung des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR), die die Parlamentswahlen vom 15. Januar 2012 beobachtete,
– unter Hinweis auf die Erklärung des OSZE-Vertreters für Medienfreiheit vom 25. Januar 2012 zur Lage der Medien in Kasachstan,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Direktors des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte vom 1. Februar 2012 zu dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Opposition in Kasachstan,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2011 zur Strategie der EU für Zentralasien[1],
– unter Hinweis auf Ziffer 23 seiner Entschließung vom 16. Februar 2012 zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen[2],
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sowohl die EU als auch Kasachstan von einer engeren Zusammenarbeit stark profitieren könnten und dass es dieses Ziel unterstützt, wobei jedoch, in Anbetracht der entscheidenden Bedeutung Kasachstans für die Stabilität und Sicherheit in Zentralasien und die wirtschaftliche Entwicklung dieses Raums, die wirtschaftliche Zusammenarbeit unbedingt mit der politischen Zusammenarbeit einhergehen und auf dem politischen Willen beruhen muss, gemeinsame Werte umzusetzen und aufrechtzuerhalten;
B. in der Erwägung, dass im Juni 2011 Verhandlungen über ein neues, verbessertes Abkommen zwischen der EU und Kasachstan aufgenommen wurden, das das derzeitige Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen soll;
C. in der Erwägung, dass der Präsident Kasachstans am 17. Februar 2012 mehrere Gesetze zur Verbesserung der Rechtsgrundlage für Arbeitsverhältnisse, der Arbeitnehmerrechte und des sozialen Dialogs sowie zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz unterzeichnet hat;
D. in der Erwägung, dass es am 16. Dezember 2011 bei Unruhen in der im Westen des Landes gelegenen Stadt Schangaösen viele Tote und noch viel mehr Verletzte gab, als sich über 3000 Menschen friedlich auf dem Hauptplatz versammelten, um die Forderungen der seit Mai streikenden Ölarbeiter nach höheren Löhnen, besseren Arbeitsbedingungen und dem Recht, eigene Gewerkschaftsvertreter zu wählen, zu unterstützen;
E. unter Hinweis darauf, 17 Personen ums Leben kamen, als unabhängigen Meldungen und Augenzeugenberichten zufolge die Bereitschaftspolizei gegen die Demonstranten vorging und auf Zivilisten schoss, zu denen unbewaffnete Streikende und ihre Angehörigen gehörten; unter Hinweis darauf, dass die kasachische Regierung nach den Zusammenstößen den Ausnahmezustand erklärte und Schangaösen für Journalisten und unabhängige Beobachter sperrte; unter Hinweis darauf, dass der Ausnahmezustand schließlich am 31. Januar 2012 aufgehoben wurde, dass aber nach Aussagen von Zeugen die Zahl der Todesopfer möglicherweise viel höher war; in der Erwägung, dass die regionalen Behörden den Angehörigen der Personen, die bei den Ereignissen zu Tode gekommen sind, finanzielle Unterstützung zugesagt haben;
F. in der Erwägung, dass die tatsächlichen Geschehnisse am 16. Dezember in Schangaösen weiterhin im Unklaren bleiben; unter Hinweis darauf, dass anfänglich die Kommunikationsverbindungen von staatlichen Stellen unterbrochen wurden und dann der Zugang zur Stadt aufgrund eines bis zum 31. Januar 2012 andauernden Ausnahmezustands kontrolliert wurde; in der Erwägung, dass die Einschüchterung unabhängiger Medien und die gewaltsamen Angriffe gegen sie, gepaart mit einem Klima der Angst unter den Bürgern, die Aufklärung der Ereignisse weiter behindern;
G. unter Hinweis darauf, dass seit Dezember 2011 ungefähr 43 Personen verhaftet worden sind, darunter bekannte politische Führer und Aktivisten des Ölarbeiterstreiks, u. a. Talat Saktaganow, Rosa Tuletajewa und Natalija Aschigalijewa, und dass ihnen Anklagen mit Strafen von bis zu sechs Jahren Haft drohen; unter Hinweis darauf, dass am 3. Februar 2012 in der Stadt Uralsk mehrere junge Menschen, die islamistischer Umtriebe beschuldigt wurden, unter dem Verdacht der Organisation von Massenunruhen in Schangaösen verhaftet wurden;
H. in der Erwägung, dass der Präsident von Kasachstan eine vollständige Untersuchung der Vorkommnisse gefordert, eine Regierungskommission unter dem Vorsitz des ersten stellvertretenden Ministerpräsidenten eingesetzt und internationale Sachverständige, unter anderem von den Vereinten Nationen, zur Teilnahme an den Ermittlungsverfahren eingeladen hat; in der Erwägung, dass gegen mehrere Polizisten wegen unangemessenen Schusswaffengebrauchs ermittelt wird, jedoch bislang gegen keinen Anklage erhoben wurde;
I. in der Erwägung, dass mehreren Meldungen zufolge Häftlinge gefoltert und misshandelt wurden; in der Erwägung, dass auch diesbezüglich glaubwürdige Untersuchungen und anschließend geeignete gerichtliche Schritte erforderlich sind;
J. in der Erwägung, dass die allgemeinen Wahlen vom 15. Januar 2012 nach Einschätzung der OSZE nicht im Einklang mit den OSZE-Normen standen, weil vielfach Unregelmäßigkeiten begangen und zur Steigerung der Popularität der regierenden Partei staatliche Ressourcen eingesetzt und Mottos verbreitet wurden, was keine hinreichenden Rahmenbedingungen für wirklich pluralistische Wahlen sind, auch wenn die Wahlen diesmal als in technischer Hinsicht gut organisiert galten;
K. in der Erwägung, dass der Präsident von Kasachstan am 6. Januar 2012 das Gesetz über die nationale Sicherheit unterzeichnet hat, mit dem die Befugnisse der Sicherheitskräfte erweitert werden und in dem bekräftigt wird, dass Personen, die dem Ansehen des Landes in der Welt schaden, als „destruktiv“ betrachtet werden können und mit Konsequenzen rechnen müssen;
L. in der Erwägung, dass sich in den vergangenen Monaten die Menschenrechtssituation in Kasachstan verschlechtert hat, was aus den EU-Erklärungen im Ständigen Rat der OSZE und aktuellen Erklärungen des OSZE-Vertreters für Medienfreiheit und des Direktors des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte deutlich wurde;
M. in der Erwägung, dass die Staatsorgane im September 2011 ein Religionsgesetz verabschiedet haben, das alle Religionsgemeinschaften verpflichtet, sich erneut registrieren zu lassen, und Bestimmungen enthält, mit denen den Bürgern Kasachstans die freie Religionsausübung verwehrt werden könnte; in der Erwägung, dass zudem die vor Kurzem verabschiedeten Gesetze über Massenmedien und nationale Sicherheit allesamt Bestimmungen enthalten, die die antiliberalen Ausprägungen des politischen Systems in Kasachstan weiter stärken und den erklärten Demokratisierungsambitionen widersprechen;
N. in der Erwägung, dass das Amtsgericht Aktau Natalija Sokolowa, die Rechtsanwältin der Ölarbeiter, für schuldig befand, „sozialen Unfrieden gestiftet“ und „aktiv an illegalen Versammlungen teilgenommen“ zu haben, und sie zu sechs Jahren Haft verurteilte;
O. in der Erwägung, dass Kasachstan 2010 in der Erwartung, dass es sein internationales Ansehen steigert, den Vorsitz der OSZE übernommen und sich dazu verpflichtet hat, eine Reihe demokratischer Reformen durchzuführen und die grundlegenden Prinzipien dieser Organisation zu achten;
P. in der Erwägung, dass in den letzten beiden Monaten die Oppositionsparteien und ‑organisationen ALGA, AZAT und Sozialistische Bewegung Kasachstans sowie unabhängige Medien wie die Zeitungen Wsgljad, Golos Republik und Respublika und der Fernsehsender STAN TV, unabhängige Gewerkschaften wie die Gewerkschaft Schanartu und andere Organisationen der Zivilgesellschaft Zielscheibe zunehmender Repressionen waren, wobei unter anderem der Führer der ALGA, Wladimir Koslow, und der Wsgljad-Chefredakteur Igor Winjawski festgenommen wurden; in der Erwägung, dass am 28. Januar ungefähr 1000 Personen in Almaty an einer nicht genehmigten Protestkundgebung gegen die Unterdrückungsmaßnahmen teilgenommen und den Staat aufgefordert haben, die politische Verfolgung zu beenden;
Q. unter Hinweis darauf, dass Oppositionsparteien Pläne zu einer Protestkundgebung am 24. März in Almaty aus Anlass des 100. Tages seit den Morden von Schangaösen bekannt gegeben haben;
R. unter Hinweis darauf, dass der Umstand, dass Wladimir Koslow kurz nach seiner Rückkehr von Treffen mit Vertretern des Europäischen Parlaments und des Europäischen Auswärtigen Dienstes festgenommen wurde, der EU zusätzlichen Grund zur Sorge gibt und deutlich macht, dass es wichtig ist, dass unsere Organe einen Dialog mit einer großen Bandbreite von Akteuren in den Partnerländern der EU führen können, ohne dass dies irgendwelche nachteiligen Folgen für unsere Gesprächspartner hat;
1. betont die Bedeutung der Beziehungen zwischen der EU und Kasachstan sowie der Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit, zu der neben der Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels auch strategische Bereiche wie Demokratie, Menschenrechte, Umweltschutz, Energie, Handel und Verkehr gehören; weist darauf hin, dass das vergangene Jahr durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit, zahlreiche hochrangige Treffen und den Beginn der Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen gekennzeichnet war;
2. erklärt seine tiefe Besorgnis und sein Mitgefühl angesichts der Ereignisse vom 16. Dezember 2011 in dem kasachischen Bezirk Schangaösen, bei denen 17 Menschen zu Tode kamen und 110 verletzt wurden;
3. missbilligt nachdrücklich das gewaltsame Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten in Schangaösen und fordert eine unabhängige und glaubwürdige Untersuchung der Vorkommnisse mit internationaler Beteiligung;
4. bekundet seine Absicht, als Teil seiner Beziehungen zu Kasachstan den Dialog mit Akteuren der Zivilgesellschaft im Einklang mit seiner Praxis in den Beziehungen zu anderen Drittländern fortzuführen; erwartet, dass dieser Dialog respektiert wird, und betont, dass ihm durchaus am Wohl seiner Gesprächspartner gelegen ist;
5. vertritt die Auffassung, dass die schlechte Handhabung des Arbeitskampfs im Ölsektor in Westkasachstan der Hauptgrund für die zunehmende Unzufriedenheit der Bevölkerung vor den Ereignissen von Mitte Dezember 2011 war; erklärt sich davon überzeugt, dass die Anerkennung des Rechts der Arbeitnehmer auf Organisation in Wort und Tat, gegenseitiger Respekt zwischen Gewerkschaftsvertretern, Arbeitgebern und Staat, die Wiedereinstellung entlassener Arbeitnehmer bzw. neue Arbeitsplätze für die Betroffenen, die Unterstützung von Angehörigen, die unter den Folgen der Ereignisse der letzten Zeit leiden, und die Schaffung von Vertrauen in die Rechtsdurchsetzungsbehörden der Schlüssel für die Verwirklichung von sozialem Frieden und dauerhafter Stabilität sind;
6. fordert den EAD auf, die Gerichtverfahren gegen Personen genau zu beobachten, denen die Organisation der Demonstrationen vorgeworfen wird, und dem Parlament darüber zu berichten;
7. begrüßt es, dass der Menschenrechtsaktivist Jewgenij Schowtis, Leiter des Internationalen Büros für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Kasachstan, und der Wremja-Journalist Tochnijas Kutschukow, denen am 2. Februar 2012 durch Gerichtsbeschluss eine Amnestie gewährt wurde, nachdem sie im September 2009 zu vier Jahren Arbeitslager verurteilt worden waren, vor Kurzem freigelassen wurden;
8. bedauert, dass es sonst nur wenige Ausnahmen von der negativen Entwicklung im Menschenrechtsbereich in Kasachstan gibt, die schon seit geraumer Zeit besteht und sich zuletzt verschärft hat, und verlangt von den kasachischen Staatsorganen Zusicherungen hinsichtlich der Sicherheit der Angehörigen der inhaftierten Aktivisten;
9. fordert die Staatsorgane Kasachstans auf, sich mit allen Mitteln um die Verbesserung der Menschenrechtslage im Land zu bemühen; betont, dass die Fortschritte bei den Verhandlungen über das neue verbesserte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kasachstan zwangsläufig von Fortschritten bei den politischen Reformen abhängen; fordert Kasachstan auf, an seiner selbsterklärten Verpflichtung zu weiteren Reformen festzuhalten, um eine offene und demokratische Gesellschaft einschließlich einer unabhängigen Zivilgesellschaft und Opposition aufzubauen, in der die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit geachtet werden;
10. begrüßt die Gesetzesänderungen der letzten Monate, mit denen das Ziel verfolgt wird, dass mehr Parteien Kandidaten für die Parlamentswahlen aufstellen können; stellt fest, dass nach den letzten Parlamentswahlen drei Parteien im neuen Parlament vertreten sind; bedauert, dass mehrere Oppositionsparteien sich nicht registrieren lassen dürfen, und legt den staatlichen Organen Kasachstans nahe, weitere Reformen durchzuführen, die für wirklich pluralistische Wahlen notwendig sind, und die Arbeit der unabhängigen Medien und die Tätigkeiten nichtstaatlicher Organisationen zu unterstützen;
11. fordert die staatlichen Organe Kasachstans auf, den Feststellungen des BDIMR der OSZE vorrangig Rechnung zu tragen, damit die Opposition des Landes ihre rechtmäßige Rolle in einer demokratischen Gesellschaft spielen kann, und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die internationalen Wahlstandards zu erfüllen; fordert den EAD auf, Kasachstan bei der Bewältigung dieser Aufgaben zu unterstützen;
12. nimmt den Fahrplan für den Beitritt Kasachstans zur WTO zur Kenntnis, der einen Beitrag zur Angleichung der Bedingungen für die Wirtschaft auf beiden Seiten leisten und den Handel erleichtern und liberalisieren wird und von dem ein Signal der Zusammenarbeit und Offenheit ausgeht; betont, dass Kasachstan infolge des Beitritts verpflichtet sein wird, alle WTO-Regeln einzuhalten, wozu auch die Aufhebung protektionistischer Maßnahmen gehört;
13. bekundet seine Empörung über die Inhaftierung von Oppositionsführern und Journalisten seit Januar 2012 und fordert die kasachische Staatsführung auf, das gewaltsame Vorgehen gegen die politische Opposition und die unabhängigen Medien des Landes einzustellen und alle Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden, einschließlich des Führers der Partei ALGA, Wladimir Koslow, des Chefredakteurs der Zeitung Wsgljad, Igor Winjawski, und der Rechtsanwältin der streikenden Ölarbeiter, Natalija Sokolowa, und alle in aktuellen Erklärungen der EU im Ständigen Rat der OSZE erwähnten Personen, die sich immer noch in Haft befinden, freizulassen; verlangt, dass Wladimir Koslow Zugang zu seinen nächsten Angehörigen, auch seiner Frau, erhält und dass sein Gesundheitszustand von unabhängiger Seite begutachtet wird;
14. legt den kasachischen Staatsorganen nahe, die Achtung der Versammlungsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit, der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit entsprechend den Empfehlungen der Vertreter und Gremien der OSZE rasch zu verbessern und dabei genau die internationalen Verpflichtungen Kasachstans und die Zusagen zu beachten, die gegeben wurden, bevor der Beschluss gefasst wurde, Kasachstan 2010 den OSZE-Vorsitz zu geben; verweist auf den sorgfältig ausgearbeiteten nationalen Aktionsplan für Menschenrechte von 2009 und legt der kasachischen Staatsführung dringend nahe, ihn uneingeschränkt umzusetzen;
15. erklärt sich davon überzeugt, dass der kasachische Staat und die kasachische Bevölkerung von einer solchen Maßnahme enorm profitieren würden, gerade was die Stabilität, die Sicherheit und eine Fortsetzung der früheren stetigen Zunahme des internationalen Ansehens des Landes angeht;
16. betont die Bedeutung von Menschenrechtsdialogen zwischen der EU und den staatlichen Organen Kasachstans, bei denen alle Themen offen angesprochen werden können; fordert eine Stärkung dieser Dialoge, damit sie wirksamer und ergebnisorientierter werden und die Einbeziehung von Akteuren der Zivilgesellschaft möglich wird;
17. fordert die EU und insbesondere die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, die Entwicklung genau zu überwachen, alle problematischen Themen gegenüber der Staatsführung Kasachstans zur Sprache zu bringen, Hilfe anzubieten und dem Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten;
18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin / Hohen Vertreterin, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Republik Kasachstan sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.