Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0281/2012Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0281/2012

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage im Sudan und Südsudan

12.6.2012 - (2012/2659(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 110 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D (B7‑0281/2012)
ALDE (B7‑0285/2012)
PPE (B7‑0286/2012)
ECR (B7‑0287/2012)
GUE/NGL (B7‑0288/2012)
Verts/ALE (B7‑0298/2012)

Mariya Nedelcheva, Filip Kaczmarek, Gay Mitchell, Horst Schnellhardt, Rafał Trzaskowski, Cristian Dan Preda, Michèle Striffler, Michael Gahler, Joachim Zeller, Nadezhda Neynsky, Giovanni La Via, Monica Luisa Macovei, Roberta Angelilli, Frank Engel, Mario Mauro im Namen der PPE-Fraktion
Véronique De Keyser, Ana Gomes, Ricardo Cortés Lastra, Pino Arlacchi, Patrice Tirolien, Liisa Jaakonsaari im Namen der S&D-Fraktion
Charles Goerens, Ivo Vajgl, Olle Schmidt, Louis Michel, Marielle de Sarnez, Robert Rochefort, Marietje Schaake im Namen der ALDE-Fraktion
Judith Sargentini, Barbara Lochbihler, Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Charles Tannock, Nirj Deva, Ryszard Antoni Legutko, Ryszard Czarnecki, Tomasz Piotr Poręba, Jan Zahradil im Namen der ECR-Fraktion
Marie-Christine Vergiat im Namen der GUE/NGL-Fraktion


Verfahren : 2012/2659(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0281/2012
Eingereichte Texte :
RC-B7-0281/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Sudan und Südsudan

(2012/2659(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Sudan,

–   unter Hinweis auf die Resolution 2046 (2012) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 2. Mai 2012 zum Sudan und Südsudan,

–   in Kenntnis der Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, in der sie die Resolution 2046 (2012) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 2. Mai 2012 begrüßt,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 31. Januar 2011 zum Sudan und des Beschlusses des Rates Nr. 9953/11 vom 17. Mai 2011,

–   unter Hinweis auf die am 10. Februar 2012 zwischen dem Sudan und dem Südsudan unterzeichneten Vereinbarung über Nichtangriff und Zusammenarbeit,

–   in Kenntnis der Erklärungen des Sprechers der Hohen Vertreterin der EU, Catherine Ashton, vom 28. März 2012 und vom 11. April 2012 zu den bewaffneten Grenzkonflikten zwischen dem Sudan und dem Südsudan,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Afrikanischen Union vom 17. April 2012, in der der Sudan und der Südsudan aufgefordert werden, verantwortungsvoll zu handeln und den Appellen der AU und der internationalen Gemeinschaft, den derzeitigen Konflikt zwischen den beiden Ländern unverzüglich zu beenden, Folge zu leisten,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 16. April 2012 zur Lage im Sudan und im Südsudan, in der er tiefe Besorgnis über die anhaltenden Feindseligkeiten zwischen den beiden Ländern und die sich daraus ergebenden Folgen für die unschuldige Zivilbevölkerung zum Ausdruck bringt,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, vom 19. April 2012, in der er den Sudan und den Südsudan eindringlich auffordert, ihre Feindseligkeiten zu beenden und damit ein Wiederaufflammen eines Konfliktes abzuwenden, der im Laufe von zwei Jahrzehnten bereits Millionen Menschenleben gefordert hat,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. April 2012 (3159. Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“) zum Sudan und zum Südsudan, in denen die tiefe Besorgnis der EU über den eskalierenden Konflikt zwischen dem Sudan und dem Südsudan zum Ausdruck gebracht wird,

–   unter Hinweis auf den Fahrplan für den Sudan und den Südsudan, der in dem am 24. April vom Friedens- und Sicherheitsrat der AU veröffentlichten Kommuniqué dargelegt ist und der von der EU umfassend unterstützt wird,

–   unter Hinweis auf das 2005 geschlossene umfassende Friedensabkommen für den Sudan,

–   unter Hinweis auf die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) und die Interims-Sicherheitstruppe der Vereinten Nationen für Abyei (UNISFA),

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zum Sudan und zum Südsudan, die am 30. Mai 2012 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung angenommen wurde,

–   gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die wiederholten grenzüberschreitenden Gewalthandlungen zwischen dem Sudan und dem Südsudan, darunter auch Truppenbewegungen, die Einnahme und Besetzung Hegligs, die Unterstützung von Stellvertreter-Truppen, die Unterstützung der Rebellen der gegnerischen Seite, die Kämpfe zwischen den Sudanesischen Streitkräften (SAF) und der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA), dazu geführt haben, dass sich der Konflikt zwischen dem Sudan und dem Südsudan zu einer echten Konfrontation ausgeweitet hat;

B.  in der Erwägung, dass durch die Kämpfe zwischen dem Sudan und dem Südsudan und die andauernden Kämpfe in den Bundesstaaten Südkordofan und Blauer Nil im Sudan eine ernste humanitäre Lage entstanden ist;

C. in der Erwägung, dass die fehlende Einigung auf vorläufige wirtschaftliche Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern, unter anderem über die Nutzung von Erdöl, dazu geführt hat, dass sich Khartum Ölfelder im Süden angeeignet hat und dass der Südsudan beschlossen hat, die Erdölförderung zu unterbrechen, und dass sie somit erheblich zur derzeitigen Krise beigetragen hat;

D. in der Erwägung, dass am 29. Juni 2011 das Abkommen zwischen der Regierung des Sudan und der Regierung des Südsudan über Grenzsicherheit und den Gemeinsamen Mechanismus für politische und Sicherheitsfragen abgeschlossen wurde, welches die Verpflichtung beinhaltet, eine sichere entmilitarisierte Grenzzone einzurichten, und dass am 30. Juli 2011 das Abkommen zwischen der Regierung des Sudan und der Regierung des Südsudan über die Unterstützungsmission für die Grenzüberwachung geschlossen wurde;

E.  in der Erwägung, dass der Südsudan seinen unverzüglichen Rückzug aus dem Gebiet Abyei im Einklang mit dem Abkommen zwischen dem Sudan und dem Südsudan vom 20. Juni 2011 angekündigt hat;

F.  in der Erwägung, dass die Beschlussentwürfe im Rahmen des Gemeinsamen Mechanismus für politische und Sicherheitsfragen, die den Parteien am 4. April 2012 von der Hochrangigen Umsetzungsgruppe der Afrikanischen Union vorgelegt wurden, eine vernünftige Grundlage für die Schaffung beiderseitiger Sicherheit entlang der gemeinsamen Grenze zwischen dem Sudan und dem Südsudan bilden;

G. in der Erwägung, dass die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 2. Mai einstimmig angenommene Resolution einen Fahrplan für den Sudan und den Südsudan zur Einstellung aller Feindseligkeiten und zur Lösung ihrer nach der Abspaltung noch bestehenden Probleme innerhalb von drei Monaten enthält;

H. in der Erwägung, dass sowohl der Sudan als auch der Südsudan den Fahrplan begrüßt und sich verpflichtet haben, die Feindseligkeiten umgehend einzustellen, und in der Erwägung, dass die Lage jedoch nach wie vor äußerst angespannt ist;

I.   in der Erwägung, dass der Sudan und der Südsudan am 4. Juni erste Gespräche auf hochrangiger Ebene über Grenzsicherheit aufgenommen haben, nachdem der Bürgerkrieg der Vergangenheit infolge einer Reihe von Zusammenstößen an den Grenzen wieder die Ausmaße eines tiefen Konflikts anzunehmen drohte;

J.   in der Erwägung, dass die EU die sofortige Aktivierung des Mechanismus für die Überprüfung und Überwachung der gemeinsamen Grenze für äußerst wichtig hält und in diesem Zusammenhang internationale Beobachter and andere Einsatzkräfte vor Ort stationieren will, um die weitere Entwicklung zu beobachten und dazu beizutragen, dass die Vereinbarungen eingehalten werden;

K. in der Erwägung, dass der Sudan und der Südsudan unter einer schweren Dürre leiden und die Menschen bereits auf der Suche nach Nahrung abwandern, und in der Erwägung, dass Mitarbeitern der Vereinten Nationen zufolge ungefähr eine Million Menschen verhungern könnte, wenn sie in den kommenden Monaten keine Nahrungsmittelhilfe erhalten;

1.  begrüßt die Tatsache, dass sowohl der Sudan als auch der Südsudan dem Fahrplan zugestimmt haben, der in der Resolution 2046 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 2. Mai 2012 gebilligt wurde, und ihre Zusage bekräftigt haben, die Feindseligkeiten unverzüglich einzustellen; begrüßt die Wiederaufnahme der direkten Verhandlungen in Addis Abeba sowie die Rolle der Afrikanischen Union und die Vermittlung von Thabo Mbeki in diesem Prozess;

2.  fordert den Sudan und den Südsudan auf, ihren politischen Willen und ihre praktische Bereitschaft zu zeigen, den Weg des Friedens zu beschreiten, indem sie die Sicherheitsbedenken beider Seiten im Wege substanzieller Verhandlungen im Rahmen des Gemeinsamen Mechanismus für politische und Sicherheitsfragen angehen und mit der Einrichtung einer sicheren, entmilitarisierten Grenzzone und dem bedingungslosen Rückzug all ihrer Streitkräfte auf ihre Seite der Grenze im Einklang mit früher geschlossenen Abkommen, unter anderem dem Abkommen über die Unterstützungsmission für die Grenzüberwachung vom 30. Juli 2011, beginnen;

3.  fordert die sofortige Aktivierung des Gemeinsamen Mechanismus für die Überprüfung und Überwachung der gemeinsamen Grenze durch die Entsendung internationaler Beobachter and anderen Einsatzpersonals vor Ort, um die Einhaltung der Vereinbarungen zu überwachen und zu unterstützen;

4.  fordert den Sudan und den Südsudan auf, die ausstehenden Aspekte des Abkommens vom 20. Juni 2011 über vorläufige Regelungen für die Verwaltung und Sicherheit des Gebiets Abyei umzusetzen, insbesondere den Abzug aller sudanesischen und südsudanesischen Streitkräfte aus dem Gebiet Abyei; begrüßt den Rückzug der Armee des Südsudan aus Heglig und fordert die Regierung des Sudan auf, das Gleiche zu tun; fordert, dass die sudanesischen Streitkräfte die Luftangriffe auf den Südsudan unverzüglich einstellen;

5.  fordert den Sudan und den Südsudan auf, den anderen Staat bekämpfenden Rebellengruppen nicht länger Unterschlupf und Unterstützung zu gewähren;

6.  drängt alle Parteien, sich insbesondere an die Ziffern 7 und 16 des Beschlusses des Friedens- und Sicherheitsrates der Afrikanischen Union vom 24. April 2012 zu halten, in dem erneut darauf hingewiesen wird, dass Staatsgrenzen nicht unter Einsatz von Gewalt verschoben werden dürfen, dass Grenzstreitigkeiten ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen, friedlich und mit politischen Mitteln beigelegt werden dürfen und dass es für den Konflikt in den Bundesstaaten Südkordofan und Blauer Nil keine militärische Lösung geben kann;

7.  fordert die EU auf, weiterhin eng mit ihren internationalen Partnern zusammenzuarbeiten, insbesondere mit der AU und den VN, sowie zu gewährleisten, dass der Sudan und der Südsudan die Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 2. Mai 2012 zum Fahrplan für den Sudan und den Südsudan umsetzen;

8.  ist tief besorgt über die durch die Kämpfe zwischen dem Sudan und dem Südsudan sowie durch die anhaltenden Kämpfe in den Bundesstaaten Südkordofan und Blauer Nil im Sudan entstandene humanitäre Lage; verurteilt entschieden alle gegen Zivilisten gerichteten Gewaltakte, die gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen verstoßen;

9.  fordert alle Parteien auf, die Menschenrechte zu fördern und zu wahren, auch die Rechte von Frauen und Menschen, die schutzbedürftigen Gruppen angehören, und ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, auch denen, die sich aus dem humanitären Völkerrecht und den völkerrechtlich verankerten Menschenrechtsnormen ergeben, und fordert, dass die Verantwortlichen für Verstöße gegen diese Rechtsnormen, einschließlich sexueller Gewalt, zur Rechenschaft gezogen werden;

10. fordert den Sudan und den Südsudan nachdrücklich auf, Zugang zu der betroffenen Bevölkerung in den Konfliktgebieten, insbesondere in den Bundesstaaten Südkordofan und Blauer Nil, für humanitäre Zwecke zu gewähren und im Einklang mit dem Völkerrecht und dem humanitären Völkerrecht den sicheren, ungehinderten und unverzüglichen Zugang der Vereinten Nationen und sonstigen humanitären Hilfspersonals sowie die Lieferung von Versorgungsgütern und Ausrüstungsgegenständen zu gewährleisten, damit dieses Personal wirksam seine Aufgabe wahrnehmen kann, der vom Konflikt betroffenen Zivilbevölkerung zu helfen;

11. fordert beide Seiten eindringlich auf, hetzerische Rhetorik und feindselige Propaganda einzustellen, die zu gegenseitiger Dämonisierung, zu Fremdenfeindlichkeit und zur Androhung von Gewalt führen; fordert beide Regierungen auf, die volle Verantwortung für den Schutz der Staatsangehörigen des jeweils anderen Landes im Einklang mit internationalen Grundsätzen und in Übereinstimmung mit dem im März 2012 paraphierten Rahmenabkommen über den Status der Angehörigen des anderen Staates und damit zusammenhängende Fragen zu übernehmen;

12. begrüßt den Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Mandat der Mission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) zu verlängern und zusätzliche Friedenstruppen in den Sudan zu entsenden; ist der Ansicht, dass eine fortgesetzte Präsenz der Vereinten Nationen für die friedliche Entwicklung zweier lebensfähiger Staaten von größter Bedeutung ist; fordert den Sudan und den Südsudan auf, die Präsenz der Vereinten Nationen gutzuheißen und die Sicherheit der Mission zu gewährleisten;

13. fordert den Sudan und den Südsudan mit Nachdruck auf, Einigung über ungeklärte politische und wirtschaftliche Übergangsregelungen zwischen den beiden Ländern, auch über die Nutzung des Erdöls, zu erzielen; bekräftigt, dass die Beilegung der Streitigkeiten über den Grenzverlauf eine Voraussetzung für Frieden und Stabilität in der Region ist;

14. fordert den Sudan und den Südsudan auf, das Grenzprogramm der Afrikanischen Union zu nutzen, das den Parteien dabei helfen kann, eine Lösung in Bezug auf den Grenzverlauf und die umstrittenen Gebiete auf der Grundlage afrikanischer bewährter Verfahren und internationaler Grundsätze zu finden;

15. ist überzeugt, dass die langfristige Stabilität in der Region eine neue einheitliche, umfassende internationale Strategie erfordert, bei der die EU neben anderen globalen und regionalen Akteuren eine Rolle spielen würde, und die sich nicht nur mit Fragen der Nord-Süd-Beziehungen und der Lage in den Bundesstaaten Südkordofan und Blauer Nil, sondern auch mit dem überfälligen Reformprozess im Sudan und der Vertiefung demokratischer Reformen im Südsudan beschäftigen sollte; fordert die HV/VP und die Kommission auf, die Bereitschaft zu signalisieren, die erforderliche Hilfe zu leisten, wenn die regierende Nationale Kongresspartei (NCP) des Sudan zu einem freien und ungehinderten nationalen Dialog bereit ist, der darauf abzielt, von allen akzeptierte integrative verfassungsrechtliche Bestimmungen festzulegen, und wirkliche Schritte zur Beendigung der Straffreiheit in Darfur, Südkordofan und Blauer Nil ergreift;

16. fordert die Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, ihre Finanzierungszusagen für die Region einzuhalten und insbesondere Abhilfe bezüglich des gravierenden Mangels an Nahrungsmittelhilfe, Notunterkünften und Schutz zu schaffen; fordert, dass der Ernährungssicherheit besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird und für konkrete Maßnahmen gesorgt wird, falls die Lage sich verschlechtern sollte;

17. beauftragt seine Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sicherheitsrat und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie der EU-Sonderbeauftragten für den Südsudan, der Regierung des Sudan, der Regierung des Südsudan, den Organen der Afrikanischen Union, dem Vorsitzenden der hochrangigen Umsetzungsgruppe der Afrikanischen Union zum Sudan und den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln.