GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Menschenrechten und der Sicherheitslage in der Sahelzone
13.6.2012 - (2012/2680(RSP))
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
ECR (B7‑0305/2012)
EFD (B7‑0321/2012)
Verts/ALE (B7‑0323/2012)
S&D (B7‑0324/2012)
ALDE (B7‑0326/2012)
PPE (B7‑0327/2012)
José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Michael Gahler, Filip Kaczmarek, Gay Mitchell, Elmar Brok, Michèle Striffler, Mario Mauro, Cristian Dan Preda, Bernd Posselt, Tunne Kelam, Roberta Angelilli, Monica Luisa Macovei, Eija-Riitta Korhola, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Laima Liucija Andrikienė, Zuzana Roithová, Giovanni La Via, Elena Băsescu, Tadeusz Zwiefka, Martin Kastlers, Bogusław Sonik im Namen der PPE-Fraktion
Véronique De Keyser, Ana Gomes, Liisa Jaakonsaari, Ricardo Cortés Lastra, Corina Creţu im Namen der S&D-Fraktion
Charles Goerens, Louis Michel, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Robert Rochefort, Ramon Tremosa i Balcells, Marietje Schaake, Kristiina Ojuland, Marielle de Sarnez, Izaskun Bilbao Barandica, Gesine Meissner, Jelko Kacin, Sonia Alfano im Namen der ALDE-Fraktion
Judith Sargentini, Nicole Kiil-Nielsen, Barbara Lochbihler, Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Charles Tannock, Paweł Robert Kowal im Namen der ECR-Fraktion
Fiorello Provera im Namen der EFD-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Menschenrechten und der Sicherheitslage in der Sahelzone
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 23. April 2012 zu Mali/zur Sahelzone[1],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur Sahelzone vom 23. März 2012[2], in denen das Krisenmanagementkonzept für eine zivile GSVP-Mission für Beratung, Unterstützung und Ausbildung in der Sahelzone gebilligt wurde,
– unter Hinweis auf den Bericht des EAD über die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie des EAD für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone (Strategy for Security and Development in the Sahel: Implementation Progress Report) vom März 2012,
– unter Hinweis auf den Bericht des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Evaluierungsmission zu den Auswirkungen der Krise in Libyen auf die Sahelzone aus dem Jahre 2012[3] und auf die Erklärungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Mali vom 22. März[4], 26. März[5], 4. April[6] und 9. April 2012[7],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu einer Strategie der Europäischen Union für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone vom 21. März 2011 (3076. Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“),
– unter Hinweis auf die Entschließungen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 18. Mai 2011 zu den Aufständen für Demokratie in Nordafrika und dem Nahen Osten – Folgen für die AKP-Länder, Europa und die Welt[8] und vom 23. November 2011 zu den Auswirkungen des Arabischen Frühlings auf die Nachbarstaaten südlich der Sahara[9],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 1. Dezember 2011, durch die die Hohe Vertreterin aufgefordert wird, vorbereitende Arbeiten für ein GSVP-Engagement zur Verstärkung der regionalen Fähigkeiten im Bereich Sicherheit in der Sahelzone, in enger Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union, durchzuführen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Libyen vom 21. März, 23. Mai und 18. Juli 2011 und vom 23. März 2012;
– unter Hinweis auf den endgültigen Bericht des Rates der Europäischen Union zur Initiative für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone vom 1. Oktober 2010[10],
– unter Hinweis auf die einschlägigen zusätzlichen Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union (EUV), insbesondere die Artikel 3, 6, 21 und 39, und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 205, 208, 214 und 222,
– unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen AKP-EU (Abkommen von Cotonou) und insbesondere auf die Artikel 1, 8, 25 und 28,
– unter Hinweis auf die Partnerschaft Afrika-EU für Frieden und Sicherheit, insbesondere auf die Initiativen 2, 7 und 8 des Aktionsplans 2011–2013, der anlässlich des Gipfeltreffens Afrika-Europäische Union am 29./30. November 2010 angenommen wurde,
– unter Hinweis auf das am 8. Juli 2004 in Addis Abeba von der 3. Ordentlichen Tagung der Konferenz der Afrikanischen Union angenommene Protokoll zum Übereinkommen der Afrikanischen Union über die Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus,
– unter Hinweis auf die Rede von Ban Ki-moon vor dem Luxemburgischen Parlament am 17. April 2012, in der er die internationale Gemeinschaft aufforderte, auf den sich zuspitzenden Konflikt und die zunehmenden Unruhen sowie die schwere Dürre in der Sahelzone zu reagieren, in der die Zahl der Vertriebenen wächst und die Nahrungsmittel- und Treibstoffpreise steigen,
– unter Hinweis auf den Hilferuf, den die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) nach ihrer hochrangig besetzten Tagung am 5. Juni in Lomé (Togo) zur Ernährungssicherheit in der Region, insbesondere im Senegal, in Mauretanien, Mali, Burkina Faso, Niger und Tschad, an die internationale Gemeinschaft gerichtet hat,
– unter Hinweis auf das Strategiepapier mit dem Titel „Preparation for a food and nutrition crisis in the Sahel and neighbouring countries” (Vorbereitung auf eine Nahrungsmittel- und Ernährungskrise in der Sahelzone und in den Nachbarstaaten), das im Februar 2012 aktualisiert und als eine Strategie auf den Weg gebracht wurde, um 2012 besser auf die Gefahr einer erneuten Nahrungsmittel- und Ernährungskrise in der Sahelzone reagieren zu können, und gemeinsam mit Aktion gegen Hunger, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), dem Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), dem Welternährungsprogramm (WFP) im Namen der Arbeitsgruppe Ernährungssicherheit und Ernährung des Ständigen interinstitutionellen Ausschusses (IASC) erarbeitet wurde;
– unter Hinweis auf den Aufruf der Einrichtungen der Vereinten Nationen – UNICEF, UNHCR und WHO – vom 10. April 2012 zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Millionen Menschen, die von der Ernährungsunsicherheit in der Sahelzone betroffen sind,
– unter Hinweis auf den Aufruf von UNICEF, für Mali 26 Millionen Dollar zur Verfügung zu stellen, damit die Organisation den Bedürfnissen von Kindern in den Bereichen Gesundheit und Ernährung bis zum Jahresende gerecht werden kann,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Westafrika und insbesondere auf seine Entschließung zu Mali vom 20. April 2012[11],
– unter Hinweis auf die am 30. Mai 2012 in Horsens (Dänemark) angenommene Entschließung der PPV AKP-EU zu den politischen Auswirkungen des Libyen-Konflikts auf die angrenzenden AKP-Staaten und EU-Mitgliedstaaten (101.157/endg.),
– gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass vom Zusammenwirken von Dürre, Hochwasser, Verschlechterung der Bodenqualität, geringen Ernteerträgen, hohen Lebensmittelpreisen, Vertreibung, einer Flüchtlingskrise, chronischer Armut, schlechter Regierungsführung und einer sich im Ergebnis von Konflikten verschlechternden Lage im Bereich der Sicherheit und der Menschenrechte in der Sahelzone Millionen von Menschen in der gesamten Region betroffen sind;
B. in der Erwägung, dass die derzeitigen Lebensbedingungen der Menschen, die von der politischen Krise und der Nahrungsmittelkrise betroffen sind, von tiefer Armut geprägt sind, ihre grundlegenden Bedürfnisse nicht erfüllt werden und die sozialen Spannungen zunehmen; in der Erwägung, dass es sich bei diesen Menschen mehrheitlich um Frauen ohne jeglichen Schutz handelt, die eine besonders gefährdete Gruppe darstellen;
C. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der ECOWAS 2012 einen Rückgang der Getreideerzeugung um 9 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen hatten, wobei die Getreideerzeugung in der Sahelzone um 26 % und im Tschad und in Gambia um 50 % gesunken ist;
D. in der Erwägung, dass laut den Vereinten Nationen von der durch Dürre und Konflikte bedingten Krise in der westafrikanischen Sahelzone 18 Millionen Menschen betroffen sind, wobei 2011 mehr als 200 000 Kinder an Unterernährung gestorben und gegenwärtig eine Million Kinder von schwerer akuter Unterernährung bedroht sind;
E. in der Erwägung, dass die Instabilität der Staaten, die schlechte Regierungsführung und die Korruption in den Ländern der Sahelzone, begleitet von wirtschaftlicher Unterentwicklung, die zu chronischer Armut führt, ein äußerst günstiges Umfeld für terroristische Gruppen, Drogen- und Menschenhändler und Gruppierungen bilden, die im Bereich der Piraterie, des Waffenhandels, der Geldwäsche, der illegalen Einwanderung und in Netzen der organisierten Kriminalität aktiv sind, und dass die Region durch das Zusammenwirken dieser Faktoren destabilisiert wird, was sich auch auf die benachbarten Regionen negativ auswirkt;
F. in der Erwägung, dass in der Region eine alarmierende Intensivierung der Verbindungen zwischen Drogenhändlern in Lateinamerika und in Staaten des westlichen und zentralen Afrika zu verzeichnen ist; und in der Erwägung, dass die letztgenannte Region nunmehr einen der wichtigsten Transportwege für Drogenlieferungen nach Europa darstellt, über den mehr als 25 % des weltweiten Kokainverbrauchs gedeckt werden; sowie in der Erwägung, dass diese Entwicklungen ein stärkeres Engagement der Europäischen Union erforderlich machen;
G. in der Erwägung, dass sich die Konflikte in Libyen und Mali, durch die es zu Wanderungsbewegungen von Hunderttausenden Vertriebenen nach Burkina Faso, Niger und Mauretanien gekommen ist, negativ auf die Sicherheitslage in der Region ausgewirkt haben, die unter akuter Ernährungsunsicherheit, Wasserknappheit, wachsender Kriminalität und gravierender Instabilität leidet;
H. in der Erwägung, dass der Libyen-Konflikt in der Sahel-Sahara-Region eine starke Zunahme der Zahl der vorhandenen Waffen und eine schlagartige Zufuhr schwerer Waffen zur Folge hatte, die in den Händen der diese Region beherrschenden terroristischen und kriminellen Gruppen sowie Drogenhändler eine schwere Bedrohung für die Sicherheit und Stabilität der gesamten Teilregion darstellen;
I. in der Erwägung, dass ehemalige Kriegsteilnehmer, die mit großen Mengen von Waffen und Munition aus Libyen nach Niger, Tschad, Mali und Mauretanien zurückkehren, potentielle Rekruten für Rebellenbewegungen, der Al-Qaida des Islamischen Maghreb (AQIM) nahestehende Gruppen und Verbrecherbanden sind und zur Destabilisierung der gesamten Region beitragen;
J. in der Erwägung, dass der in der Region praktizierte Islam Traditionen der Toleranz, der Solidarität und des Respekts gegenüber den Menschen beinhaltet;
K. in der Erwägung, dass die fehlende sinnvolle sozioökonomische Entwicklung, die ungerechte Verteilung der Ressourcen, hohe Jugendarbeitslosigkeit, chronische Armut, mangelnde Arbeitsplatzsicherheit und die hoffnungslose soziale Lage eine wichtige Rolle bei der Rekrutierung junger Menschen durch terroristische Gruppen spielen;
L. in der Erwägung, dass der Aufstieg von Rebellengruppen wie Boko Haram im Tschad und in Nigeria eine Bedrohung für die Stabilität in der gesamten Sahelzone darstellt;
M. in der Erwägung, dass diese Entwicklung in Verbindung mit dem Wiederaufflammen des Irredentismus der Tuareg in Ländern wie Mali und Niger die Stabilität und territoriale Integrität der Länder in der Sahel-Sahara-Region, insbesondere Mauretanien und Burkina Faso, gefährdet;
N. in der Erwägung, dass zwischen Terroristengruppen in der Sahel-Sahara-Region und Drogen‑, Waffen- und Zigarettenschmugglern sowie Menschenhändlern nachweisliche Verbindungen bestehen; in der Erwägung, dass insbesondere in den vergangenen Jahren mehrere Europäer entführt und als Geiseln gehalten wurden;
O. in der Erwägung, dass der Kampf gegen den Terrorismus in der Sahelzone auch im Wege einer aktiven Entwicklungspolitik und einer Politik der Förderung sozialer Gerechtigkeit, der Rechtsstaatlichkeit und der Integration geführt werden muss; in der Erwägung, dass der einheimischen Bevölkerung wirtschaftliche Perspektiven geboten werden müssen, die eine Alternative zu Kriminalität darstellen;
P. in der Erwägung, dass die Sahelzone einen Angelpunkt zwischen dem Afrika südlich der Sahara und Europa bildet; und in der Erwägung, dass die Lage in der Sahel-Sahara-Region deshalb sowohl für Afrika als auch für Europa eine Sicherheitsfrage von grundlegender Bedeutung ist;
Q. in der Erwägung, dass alle internationalen, regionalen und nationalen Interessenträger mobilisiert werden sollten, um den Kampf gegen den Terrorismus zu intensivieren und die Sicherheit in der Region zu stärken, auch im Wege eines strukturierten Dialogs;
R. in der Erwägung, dass in der Strategie der EU Mauretanien, Mali und Niger als Kernländer der Sahelzone betrachtet werden und darauf verwiesen wird, dass der Mangel an Regierungsfähigkeit und systemische Armut einander gegenseitig verstärken;
S. in der Erwägung, dass die Unsicherheit gravierende Rückwirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere auf den Bergbau und den Tourismus, und auf die Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region hat; in der Erwägung, dass die sich verschlechternde Sicherheitslage zur Zurückstellung von laufenden Entwicklungsprojekten in mehreren Ländern der Teilregion geführt hat, wodurch zahlreiche junge Menschen arbeitslos geworden sind, deren gefährdete Lage für terroristische und kriminelle Gruppierungen von Nutzen sein dürfte;
1. bringt seine tiefe Besorgnis über die Verschlechterung der Sicherheitslage in der Sahelzone zum Ausdruck und fordert die EU auf, eng mit den Behörden und Parlamenten der Länder der Region, mit der Zivilgesellschaft und mit regionalen und internationalen Stellen, einschließlich der Afrikanischen Union und der ECOWAS, zusammenzuarbeiten, um die zugrundeliegenden politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ursachen der Armut umfassend anzugehen, die Wirtschaftsentwicklung, eine verantwortungsvolle Staatsführung und einen verbesserten Zugang zu zentralen Infrastrukturen und grundlegenden Dienstleistungen für die lokale Bevölkerung zu fördern und die Konsolidierung der staatlichen Institutionen, der Justiz, der Polizei und des Zolls zu unterstützen, um die Sicherheit und die Rechtsstaatlichkeit in der Region zu stärken;
2. verurteilt entschiedenen alle Versuche gewaltsamer Machtergreifung, alle Terrorakte, die Plünderung von Krankenhäusern, Schulen, Hilfsagenturen und Regierungsgebäuden, alle Arten grausamer und unmenschlicher Bestrafung im Zusammenhang mit der Anwendung der Scharia und alle Kriegsverbrechen, Entführungen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Bevölkerung Malis, insbesondere in den von Rebellen kontrollierten nördlichen Teilen des Landes, und fordert die Staatsorgane Malis und die Befreiungsbewegung der Tuareg auf, durch einen konstruktiven Dialog eine dauerhafte friedliche Lösung zu finden;
3. verurteilt insbesondere die Gräueltaten an der Zivilbevölkerung, die sich stärker gegen Frauen und Kinder als gegen andere Opfer richten, und verurteilt insbesondere den Einsatz von Entführung und Vergewaltigung als Kriegsmittel;
4. fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin auf, die Umsetzung der Komponenten der EU-Strategie für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone zu beschleunigen; unterstützt das Engagement des Rates, zur Entwicklung hin zu einer friedlichen und stabilen Region beizutragen, in der die Selbstversorgung mit Lebensmitteln sichergestellt ist;
5. weist erneut darauf hin, dass ein enger Zusammenhang zwischen Sicherheit und Entwicklung besteht und dass eine Verbesserung der Sicherheitslage unabdingbar für wirtschaftliches Wachstum und die Bekämpfung der Armut in der Region ist; fordert deshalb die EU auf, Instrumente zur Verbesserung der Sicherheit in der Region einzuführen und sich dabei insbesondere auf den Aufbau von Kapazitäten in den betreffenden Ländern und auf die Förderung und Stärkung eines umfassenden Dialogs zwischen den wichtigsten regionalen Akteuren zu konzentrieren;
6. fordert die Kommission und den EAD auf, bei der Umsetzung der EU-Strategie für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone (unter Konzentration auf vier Handlungskomplexe: Entwicklung, verantwortungsvolle Staatsführung und interne Konfliktlösung; Politik und Diplomatie; Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit; Maßnahmen gegen gewalttätigen Extremismus und Radikalisierung) das vorrangige Prinzip der Verbindung der Sicherheit mit den Entwicklungsbedürfnissen, insbesondere mit der Ernährungssicherheit, zu Grunde zu legen;
7. begrüßt das Programm zur Bekämpfung des Terrorismus in der Sahelzone, das westafrikanische Informationssystem, das Projekt der ECOWAS für Frieden und Sicherheit und den Plan der ECOWAS zur Bekämpfung von Drogen und Kriminalität, die im Rahmen der EU-Strategie für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone verfolgt werden, sowie regionale Initiativen hinsichtlich der Fähigkeit der nationalen Justizsysteme zur Bekämpfung des Terrorismus, wie sie vom afrikanischen Zentrum für die Untersuchung und Erforschung des Terrorismus (African Centre for Study and Research on Terrorism – ACSRT) organisiert werden;
8. ist der Ansicht, dass die EU-Strategie für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone zwar positive Ergebnisse erbracht hat, sich jedoch der Gefahr der Fragmentierung widmen und die Synchronisierung der Maßnahmen der EU im Rahmen unterschiedlicher Instrumente zu Problemen im Zusammenhang mit der Sahelzone verbessern muss;
9. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Mittel zu mobilisieren, um Sicherheit und Entwicklung in der Sahel-Sahara-Region in Zusammenarbeit mit den Ländern der Region, den Vereinten Nationen und anderen internationalen Partnern zu fördern;
10. begrüßt das Finanzpaket der ECOWAS im Umfang von 80 Millionen USD, das als Reaktion auf die tiefe Krise in der Sahelzone zugesagt wurde, und die Aufstockung der humanitären Hilfe der EU für die Sahelzone von 45 Millionen EUR auf mehr als 120 Millionen EUR seit Anfang 2012, und fordert alle Seiten auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Hilfe den Bedürftigen zugute kommt; fordert gleichzeitig die internationale Gemeinschaft auf, die finanziellen Anstrengungen zu unternehmen, die notwendig sind, um die Nahrungsmittelkrise zu bewältigen und den Mangel an Sicherheit in der Region zu beseitigen;
11. weist darauf hin, dass die Sahelzone eine der Regionen ist, die am stärksten vom Klimawandel und vom Verlust an biologischer Vielfalt betroffen sind, was sich tiefgreifend auf die Landwirtschaft und auf das Leben der Landwirte und der ortsansässigen Bevölkerung auswirkt und zu einer Zunahme von Armut und Ungleichheit führt; begrüßt die Maßnahmen der FAO in Verbindung mit dem Ständigen Zwischenstaatlichen Ausschuss zur Bekämpfung der Dürre in der Sahelzone (Permanent Interstate Committee for Drought Control in the Sahel – CILSS), dem Frühwarnsystem für Hungersnöte (Famine Early Warning Systems Network – FEWSNET), dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen und den Regierungen;
12. fordert die EU auf, bei der Koordinierung mit anderen Gebern eine starke Führungsrolle einzunehmen und rasche Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sich die Krise in der Sahelzone zu einer Katastrophe auswächst, da erwartet wird, dass die humanitäre Lage in der Region mindestens bis zur Haupternte im kommenden Herbst kritisch bleibt;
13. ist überzeugt, dass die internationale Gemeinschaft ihre mittel- und langfristigen Maßnahmen darauf konzentrieren muss, die Fähigkeit der betreffenden Bevölkerungsgruppen zu stärken, zukünftige Dürren und andere negative Ereignisse selbst zu bewältigen und dadurch ihre Abhängigkeit von Nothilfemaßnahmen zu verringern, die Strategien zur Bekämpfung von Hungersnöten zu verbessern und strukturelle Schwachstellen zu beseitigen, um so das Problem wirksamer anzugehen;
14. fordert die EU und die internationale Gemeinschaft auf, sich bei ihren Maßnahmen auf Bemühungen zum Schutz der Lebensgrundlagen der am stärksten gefährdeten Haushalte, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Hirten, Agropastoralisten und Landwirte, zur Förderung der Bewirtschaftung und Erhaltung natürlicher Ressourcen, wie Wasser, Bäume und Boden, zur umfassenden Unterstützung bei der Noternährung der am stärksten gefährdeten Familien, insbesondere von Frauen, zur verstärkten Verringerung der Gefahr von Katastrophen und zum Katastrophenschutz auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene und zur Unterstützung der Koordinierung und Stärkung des Informationsmanagements zur Ernährungssicherheit und von Frühwarnsystemen zu konzentrieren;
15. hält es für dringend erforderlich, Initiativen zu unterstützen, die den Dialog verbessern und die Fähigkeit lokaler Gemeinschaften erhöhen, der Attraktivität des Terrorismus sowie der Anwerbung junger Menschen durch terroristische und andere kriminelle Gruppen zu widerstehen und entgegenzutreten, insbesondere auch durch die Unterstützung der Jugendarbeit und durch Ausbildungsmaßnahmen;
16. fordert die Staaten der Sahel-Sahara-Region, die neuen libyschen Behörden und die zuständigen multilateralen Organisationen auf, alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Waffen in der Region zu ergreifen, indem sie geeignete Mechanismen zur Kontrolle und Sicherung der nationalen Grenzen in der gesamten Region einführen, darunter Mechanismen zur Unterbindung des Transfers von Handfeuerwaffen und leichten Waffen, Programme zum Sammeln und Vernichten illegaler Handfeuerwaffen und leichter Waffen durchzuführen sowie Maßnahmen zum Informationsaustausch und zum Start gemeinsamer Einsätze zur Gefahrenabwehr in der Region zu treffen;
17. begrüßt die 2010 erfolgte Einsetzung des von Algerien, Mali, Mauretanien und Niger gegründeten gemeinsamen operationellen Generalstabskomitees (CEMOC) zur Koordinierung der Bekämpfung des Terrorismus, des organisierten Verbrechens und des Drogenschmuggels in der Sahel-Sahara-Region;
18. fordert die internationale Gemeinschaft und insbesondere die EU auf, ihre Zusammenarbeit mit den Ländern der Sahel-Sahara-Region und der ECOWAS beim Kampf gegen den Terrorismus und das organisierte Verbrechen in der Teilregion zu intensivieren, insbesondere durch eine Aufstockung der Mittel für das CEMOC;
19. fordert, dass sämtliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unter Einhaltung der internationalen Menschenrechtsübereinkünfte und -protokolle getroffen werden;
20. hebt hervor, dass wirksame Maßnahmen getroffen werden sollten, um die Finanzierungsquellen von Terroristen und ihren Helfershelfern zu schließen, und fordert die Staaten der Region auf, die vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) empfohlenen Maßnahmen umzusetzen, insbesondere die Reform der Strafrechtssysteme, die Einführung von Gesetzen zur Bekämpfung der Korruption, die verbesserte Überwachung des Handels mit leichten Waffen und das Einfrieren der Bankkonten von Verdächtigen;
21. erinnert an die Entführung am 24. und 25. November 2011 von zwei französischen, einem schwedischen und einem niederländischen Staatsbürger sowie einem südafrikanischen Staatsbürger mit britischem Pass und die Ermordung eines deutschen Staatsbürgers, der sich gegen die Entführer zur Wehr setzte, und verurteilt diese Taten; weist darauf hin, dass dies eine Gesamtzahl von 12 Geiseln aus der EU ergibt, die in der Sahelzone festgehalten werden, eingerechnet die von der Al-Qaida des Islamischen Maghreb nach wie vor gefangengehaltenen zwei spanischen und den italienischen Staatsbürger, die im Oktober 2011 in Westalgerien entführt wurden und die vier französischen Staatsbürger, die im September 2010 in Niger entführt wurden, wobei noch ein schweizerischer Missionar hinzukommt, der am 15. April 2012 in Timbuktu entführt wurde;
22. hofft, dass die Mission im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), um die die Regierung von Mali offiziell ersucht hat, die Länder in der Teilregion dabei unterstützen wird, ihre Grenzen wirksamer zu kontrollieren und insbesondere den Schmuggel von Waffen, Drogen und Menschen zu bekämpfen;
23. begrüßt die Maßnahmen der ECOWAS, der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen sowie der Nachbarstaaten, die darauf abzielen, dass in Mali die verfassungsgemäße Ordnung rasch wiederhergestellt wird und konkrete Schritte eingeleitet werden, um die Souveränität, Einheit und territoriale Integrität von Mali zu schützen; nimmt das Ergebnis der Konferenz in Ouagadougou zur Kenntnis, die am 14. und 15. April 2012 unter der Schirmherrschaft des Präsidenten von Burkina Faso, Blaise Compaoré, dem von der ECOWAS ernannten Vermittler, stattfand, und hofft, dass der Zeitplan und die genauen Modalitäten für den Übergang zügig genauer festgelegt werden;
24. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, der Situation von Frauen und Mädchen in der Sahelzone besondere Aufmerksamkeit zu widmen und alle Maßnahmen einzuleiten, die notwendig sind, um sie vor jeder Form der Gewalt und vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen;
25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Generalsekretären der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union, der ECOWAS und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu übermitteln.