Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0373/2012Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0373/2012

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur EU-Politik für das Westjordanland und Ostjerusalem

3.7.2012 - (2012/2694(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 110 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B7‑0373/2012)
S&D (B7‑0374/2012)
ALDE (B7‑0375/2012)
GUE/NGL (B7‑0376/2012)

Véronique De Keyser, Pino Arlacchi, Emine Bozkurt, Ricardo Cortés Lastra, Emer Costello, Robert Goebbels, Ana Gomes, Richard Howitt, Wolfgang Kreissl-Dörfler, María Muñiz De Urquiza, Norbert Neuser, Raimon Obiols, Boris Zala im Namen der S&D-Fraktion
Annemie Neyts-Uyttebroeck, Chris Davies, Marielle de Sarnez, Niccolò Rinaldi, Robert Rochefort, Ivo Vajgl im Namen der ALDE-Fraktion
Margrete Auken, Nicole Kiil-Nielsen, Hélène Flautre, Judith Sargentini, Raül Romeva i Rueda, Ana Miranda, Malika Benarab-Attou, Eva Joly, Daniel Cohn-Bendit im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Patrick Le Hyaric, Kyriacos Triantaphyllides, Sabine Lösing, Nikolaos Chountis, Marisa Matias im Namen der GUE/NGL-Fraktion


Verfahren : 2012/2694(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0373/2012
Eingereichte Texte :
RC-B7-0373/2012
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur EU-Politik für das Westjordanland und Ostjerusalem

(2012/2694(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere diejenigen vom 29. September 2011 zur Lage in Palästina[1], vom 16. Februar 2012 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln[2] und vom 9. September 2010 zum Zustand des Jordan unter besonderer Berücksichtigung des Gebiets an seinem Unterlauf[3],

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Friedensprozess im Nahen Osten vom 14. Mai 2012, 18. Juli und 23. Mai 2011 und 8. Dezember 2009,

–   unter Hinweis auf die Rede der VP/HR Catherine Ashton zu den jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten und in Syrien in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2012,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der VP/HR Catherine Ashton, insbesondere diejenigen zum Ausbau der Siedlungen vom 8. Juni 2012, zum Beschluss der israelischen Behörden hinsichtlich des Status der Siedlungen von Sansana, Rechelim and Bruchin im besetzten palästinensischen Gebiet vom 25. April 2012 und zu Genehmigungen zur Errichtung israelischer Siedlungen vom 22. Februar 2012,

–   unter Hinweis auf die Berichte der EU-Missionsleiter – den Bericht über Ostjerusalem vom Januar 2012, den Bericht über die Gebiete der Zone C und die Errichtung eines palästinensischen Staates vom Juli 2011 und den Bericht über die gewalttätigen Übergriffe von Siedlern vom April 2011 – sowie die diesbezüglichen Anmerkungen der EU-Missionsleiter zu den gewalttätigen Übergriffen von Siedlern vom Februar 2012,

–   unter Hinweis auf das Vierte Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten von 1949,

–   unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen der VN-Generalversammlung 181 (1947) und 194 (1948) sowie die Resolutionen des VN-Sicherheitsrates 242 (1967), 252 (1968), 338 (1973), 476 (1980), 478 (1980), 1397 (2002), 1515 (2003) und 1850 (2008),

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen des Nahost-Quartetts, insbesondere auf diejenigen vom 11. April 2012 und vom 23. September 2011,

–   unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung Israels und der Palästinensischen Behörde vom 12. Mai 2012,

–   unter Hinweis auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs über die rechtlichen Folgen des Baus einer Mauer im besetzten palästinensischen Gebiet vom 9. Juli 2004,

–   unter Hinweis auf den Zweijahresplan zur Beendigung der Besetzung und zur Staatsgründung „Ending the Occupation, Establishing a State“ des palästinensischen Premierministers Salam Fayyad vom August 2009,

–   unter Hinweis auf das Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen vom 18. September 1995,

–   unter Hinweis auf die Abkommen von Oslo (Grundsatzerklärung über die Übergangsregelungen für die Autonomie) vom 13. September 1993,

–   gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die EU wiederholt ihre Unterstützung für eine Zweistaatenlösung bestätigt hat, bei der der Staat Israel in sicheren, anerkannten Grenzen und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger palästinensischer Staat in Frieden und Sicherheit nebeneinander bestehen, und dass sie erklärt hat, dass keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen, auch hinsichtlich Jerusalems, anerkannt werden, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart worden sind; in der Erwägung, dass das Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung und einen eigenen Staat ebenso unanfechtbar ist wie das Recht Israels auf ein Bestehen innerhalb sicherer Grenzen;

B.  in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012 hervorgehoben wurde, dass „in Anbetracht der anhaltenden Veränderungen in der arabischen Welt Fortschritte beim Nahost-Friedensprozess umso dringender geboten sind“ und dass „[d]ie Beachtung der Bestrebungen der Menschen in der Region, darunter das Streben der Palästinenser nach einem eigenen Staat und das Streben der Israelis nach Sicherheit, […] von entscheidender Bedeutung für dauerhaften Frieden, Stabilität und Wohlstand in der Region [ist]“;

C. in der Erwägung, dass die direkten Friedensgespräche zwischen den Parteien ausgesetzt worden sind und alle in der letzten Zeit unternommenen Bemühungen um die Wiederaufnahme der Verhandlungen gescheitert sind; in der Erwägung, dass die EU die Konfliktparteien aufgefordert hat, mit geeigneten Schritten das für ernsthafte Verhandlungen erforderliche Klima des Vertrauens zu schaffen, keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Glaubwürdigkeit des Prozesses untergraben, und Aufwiegelungen zu verhindern;

D. in der Erwägung, dass es in der gemeinsamen Erklärung Israels und der Palästinensischen Behörde vom 12. Mai 2012 heißt, dass Israel und die Palästinensische Behörde bereit seien, sich für den Frieden einzusetzen, und dass beide Seiten hoffen, dass der Briefwechsel zwischen Präsident Abbas und Premierminister Netanjahu zur Verwirklichung dieses Ziels beiträgt;

E.  in der Erwägung, dass die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, auch das Vierte Genfer Abkommen, im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalems, und im Gazastreifen uneingeschränkt gelten; in der Erwägung, dass Israel unter anderem dazu verpflichtet ist, nach Treu und Glauben dafür zu sorgen, dass die Grundversorgung der unter der Besatzung lebenden palästinensischen Bevölkerung gewährleistet ist, die besetzten Gebiete so verwaltet werden, dass dies der Bevölkerung vor Ort zugute kommt, zivile Einrichtungen geschützt und bewahrt werden und verhindert wird, dass die eigene Bevölkerung in die besetzten Gebiete sowie die Bevölkerung der besetzten Gebiete in die eigenen Gebiete übersiedelt;

F.  in der Erwägung, dass die aktuellen Berichte der EU-Missionsleiter über die Zone C und die Errichtung eines palästinensischen Staates, über Ostjerusalem und über die gewalttätigen Übergriffe von Siedlern erneut von alarmierenden und möglicherweise unumkehrbaren Entwicklungen in den betreffenden Gebieten zeugen; in der Erwägung, dass das israelische Außenministerium die Behauptungen in den EU-Papieren zurückweist und diese mit dem Argument, sie trügen nicht zur Förderung des Friedensprozesses bei, kritisiert hat;

G. in der Erwägung, dass das Westjordanland seit den Abkommen von Oslo von 1995 in drei Verwaltungszonen oder –gebiete unterteilt ist; in der Erwägung, dass das Westjordanland zum größten Teil aus Gebieten der Zone C besteht; in der Erwägung, dass soziale und wirtschaftliche Entwicklungen in den Gebieten der Zone C eine entscheidende Voraussetzung sind, wenn in der Zukunft ein lebensfähiger palästinensischer Staat entstehen soll;

H. in der Erwägung, dass die Zahl der Palästinenser im Westjordanland, vor allem in den Gebieten der Zone C, und in Ostjerusalem aufgrund der Politik der israelischen Regierung, insbesondere durch den Bau und Ausbau von Siedlungen, zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass die israelischen Siedlungen völkerrechtswidrig sind und die Friedensbemühungen wesentlich behindern, gleichzeitig aber von der israelischen Regierung in Form großzügiger Vergünstigungen in den Bereichen Steuern, Wohnungsbau, Infrastruktur, Straßen, Wasserversorgung, Bildung, Gesundheitsversorgung usw. subventioniert werden;

I.   in der Erwägung, dass Jerusalem von Israel 1980 mit dem Jerusalemgesetz („Grundgesetz: Jerusalem Hauptstadt Israels“) zur ungeteilten, vereinigten Hauptstadt Israels erklärt wurde, was im Widerspruch zur Resolution 478 (1980) des VN-Sicherheitsrates steht; in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012 nochmals hervorgehoben wurde, dass auf dem Verhandlungsweg eine Lösung für den Status von Jerusalem als künftiger Hauptstadt zweier Staaten gefunden werden muss; in der Erwägung, dass sich die Wahrscheinlichkeit, dass Jerusalem in der Zukunft die Hauptstadt zweier Staaten wird, aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Ostjerusalem zunehmend verringert und dass diese Lösung kaum noch erreichbar ist; in der Erwägung, dass einerseits Ostjerusalem immer stärker vom Westjordanland, andererseits das historische Becken Jerusalems zunehmend vom übrigen Ostjerusalem abgekoppelt wird;

J.   in der Erwägung, dass die in Ostjerusalem lebenden Palästinenser 37 % der Bevölkerung Jerusalems ausmachen und 36 % der Steuereinnahmen der Stadt von ihnen stammen, aber nur 10 % der Ausgaben des kommunalen Haushalts nach Ostjerusalem fließen, sodass kommunale Dienste nur unzureichend bereitgestellt werden; in der Erwägung, dass die meisten palästinensischen Einrichtungen, auch das Orient-Haus, von den israelischen Behörden in Ostjerusalem geschlossen wurden, sodass in Bezug auf palästinensische Einrichtungen und Leitungsstrukturen für die palästinensische Bevölkerung vor Ort ein Vakuum entstanden ist, das weiterhin Anlass zur Sorge gibt;

K. in der Erwägung, dass die in Ostjerusalem lebenden Palästinenser den Status von Einwohnern mit ständigem Wohnsitz in Jerusalem haben, dass dieser Status aber nur unter bestimmten Bedingungen auf die Kinder übertragbar ist und bei Heirat nicht automatisch auf den Partner übergeht, sodass die Ehepartner und Kinder vieler Palästinenser mit ständigem Wohnsitz in Ostjerusalem nicht mit ihren Angehörigen zusammenleben können; in der Erwägung, dass hingegen etwa 200 000 israelische Siedler in Ostjerusalem und dessen Umgebung leben;

L.  in der Erwägung, dass der Schutz der palästinensischen Bevölkerung und die Wahrung ihrer Rechte im Westjordanland, vor allem in den Gebieten der Zone C, und in Ostjerusalem entscheidend ist, wenn jemals eine tragfähige Zweistaatenlösung zustande kommen soll; in der Erwägung, dass der fortschreitende Ausbau der Siedlungen und das gewaltsame Vorgehen der Siedler, Bauplanungsbeschränkungen und der dadurch verursachte akute Mangel an Wohnraum, die Zerstörung von Häusern, die Vertreibung und Umsiedlung der Bevölkerung, Landenteignungen, der beschwerliche Zugang zu natürlichen Ressourcen sowie das Fehlen grundlegender Sozialleistungen und Hilfsdienste die Lebensbedingungen der Palästinenser schwer beeinträchtigen; in der Erwägung, dass die durch die Zugangsbeschränkungen, die eingeschränkte Bewegungsfreiheit und die Planungsbeschränkungen erschwerte wirtschaftliche Lage in diesen Gebieten besorgniserregend bleibt; in der Erwägung, dass laut dem Jahresbericht der IAO 53,5 % der jungen Frauen und 32,3 % der jungen Männer zwischen 15 und 24 Jahren im Westjordanland arbeitslos sind;

M. in der Erwägung, dass die palästinensische Bevölkerung im Westjordanland, vor allem in den Gebieten der Zone C, und in Ostjerusalem unter gravierendem Wassermangel leidet; in der Erwägung, dass die palästinensischen Landwirte schwer darunter leiden, dass es kein Wasser zur Bewässerung ihrer Felder gibt, weil Israel und die israelischen Siedler den größten Teil der vorhandenen Wasservorräte aufbrauchen; in der Erwägung, dass ausreichende Wasservorräte ausschlaggebend für die Existenzfähigkeit eines künftigen palästinensischen Staates sind,

N. in der Erwägung, dass die von Israel errichtete Sperrmauer, die nicht dem Verlauf der Grünen Linie folgt, große Teile des palästinensischen Gebiets im Westjordanland und in Ostjerusalem abschneidet; in der Erwägung, dass in dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den rechtlichen Folgen des Baus der Mauer im besetzten palästinensischen Gebiet („Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territory“) aus dem Jahr 2004 festgestellt wird, dass der Bau der Mauer durch Israel und das dadurch eingeführte System gegen das Völkerrecht verstoßen;

O. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament wiederholt seine Unterstützung für die Bemühungen des palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas und des Premierministers Salam Fayyad um die Errichtung eines palästinensischen Staates zum Ausdruck gebracht hat und den von Premierminister Salam Fayyad unterbreiteten Zweijahresplan zur Staatsgründung begrüßt und ihm Anerkennung gezollt hat; in der Erwägung, dass die Gebiete der Zone C und Ostjerusalem in den palästinensischen nationalen Entwicklungsplänen weiterhin Vorrang haben sollten, vor allem weil die Palästinenser, die in diesen Gebieten leben, oft den Eindruck haben, dass ihre Lage nicht ernst genug genommen wird;

P.  in der Erwägung, dass in israelischen Strafvollzugs- und Haftanstalten derzeit mehr als 4 500 palästinensische Gefangene festgehalten werden – darunter 24 Mitglieder des Palästinensischen Legislativrates, etwa 240 Kinder und mehr als 300 Personen, die sich in Verwaltungshaft befinden;

Q. in der Erwägung, dass die arabischen Beduinen eine autochthone, sesshafte Bevölkerungsgruppe sind, die in ihren angestammten Gebieten ein traditionell geprägtes Lebens führt und nach der förmlichen und dauerhaften Anerkennung ihrer besonderen Lage und ihres Status strebt; in der Erwägung, dass es sich bei den arabischen Beduinen, die durch die Politik Israels bedroht sind, weil ihnen die Lebensgrundlage entzogen wird und sie auch Zwangsumsiedlungen zum Opfer fallen, um eine besonders gefährdete Bevölkerungsgruppe sowohl im besetzten palästinensischen Gebiet als auch im Negev handelt;

R.  in der Erwägung, dass laut dem Bericht der „Arbeitsgruppe Vertreibungen“ (DWG, Displacement Working Group ), der am 14. Mai 2012 veröffentlicht wurde, sowie dem Monatsbericht des OCHA (Humanitarian Monitor) zufolge von den israelischen Streitkräften seit Januar 2011 über 60 von der Europäischen Union und einer Reihe von Mitgliedstaaten finanzierte Anlagen, darunter Solaranlagen, Wassertanks und landwirtschaftliche Nutzgebäude, zerstört wurden; in der Erwägung, dass bei mehr als 100 vergleichbaren Projekten die Gefahr besteht, dass sie noch zerstört werden;

S.  in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten bei vielen Gelegenheiten, unter anderem in den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012, ihr grundlegendes Engagement für die Sicherheit Israels bekräftigt, Gewaltakte, die – wie die Raketenangriffe aus dem Gazastreifen – absichtlich gegen Zivilisten gerichtet sind, auf das Schärfste verurteilt und gefordert haben, den Schmuggel von Waffen in den Gazastreifen wirksam zu unterbinden;

T.  in der Erwägung, dass in Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel erklärt wird, dass die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien auf der Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie beruhen, von denen die Vertragsparteien sich bei ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die wesentlicher Bestandteil des Abkommens sind;

U. in der Erwägung, dass ungeachtet zahlreicher Appelle der internationalen Staatengemeinschaft, die Grenzübergänge von und nach Gaza für humanitäre Hilfslieferungen sowie für den Waren- und Personenverkehr unverzüglich, dauerhaft und bedingungslos zu öffnen, wie dies auch in den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012 gefordert wird, der Gazastreifen seit 2007 unverändert abgeriegelt ist und die dortige humanitäre Krise andauert;

1.  bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für eine Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, wobei der Staat Israel in sicheren, anerkannten Grenzen und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger Staat Palästina friedlich und sicher Seite an Seite bestehen;

2.  begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012 zum Friedensprozess im Nahen Osten und die darin enthaltenen Schlussfolgerungen zum Westjordanland und zu Ostjerusalem und bekräftigt, dass die EU keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen, auch hinsichtlich Jerusalems, anerkennen wird, die nicht zwischen den beiden Seiten vereinbart worden sind; begrüßt ferner die Erklärung des Nahost-Quartetts vom 11. April 2012;

3.  hebt hervor, dass die Beendigung des Konflikts ein grundlegendes Interesse der EU sowie der Parteien selbst und der gesamten Region ist und dass dieses Ziel durch ein umfassendes Friedensabkommen auf Grundlage der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates, der Grundsätze von Madrid, einschließlich des Grundsatzes „Land für Frieden“, des Nahost-Fahrplans, der bislang von den Parteien getroffenen Vereinbarungen und der arabischen Friedensinitiative erreicht werden kann; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Würde beider Seiten im Rahmen der erzielten Lösung gewahrt bleiben muss; weist darauf hin, dass die EU als größter Geber für die Palästinensische Behörde und einer der wichtigsten Handelspartner Israels über Möglichkeiten verfügt, um beide Konfliktparteien, was die gemeinsame Erarbeitung einer Lösung betrifft, zu mehr Engagement zu bewegen; fordert die beiden Konfliktparteien auf, mit der EU zusammenzuarbeiten, die alles in ihrer Macht stehende unternehmen sollte, um eine Lösung des Konflikts herbeizuführen; weist erneut auf die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts – einschließlich der Anwendbarkeit des Vierten Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten – im besetzten palästinensischen Gebiet hin;

4.  betont, dass die direkten Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern mit Blick auf eine Zweistaatenlösung unverzüglich und nach Maßgabe der vom Quartett eingeforderten Fristen wiederaufgenommen werden sollten, um den nicht hinnehmbaren Status Quo zu überwinden; begrüßt den am 17. April 2012 begonnenen Briefwechsel zwischen den Konfliktparteien und die gemeinsame Erklärung Israels und der Palästinensischen Behörde vom 12. Mai 2012;

5.  bringt seine tiefe Besorgnis über die im Bericht der EU-Missionsleiter vom Juli 2011 über die Zone C und die Errichtung eines palästinensischen Staates und deren Bericht vom Januar 2012 über Ostjerusalem beschriebenen Entwicklungen in den Gebieten der Zone C im Westjordanland und Ostjerusalem zum Ausdruck;

6.  hebt hervor, dass der Schutz der palästinensischen Bevölkerung und die Wahrung ihrer Rechte in den Gebieten der Zone C und Ostjerusalem entscheidende Voraussetzungen sind, wenn jemals eine tragfähige Zweistaatenlösung zustande kommen soll;

7.  betont nochmals, dass alle Siedlungen nach wie vor völkerrechtswidrig sind, und fordert die israelische Regierung auf, den Bau und Ausbau von Siedlungen im Westjordanland und Ostjerusalem zu stoppen und alle seit März 2001 errichteten Siedlungsaußenposten aufzulösen;

8.  verurteilt den Extremismus und die gewalttätigen Übergriffe von Siedlern und ihre absichtlichen Provokationen gegen palästinensische Zivilisten aufs Schärfste und fordert die Regierung und die Behörden Israels auf, die Schuldigen vor Gericht zu bringen und für ihre Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen;

9.  fordert die vollständige und wirksame Umsetzung der geltenden EU-Rechtsvorschriften und der bestehenden bilateralen Verträge zwischen der EU und Israel, damit der in Form der so genannten „technischen Vereinbarungen“ bestehende Kontrollmechanismus der EU greift und keine Erzeugnisse aus israelischen Siedlungen zu den günstigen Präferenzbedingungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel auf den europäischen Markt gelangen;

10. fordert die Regierung und die Behörden Israels auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts nachzukommen, indem sie insbesondere dafür sorgen, dass in den Gebieten der Zone C und in Ostjerusalem

     –   der Zerstörung palästinensischer Häuser sowie der Vertreibung und Zwangsumsiedlung von Palästinensern sofort und wirksam ein Ende gesetzt wird,

     –   palästinensische Planungs- und Bautätigkeiten und die Umsetzung palästinensischer Entwicklungsprojekte vonstatten gehen können,

     –   freier Zugang und Bewegungsfreiheit bestehen,

     –   die Palästinenser Zugang zu ihren Anbau- und Weideflächen erhalten,

     –   die Wasservorräte gerecht geteilt werden, damit die palästinensische Bevölkerung entsprechend versorgt ist,

     –   der Zugang der palästinensischen Bevölkerung zu entsprechenden Sozialleistungen und Hilfsdiensten, vor allem im Bildungs- und Gesundheitswesen, verbessert wird und

     –   humanitäre Hilfe geleistet werden kann;

12. fordert ein Ende der Verhängung von Verwaltungshaftstrafen ohne förmliche Anklage oder Verfahren gegen Palästinenser durch die israelischen Behörden, sowie dass alle inhaftierten Palästinenser Zugang zu fairen Gerichtsverfahren haben und die palästinensischen politischen Gefangenen, vor allem die Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats wie Marwan Barghouti, und Personen, die sich in Verwaltungshaft befinden, freigelassen werden; fordert auch die sofortige Freilassung von Nabil Al-Raee, des künstlerischen Leiters des „Freedom Theatre“ im Flüchtlingslager Dschenin, der am 6. Juni 2012 festgenommen wurde und sich seitdem in Haft befindet; begrüßt die am 14. Mai 2012 erzielte Vereinbarung, die ein Ende des Hungerstreiks der palästinensischen Gefangenen bewirkt hat, und fordert deren vollständige und unverzügliche Umsetzung;

13. fordert, dass die im Westjordanland und im Negev lebenden Beduinen-Gemeinschaften geschützt und dass ihre Rechte von den israelischen Behörden vollumfänglich geachtet werden; verurteilt jegliche Missachtung dieser Rechte (z. B. die Zerstörung von Wohnhäusern, die Zwangsumsiedlung, den eingeschränkten Zugang zu öffentlichen Diensten); fordert die israelische Regierung in diesem Zusammenhang auch auf, den Prawer-Plan zurückzuziehen;

14. fordert die palästinensische Regierung und die entsprechenden Behörden auf, die Gebiete der Zone C und Ostjerusalem in den palästinensischen nationalen Entwicklungsplänen und –projekten stärker als Schwerpunktthemen zu behandeln, damit sich die Lage und die Lebensbedingungen der palästinensischen Bevölkerung in diesen Gebieten verbessern;

15. betont erneut, dass eine dauerhafte Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts nur mit friedlichen und gewaltfreien Mitteln erreicht werden kann; unterstützt in diesem Zusammenhang weiterhin die von Präsident Abbas verfolgte Politik des gewaltfreien Widerstands sowie die Bemühungen um Aussöhnung zwischen den verschiedenen palästinensischen Gruppen und um die Errichtung eines palästinensischen Staates und vertritt die Auffassung, dass Präsidentschafts- und Parlamentswahlen auf diesem Weg entscheidende Schritte sind;

16. bekräftigt sein starkes Engagement für die Sicherheit des Staates Israel; verurteilt unabhängig davon, welche Konfliktpartei verantwortlich ist, jegliche Gewaltakte, die absichtlich gegen Zivilisten gerichtet sind; ist entsetzt über die Raketenangriffe aus dem Gazastreifen;

17. fordert den Rat und die Kommission auf, sich zum Schutz und zur Stärkung der palästinensischen Bevölkerung weiter für palästinensische Einrichtungen und Entwicklungsprojekte in den Gebieten der Zone C und in Ostjerusalem einzusetzen und entsprechende Hilfe zu leisten; fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten in diesem Bereich verbessert wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Israel die Praxis, Zoll- und Steuereinnahmen einzubehalten, die der palästinensischen Behörde zustehen, aufgeben muss;

18. fordert den EAD und die Kommission auf, alle Vorwürfe im Zusammenhang mit der Zerstörung und Beschädigung EU-finanzierter Anlagen und Projekte in den besetzten Gebieten vor Ort zu prüfen und die Ergebnisse dieser Überprüfung an das Europäische Parlament zu übermitteln;

19. fordert den Rat und die Kommission auf, die bestehenden Probleme weiterhin auf allen Ebenen der bilateralen Beziehungen der EU zu Israel und zur Palästinensischen Behörde zu thematisieren; hebt hervor, dass den Zusagen Israels in Bezug auf die Einhaltung seiner im Rahmen der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts bestehenden Verpflichtungen gegenüber der palästinensischen Bevölkerung bei den bilateralen Beziehungen der EU zu dem Land umfassend Rechnung getragen werden muss;

20. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nochmals dringend auf, in Bezug auf die Bemühungen um einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern politisch – auch im Nahost-Quartett – aktiver zu werden; hebt erneut die zentrale Rolle des Nahost-Quartetts hervor und sichert der Hohen Vertreterin in ihren Bemühungen um eine glaubwürdige Perspektive für die Wiederbelebung des Friedensprozesses weiterhin seine volle Unterstützung zu;

21. wiederholt erneut seine Forderung nach einer unverzüglichen, dauerhaften und bedingungslosen Aufhebung der Blockade des Gazastreifens, das heißt seiner Öffnung für humanitäre Hilfslieferungen sowie für den Waren- und Personenverkehr, sowie nach Schritten, die in diesem Gebiet den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Erholung ermöglichen; fordert zudem im Hinblick auf die legitimen Sicherheitserfordernisse Israels, die es entsprechend anerkennt, dass ein wirksamer Kontrollmechanismus eingerichtet wird, um den Schmuggel von Waffen in den Gazastreifen zu unterbinden; nimmt den Beschluss des Rates zur Kenntnis, das Mandat der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah bis zum 30. Juni 2013 zu verlängern, und erwartet, dass diese Mission ihren Aufgaben gerecht wird und bei der täglichen Abwicklung des Grenzverkehrs und bei der Förderung des Vertrauens zwischen Israel und der Palästinensischen Behörde einen entscheidenden und wirksamen Beitrag leistet;

22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess, dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Regierungen und Parlamenten der Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, dem Gesandten des Nahost-Quartetts, der Knesset und der Regierung Israels, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.