Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0425/2012Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0425/2012

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Syrien

12.9.2012 - (2012/2788(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 110 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D (B7‑0425/2012)
PPE (B7‑0435/2012)
ECR (B7‑0438/2012)
ALDE (B7‑0439/2012)

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Ioannis Kasoulides, Elmar Brok, Cristian Dan Preda, Arnaud Danjean, Mario Mauro, Mário David, Andrzej Grzyb, Ria Oomen-Ruijten, Hans-Gert Pöttering, Laima Liucija Andrikienė, Bernd Posselt, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Tokia Saïfi, Michael Gahler, Monica Luisa Macovei, Peter Šťastný, Roberta Angelilli, Nadezhda Neynsky, Alojz Peterle, Elena Băsescu im Namen der PPE-Fraktion
Véronique De Keyser, Ana Gomes, Saïd El Khadraoui, Pino Arlacchi, Richard Howitt, Emilio Menéndez del Valle, María Muñiz De Urquiza, Raimon Obiols, Pier Antonio Panzeri, Mitro Repo, Boris Zala im Namen der S&D-Fraktion
Guy Verhofstadt, Marietje Schaake, Edward McMillan-Scott, Robert Rochefort, Graham Watson, Marielle de Sarnez, Sonia Alfano, Sarah Ludford, Louis Michel, Norica Nicolai, Kristiina Ojuland, Antonyia Parvanova, Johannes Cornelis van Baalen, Jelko Kacin, Alexandra Thein, Nathalie Griesbeck im Namen der ALDE-Fraktion
Charles Tannock im Namen der ECR-Fraktion


Verfahren : 2012/2788(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0425/2012
Eingereichte Texte :
RC-B7-0425/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Syrien

 
(2012/2788(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 23. Juli, 25. Juni, 14. Mai, 23. April und 23. März 2012 zu Syrien; unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 29. Juni 2012 zu Syrien,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 15. März, 14. und 27. April, 27. Mai, 3. und 18. Juni, 6., 8. und 20. Juli, 3., 4., 8. und 18. August sowie 5. September 2012 zu Syrien,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen des Mitglieds der Kommission für Internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion vom 17. und 31. Juli sowie 29. August 2012 zu Syrien,

–   unter Hinweis auf den dreitägigen Besuch des Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Syrien vom 4. bis 6 September 2012,

–   unter Hinweis auf die Entscheidung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, und des Generalsekretärs der Liga der Arabischen Staaten, Nabil El Araby, vom 17. August 2012, Lakhdar Brahimi zum neuen Sondergesandten für Syrien zu ernennen,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 509/2012 des Rates vom 15. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und die anschließenden Ratsbeschlüsse zur Durchsetzung dieser Maßnahmen,

–   unter Hinweis auf die Resolution 66/253 der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 3. August 2012 zur Lage in der Arabischen Republik Syrien,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen 19/1 vom 1. März 2012, S-19/1 vom 1. Juni 2012 und 20/L.22 vom 6. Juli 2012 zur Menschenrechtslage in Syrien,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Syrien vom 15. August 2012,

–   unter Hinweis auf den Beschluss der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) vom 13. August 2012, Syriens Mitgliedschaft auszusetzen,

–   unter Hinweis auf den Nationalpakt und die Gemeinsame politische Vision eines Übergangs in Syrien, die im Anschluss an die Konferenz der syrischen Opposition veröffentlicht wurden, welche unter der Schirmherrschaft der Liga der Arabischen Staaten vom 2. bis 3. Juli 2012 in Kairo stattfand,

–   unter Hinweis auf das Ergebnis der Sitzung der Aktionsgruppe vom 30. Juni 2012 in Genf,

–   unter Hinweis auf den Annan-Plan und die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 2042, 2043 und 2059,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Veröffentlichung „The Day After Project: Supporting a Democratic Transition in Syria” (Das Projekt für die Zeit danach: Unterstützung eines demokratischen Wandels in Syrien) vom August 2012,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und das dazugehörige Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, zu deren Vertragsparteien Syrien gehört,

–   gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. im Hinblick darauf, dass nach Angaben der Vereinten Nationen seit Beginn des gewaltsamen Vorgehens gegen friedliche Teilnehmer an Protestkundgebungen in Syrien im März 2011 mehr als 20 000 Menschen, in der Mehrzahl Zivilisten, getötet wurden; in der Erwägung, dass ein stetiger Anstieg der brutalen Gewalt, wie der Einsatz schwerer Artillerie und die Bombardierung bewohnter Gebiete, und der von der syrischen Armee, den Sicherheitskräften und den Schabiha-Milizen sowie von unterschiedlichen Oppositionskräften begangenen entsetzlichen Tötungen zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass es zu mehreren Massakern und gezielten Massentötungen (durch Scharfschützen) von Männern, Frauen und Kindern gekommen ist; in der Erwägung, dass Folter, Massenverhaftungen und die großflächige Zerstörung bewohnter Gebiete in den vergangenen Monaten dramatisch zugenommen haben; in der Erwägung, dass Städte und Dörfer in ganz Syrien von Kampfverbänden unter der Führung der Regierung belagert und bombardiert werden, auch von Hubschraubern und Kampfjets; in der Erwägung, dass sich das Land angesichts der zunehmenden Militarisierung des Konflikts auf einen Bürgerkrieg zubewegt;

B.  in der Erwägung, dass eine weitere Militarisierung der Lage in Syrien schwerwiegende Auswirkungen auf seine Zivilbevölkerung hätte, die bereits unter der sich rapide verschlechternden humanitären Lage leidet, und auch weiterhin die ganze Region, insbesondere Jordanien und den Libanon, hinsichtlich Sicherheit und Stabilität in Mitleidenschaft ziehen würde, was nicht absehbare Wirkungen und Folgen hätte;

C. im Hinblick darauf, dass im August Schätzungen der UNO zufolge 5000 Menschen im Zuge der andauernden Kämpfe starben und damit seit Ausbruch des Konflikts mehr als 20 000 Menschen ihr Leben verloren haben; in der Erwägung, dass die Nachbarstaaten insbesondere in den vergangenen Wochen aufgrund der Gewaltzunahme sowie der prekären Sicherheitslage und humanitären Bedingungen im Land einer dramatisch steigenden Zahl syrischer Flüchtlinge Hilfe leisten, vornehmlich die Türkei, Jordanien und der Libanon; in der Erwägung, dass bereits 235 000 Flüchtlinge aus Syrien beim Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge registriert sind bzw. ihre Registrierung bevorsteht; in Anbetracht des Umstandes, dass über 75 % dieser Flüchtlinge Frauen und Kinder sind; in der Erwägung, dass sich Zehntausende weiterer Flüchtlinge nicht registrieren lassen; im Hinblick darauf, dass man davon ausgeht, dass im August pro Tag durchschnittlich 500 bis 2000 Flüchtlinge aus Syrien, d. h. insgesamt über 100 000 Menschen, in Jordanien, dem Libanon, dem Irak und der Türkei Zuflucht gesucht haben; in der Erwägung, dass Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge derzeit über 1,2 Millionen Menschen innerhalb Syriens vertrieben wurden und etwa drei Millionen Menschen dringender humanitärer Hilfe bedürfen; im Hinblick darauf, dass das syrische Regime ganze Gemeinschaften, wie in Homs oder kürzlich in Aleppo, absichtlich von der Versorgung mit Nahrungsmitteln, Wasser, Strom und medizinischer Hilfe abgeschnitten hat; im Hinblick darauf, dass die Türkei den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dazu aufgerufen hat, die Einrichtung einer von Nachbarländern überwachten Sicherheitszone für Zivilisten zu prüfen;

D. in der Erwägung, dass Kofi Annan am 2. August 2012 infolge der Unnachgiebigkeit des syrischen Regimes, der zunehmenden Gewalt unter Einsatz von Waffen und der Tatsache, dass sich der in zwei Lager gespaltene Sicherheitsrat nicht geschlossen hinter seine Bemühungen zur Umsetzung des Sechs-Punkte-Plans gestellt hat, seinen Rücktritt vom Amt des Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga für Syrien erklärt hat; in der Erwägung, dass der ehemalige algerische Außenminister Lakhdar Brahimi kürzlich zum neuen Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga für Syrien ernannt wurde;

E.  in der Erwägung, dass das syrische Regime jegliche Glaubwürdigkeit und Legitimität als Vertreter des syrischen Volkes verloren hat;

F.  in der Erwägung, dass die Vetos Russlands und Chinas den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen daran gehindert haben, eine Resolution zur Billigung des Ergebnisses der Aktionsgruppe für Syrien zu verabschieden, und außerdem die Einführung der geplanten Maßnahmen verhindert haben, durch die die Einhaltung des Sechs-Punkte-Annan-Plans gemäß Artikel 41 der VN-Charta durchgesetzt werden sollte; in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft daher bislang nicht in der Lage war, sich zu einigen und in angemessener Weise auf die Krise in Syrien zu reagieren;

G. in der Erwägung, dass für Präsident Baschar al-Assad und sein autoritäres Regime kein Platz im künftigen Syrien ist; in der Erwägung, dass der Präsident zurücktreten muss, um eine weitere Eskalation der Krise zu verhindern und um einen friedlichen und demokratischen Übergang in dem Land zu ermöglichen; in der Erwägung, dass mehrere frühere politische und militärische Führer des Regimes sowie Botschafter des Landes sich in Nachbarländer oder andere Staaten abgesetzt haben;

H. in der Erwägung, dass es einer glaubwürdigen Alternative zum gegenwärtigen Regime bedarf; in der Erwägung, dass diese Alternative integrativ sein und die Vielfalt der syrischen Gesellschaft widerspiegeln sowie die universellen Werte der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten uneingeschränkt achten sollte, mit einem besonderen Augenmerk auf den Rechten ethnischer, kultureller und religiöser Minderheiten sowie von Frauen; in der Erwägung, dass die Einrichtung einer integrativen und repräsentativen Übergangsregierung durch die Oppositionskräfte dieser Alternative dienlich sein könnte;

I.   in der Erwägung, dass die EU in mehreren Schritten gezielte Sanktionen gegen Syrien verabschiedet und ihr Waffenembargo gegenüber Syrien weiter verschärft hat; in der Erwägung, dass trotz des geltenden EU-Embargos für Waffen, Munition und andere militärische Ausrüstungen sowie des Ausfuhrverbots für Überwachungstechnologien über mehrere Zwischenfälle berichtet wurde, bei denen es um Waffentransporte durch EU-Gewässer ging, und Einzelheiten über geschäftliche Transaktionen zwischen EU-Unternehmen und verschiedenen syrischen Stellen, Gruppen und Personen, die den EU-Sanktionen unterliegen, bekannt geworden sind, wodurch die Unfähigkeit der EU deutlich wurde, ihre eigenen Entscheidungen und Regelungen intern durchzusetzen;

J.   in der Erwägung, dass externe Akteure und Staaten, entweder unmittelbar oder über regionale Wege und Nachbarstaaten weiterhin alle Parteien des Konflikts durch finanzielle, operationelle, logistische und taktische Unterstützung und Hilfe unterstützen, einschließlich der Lieferung von Waffen, Munition und aller anderen Arten militärischer Ausrüstungen, der Bereitstellung von logistischer Unterstützung, von Kommunikationsmitteln und aller Arten von Unterstützung, die für militärische Zwecke genutzt werden kann, wodurch deutlich wird, dass die gesamte Region betroffen ist; in der Erwägung, dass eine weitere militärische Eskalation des Konflikts nur noch mehr Leid für das syrische Volk und die gesamte Region bedeuten würde;

K. in der Erwägung, dass die Kommission am 7. September 2012 angekündigt hat, weitere 50 Millionen EUR für humanitäre Hilfe bereitzustellen, um Menschen zu unterstützen, die innerhalb Syriens humanitärer Unterstützung bedürfen oder die Grenzen überschreiten; in der Erwägung, dass nach Angaben von ECHO die EU bereits 142 Millionen EUR zur Verfügung gestellt hat, und die Hilfe der EU, einschließlich der der Mitgliedstaaten, sich insgesamt auf etwa 224 Millionen EUR beläuft;

L.  in der Erwägung, dass Vertreter der syrischen Opposition in den vergangenen Monaten mehrere Treffen mit dem Ziel abgehalten haben, interne Meinungsverschiedenheiten zu überwinden und eine Einheitsfront zu bilden, einen „Nationalpakt”, eine „Gemeinsame politische Vision eines Übergangs in Syrien” sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Projekts „Der Tag danach: Unterstützung eines demokratischen Übergangs in Syrien“ veröffentlicht haben; in der Erwägung, dass trotz all dieser Bemühungen, die internen Zwistigkeiten und Spannungen innerhalb der Opposition fortbestehen;

M. in der Erwägung, dass sich die Aktionsgruppe für Syrien am 1. Juli 2012 auf einem Treffen in Genf auf Grundsätze und Leitlinien für einen syrisch geführten Übergang geeinigt hat, zu denen die Einsetzung einer Übergangsregierung mit vollen Exekutivbefugnissen gehört;

1.  betont erneut, dass es den ständig zunehmenden Einsatz willkürlicher Gewalt durch das Regime von Präsident Assad gegen die syrische Zivilbevölkerung, insbesondere gezielte Tötungen von Kindern und Frauen und Massenexekutionen in Dörfern, auf das Schärfste verurteilt; ist zutiefst besorgt über die Schwere der Menschenrechtsverletzungen und mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von den syrischen staatlichen Stellen, der syrischen Armee, den Sicherheitskräften und den angeschlossenen Milizen zugelassen und/oder begangen werden; verurteilt die außergerichtlichen Exekutionen und alle anderen Formen von Menschenrechtsverletzungen, die von Gruppen und Kampfverbänden verübt werden, die Widerstand gegen das Assad-Regime leisten;

2.  begrüßt die Bemühungen der Nachbarländer in Bezug auf die Aufnahme syrischer Flüchtlinge und deren humanitäre Versorgung, und fordert die Staatengemeinschaft auf, in diesem Zusammenhang vermehrt Unterstützung zu leisten und Hilfe bereitzustellen; unterstreicht, dass dringend eine nachhaltige Lösung für die humanitäre Krise sowohl in Syrien als auch in Bezug auf die syrischen Flüchtlinge in den Nachbarländern gefunden werden muss; fordert die Nachbarländer Syriens auf, syrischen Flüchtlingen und Vertriebenen auch weiterhin Schutz zu bieten und im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen davon Abstand zu nehmen, diese Personen des Landes zu verweisen und Rückführungen nach Syrien vorzunehmen; fordert die EU auf, mit Blick auf den möglichen Zustrom von Flüchtlingen in ihre Mitgliedstaaten angemessene verantwortungsbewusste Maßnahmen zu ergreifen; betont, dass sie mit dem Roten Kreuz zusammenarbeiten muss; begrüßt die Bereitschaft der EU, zusätzliche Hilfe anzubieten, auch finanzieller Art, um den Nachbarländern, einschließlich der Türkei, des Libanon und Jordaniens, dabei zu helfen, die steigende Zahl syrischer Flüchtlinge aufzunehmen, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, verstärkt nach alternativen Wegen zu suchen, auf denen die humanitäre Hilfe trotz aller Hürden und Schwierigkeiten zur syrischen Bevölkerung gelangen kann;

3.  fordert das syrische Regime auf, die schnelle Gewährung humanitärer Hilfe zuzulassen und humanitären Organisationen und den internationalen Medien uneingeschränkten Zugang nach Syrien zu gewähren, und die Umsetzung einer Waffenruhe aus humanitären Gründen zu ermöglichen, damit unter sicheren Bedingungen humanitäre Hilfe geleistet werden kann; betont erneut, dass das humanitäre Völkerrecht von allen an der Krise beteiligten Akteuren uneingeschränkt geachtet werden muss; betont, dass Verletzten und Hilfsbedürftigen niemals medizinische Versorgung vorenthalten werden darf, und fordert alle beteiligten Parteien auf, Zivilisten zu schützen, den umfassenden und ungehinderten Zugang zu Lebensmitteln, Wasser, Elektrizität zu ermöglichen und jede Form der Einschüchterung von Patienten, Ärzten, Gesundheitspersonal und Angehörigen von Hilfsorganisationen sowie jede Form von Gewalt gegen sie zu unterlassen;

4.  spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; bekräftigt seine Solidarität mit dem syrischen Volk in seinem Kampf für Freiheit, Würde und Demokratie und würdigt seinen Mut und seine Entschlossenheit, insbesondere den der Frauen;

5.  fordert alle bewaffneten Konfliktparteien auf, die Gewalthandlungen in Syrien umgehend einzustellen; fordert die syrische Regierung auf, die syrische Armee umgehend aus den belagerten Städten abzuziehen und alle inhaftierten Demonstranten, politischen Häftlinge, Menschenrechtsverteidiger, Blogger und Journalisten freizulassen;

6.  äußert sein Bedauern darüber, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht in der Lage war, tätig zu werden, und dass er sich nicht auf eine Resolution einigen konnte, durch die stärkerer und wirksamerer Druck ausgeübt worden wäre, um der Gewalt in Syrien ein Ende zu setzen; wiederholt seinen Aufruf an die Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere Russland und China, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Gewalt und die Repressionen, unter denen das syrische Volk zu leiden hat, zu beenden, wozu auch die Unterstützung der erzwungenen Einhaltung der Resolutionen 2042 und 2043 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gehört; unterstützt weiter die diesbezüglichen Bemühungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um für die Annahme einer Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu sorgen, indem sie sowohl auf Russland als auch auf China wirksamen diplomatischen Druck ausübt;

7.  betont, dass die EU dazu bereit sein sollte, weitere Maßnahmen zu verabschieden, und weiterhin im Rahmen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in enger Kooperation mit den USA, der Türkei und der Arabischen Liga alle Möglichkeiten im Rahmen der Schutzverantwortung ausloten sollte, um das syrische Volk zu unterstützen und dem Blutvergießen Einhalt zu gebieten;

8.  unterstützt die Forderungen verschiedener Oppositionsgruppen und der türkischen Regierung, Schutzgebiete entlang der türkisch-syrischen Grenze und nach Möglichkeit innerhalb Syriens einzurichten, sowie die Forderung der internationalen Gemeinschaft nach Schaffung humanitärer Korridore; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, die Gespräche mit der Türkei, der Arabischen Liga und der syrischen Opposition über die Einrichtung dieser Schutzgebiete zu intensivieren, die syrische Flüchtlinge aufnehmen und denjenigen, die von dem Regime verfolgt werden, einen Zufluchtsort und Schutz bieten könnten;

9.  wiederholt seine Forderung, dass Präsident Assad und sein Regime unverzüglich zurücktreten, damit ein friedlicher, integrativer und demokratischer Übergang unter der Führung Syriens so bald wie möglich stattfinden kann;

10. fordert alle Parteien auf, sich so bald wie möglich auf (lokale) Waffenstillstände zu einigen, um einen weiter gehenden echten Waffenstillstand zu ermöglichen;

11. äußert seine Besorgnis über die weitere Militarisierung des Konflikts und religiös motivierte Gewalthandlungen; nimmt die Rolle der verschiedenen regionalen Akteure zur Kenntnis, einschließlich der Waffenlieferanten, und ist besorgt über die Ausstrahlungswirkung des syrischen Konflikts auf seine Nachbarländer; fordert den Rat auf, die Annahme zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen externe Akteure und Gruppen, die an Operationen vor Ort zur aktiven Unterstützung des Regimes von Baschar al‑Assad beteiligt sind, in Erwägung zu ziehen;

12. verurteilt die ausdrückliche Bereitschaft des syrischen Regimes zum Einsatz chemischer Waffen gegen eine „externe terroristische Bedrohung“ und erinnert Präsident Assad an die Pflichten seiner Regierung nach dem Genfer Protokoll über den Nichteinsatz chemischer Waffen; fordert die syrischen Staatsorgane auf, sich strikt an ihre internationalen Verpflichtungen zu halten;

13. unterstützt die laufenden Bemühungen der EU, über restriktive Maßnahmen den Druck auf das Regime von Präsident Assad zu erhöhen, und fordert die EU auf, die Ausweitung des Geltungsbereichs ihrer restriktiven Maßnahmen auf externe Stellen und Gruppen in Erwägung zu ziehen, die nachweislich wesentliche finanzielle und operationelle Unterstützung der syrischen Staatsorgane bereitstellen oder fördern;

14. begrüßt den Beschluss der Islamischen Konferenz vom 14./15. August 2012, die Mitgliedschaft der Arabischen Republik Syrien in der Organisation für Islamische Zusammenarbeit und in all ihren Nebenorganen sowie spezialisierten und angeschlossenen Institutionen auszusetzen;

15. begrüßt die Bemühungen der Vertreter der syrischen Opposition, eine Einheitsfront der oppositionellen Kräfte zu errichten, den „Nationalpakt“, die „Gemeinsame politische Vision eines Übergangs in Syrien“ sowie die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Projekts „Der Tag danach: Unterstützung eines demokratischen Übergangs in Syrien“, die kürzlich vorgelegt wurden; fordert die syrische Opposition auf, diesen Weg weiter zu beschreiten, damit eine glaubwürdige Alternative zum Regime geschaffen wird; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die syrische Opposition zu einen; begrüßt die umfassende Unterstützung der syrischen Bevölkerung durch die Türkei, den Libanon und Jordanien; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, alles zu unternehmen, um Gespräche mit den Behörden der Türkei, des Libanon und Jordaniens sowie mit der Arabischen Liga und der syrischen Opposition über die Vorbereitung eines friedlichen Übergangs in Syrien nach der Zeit von Präsident Baschar al-Assad aufzunehmen,

16. bekräftigt, dass es die Forderung der Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte nach einer Befassung des Internationalen Strafgerichtshofes mit der Lage in Syrien durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für förmliche Ermittlungen nachdrücklich billigt; ist fest entschlossen, dafür zu sorgen, dass all diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind, ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden; unterstützt nachdrücklich die Arbeit der Unabhängigen Untersuchungskommission zu Syrien, deren Ziel es ist, alle in Syrien begangenen Verstöße gegen internationale Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht zu untersuchen, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, und fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, auf der 21. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zu gewährleisten, dass die Kommission ihre Arbeit – gegebenenfalls mit der angemessenen Aufstockung ihrer Ressourcen – fortsetzen kann;

17. fordert einen friedlichen und echten politischen Übergang zu Demokratie unter der Führung Syriens, der den legitimen Forderungen des syrischen Volkes entspricht und sich auf einen integrativen Dialog unter Einbeziehung aller demokratischen Kräfte und Bestandteile der syrischen Gesellschaft gründet, damit ein Prozess einer tief greifenden demokratischen Reform eingeleitet werden kann, bei dem auch berücksichtigt wird, dass eine nationale Aussöhnung gewährleistet werden muss, und bei dem sichergestellt ist, dass die Rechte und Freiheiten von Minderheiten, einschließlich ethnischer, religiöser, kultureller und anderer Minderheiten gewährleistet werden;

18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China, der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei, der Regierung und der Beratenden Versammlung des Staates Katar, der Regierung und dem Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika, der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien, der Regierung und dem Parlament des Haschemitischen Königreichs Jordanien, der Regierung und dem Parlament der Republik Libanon, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Arabischen Liga sowie der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien zu übermitteln.