Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0463/2012Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0463/2012

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Belarus nach der Parlamentswahl vom 23. September 2012

24.10.2012 - (2012/2815(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 110 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D (B7‑0463/2012)
ECR (B7‑0464/2012)
Verts/ALE (B7‑0465/2012)
PPE (B7‑0466/2012)
ALDE (B7‑0471/2012)
GUE/NGL (B7‑0472/2012)

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Filip Kaczmarek, Elmar Brok, Krzysztof Lisek, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Rafał Trzaskowski, Elena Băsescu, Jacek Protasiewicz, Cristian Dan Preda, Lena Kolarska-Bobińska, Eduard Kukan, Monica Luisa Macovei, Marietta Giannakou, Inese Vaidere, Andrzej Grzyb, Daniel Caspary, Jarosław Leszek Wałęsa, Paweł Zalewski, Bogusław Sonik, Jacek Saryusz-Wolski, Laima Liucija Andrikienė, Roberta Angelilli, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Michael Gahler im Namen der PPE-Fraktion
Libor Rouček, Justas Vincas Paleckis, Kristian Vigenin, Marek Siwiec, Liisa Jaakonsaari, Pino Arlacchi im Namen der S&D-Fraktion
Johannes Cornelis van Baalen, Marietje Schaake, Leonidas Donskis, Kristiina Ojuland, Gerben-Jan Gerbrandy, Norica Nicolai, Sonia Alfano, Robert Rochefort, Izaskun Bilbao Barandica, Ramon Tremosa i Balcells, Marielle de Sarnez, Graham Watson, Hannu Takkula, Jelko Kacin, Alexander Graf Lambsdorff im Namen der ALDE-Fraktion
Werner Schulz, Elisabeth Schroedter, Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Charles Tannock, Marek Henryk Migalski, Paweł Robert Kowal, Ryszard Antoni Legutko, Tomasz Piotr Poręba, Ryszard Czarnecki im Namen der ECR-Fraktion
Helmut Scholz im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2012/2815(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0463/2012
Eingereichte Texte :
RC-B7-0463/2012
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus nach der Parlamentswahl vom 23. September 2012

(2012/2815(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Belarus, insbesondere diejenigen vom 5. Juli 2012[1], 29. März 2012[2], 16. Februar 2012[3], 15. September 2011[4], 12. Mai 2011[5], 10. März 2011[6], 20. Januar 2011[7], 10. März 2010[8] und 17. Dezember 2009[9],

–   unter Hinweis auf die Erklärungen von Präsident Martin Schulz vom 24. September 2012, von Vizepräsident Jacek Protasiewicz, Elmar Brok und Filip Kaczmarek vom 24. September 2012, von Kristian Vigenin vom 25. September 2012 sowie der Delegation für die Beziehungen zu Belarus vom 26. September 2012 zur Parlamentswahl in Belarus,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der EU, Catherine Ashton, und des Kommissionsmitglieds Štefan Füle vom 24. September 2012 zur Parlamentswahl in Belarus,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Belarus (3191. Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ am 15. Oktober 2012),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. und 2. März 2012, in er seine tiefe Sorge über die weitere Verschlechterung der Lage in Belarus zum Ausdruck bringt,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2012/126/GASP des Rates vom 28. Februar 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2010/639/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus[10],

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Einleitung eines Europäischen Dialogs über Modernisierung mit der belarussischen Gesellschaft (3157. Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ in Brüssel am 23. März 2012),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 354/2012 des Rates vom 23. April 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin, Catherine Ashton, vom 28. Februar 2012 zu ihrem Beschluss und dem der polnischen Regierung, den Leiter der EU-Delegation in Minsk bzw. den polnischen Botschafter in Belarus zurückzurufen,

–   unter Hinweis auf die Entschließung 1857 (2012) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 25. Januar 2012 zur Lage in Belarus, in der die anhaltende Verfolgung von Oppositionellen und die Schikanierung von Aktivisten der Zivilgesellschaft, unabhängigen Medien und Menschenrechtsverteidigern in Belarus verurteilt wird,

–   unter Hinweis auf den Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 10. April 2012 und auf die Resolution 17/24 des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen vom 17. Juni 2011 zur Lage der Menschenrechte in Belarus,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft vom 7. bis 9. Mai 2009 in Prag und die Erklärung zur Lage in Belarus, die auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft am 30. September 2011 in Warschau angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Außenminister der Visegrád-Gruppe sowie Estlands, Lettlands und Litauens vom 5. März 2012 in Prag,

–   unter Hinweis auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Bedarfsermittlungsmission, die vom 16. bis 18. Juli 2012 in Belarus weilte, den Zwischenbericht vom 14. September und die Erklärung über vorläufige Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zur Präsidentschaftswahl in Belarus, die am 24. September 2012 vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE und von der Parlamentarischen Versammlung der OSZE (PV der OSZE) abgegeben wurde,

–   unter Hinweis auf den vorläufigen Bericht der Beobachtergruppe „Menschenrechtsverteidiger für freie Wahlen“ über die Parlamentswahl in Belarus vom 23. September 2012,

–   gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die OSZE seit 1995 keine einzige Parlaments- oder Präsidentschaftswahl in Belarus als frei und fair anerkannt hat;

B.  in der Erwägung, dass die am 23. September 2012 abgehaltene Parlamentswahl – insbesondere in Bezug auf ihre Durchführung und den Pluralismus – von der EU als neue Gelegenheit für Belarus gewertet wurden, seine Achtung demokratischer Werte und europäischer Standards unter Beweis zu stellen;

C. in der Erwägung, dass bei dieser Parlamentswahl nach Ansicht der internationalen Wahlbeobachtungsmission des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE und der Parlamentarischen Versammlung der OSZE mehrere Anforderungen der OSZE – darunter das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich mit anderen zusammenzuschließen, ihr passives Wahlrecht auszuüben und ihre Meinung frei zu äußern – trotz gewisser Verbesserungen des Wahlgesetzes missachtet wurden;

D. in der Erwägung, dass die Staatsorgane von Belarus offenkundig die zahlreichen Aufrufe der internationalen Gemeinschaft ignoriert und stattdessen beschlossen haben, sich noch stärker von der Demokratie zu entfernen und ihr Land weiter zu isolieren, da keiner der Kandidaten der demokratischen Opposition in das nationale Parlament gewählt wurde und viele politische Gefangene weiterhin inhaftiert sind;

E.  in der Erwägung, dass sehr vielen Kandidaten der demokratischen Opposition die Registrierung verweigert wurde, weil ihre Einkommens- und Vermögenserklärungen angeblich geringfügige Ungenauigkeiten aufwiesen oder weil die für die Kandidatur notwendigen Unterstützungsunterschriften für ungültig erklärt wurden; in der Erwägung, dass vielen von ihnen untersagt wurde, einen Platz in den Wahlkommissionen einzunehmen;

F.  in der Erwägung, dass bei der Registrierung von Kandidaten Diskriminierungen festzustellen waren; in der Erwägung, dass die Initiativgruppen, die Mikalaj Statkewitsch und Ales Michalewitsch unterstützen, die meisten Ablehnungen erhielten; in der Erwägung, dass beispielsweise Aljaksandr Milinkewitsch, dem Vorsitzenden der Bewegung für Freiheit, und Michail Paschkewitsch, einem Aktivisten der Bewegung „Sag die Wahrheit“, das Recht auf Registrierung als Kandidat verweigert wurde;

G. in der Erwägung, dass die Kandidaten in staatlichen Medien nur eine vorab aufgezeichnete und höchstens fünfminütige Ansprache halten durften; in der Erwägung, dass zahlreichen Kandidaten – insbesondere denjenigen, die zu einem Boykott der Wahl aufgerufen hatten – Sendezeit verweigert wurde und dass deshalb viele Kandidaten der Oppositionsparteien ihre Ansichten den Wählerinnen und Wählern überhaupt nicht kundtun konnten;

H. in der Erwägung, dass die Pressefreiheit in Belarus ungeachtet der Verankerung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in der belarussischen Verfassung nach wie vor stark eingeschränkt ist, unabhängige Medien andauernden Schikanen ausgesetzt sind und kritische Stimmen mit aggressiven Maßnahmen zum Schweigen gebracht werden; in der Erwägung, dass Medienberichte über friedliche Kundgebungen gegen Präsident Lukaschenka und über die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage drastisch eingeschränkt wurden; in der Erwägung, dass Kritik an der Regierung des Landes und am Präsidenten als strafbare Handlung gilt;

I.   in der Erwägung, dass viele Studenten und viele Mitarbeiter von Staatsbetrieben unter der Androhung, dass sie andernfalls ihre Stipendien oder Arbeitsplätze verlieren würden, zur vorzeitigen Stimmabgabe gezwungen wurden; in der Erwägung, dass Armeeangehörige in unangemessener Weise gezwungen wurden, vorzeitig ihre Stimme abzugeben;

J.   in der Erwägung, dass die Regierung von Belarus die OSZE-Wahlbeobachtungsmission eingeladen hat, die Wahlen zu beobachten, ohne dass sie dabei eingeschränkt oder behindert würden; in der Erwägung, dass knapp eine Woche vor der Parlamentswahl zwei Mitgliedern der Mission – einem Parlamentsmitglied aus Deutschland und einem aus Litauen – die Einreise nach Belarus ohne nähere Angabe von Gründen oder Erläuterungen verweigert wurde, wodurch Zweifel an den Erklärungen der Staatsorgane von Belarus aufgeworfen werden und die Atmosphäre des Vertrauens zwischen beiden Seiten geschwächt wird;

K. in der Erwägung, dass die EU die Entsendung von Beobachtern des BDIMR der OSZE begrüßt und betont hat, dass diesen Beobachtern unbedingt Zugang zu allen Phasen der Wahl gewährt werden muss, auch zur Auszählung der Stimmen, und dass sie insbesondere hervorgehoben hat, dass die Rechte der Opposition unter allen Umständen garantiert sein müssen, und zwar sowohl das Recht auf Ausübung des passiven Wahlrechts als auch auf Zugang zu Wahlbeobachtungskommissionen und den Medien;

L.  in der Erwägung, dass nach den vorläufigen Erkenntnissen und Schlussfolgerungen des BDIMR der OSZE diese Wahl nicht auf dem freien Wettstreit der Überzeugungen beruhte und in vielen Fälle gegen das belarussische Wahlgesetz, das mehr Möglichkeiten im Wahlkampf eröffnen sollte, verstoßen wurde; in der Erwägung, dass die Wahl in einem streng kontrollierten Umfeld mit einem kaum wahrnehmbaren Wahlkampf durchgeführt wurden und in Bezug auf die Auszählung der Stimmen und die Zusammenführung der Ergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen von mangelnder Transparenz gekennzeichnet waren;

M. in der Erwägung, dass in Belarus immer noch zwölf politische Gefangene inhaftiert sind, darunter der Menschenrechtsverteidiger und Vizepräsident der Internationalen Föderation für Menschenrechte, Ales Bjaljazki, der auch einer der Kandidaten für den Nobelpreis und für den Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments ist, der ehemalige Präsidentschaftskandidat Mikalaj Statkewitsch und der Vorsitzende der Jugendorganisation „Junge Front“, Smizer Daschkewitsch;

N. in der Erwägung, dass der führende Oppositionsaktivist Sjarhej Kawalenka am 26. September 2012 aus dem Gefängnis entlassen wurde, nachdem er unter wachsendem Druck der Gefängnisleitung, die ihn in Einzelhaft genommen und erpresst hatte, um Gnade ersucht hatte; in der Erwägung, dass politische Gefangene nicht bedingungslos freigelassen werden, weil sie ständig von staatlichen Stellen überwacht werden und der Polizei regelmäßig über ihren Aufenthaltsort Bericht erstatten müssen;

O. in der Erwägung, dass Belarus das letzte Land Europas ist, in dem weiterhin die Todesstrafe verhängt wird und Todesurteile immer noch vollstreckt werden; in der Erwägung, dass nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten seit 1991 in Belarus etwa 400 Menschen hingerichtet worden sind;

P.  in der Erwägung, dass sich Belarus in der Prager Erklärung des Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft vom 7. bis 9. Mai 2009 zu den Grundsätzen des Völkerrechts und Grundwerten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten bekannt hat;

1.  bedauert zutiefst, dass bei der Parlamentswahl in Belarus zahlreiche grundlegende Standards der OSZE neuerlich nicht erfüllt wurden, was zu einem unfairen, unfreien, intransparenten und ungleichen Wahlgang geführt hat, obwohl das Wahlrecht geringfügig verbessert worden ist;

2.  vertritt die Ansicht, dass das Parlament, das in Belarus gewählt wurde, nicht demokratisch legitimiert ist, und erklärt, dass das Europäische Parlament deshalb seine Politik fortsetzen wird, dieses Parlament weder in seinen bilateralen Beziehungen zu Belarus noch im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST anzuerkennen; bedauert, dass die Parlamentarische Versammlung EURO-NEST zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund dazu hat, offizielle Vertreter des Legislativorgans in Belarus dazu aufzufordern, ihre Sitze in der Versammlung einzunehmen, wodurch die Östliche Partnerschaft eines wichtigen Instruments beraubt wird, mit dem eine Annäherung von Belarus an die demokratischen Werte der EU bewirkt werden könnte;

3.  weist darauf hin, dass die EU Hoffnungen auf Verbesserungen des Ablaufs der Wahl gehegt hatte, und stellt fest, dass das unverändert bestehende Unvermögen, freie und faire Wahlen zu organisieren, einen weiteren Rückschlag für Belarus bedeutet und auch künftig eine große Herausforderung für die Beziehungen zwischen Belarus und der Europäischen Union sein wird;

4.  verurteilt die Festnahme von Journalisten, bei der es sich offenkundig um eine Maßnahme handelt, mit der der freie Informationsfluss kontrolliert und so verhindert werden soll, dass sie ihrer normalen Arbeit nachgehen, was mithin gegen eine der Grundfreiheiten – das Recht auf freie Meinungsäußerung – verstößt;

5.  bedauert die Entscheidung der Staatsorgane von Belarus, Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente in den letzten Jahren wiederholt Einreisevisa zu verweigern; fordert die Staatsorgane von Belarus auf, der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Belarus keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen, damit sie das Land besuchen kann;

6.  fordert die Staatsorgane von Belarus dringend auf, ihre Maßnahmen zu überprüfen, das Wahlgesetz zu verbessern und zu modernisieren und eine neue, freie und faire Parlamentswahl im Einklang mit internationalen Standards durchzuführen; fordert sie außerdem nachdrücklich auf, alle politischen Gefangenen bedingungslos freizulassen und zu rehabilitieren, ohne sie zu zwingen, falsche Geständnisse und Gnadengesuche zu unterschreiben, und ihren Bürgern und Bürgerinnen Respekt zu zollen, indem sie ihre Grundfreiheiten schützt und ihnen die Wahrnehmung ihrer Grundrechte gestattet; bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass immer wieder über vorsätzlich herbeigeführte, unmenschliche Haftbedingungen berichtet wird, insbesondere für Ales Bjaljazki, Mikalai Statkewitsch und Dsmitry Daschkewitsch;

7.  fordert die belarussische Regierung in diesem Zusammenhang auf, durch entsprechende Maßnahmen dafür zu sorgen, dass in Zukunft wirklich demokratische Wahlen gemäß den internationalen demokratischen Standards abgehalten werden, indem sie Änderungen des Wahlgesetzes und des Wahlverfahrens einführt und unter anderem

     a)  faire Bedingungen und Möglichkeiten für alle Kandidaten schafft, einen echten Wahlkampf zu führen,

     b)  sicherstellt, dass alle an einer Wahl teilnehmenden Parteien auf allen Ebenen der Wahlkommissionen vertreten sind, insbesondere auf der Ebene der Bezirkswahlkommissionen,

     c)  im Zusammenhang mit den abgegebenen Stimmen jegliche Zweifel im Hinblick darauf ausräumt, dass es möglicherweise zu Betrug kommt,

     d)  das Verfahren der vorzeitigen Stimmabgabe abschafft oder zumindest gewährleistet, dass für die vorzeitige Stimmabgabe ein von der allgemeinen Stimmabgabe getrenntes Verfahren vorgesehen wird und die Ergebnisse der vorzeitigen Stimmabgabe in getrennte Wahlprotokolle aufgenommen werden,

     e)  für Transparenz bei der Stimmenauszählung und der Veröffentlichung aller Endergebnisse sorgt;

8.  fordert die belarussische Regierung dringend auf, die Menschenrechte zu achten, um die von sich aus betriebene Isolierung des Landes vom restlichen Europa zu beenden und die Beziehungen zwischen der EU und Belarus erheblich zu verbessern, indem sie

     a)  darauf verzichtet, Studenten, die für die Bürgerrechte von Universitäten eingetreten sind und deshalb relegiert wurden und ihr Studium im Ausland fortsetzen müssen, auch um sich der Ableistung des Wehrdienstes in Belarus zu entziehen, mit Strafverfolgung zu drohen,

     b)  alle Hindernisse für die ordnungsgemäße Registrierung nichtstaatlicher Organisationen in Belarus beseitigt,

     c)  die nationalen Minderheiten besser behandelt und ihre Kultur, ihre Kirchengemeinschaften, ihr Bildungssystem und ihr historisches und materielles Erbe stärker achtet und diesbezüglich auch die rechtmäßig gewählte Einrichtung der Union der Polen anerkennt,

9.  fordert Belarus – das letzte Land Europas, in dem die Todesstrafe noch vollstreckt wird – erneut nachdrücklich auf, ein sofortiges Moratorium für Hinrichtungen einzuführen und in einem ersten Schritt zu ihrer vollständigen Abschaffung unverzüglich ein Moratorium für die Todesstrafe zu verkünden;

10. bekräftigt, dass die Europäische Union ihre Bereitschaft erklärt hat, ihre Beziehungen zu Belarus und seiner Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik auf eine neue Grundlage zu stellen, sobald die belarussische Regierung zeigt, dass sie demokratische Werte sowie die grundlegenden Rechte des belarussischen Volkes achtet;

11. begrüßt den „Europäischen Dialog über Modernisierung mit der belarussischen Gesellschaft“ über die Reformen, die für die Modernisierung von Belarus notwendig sind, und über den diesbezüglichen potenziellen Ausbau der Beziehungen zur EU sowie die einschlägige Informationskampagne in Belarus; stellt mit Befriedigung fest, dass der Europäische Dialog dazu beigetragen hat, eine konstruktive und substanzielle Debatte unter Vertretern der belarussischen Gesellschaft in Minsk über konkrete Vorstellungen in Bezug auf den Reformbedarf des Landes anzuregen;

12. fordert den Rat und die Kommission auf, alle Initiativen für den Aufbau der demokratischen Zivilgesellschaft in Belarus zu unterstützen, weil dies dazu führen könnte, dass sich die Bürger stärker an der Politik beteiligen und dass das Bewusstsein für den notwendigen Wandel geschärft wird; fordert die Einrichtung eines durchdachten und langfristig angelegten Programms zur Unterstützung und Stärkung belarussischer Oppositionsorganisationen, und spricht sich dafür aus, der belarussischen Zivilgesellschaft den Dialog anzubieten und ihn auszubauen; hält den Versuch, die Bürger von Belarus darin zu bestärken, von ihrem Verstand Gebrauch zu machen und eigenständig zu handeln, für einen entscheidenden Schritt und die wirksamste Art und Weise, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus zu stärken;

13. fordert den EAD, den Rat und die Kommission auf, den Dialog mit Belarus fortzusetzen und gegenüber Belarus eine Politik mit schärferem Profil auszuarbeiten, die streng an Erfolge auf der Grundlage eines allmählichen, schrittweisen Vorgehens gekoppelt ist und Richtwerte, Zeitpläne, eine Revisionsklausel und angemessene Finanzmittel vorsieht;

14. fordert den Rat und die Kommission auf, weitere – erforderlichenfalls auch einseitige – Maßnahmen zur Erleichterung und Liberalisierung der Visumverfahren für belarussische Bürger zu treffen, da ein solches Vorgehen entscheidend dazu beitragen kann, das Hauptziel der EU-Politik gegenüber Belarus zu erreichen, das darin besteht, die Kontakte zwischen den Völkern zu erleichtern und zu intensivieren und das Land zu demokratisieren; fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, den Spielraum für eine Senkung der Visumgebühren für belarussische Bürger bei der Einreise in den Schengen-Raum auszuloten, da nur so der zunehmenden Isolierung von Belarus und seinen Bürgern konkret entgegengewirkt werden kann;

15. bedauert erneut die von der belarussischen Regierung aufgestellte Liste der Auslandsreiseverbote für mehrere Mitglieder der Opposition und für einige Menschenrechtsaktivisten, die deshalb das Land nicht verlassen dürfen; bekundet allen auf dieser Liste verzeichneten Personen sein Mitgefühl und fordert die Staatsorgane in Minsk auf, künftig auf ein derartiges Gebaren, durch das die Grundfreiheiten der belarussischen Bürger verletzt werden, zu verzichten;

16. fordert die Kommission erneut auf, die Bemühungen der belarussischen Zivilgesellschaft, unabhängiger Medien (wie etwa TV Belsat, Europäisches Radio für Belarus, Radyjo Razyja/Radio Racja und andere) und nichtstaatlicher Organisationen in Belarus um die Förderung der Demokratie mit finanziellen und politischen Mitteln zu unterstützen; ruft zur verstärkten Aufmerksamkeit beim Schutz der digitalen Freiheiten in Belarus auf, die der Schlüssel zur Ausübung weiterer Menschenrechte sind, insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Versammlungsfreiheit; fordert die Staatsorgane von Belarus nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass Blogger und Website-Administratoren für ihr Eintreten für die Menschenrechte nicht strafrechtlich belangt werden;

17. fordert den Rat und die Kommission auf, Maßnahmen zu prüfen, um das Geschäftsklima, den Handel, Investitionen, die Energie- und Verkehrsinfrastruktur sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus zu verbessern und auf diese Weise zu Wohlergehen und Wohlstand der Bürger von Belarus und dazu beizutragen, dass sie mit der EU kommunizieren und ungehindert in die EU reisen können;

18. fordert internationale Sportverbände auf, im Zusammenhang mit der Vergabe von internationalen Spitzensportveranstaltungen an die einschlägigen staatlichen Stellen in Belarus auch die Lage der Menschenrechte im Land zu bedenken, damit Druck auf das Regime ausgeübt wird, bis es eindeutig signalisiert, dass es sich demokratischen Grundsätzen und den Grundfreiheiten verpflichtet fühlt;

19. fordert Belarus im Hinblick auf das Projekt zum Bau eines neuen Kernkraftwerks auf, das Übereinkommen von Aarhus in vollem Umfang zu beachten und alle Normen des Übereinkommens von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen streng anzuwenden;

20. fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, davon abzusehen, die geltenden Visumverfahren in einer Weise zu handhaben, die den Bemühungen von Rat und Kommission um die Stärkung der belarussischen Zivilgesellschaft widerspricht oder zuwiderläuft;

21. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten der EU in Anbetracht mehrerer aktueller Zwischenfälle bei der Zusammenarbeit zwischen den Staatsorganen von Belarus und Einrichtungen der EU auf, die interne Zusammenarbeit und Informationsweitergabe in der EU erheblich zu verbessern und mit sofortiger Wirkung von der Zusammenarbeit mit den Staatsorganen von Belarus im Bereich Schulungen der Polizei Abstand zu nehmen, damit Aktivisten der belarussischen Zivilgesellschaft nicht erneut infolge von Maßnahmen von EU‑Mitgliedstaaten Gefahren ausgesetzt werden;

22. bedauert, dass vier Beamten des Bildungsministeriums Polens das Visum für die Einreise nach Belarus verweigert wurde, wo sie am 13. Oktober 2012 an einer Konferenz über das polnischsprachige Bildungssystem hätten teilnehmen sollen, die von der Union der Polen in Baranawitschy im Gebiet Brest organisiert worden war;

23. bedauert die Entscheidung der Staatsorgane von Belarus, mit dem neu ernannten Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in Belarus nicht zusammenzuarbeiten, und fordert sie auf, ihm die Wahrnehmung seines Mandats zu ermöglichen und ihn bei Bedarf einreisen zu lassen;

24. legt allen demokratischen politischen Kräften und Aktivisten der Zivilgesellschaft in Belarus nahe, sich auf eine einheitliche Vorgehensweise zu verständigen, um ihre Aktionen wirksamer zu gestalten und konkrete Programme für den Politikwechsel auszuarbeiten, die darauf abzielen, die Lebensumstände der Bevölkerung von Belarus zu verbessern und mehr Demokratie in ihrem Alltag zuzulassen;

25. fordert die EU-Organe auf, anhand der Ergebnisse des Runden Tisches zu Belarus vom 17. Oktober 2012 im Europäischen Parlament die gegenwärtige Lage der Opposition in Belarus und mögliche Szenarien für die Zukunft des Landes eingehend und umfassend zu bewerten;

26. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem EAD, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarates, dem Sekretariat der GUS und den Staatsorganen von Belarus zu übermitteln.