GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Lage von Menschenrechtsverteidigern und Oppositionellen in Kambodscha und Laos
15.1.2014 - (2014/2515(RSP))
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B7‑0033/2014)
EFD (B7‑0035/2014)
S&D (B7‑0039/2014)
ALDE (B7‑0042/2014)
GUE/NGL (B7‑0044/2014)
ECR (B7‑0046/2014)
PPE (B7‑0049/2014)
José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Krzysztof Lisek, Elmar Brok, Cristian Dan Preda, Bernd Posselt, Filip Kaczmarek, Tunne Kelam, Elena Băsescu, Monica Luisa Macovei, Mariya Gabriel, Philippe Boulland, Jean Roatta, Eduard Kukan, Roberta Angelilli, Petri Sarvamaa, Eija-Riitta Korhola, Giovanni La Via, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Sari Essayah, Jarosław Leszek Wałęsa, Seán Kelly, Anne Delvaux, Csaba Sógor, Joachim Zeller, Davor Ivo Stier, Bogusław Sonik, Thomas Mann im Namen der PPE-Fraktion
Véronique De Keyser, Ana Gomes, Robert Goebbels, Pino Arlacchi, Marc Tarabella, Liisa Jaakonsaari, Joanna Senyszyn, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Mitro Repo, Richard Howitt im Namen der S&D-Fraktion
Cecilia Wikström, Marietje Schaake, Alexander Graf Lambsdorff, Sarah Ludford, Leonidas Donskis, Louis Michel, Ramon Tremosa i Balcells, Kristiina Ojuland, Johannes Cornelis van Baalen, Angelika Werthmann, Hannu Takkula, Marielle de Sarnez, Izaskun Bilbao Barandica, Robert Rochefort im Namen der ALDE-Fraktion
Barbara Lochbihler, Reinhard Bütikofer, Nicole Kiil-Nielsen, Raül Romeva i Rueda, Gerald Häfner, Iñaki Irazabalbeitia Fernández, Rui Tavares im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Charles Tannock, Adam Bielan im Namen der ECR-Fraktion
Marie-Christine Vergiat, Søren Bo Søndergaard, Marisa Matias, Alda Sousa, Helmut Scholz im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Fiorello Provera, Lorenzo Fontana, Mara Bizzotto, Juozas Imbrasas, Jaroslav Paška im Namen der EFD-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage von Menschenrechtsverteidigern und Oppositionellen in Kambodscha und Laos
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kambodscha und Laos,
– unter Hinweis auf die Lokalen Erklärungen der EU vom 4. Januar 2014 zu der Gewalt im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen und vom 23. September 2013 zu der neuen Legislaturperiode in Kambodscha,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin/Vizepräsidenten der Kommission, Catherine Ashton, vom 29. Juli 2013 im Anschluss an die Wahlen in Kambodscha,
– unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen vom 5. August 2013 zu der Lage der Menschenrechte in Kambodscha,
– unter Hinweis auf den Bericht von Equitable Cambodia und Inclusive Development International mit dem Titel „Bittersweet harvest – A Human Rights Impact Assessment of the European Union‘s Everything But Arms Initiative in Cambodia“ (Bittersüße Ernte – Eine Bewertung der Auswirkungen der EU-Initiative „Alles außer Waffen“ auf die Menschenrechtslage in Kambodscha) aus dem Jahr 2013,
– unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen von 1997 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Kambodscha,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin/Vizepräsidenten der Kommission, Catherine Ashton, vom 21. Dezember 2012 zum Verschwinden von Sombath Somphone in Laos,
– unter Hinweis auf die Erklärungen, die von den europäischen Entwicklungspartnern am 19. November 2013 im Rahmen der von der Demokratischen Volksrepublik Laos veranstalteten Round-Table-Gespräche abgegeben wurden;
– unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Demokratischen Volksrepublik Laos vom 1. Dezember 1997,
– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien von 2008 betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern,
– unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und der Erklärung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1992 über den Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,
– gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
Kambodscha
A. in der Erwägung, dass am 3. Januar 2014 friedliche Demonstrationen von Arbeitern der Textilindustrie, die für höhere Löhne protestierten, in Gewalt umschlugen und Sicherheitskräfte mit scharfer Munition das Feuer auf die Demonstranten eröffneten, wobei fünf Menschen getötet und mehr als 30 verletzt wurden; in der Erwägung, dass am 4. Januar 2014 Sicherheitskräfte den Freiheitspark, in dem sich Oppositionelle versammelt hatten, gewaltsam räumten;
B. in der Erwägung, dass bei den jüngsten Ereignissen 23 Menschen, unter ihnen Menschenrechtsverteidiger, festgenommen und Berichten zufolge geschlagen und gefoltert wurden;
C. in der Erwägung, dass die Spannungen, die mit der Polizeipräsenz eskalierten, zu einem Demonstrationsverbot führten;
D. in der Erwägung, dass das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln, in der kambodschanischen Verfassung, in Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 21 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert ist;
E. in der Erwägung, dass die Anführer der Kambodschanischen Partei für Nationale Rettung (CNRP), Sam Rainsy und Kem Sokha, am 14. Januar vom städtischen Gericht in Phnom Penh zur Vernehmung vorgeladen wurden; in der Erwägung, dass Sam Rainsy und Kem Sokha wegen Anstiftung zu Bürgerunruhen verurteilt werden könnten;
F. in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um einige der wichtigsten Defizite im Wahlverfahren zu beseitigen, wie etwa die Zuverlässigkeit des Wählerverzeichnisses zu verbessern, einen gleichberechtigten Zugang zu den Medien zu gewährleisten und die Verwendung staatlicher Mittel unter anderem für Wahlkampagnen durch Beamte und Militärs zu verhindern;
G. in der Erwägung, dass Sam Rainsy am 14. Juli 2013 vom König begnadigt wurde, so dass er nach Kambodscha zurückkehren konnte; in der Erwägung, dass er sein aktives und passives Wahlrecht jedoch nicht wiedererlangt hat;
H. in der Erwägung, dass die CNRP im September 2013 nach der Verkündung der Wahlergebnisse drei Tage gewaltloser Massendemonstrationen gegen die offiziellen Ergebnisse der Wahlen zur Nationalversammlung ausrief; in der Erwägung, dass die Regierung als Reaktion auf diese friedlichen Proteste ein Großaufgebot an bewaffneten Polizei- und Gendarmeriekräften einsetzte;
I. in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger, die friedlich für die Menschenrechte einstehen, fortwährend Schikanen in Form willkürlicher Verhaftungen oder Verurteilungen wegen falscher oder überzogener Anschuldigungen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass solche Handlungen in den meisten Fällen nicht geahndet werden;
J. in der Erwägung, dass Kambodscha in Bezug auf die Menschenrechtslage insbesondere infolge systematischer Landenteignungen und von Korruption seitens der Regierung, der regierenden Partei und privaten Akteuren, die öffentlich unterstützt und geschützt werden, vor schwierigen Herausforderungen steht;
K. in der Erwägung, dass der für die Menschenrechtslage in Kambodscha zuständige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen vom 12. bis 17. Januar 2014 zu einem offiziellen Besuch in das Land reisen wird;
L. in der Erwägung, dass die EU weltweit der wichtigste Geldgeber Kambodschas ist;
Laos
M. in der Erwägung, dass Sombath Somphone, Menschenrechts- und Umweltaktivist, führender Vertreter der Zivilgesellschaft und Ko-Vorsitzender des im Oktober 2012 im Vorfeld des 9. ASEM-Gipfels in Vientiane veranstalteten 9. Asien-Europa-Bürgerforums, am 15. Dezember 2012 in Vientiane mutmaßlich Opfer einer Verschleppung geworden ist; in der Erwägung, dass es den Angehörigen des Vermissten bisher nicht gelungen ist, Näheres über seinen Verbleib in Erfahrung zu bringen, obwohl sie sich wiederholt mit entsprechenden Appellen an die örtlichen Behörden gewandt und in der Umgebung Suchaktionen durchgeführt haben;
N. in der Erwägung, dass das Verschwinden von Sombath Somphone während des Besuchs der Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südostasiens und des Verbands südostasiatischer Nationen (ASEAN) am 28. Oktober 2013 in Laos gegenüber den laotischen Behörden angesprochen wurde;
O. in der Erwägung, dass wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Fall, wie etwa die Frage, ob es Ermittlungen gegeben hat oder nicht, mehr als ein Jahr nach seinem Verschwinden immer noch ungeklärt sind und die laotischen Behörden ausländische Hilfe bei der Untersuchung des Verschwindens ablehnten;
P. in der Erwägung, dass die europäischen Partner von Laos das ungeklärte Verschwinden von Sombath Somphone als sehr ernste Angelegenheit betrachten und die von der Regierung abgegebenen Erklärungen zu diesem Fall weder für ausreichend noch für überzeugend halten;
Q. in der Erwägung, dass 62 nichtstaatliche Organisationen am 15. Dezember 2013 eine neue Untersuchung des Verschwindens forderten; in der Erwägung, dass die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zur Frage des Verschwindenlassens von Personen die laotische Regierung am 16. Dezember 2013 nachdrücklich aufforderte, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Sombath Somphone zu finden, sein Schicksal und seinen Verbleib zu klären und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen;
R. in der Erwägung, dass es etliche weitere Fälle von Verschleppung gegeben hat; in der Erwägung, dass der Aufenthaltsort neun weiterer Personen – zwei Frauen, Kingkeo und Somchit, sowie sieben Männern, Soubinh, Souane, Sinpasong, Khamsone, Nou, Somkhit und Sourigna –, die im November 2009 an verschiedenen Orten des Landes von den laotischen Sicherheitskräften willkürlich festgenommen wurden, bis zum heutigen Tage weiterhin unbekannt ist;
S. in der Erwägung, dass Laos in den letzten Jahren das schnellste Wirtschaftswachstum in Südostasien verzeichnet hat und die Arbeit der Zivilgesellschaft entscheidend ist, um dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte im Zuge der rasanten Entwicklung in Laos nicht in den Hintergrund gedrängt werden;
Kambodscha
1. spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; verurteilt die unangemessene und exzessive Anwendung von Gewalt durch die Sicherheitskräfte in Kambodscha, die dazu geführt hat, dass Menschen ihr Leben verloren haben oder verletzt wurden;
2. fordert die kambodschanischen Behörden auf, gegenüber Demonstranten Zurückhaltung zu üben, und weist darauf hin, dass bei jeglicher Anwendung von Gewalt durch Beamte die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt werden müssen;
3. fordert die kambodschanischen Behörden auf, die 23 unrechtmäßig verhafteten Personen unverzüglich freizulassen;
4. fordert die kambodschanischen Behörden nachdrücklich auf, Todesfälle und Fälle von Verletzungen unter den Demonstranten eingehend zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;
5. äußert seine Besorgnis angesichts der Lage von Menschenrechtsverteidigern und Oppositionellen in Kambodscha; verurteilt alle politisch motivierten Anschuldigungen, Strafen und Verurteilungen, die sich gegen politische Kritiker, Oppositionspolitiker, Menschenrechtsverteidiger und Landaktivisten in Kambodscha richten; betont, dass die Behörden Sorge dafür tragen müssen, dass die Rechte von Einzelpersonen und Organisationen, die Menschenrechte zu verteidigen und zu fördern, geschützt werden – einschließlich des Rechts, die Regierungspolitik mittels öffentlicher Kundgebungen und Streiks zu kritisieren und dagegen zu protestieren;
6. fordert die kambodschanische Regierung auf, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu festigen und das Verbot öffentlicher Versammlungen unverzüglich aufzuheben;
7. fordert die kambodschanische Regierung nachdrücklich auf, die legitime Rolle, die die politische Opposition im Rahmen ihres Beitrags zur wirtschaftlichen und politischen Entwicklung Kambodschas insgesamt spielt, anzuerkennen; fordert die kambodschanischen Behörden auf, die gerichtlichen Vorladungen, die an die Anführer der CNRP, Sam Rainsy und Kem Sokha, sowie an den Gewerkschaftsführer Rong Chhun von der kambodschanischen unabhängigen Lehrervereinigung (CITA) und dem kambodschanischen Gewerkschaftsbund (CCFU) ergangen sind, unverzüglich fallenzulassen;
8. nimmt mit Besorgnis die anhaltenden Auseinandersetzung über mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Wahl zur Kenntnis; fordert die politischen Parteien zur Zusammenarbeit auf, um etwaige Fehler aufzudecken und sich auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wahlprozesses, die insbesondere die Reform des Wählerverzeichnisses, den Zugang zu den Medien und einer ausgewogenen Berichterstattung und den nationalen Wahlausschuss betreffen, sowie auf Strukturreformen in Bereichen zu verständigen, die zu einer längerfristigen Entwicklung Kambodschas beitragen und eine Justizreform, eine Reform der Nationalversammlung und weitere Anstrengungen zur Förderung der verantwortungsvollen Regierungsführung und der Demokratie umfassen;
9. fordert die kambodschanische Regierung auf, eine unabhängige, von internationaler Hilfe begleitete Untersuchung der Vorwürfe des Wahlbetrugs und anderer Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit den Wahlen vom Juli 2013 zuzulassen;
10. fordert die kambodschanische Regierung und das kambodschanische Parlament auf, Gesetze zu verabschieden und umzusetzen, mit denen dafür gesorgt wird, dass das Justizsystem unabhängig von politischer Kontrolle und Korruption funktioniert;
11. fordert die kambodschanische Regierung auf, eine nationale Menschenrechtsinstitution einzurichten, sich im Rahmen der Sonderverfahren der Vereinten Nationen zur uneingeschränkten Zusammenarbeit bereit zu erklären und einem Besuch des Sonderberichterstatters für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten und des Sonderberichterstatters für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zuzustimmen;
12. fordert die kambodschanische Regierung nachdrücklich auf, sämtliche Zwangsräumungen zu beenden und ein Moratorium für Zwangsräumungen in Kambodscha einzuführen und durchzusetzen, bis ein transparenter und auf Rechenschaftspflicht beruhender Rechtsrahmen und entsprechende Maßnahmen vorhanden sind, mit denen sichergestellt wird, dass Zwangsräumungen nur im Einklang mit internationalen Standards durchgeführt werden; fordert internationale Unternehmen auf, nicht ohne eine angemessene Entschädigung direkten Gewinn aus Zwangsräumungen zu schlagen;
13. begrüßt den Besuch des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für die Menschenrechtssituation in Kambodscha, die vom 12. bis 17. Januar 2014 stattfindet, und fordert die kambodschanische Regierung auf, sich an die Empfehlungen in den Berichten des Berichterstatters zu halten;
14. fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission auf, die Lage in Kambodscha aufmerksam zu verfolgen;
Laos
15. fordert die laotische Regierung auf, den Stand der Ermittlungen um den Verbleib von Sombath Somphone zu klären, die zahlreichen offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Sombath Somphone zu beantworten und ausländische Sachverständige in den Bereichen Forensik und Strafverfolgung um Hilfe zu bitten und deren Hilfe anzunehmen;
16. vertritt die Auffassung, dass aufgrund der ausbleibenden Reaktion der laotischen Regierung der Verdacht nahe liegt, dass die Behörden in die Entführung verstrickt sein könnten;
17. fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission erneut auf, die Ermittlungen der laotischen Regierung in Bezug auf das Verschwinden von Sombath Somphone aufmerksam zu verfolgen;
18. fordert die Mitgliedstaaten auf, die laotische Regierung auch weiterhin auf den Fall Sombath Somphone anzusprechen; betont, dass Verschleppungen nach wie vor ein großes Hindernis für die Aufnahme von Laos in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen sind;
19. fordert die laotische Regierung auf, eine eingehende, unparteiische und wirksame Untersuchung sämtlicher Verschleppungsvorwürfe vorzunehmen und gegen die andauernde Verweigerung ziviler und politischer Rechte wie etwa der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf friedliche Versammlung in Laos vorzugehen, damit die Rechte aller Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten, Minderheiten und Mitglieder der Zivilgesellschaft geachtet und geschützt werden und das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit geschützt wird;
20. fordert die laotische Regierung auf, das bereits 2008 unterzeichnete Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen unverzüglich zu ratifizieren;
21. fordert die laotischen Behörden auf, Reformen voranzutreiben, durch die die Achtung der grundlegenden Menschenrechte gewährleistet wird, und weist Laos auf seine internationalen Verpflichtungen aus den Menschenrechtsverträgen hin, die das Land ratifiziert hat;
22. äußert seine Besorgnis angesichts der entschädigungslosen Enteignungen und Zwangsräumungen und der Korruption in Laos;
23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem ASEAN-Sekretariat, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der Regierung und der Nationalversammlung des Königreichs Kambodscha und der Regierung und dem Parlament von Laos zu übermitteln.