Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0219/2014Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0219/2014

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in der Ukraine

26.2.2014 - (2014/2595(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 110 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
ECR (B7‑0219/2014)
PPE (B7‑0220/2014)
ALDE (B7‑0222/2014)
S&D (B7‑0223/2014)
Verts/ALE (B7‑0224/2014)

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Mairead McGuinness, Jacek Saryusz-Wolski, Laima Liucija Andrikienė, Roberta Angelilli, Sophie Auconie, Elena Băsescu, Ivo Belet, Jerzy Buzek, Mário David, Anne Delvaux, Mariya Gabriel, Michael Gahler, Andrzej Grzyb, Gunnar Hökmark, Anna Ibrisagic, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Jan Kozłowski, Eduard Kukan, Krzysztof Lisek, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Monica Luisa Macovei, Francisco José Millán Mon, Nadezhda Neynsky, Ria Oomen-Ruijten, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Zuzana Roithová, Cristian Dan Preda, Jacek Protasiewicz, György Schöpflin, Salvador Sedó i Alabart, Davor Ivo Stier, Dubravka Šuica, Inese Vaidere, Andrej Plenković im Namen der PPE-Fraktion
Hannes Swoboda, Libor Rouček, Ana Gomes, Marek Siwiec, Tonino Picula, Knut Fleckenstein, Evgeni Kirilov, Maria Eleni Koppa, Liisa Jaakonsaari, Boris Zala, Wolfgang Kreissl-Dörfler im Namen der S&D-Fraktion
Guy Verhofstadt, Johannes Cornelis van Baalen, Marielle de Sarnez, Ramon Tremosa i Balcells, Louis Michel, Marietje Schaake, Phil Bennion, Jelko Kacin, Sarah Ludford, Izaskun Bilbao Barandica, Norica Nicolai, Catherine Bearder, Hannu Takkula, Ivo Vajgl, Eduard-Raul Hellvig, Jan Mulder, Cecilia Wikström, Gerben-Jan Gerbrandy, Graham Watson, Nathalie Griesbeck, Philippe De Backer, Frédérique Ries, Alexander Graf Lambsdorff, Nils Torvalds, Sonia Alfano, Liam Aylward, Robert Rochefort, Pat the Cope Gallagher, Rebecca Taylor, Justina Vitkauskaite Bernard, Anneli Jäätteenmäki, Stanimir Ilchev, Alexandra Thein, Marian Harkin im Namen der ALDE-Fraktion
Rebecca Harms, Mark Demesmaeker, Tarja Cronberg, Bart Staes, Malika Benarab-Attou im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Charles Tannock, Paweł Robert Kowal, Ryszard Antoni Legutko, Adam Bielan, Tomasz Piotr Poręba, Ryszard Czarnecki, Marek Henryk Migalski, Valdemar Tomaševski im Namen der ECR-Fraktion
Adrian Severin


Verfahren : 2014/2595(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0219/2014
Eingereichte Texte :
RC-B7-0219/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in der Ukraine

(2014/2595(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Europäischen Nachbarschaftspolitik, zur Östlichen Partnerschaft und zur Ukraine, insbesondere auf seine Entschließung vom 6. Februar 2014 zur Lage in der Ukraine[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2013 zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens von Vilnius und zur Zukunft der Östlichen Partnerschaft, vor allem in Bezug auf die Ukraine[2],

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Dezember 2013,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der außerordentlichen Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zur Ukraine vom 20. Februar 2014,

–   gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass nach der Entscheidung des Präsidenten und der Regierung der Ukraine, die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens auszusetzen, Hunderttausende Menschen landesweit spontan auf die Straße gegangen sind, um für eine europäische Integration zu demonstrieren; in der Erwägung, dass die Demonstranten den Unabhängigkeitsplatz (Majdan Nesaleschnosti) in Kiew friedlich besetzt und eine politische Kehrtwende dahingehend gefordert haben, dass die Regierung ihre Entscheidung überdenkt;

B.  in der Erwägung, dass die Regierung unter Präsident Janukowytsch eindeutig rechtswidrig vorgegangen ist, als sie den Sicherheitskräften die Erlaubnis erteilte, scharfe Munition gegen die Demonstranten einzusetzen, und auf Dächern am und rund um den Unabhängigkeitsplatz, der seit Ende November 2013 das Zentrum der gegen die Regierung gerichteten, proeuropäischen Proteste darstellt, Scharfschützen platzierte; in der Erwägung, dass Demonstranten in den Straßen Kiews hingerichtet wurden, was international Empörung auslöste und verurteilt wurde;

C. in der Erwägung, dass zur selben Zeit drei Außenminister der EU nach Kiew gereist sind, um zwischen Präsident Janukowytsch und der Opposition zu vermitteln und einen Kompromiss herbeizuführen; in der Erwägung, dass sie bei der Einigung auf einen Fahrplan für einen friedlichen und demokratischen Ausweg aus der Krise erfolgreich vermittelt haben; in der Erwägung, dass auch der russische Sondergesandte zu der Vereinbarung beigetragen, diese jedoch nicht mit unterzeichnet hat;

D. in der Erwägung, dass die EU daraufhin entschieden hat, gezielte Sanktionen zu erlassen, wie etwa die Einfrierung von Vermögen und Visumsperren für diejenigen, die für die Menschenrechtsverletzungen und die übermäßige Gewaltanwendung verantwortlich sind; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten ferner übereingekommen sind, Ausfuhrgenehmigungen für Ausrüstung, die für interne Repression verwendet werden kann, auszusetzen und Ausfuhrgenehmigungen für Ausrüstung, die vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP erfasst wird, zu überprüfen;

E.  in der Erwägung, dass die Bürger von Lwiw und Donezk die Initiative starteten, sich am 26. Februar 2014 in ihren täglichen Geschäften der russischen bzw. der ukrainischen Sprache zu bedienen, um für das ganze Land ein Zeichen der Solidarität und Einheit zu setzen;

F.  in der Erwägung, dass die Werchowna Rada am 21. Februar 2014 eine Entschließung annahm, in der die „Anti-Terror“-Maßnahmen verurteilt und die Sicherheitskräfte aufgefordert wurden, sich aus dem Zentrum von Kiew zurückzuziehen; in der Erwägung, dass das Parlament dadurch seine Entschlossenheit deutlich machte, eine zentrale Rolle zu spielen und die Kontrolle über die Situation im Land zu übernehmen; in der Erwägung, dass es am folgenden Tag für die Absetzung von Präsident Janukowytsch, die Wiedereinführung der Verfassung von 2004, vorgezogene Neuwahlen am 25. Mai 2014 und die Freilassung der ehemaligen Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko stimmte;

1.  spricht denjenigen, die für die europäischen Werte kämpfen und sterben, seine Anerkennung aus und drückt den Familien der Opfer sein tiefstes Mitgefühl aus, verurteilt alle Gewalthandlungen scharf und fordert alle ukrainischen Bürger ebenso wie die führenden Persönlichkeiten aus Politik und Zivilgesellschaft auf, in diesem für die Ukraine historischen Moment äußerst verantwortungsbewusst vorzugehen;

2.  verurteilt entschieden das brutale und unverhältnismäßige Vorgehen der Einsatzkräfte, etwa der Bereitschaftspolizei Berkut, der Scharfschützen und anderer, das zu der dramatischen Gewalteskalation geführt hat; bedauert die Toten und Verletzen, die es auf beiden Seiten gab, und spricht den Familien der Opfer ihr tiefes Mitgefühl aus; warnt, dass eine weitere Eskalation der Gewalt verheerende Folgen für die ukrainische Nation hätte und die Einheit und territoriale Integrität des Landes untergraben könnte; betont, dass es nun von größter Bedeutung ist, dass alle Parteien Verantwortung und Zurückhaltung unter Beweis stellen und sich zu einem inklusiven politischen Dialog bekennen und dass von außergerichtlichen Vergeltungsmaßnahmen abgesehen wird; drängt alle politischen Kräfte, in diesem für die Ukraine entscheidenden Moment zusammenzuarbeiten und Kompromisse zu erleichtern, sich von Extremisten zu distanzieren sowie Provokationen und gewaltsame Maßnahmen zu vermeiden, die separatistischen Bewegungen Auftrieb verleihen könnten;

3.  begrüßt, dass die Werchowna Rada ihrer verantwortungsvollen Rolle bewusst geworden ist, indem sie ihre verfassungsmäßigen Funktionen vollumfänglich wahrgenommen und das politische und institutionelle Vakuum gefüllt hat, das durch den Rücktritt der Regierung und die Amtsaufgabe des Präsidenten, der anschließend vom Parlament für abgesetzt erklärt wurde, entstanden ist; nimmt die vom Parlament bisher ergriffenen Maßnahmen zur Kenntnis, insbesondere die Beschlüsse, zur Verfassung von 2004 zurückzukehren, am 25. Mai 2014 eine Präsidentschaftswahl abzuhalten, die Polizei- und Sicherheitskräfte abzuziehen und Julija Tymoschenko aus dem Gefängnis zu entlassen; weist darauf hin, dass das ukrainische Parlament und seine Mitglieder sich auch weiterhin unbedingt der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet fühlen müssen;

4.  beglückwünscht die ukrainische Bevölkerung zu dem geordneten Machtwechsel und zu ihrem ausdauernden zivilen Widerstand in den letzten Monaten und hebt hervor, dass dieser zivile Bürgerprotest vorbildlich ist und einen Wendepunkt in der Geschichte der Ukraine markieren wird; betont, dass dieser demokratische Sieg der Zivilbevölkerung weder durch Rachegelüste oder Vergeltungsaktionen gegen Kontrahenten noch durch politische Grabenkriege geschmälert werden sollte; betont, dass diejenigen, die Verbrechen an den Bürgern der Ukraine begangen und die Staatsmacht missbraucht haben, vor unabhängige Gerichte gestellt werden sollten; fordert die Einrichtung einer unabhängigen Kommission zur Untersuchung der seit dem Beginn der Demonstrationen begangenen Menschenrechtsverletzungen in enger Zusammenarbeit mit dem internationalen Beratungsgremium des Europarates und der OSZE;

5.  unterstützt den doppelten Ansatz der EU, der darin besteht, intensivierte diplomatische Bemühungen mit gezielten Sanktionen gegen diejenigen zu verbinden, die für die Anordnung von Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit politischer Unterdrückung verantwortlich sind; fordert, dass die vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) beschlossenen gezielten Sanktionen erlassen werden, und drängt die Mitgliedstaaten, ihre Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche umzusetzen, um den Abfluss unterschlagener Gelder aus der Ukraine zu unterbinden und die Rückführung gestohlener Vermögenswerte, die in der EU aufbewahrt wurden, sicherzustellen; vertritt die Auffassung, dass eine wirklich unabhängige Untersuchung der Verbrechen unverzüglich beginnen sollte und die gezielten Sanktionen aufgehoben werden sollten, sobald sich die Lage in der Ukraine verbessert und die Untersuchung zu ersten Ergebnisse führt; fordert eine Untersuchung der umfangreichen Unterschlagung von staatlichen Mitteln und Vermögenswerten durch die Kumpanen und „Familienmitglieder“ des abgesetzten Präsidenten Janukowytsch, die Einfrierung all ihrer Vermögenswerte, bis geklärt wurde, wie sie erworben wurden, und, wenn sie nachweislich gestohlen wurden, ihre Rückgabe durch die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten;

6.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die internationalen humanitären Organisationen nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle Opfer zügige, zuverlässige und direkte medizinische und humanitäre Hilfe erhalten;

7.  fordert alle Seiten und Drittstaaten auf, die Einheit und territoriale Integrität der Ukraine zu achten und zu schützen; fordert alle politischen Kräfte in der Ukraine und alle beteiligten internationalen Akteure auf, sich zu verpflichten, sich für die territoriale Integrität und nationale Einheit der Ukraine zu einzusetzen und dabei der kulturellen und sprachlichen Zusammensetzung und der Geschichte des Landes Rechnung zu tragen; fordert das ukrainische Parlament und die künftige Regierung auf, die Rechte der Minderheiten im Land und den Gebrauch der russischen Sprache und anderer Minderheitensprachen zu achten; fordert, dass neue Rechtsvorschriften erlassen werden, mit denen die Ukraine ihren Verpflichtungen gemäß der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen nachkommt;

8.  verweist darauf, dass die bestehenden Grenzen der Ukraine von den Vereinigten Staaten von Amerika, der Russischen Föderation und dem Vereinigten Königreich im Budapester Memorandum über Sicherheitsgarantien gewährleistet wurden, in dessen Kontext die Ukraine auf Nuklearwaffen verzichtete und dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) beitrat; verweist darauf, dass sich die Russische Föderation zusammen mit den beiden anderen vorstehend genannten Ländern in diesem Memorandum außerdem dazu verpflichtet hat, keinen wirtschaftlichen Druck auszuüben, um die Wahrnehmung der souveränen Rechte der Ukraine ihren eigenen Interessen unterzuordnen und sich dadurch Vorteile zu verschaffen;

9.  betont, dass die derzeitigen Impulse genutzt werden müssen, um die grundlegenden Ursachen der Krise zu bekämpfen und das Vertrauen der Menschen in die Politik und die Institutionen wiederherzustellen; ist ferner der Überzeugung, dass es Verfassungs- und Strukturreformen bedarf, um ein wirksames System der gegenseitigen Kontrolle der verfassungsmäßigen Staatsorgane zu schaffen, eine engere Verbindung zwischen der Politik und der Gesellschaft aufzubauen sowie für Rechtsstaatlichkeit, Rechenschaftspflicht und ein wahrhaft unabhängiges und unparteiisches Rechtssystem und glaubwürdige Wahlen zu sorgen;

10. begrüßt die Schlussfolgerungen der außerordentlichen Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 20. Februar 2014 und insbesondere den Beschluss, gezielte Sanktionen zu erlassen, etwa die Einfrierung von Vermögen und Visumsperren für diejenigen, die für die Menschenrechtsverletzungen, Gewalttaten und die übermäßige Gewaltanwendung verantwortlich sind, sowie den Beschluss, die Ausfuhrgenehmigungen für Ausrüstung, die für interne Repressionen verwendet werden kann, auszusetzen; stellt fest, dass sich diese Sanktionen erheblich auf die öffentliche Meinung in der Ukraine ausgewirkt haben, und vertritt die Auffassung, dass diese Maßnahmen früher hätten beschlossen werden können; vertritt jedoch den Standpunkt, dass die EU diese Sanktionen im Rahmen ihrer Politik gegenüber der Ukraine während der Übergangsphase beibehalten sollte;

11. begrüßt die Freilassung der früheren Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko und hofft, dass ihre Freilassung für das Ende der selektiven und politisch motivierten Justiz in der Ukraine steht; fordert, dass alle rechtswidrig festgehaltenen Demonstranten und politischen Gefangenen umgehend und bedingungslos freigelassen, alle Anschuldigungen gegen sie fallengelassen und sie politisch rehabilitiert werden;

12. drängt alle politischen Kräfte, in diesem für die Ukraine entscheidenden Moment zusammenzuarbeiten, um den Weg für einen friedlichen politischen Wandel, eine ehrgeizige und breitangelegte Reformagenda und eine an europäischen Normen ausgerichtete Regierung zu ebnen und – mit Blick auf die Zukunft der Ukraine – Kompromisse zu erleichtern; fordert die Übergangsregierung dazu auf, allen demokratischen politischen Kräften demokratische Rechte und Freiheiten zu gewährleisten und jegliche Angriffe auf sie zu verhindern;

13. weist darauf hin, dass das Assoziierungsabkommen einschließlich des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens mit der neuen Regierung schnellstmöglich bzw. sobald diese dazu bereit ist, unterzeichnet werden kann;

14. begrüßt, dass eine der drei vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) im Jahr 2012 festgelegten Bedingungen, und zwar die Beendigung der selektiven Justiz (Inhaftierung von Julija Tymoschenko), nun erfüllt wurde und dass die beiden verbleibenden Bedingungen – die Reform der Justiz und des Wahlsystems –, bei denen es sich um die Hauptforderungen der Protestbewegung handelt, inzwischen umfassend angegangen werden und hoffentlich zeitnah von der neuen Regierungskoalition abgeschlossen und von der neuen parlamentarischen Mehrheit getragen werden;

15. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen der Ukraine zu ermitteln, wie den Auswirkungen der Vergeltungsmaßnahmen, die von Moskau beschlossen wurden, um die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zu verhindern, und möglicher neuer Maßnahmen entgegengewirkt werden kann; begrüßt die Mitteilung des für Wirtschaft und Währung und den Euro zuständigen Mitglieds der Kommission, Olli Rehn, die EU sei bereit, ein umfangreiches und ehrgeiziges (kurz- und langfristiges) finanzielles Hilfspaket bereitzustellen, sobald es eine auf demokratischen Grundsätzen beruhende politische Lösung gebe, Reformen zugesagt würden und eine demokratisch legitimierte Regierung ernannt worden sei; fordert Moskau auf, eine konstruktive Haltung einzunehmen und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Ukraine gute bilaterale Beziehungen sowohl zur EU als auch zu Russland unterhalten kann; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, gegenüber Russland mit einer Stimme zu sprechen, um die auf Europa gerichteten Hoffnungen der Ukraine und der übrigen Länder der Östlichen Partnerschaft zu unterstützen, die sich aus freien Stücken entschieden haben, ihre Beziehungen zur EU zu vertiefen;

16. erwartet, dass der Rat und die Kommission baldmöglichst gemeinsam mit dem IWF und der Weltbank kurzfristige Finanzhilfen und eine Zahlungsbilanzfazilität beschließen und sich gemeinsam mit der EBWE und der EIB auf ein langfristiges Paket zur finanziellen Unterstützung einigen, um der Ukraine bei der Bewältigung ihrer sich verschlechternden wirtschaftlichen und sozialen Lage zu helfen und finanzielle Unterstützung für die Einleitung der erforderlichen tiefgreifenden und umfassenden Reformen der ukrainischen Wirtschaft bereitzustellen; fordert, dass unverzüglich eine internationale Geberkonferenz stattfindet; fordert die Kommission und den EAD auf, die für die Ukraine im Rahmen der existierenden Finanzinstrumente zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich zu verwenden und zu erwägen, der Ukraine so schnell wie möglich zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen;

17. stellt fest, dass die weitverbreitete Korruption auf allen Regierungsebenen das Entwicklungspotenzial der Ukraine hemmt und das Vertrauen der Bürger in ihre eigenen Institutionen untergräbt; fordert daher die neue Regierung mit Nachdruck auf, dem Kampf gegen die Korruption im Rahmen ihres Programms höchste Priorität einzuräumen, und fordert die EU auf, die entsprechenden Bemühungen zu unterstützen;

18. betont, dass dringend ein wahrhaft unabhängiges und unparteiisches Rechtssystem aufgebaut werden muss;

19. fordert den Rat auf, die Kommission zu ermächtigen, den Dialog mit der Ukraine über Visafragen zu beschleunigen; hebt hervor, dass mit einem zügigen Abschluss des Visaliberalisierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine – nach dem Vorbild der Republik Moldau – den Erwartungen der ukrainischen Zivilgesellschaft und der ukrainischen Jugend am besten entsprochen werden kann; fordert, dass in der Zwischenzeit auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten umgehend zeitlich begrenzte, einfache und unentgeltliche Verfahren für die Ausstellung von Visa eingeführt werden und dass außerdem die Forschungszusammenarbeit intensiviert, der Jugendaustausch verstärkt und die Vergabe von Stipendien gefördert wird;

20. vertritt die Ansicht, dass die Bestimmungen über die vertiefte und umfassende Freihandelszone kein Handelshemmnis für die Russische Föderation darstellen und dass das Assoziierungsabkommen die guten Beziehungen der Ukraine mit ihren östlichen Nachbarn nicht beeinträchtigt; hebt hervor, dass Instabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft weder im Interesse der EU noch Russlands ist; betont, dass politische, wirtschaftliche oder sonstige Zwangsmaßnahmen gegen die Schlussakte von Helsinki verstoßen;

21. nimmt den Beschluss zu Kenntnis, am 25. Mai 2014 eine Präsidentschaftswahl abzuhalten; betont, dass diese Wahl unbedingt frei und gerecht ablaufen muss; bestärkt die Werchowna Rada mit Nachdruck darin, die notwendigen Wahlgesetze im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission anzunehmen, wozu auch ein neues Gesetz über die Parteienfinanzierung zählt, das den von der GRECO und OSZE/BDIMR ermittelten Problemen Rechnung trägt; spricht sich dafür aus, dass die bevorstehende Wahl unter internationaler Beobachtung abgehalten werden sollte, und erklärt sich bereit, eine eigene Beobachtungsmission für diesen Zweck in Form einer umfangreichen Wahlbeobachtungsmission des Europäischen Parlaments bereitzustellen; ist der Überzeugung, dass rasch nach der Präsidentschaftswahl und vor Ende des Jahres auch eine Parlamentswahl durchgeführt werden sollte; fordert die Kommission, den Europarat und die OSZE/BDIMR auf, verstärkt Unterstützung bei der Vorbereitung der Wahl zu leisten und eine umfangreiche langfristige Wahlbeobachtungsmission zu entsenden, damit die für den 25. Mai 2014 angesetzte Präsidentschaftswahl nach den höchste Standards verlaufen und zu einem für alle Bewerber annehmbaren Ergebnis führen kann; fordert, dass im Vorfeld der Wahl für eine Übergangszeit Personal des Europäischen Parlaments in die EU-Delegation in Kiew entsandt wird;

22. begrüßt die unlängst erfolgte Feststellung des Rates, dass das Assoziierungsabkommen einschließlich einer vertieften und umfassenden Freihandelszone nicht das endgültige Ziel der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine darstellt; weist darauf hin, dass die EU bereit ist, das Assoziierungsabkommen einschließlich einer vertieften und umfassenden Freihandelszone zu unterzeichnen, sobald die aktuelle politische Krise gelöst und die neue ukrainische Regierung für eine ernsthafte europäische Perspektive bereit ist; erinnert ferner daran, dass Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union für die Ukraine wie für jeden anderen europäischen Staat gilt – unter der Voraussetzung, dass sie sich an die Grundsätze der Demokratie hält, die Grundfreiheiten, die Menschen- und die Minderheitenrechte achtet und die Rechtstaatlichkeit sicherstellt;

23. unterstützt die zivilgesellschaftliche, überparteiliche Initiative zum Aufbau einer „Majdan-Plattform“, mit deren Hilfe eine Strategie zur Beseitigung der endemischen Korruption in der Ukraine entwickelt werden soll;

24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem amtierenden Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine, dem Europarat sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.