GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Eskalation der Gewalt zwischen Israel und Palästina
16.7.2014 - (2014/2723(RSP))
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D (B8‑0071/2014)
PPE (B8‑0073/2014)
ECR (B8‑0074/2014)
ALDE (B8‑0075/2014)
Cristian Dan Preda, Arnaud Danjean, Jacek Saryusz-Wolski, Elmar Brok, Francisco José Millán Mon, Gunnar Hökmark, Michèle Alliot-Marie, Philippe Juvin im Namen der PPE-Fraktion
Victor Boştinaru, Knut Fleckenstein im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock im Namen der ECR-Fraktion
Annemie Neyts-Uyttebroeck, Louis Michel, Charles Goerens, Ivo Vajgl, Marielle de Sarnez, Jean-Marie Cavada, Pavel Telička, Gérard Deprez, Jozo Radoš, Nedzhmi Ali, Petras Auštrevičius, Fernando Maura Barandiarán im Namen der ALDE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Eskalation der Gewalt zwischen Israel und Palästina
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der andauernde Konflikt zum tragischen Verlust von Menschenleben führt und für die Zivilbevölkerung beider beteiligten Parteien nicht hinnehmbares Leid verursacht;
B. in der Erwägung, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Erklärung vom 12. Juli 2014 zur Krise in Gaza ernsthafte Besorgnis bekundet und gefordert hat, die Lage zu deeskalieren, die Ruhe wiederherzustellen und den Waffenstillstand vom November 2012 wiederaufzunehmen sowie das humanitäre Völkerrecht zu achten, wozu auch der Schutz von Zivilisten gehört; in der Erwägung, dass in der Erklärung des Sicherheitsrates zudem Unterstützung für die Wiederaufnahme direkter Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern bekundet wurde, um ein umfassendes Friedensabkommen auf der Grundlage der Zweistaatenlösung zu erzielen;
C. in der Erwägung, dass Ägypten am 14. Juli 2014 einen Waffenstillstandsplan vorgeschlagen hat, der bislang nur von Israel akzeptiert wurde;
D. in der Erwägung, dass die Hamas von der EU als Terrororganisation angesehen wird;
E. in der Erwägung, dass der palästinensische Präsident Mahmud Abbas die Vereinten Nationen darum ersucht hat, Palästina wegen der sich verschlimmernden Lage in Gaza unter „internationalen Schutz“ zu stellen;
F. in der Erwägung, dass das internationale und humanitäre Völkerrecht, einschließlich des Vierten Genfer Abkommens, für alle an dem Konflikt beteiligten Parteien uneingeschränkt gilt;
G. in der Erwägung, dass die direkten Friedensgespräche zwischen den Parteien ausgesetzt worden sind und alle in der letzten Zeit unternommenen Bemühungen um die Wiederaufnahme der Verhandlungen gescheitert sind; in der Erwägung, dass die EU die Konfliktparteien aufgefordert hat, mit geeigneten Schritten das für ernsthafte Verhandlungen erforderliche Klima des Vertrauens zu schaffen, keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Glaubwürdigkeit des Prozesses untergraben, und Aufstachelungen zu verhindern;
1. fordert ein Ende der Raketenangriffe auf Israel vom Gazastreifen aus, die die Hamas und andere bewaffnete Gruppen in Gaza sofort einstellen müssen, und die Einstellung der israelischen Angriffe auf Gaza;
2. zeigt sich zutiefst besorgt über die kritische Lage im Gazastreifen und im Süden Israels; trauert um die umgekommenen Zivilisten, darunter zahlreiche Frauen und Kinder, kritisiert die Morde an drei israelischen Jugendlichen vom 12. Juni und einem palästinensischen Jugendlichen vom 2. Juli 2014, die weltweit verurteilt wurden, scharf; spricht den Familien aller unschuldigen Opfer sein Mitgefühl aus;
3. betont, dass sowohl die israelischen als auch die palästinensischen Bürger das Recht haben, in Frieden und Sicherheit zu leben; unterstreicht, dass alle Seiten das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt respektieren müssen und dass gezielte Angriffe gegen unschuldige Zivilisten, die gemäß dem Völkerrecht ein Kriegsverbrechen darstellen, und die Zerstörung ziviler Infrastruktur keinesfalls zu rechtfertigen sind;
4. fordert eine umgehende Deeskalation des Konflikts durch ein Waffenstillstandsabkommen zwischen den beiden Seiten und ein sofortiges Ende aller Gewalthandlungen, durch die das Leben von Zivilisten bedroht wird; begrüßt alle Bemühungen um die Aushandlung eines dauerhaften Waffenstillstands zwischen den Parteien und fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten auf, ihren diplomatischen Druck zu erhöhen, um diese Aktionen zu unterstützen;
5. fordert die internationale Gemeinschaft und insbesondere den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eindringlich auf, unverzüglich eine angemessene Antwort und eine Lösung der gegenwärtigen Krise zu finden; legt den wichtigen regionalen Akteuren, insbesondere Ägypten und Jordanien, nahe, ihre Anstrengungen zur Beruhigung der Lage fortzusetzen; begrüßt die Entscheidung der ägyptischen Behörden, den Grenzübergang Rafah zu öffnen, um den humanitären Zugang zu Gaza zu erleichtern und den Transit palästinensischer Zivilisten zu ermöglichen;
6. bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für eine Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, wobei der sichere Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger palästinensischer Staat in Frieden und Sicherheit nebeneinander bestehen, was die Aufhebung der Blockade des Gazastreifens erfordern würde; betont erneut, dass ein gerechter und dauerhafter Frieden zwischen Israelis und Palästinensern nur mit gewaltfreien Mitteln erreicht werden kann;
7. fordert in diesem Sinne, dass beide Seiten und die internationale Gemeinschaft ernsthafte und glaubwürdige Anstrengungen unternehmen, damit direkte Friedensverhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern wieder aufgenommen und bei diesen Gesprächen konkrete Ergebnisse erzielt werden; fordert die EU erneut nachdrücklich auf, bei den Bemühungen um einen gerechten und dauerhaften Frieden eine aktivere Rolle zu spielen;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost‑Friedensprozess, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Gesandten des Nahost-Quartetts, der Knesset und der Regierung Israels, dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde und dem Palästinensischen Legislativrat sowie dem Parlament und der Regierung Ägyptens und dem Parlament und der Regierung Jordaniens zu übermitteln.