Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0107/2014Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0107/2014

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Reaktion der EU auf den Ausbruch des Ebola-Virus

17.9.2014 - (2014/2842(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 123 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
ECR (B8‑0107/2014)
Verts/ALE (B8‑0108/2014)
S&D (B8‑0114/2014)
ALDE (B8‑0119/2014)
PPE (B8‑0126/2014)

Davor Ivo Stier, Peter Liese, Giovanni La Via, Bogdan Brunon Wenta, Gabrielius Landsbergis, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Françoise Grossetête, Annie Schreijer-Pierik, Philippe Juvin, Cristian Dan Preda, Mariya Gabriel, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Ivana Maletić im Namen der PPE-Fraktion
Knut Fleckenstein, Kathleen Van Brempt, Norbert Neuser, Matthias Groote, Enrique Guerrero Salom, Linda McAvan, Maria Arena, Marlene Mizzi, Tonino Picula, Nicola Caputo, Christel Schaldemose, Gilles Pargneaux, Kashetu Kyenge, Liisa Jaakonsaari, Glenis Willmott, Andi Cristea, Vilija Blinkevičiūtė im Namen der S&D-Fraktion
Nirj Deva, Jan Zahradil im Namen der ECR-Fraktion
Charles Goerens, Gérard Deprez, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Louis Michel, Marietje Schaake, Javier Nart, Dita Charanzová, Catherine Bearder, Robert Rochefort, Frédérique Ries, Marielle de Sarnez, José Inácio Faria, Nathalie Griesbeck, Ramon Tremosa i Balcells, Juan Carlos Girauta Vidal, Martina Dlabajová, Petr Ježek, Fredrick Federley, Andrus Ansip, Gerben‑Jan Gerbrandy, Ivan Jakovčić, Johannes Cornelis van Baalen im Namen der ALDE-Fraktion
Michèle Rivasi, Maria Heubuch, Keith Taylor, Bart Staes, Judith Sargentini, Jean Lambert, Claude Turmes im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao

Verfahren : 2014/2842(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0107/2014
Eingereichte Texte :
RC-B8-0107/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Reaktion der EU auf den Ausbruch des Ebola-Virus

(2014/2842(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Ausrufung einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 8. August 2014,

–   unter Hinwies auf den am 28. August 2014 veröffentlichten Fahrplan der WHO für die Bekämpfung der Ebola-Epidemie („Ebola Response Roadmap“),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) der Europäischen Union vom 15. August 2014 zur Ebola-Krise in Westafrika,

–   unter Hinweis auf die vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) durchgeführte Risikobewertung des Ebola-Virus (27. August 2014),

–   unter Hinweis auf die Erklärung des für Gesundheit zuständigen Kommissionsmitglieds Tonio Borg vom 8. August 2014 zur Ebola-Epidemie in Westafrika,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des für Entwicklung zuständigen Kommissionsmitglieds Andris Piebalgs und des für humanitäre Hilfe und Krisenreaktion zuständigen Kommissionsmitglieds Kristalina Georgieva vom 5. September 2014 zur Reaktion der EU auf den Ausbruch des Ebola-Virus,

–   unter Hinweis auf die Veranstaltung auf hoher Ebene der Kommission für die Koordinierung der Reaktion auf den Ausbruch des Ebola-Virus in Westafrika (15. September),

–   unter Hinweis auf die am 21. August 2014 eingerichtete Mission der Afrikanischen Union „Hilfsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Ebola-Virus in Westafrika“ (ASEOWA),

–   unter Hinweis auf das UN-Sonderbriefing von Dr. Joanne Liu, internationale Vorsitzende von Ärzte ohne Grenzen, vom 2. September 2014 zu Ebola,

–   unter Hinweis auf die vom Verteidigungsminister Liberias, Brownie Samukai, vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen abgegebene Erklärung zu der von der Ebola-Epidemie ausgehenden Bedrohung für sein Land,

–   unter Hinweis auf die Sitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen am 18. September, in der die Ebola-Krise auf der Tagesordnung an oberster Stelle stehen wird,

–   gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass das Ebola-Fieber – früher unter dem Namen hämorrhagisches Ebola-Fieber bekannt – eine schwere und oft tödliche Krankheit beim Menschen ist,

B.  in der Erwägung, dass sich die Ebola-Epidemie seit ihrem offiziell anerkannten Ausbruch am 22. März 2014 in Guinea auf vier weitere Länder (Liberia, Nigeria, Sierra Leone und Senegal) ausgebreitet hat, dass beinahe 4.000 Menschen daran erkrankt und mehr als 2.000 Menschen daran gestorben sind und dass es darüber hinaus auch nicht gemeldete Fälle von Personen gibt, die an Ebola erkrankt und gestorben sind,

C. in der Erwägung, dass sich die Epidemie in Westafrika immer schneller ausbreitet, obwohl es auch in der Demokratischen Republik Kongo zu einem separaten Ausbruch des Virus kommt,

D. in der Erwägung, dass die WHO eingesteht, die Epidemie unterschätzt zu haben, und für die kommenden 3 Monate erwartet, dass die Zahl der Patienten auf insgesamt mehr als 20 000 steigen könnte,

E.  in der Erwägung, dass die WHO verkündet hat, dass es sich hierbei um die schwerste Krise aller Zeiten handelt, was die verzeichneten Fälle, die Zahl der Todesopfer und die geografische Ausdehnung betrifft, und die Krise zu einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ erklärt hat, die koordinierte internationale Maßnahmen erforderlich macht,

F.  in der Erwägung, dass in den vom Ebola-Virus betroffenen Gebieten 4,5 Millionen Kinder im Alter bis fünf Jahre leben, und dass Frauen (75 % der Krankheitsfälle) aufgrund ihrer Rolle als Pflegerinnen unverhältnismäßig oft am Virus erkranken,

G. in der Erwägung, dass der Fahrplan der WHO eine Reihe von sehr konkreten Sofortmaßnahmen enthält, die darauf abzielen, die aktuelle Übertragung des Ebola-Virus weltweit innerhalb von sechs bis neun Monaten zu beenden, während gleichzeitig schnell die Folgen einer weiteren internationalen Ausbreitung bewältigt werden sollen und die Notwendigkeit anerkannt wird, sich parallel dazu mit den umfassenderen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Epidemie zu befassen,

H. in der Erwägung, dass die nichtstaatlichen Organisationen, die vor Ort am aktivsten sind, wie Ärzte ohne Grenzen und die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, die internationalen Bemühungen als auf gefährliche Weise unangemessen kritisieren, da sehr begrenzte Kapazitäten vor Ort zu kritischen Lücken bei allen Aspekten der Hilfsmaßnahmen führen, wie der unterstützenden medizinischen Versorgung, der Schulung der medizinischen Fachkräfte, der Eindämmung von Infektionen, der Ermittlung von potenziell infizierten Personen, der epidemiologische Überwachung, den Warn- und Überweisungssystemen und der Bildung und Mobilisierung der Gemeinschaft,

I.   in der Erwägung, dass die Generaldirektion Entwicklung und Zusammenarbeit (GD DEVCO) sowie die Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (GD ECHO) einen Betrag in Höhe von mehr als 147 Mio. EUR für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe zugesagt haben, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, den infizierten Personen Behandlungen und wichtige Ausrüstung zur Verfügung zu stellen und auf dem Gebiet der humanitären Hilfe tätige Sachverständige zu entsenden,

J.   in der Erwägung, dass nur 11,9 Mio. EUR der zugesagten 147 Mio. EUR speziell für einige der dringlichsten humanitären Bedürfnisse vorgesehen sind,

K. in der Erwägung, dass alle Partnerorganisationen vor Ort die Tatsache betont haben, dass für die Isolierung und Behandlung der Patienten nicht nur finanzielle Mittel dringend benötigt werden, sondern auch die entsprechenden operativen Kapazitäten, wie beispielsweise qualifiziertes Personal und logistisches Material,

L.  in der Erwägung, dass die Kommission die Lage durch das Europäische Notfallabwehrzentrum überwacht, das als Plattform für die Koordinierung der Hilfsmaßnahmen der EU dienen sollte,

M. in der Erwägung, dass auf dem Gebiet der humanitären Hilfe tätige Sachverständige der EU in die betroffene Region entsandt wurden, um die Situation zu überwachen und mit den Partnerorganisationen und lokalen Behörden zusammenzuarbeiten,

N. in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten Notfallteams mobilisieren können, um die frühzeitige Diagnose, die Isolierung (von Verdachtsfällen und bestätigten Fällen auf unterschiedlichen Stationen), die Überwachung von potenziell infizierten Personen, die Ermittlung von Übertragungsketten, Maßnahmen für Bestattungen, die Bildung und die lokale Unterstützung sicherzustellen,

O. in der Erwägung, dass die betroffenen Staaten bereits an einem Mangel an Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser sowie an einem wirtschaftlichen Zusammenbruch leiden, die auf Störungen beim Handel, bei gewerblichen Flügen und bei der Ernte im Anschluss an den Ausbruch der Epidemie zurückzuführen sind und zu sozialen Unruhen, Flucht, Chaos, der Bedrohung der öffentlichen Ordnung und einer weiteren Ausbreitung des Virus führen,

P.  in der Erwägung, dass aufgrund der Epidemie die erhebliche Unzulänglichkeit der Gesundheitssysteme in den betroffenen Ländern und die dringende Notwendigkeit der Unterstützung für ihre Verbesserung aufgedeckt wurden,

1.  bedauert zutiefst, dass es Verluste an Menschenleben in der vom Ausbruch des Ebola-Virus betroffenen Region gegeben hat, und bekundet den von dem Ausbruch betroffenen afrikanischen Regierungen und Völkern sein aufrichtiges Mitgefühl;

2.  ist der Ansicht, dass die internationale Gemeinschaft eine größere Rolle übernehmen muss, während auch die afrikanischen Länder einen Teil der Verantwortung tragen müssen, da der Ausbruch des Ebola-Virus eine internationale sicherheitspolitische Herausforderung ist und nicht nur für Westafrika, sondern für die ganze Welt ein Problem darstellt;

3.  fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu verstärken und Maßnahmen zur Bekämpfung des Ausbruchs des Ebola-Virus mit den Vereinigten Staaten zu koordinieren; ersucht den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, gemeinsam mit den betroffenen Partnerländern Möglichkeiten für einen Rückgriff auf Militär- und Zivilschutzmittel unter der Leitung des Generalsekretärs und der Koordinierung des Amtes für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten zu prüfen;

4.  begrüßt und unterstützt das kontinuierlich steigende finanzielle Engagement der Kommission auf dem Gebiet der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe als Antwort auf die Krise, insbesondere was ihre der ASEOWA-Mission der Afrikanischen Union entgegengebrachte Unterstützung angeht;

5.  begrüßt die von den Partnerorganisationen trotz der Hindernisse vor Ort durchgeführten Maßnahmen sowie ihre großartigen Beiträge und ihre Hilfe bei der Eindämmung der Epidemie;

6.  erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass die finanzielle Hilfe für die betroffenen Ländern nicht auf Kosten der langfristigen Entwicklungshilfe gehen darf, sondern diese eher ergänzen sollte;

7.  bedauert, dass die internationale Gemeinschaft die Krise unterschätzt hat und dass es bei der Ausarbeitung einer angemessenen und koordinierten Strategie zu Verzögerungen kam;

8.  begrüßt die Zusagen der Mitgliedstaaten auf der Veranstaltung auf hoher Ebene der Kommission vom 15. September und fordert nachdrücklich ein Ministertreffen des Rates der Europäischen Union, um einen Notfallplan festzulegen, medizinische Ressourcen zu mobilisieren und sich auf humanitäre Hilfsmaßnahmen der Mitgliedstaaten zu einigen, die unter der Koordinierung der Kommission zu erbringen sind;

9.  fordert die Kommission auf, Bedarfsanalysen und länderspezifische Pläne auszuarbeiten, um die Nachfrage nach sowie den Einsatz von qualifiziertem medizinischem Personal, mobilen Laboratorien einschließlich entsprechender Ausrüstung, Schutzkleidung und Isolierstationen zu ermitteln und zu koordinieren;

10. fordert die Mitgliedstaaten auf, Flüge zu koordinieren und Luftbrücken zu schaffen, die darauf abzielen, medizinische Fachkräfte und die entsprechende Ausrüstung in die betroffenen Länder und Regionen zu befördern und erforderlichenfalls bei Evakuierungen aus medizinischen Gründen eingesetzt werden;

11. betont, dass die wissenschaftliche Zusammenarbeit und die technologische Unterstützung in den von der Epidemie betroffenen Gebieten verbessert werden müssen, um klinische, epidemiologische und diagnostische Infrastrukturen sowie nachhaltige Infrastrukturen und Infrastrukturen für die Überwachung aufzubauen, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Übertragung von Verantwortung auf die lokalen Mitarbeiter liegen sollte;

12. fordert die Kommission auf, über das Europäische Notfallabwehrzentrum bzw. über den Ausschuss für Gesundheitssicherheit engen Kontakt mit dem ECDC, der WHO und den Mitgliedstaaten zu halten;

13. fordert die Kommission auf, Kontrollsysteme einzuführen, um sicherzustellen, dass alle für die Eindämmung der Ebola-Epidemie vorgesehenen Mittel tatsächlich für die Bekämpfung der Epidemie in den vom Virus betroffenen Ländern und nicht für andere Zwecke verwendet werden;

14. erachtet den Fahrplan der WHO für die Bekämpfung der Ebola-Epidemie als Grundlage für vorrangige Maßnahmen, insbesondere für die differenzierten Reaktionen für die Länder, in denen eine weitverbreiteten Übertragung und die ersten Fälle zu verzeichnen sind, und deren Nachbarländer, in denen die Katastrophenbereitschaft gestärkt werden muss;

15. begrüßt Aussprachen darüber, wie der Kampf gegen den Ebola-Virus in der Region durch die friedenserhaltenden Bemühungen der Vereinten Nationen und angemessene Schulungen weiter unterstützt werden kann;

16. fordert den Rat und die Kommission auf, die Afrikanische Union im Hinblick auf die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Aktionsplans zu unterstützen und zu ermutigen, da sich die Lage weiterhin schnell verschlechtert und die Wirtschaft sowie die öffentliche Ordnung der betroffenen Länder beeinträchtigt werden, weil die Ebola-Krise sehr komplex geworden ist und politische, sicherheitspolitische, wirtschaftliche und soziale Folgen hat, die sich auch lange nach der derzeitigen medizinischen Notlage auf die Region auswirken werden;

17. betont, dass die aktuelle Krise nicht allein durch die Gesundheitssysteme bewältigt werden kann, sondern dass ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen der verschiedenen Sektoren (Gesundheit, Bildung, Schulung, Hygiene, Lebensmittelhilfe) erforderlich ist, um die kritischen Lücken bei allen wesentlichen Diensten zu schließen;

18. ist der Ansicht, dass das örtliche medizinische Personal bei der Behandlung der von der Epidemie betroffenen Bevölkerung einbezogen werden muss und den notwendigen Kontakt zwischen der Bevölkerung und dem internationalen medizinischen Personal herstellen sollte;

19. fordert die Durchführung von Schulungs- und Informationsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Symptome und Präventionsmaßnahmen, um den Aufbau des Vertrauens und eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Bevölkerung im Rahmen der zur Bekämpfung des Ebola-Virus ergriffenen Maßnahmen zu vereinfachen, da die Information und die Kommunikation wichtige Elemente im Kampf gegen die Ebola-Epidemie sind;

20. betont, dass der Kampf gegen die Ebola-Epidemie nicht zu einer Stigmatisierung der überlebenden Patienten in ihren Gemeinschaften oder Ländern führen darf;

21. fordert die Mitgliedstaaten auf, gewissenhafte Infektionskontrollen durchzuführen und die Öffentlichkeit in Zusammenarbeit mit dem ECDC umfassender über die Risiken zu informieren;

22. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die medizinische Forschung und die Herstellung wirksamer Arzneimittel und Impfstoffe gegen Ebola zu koordinieren und zu verstärken und die notwendigen klinischen Studien für existierende potenzielle Behandlungsmethoden vorzuziehen;

23. fordert ferner eine deutliche Unterscheidung zwischen den Ebola-Impftests und der Behandlung, die die infizierten Personen erhalten; fordert, dass die klinischen Studien des Ebola-Impfstoffs im Einklang mit den einschlägigen Regelungen der WHO durchgeführt werden;

24. fordert seinen Entwicklungsausschuss auf, detaillierte Empfehlungen für die Minderung der Langzeitfolgen der Epidemie und für die Stärkung der Gesundheitssysteme der betroffenen Länder vorzulegen, um vergleichbaren Ausbrüchen vorzubeugen;

25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation zu übermitteln.