Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0213/2014Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0213/2014

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur humanitären Lage im Südsudan

10.11.2014 - (2014/2922(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 123 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B8‑0213/2014)
ECR (B8‑0214/2014)
EFDD (B8‑0219/2014)
S&D (B8‑0220/2014)
ALDE (B8‑0222/2014)
PPE (B8‑0224/2014)

Joachim Zeller, Davor Ivo Stier, Lorenzo Cesa, Mariya Gabriel, Elisabetta Gardini, Philippe Juvin, Luděk Niedermayer, Andrej Plenković, Stanislav Polčák, Maurice Ponga, Jiří Pospíšil, Cristian Dan Preda, Pavel Svoboda, Michaela Šojdrová, Dubravka Šuica im Namen der PPE-Fraktion
Linda McAvan, Norbert Neuser, Arne Lietz, Enrique Guerrero Salom, Elena Valenciano Martínez-Orozco, Doru-Claudian Frunzulică, Vincent Peillon, Michela Giuffrida im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Mark Demesmaeker, Nirj Deva, Jan Zahradil im Namen der ECR-Fraktion
Charles Goerens, Louis Michel, Ivo Vajgl, Petr Ježek, Gérard Deprez im Namen der ALDE-Fraktion
Judith Sargentini im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao, Rolandas Paksas im Namen der EFDD-Fraktion


Verfahren : 2014/2922(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0213/2014
Eingereichte Texte :
RC-B8-0213/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments

zur humanitären Lage im Südsudan
(2014/2922(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Südsudan, insbesondere die Entschließung vom 16. Januar 2014 zur Lage im Südsudan[1],

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV), Catherine Ashton, vom 23. Januar 2014 sowie vom 10. Mai 2014 zur Lage im Südsudan,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen des Sprechers der VP/HV vom 28. August 2014 und vom 31. Oktober 2014 zur Lage im Südsudan,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2014/449/GASP des Rates vom 10. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan[2],

–   unter Hinweis auf die Resolution 2155 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf den Zwischenbericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zur Menschenrechtslage im Südsudan, der zur Erörterung auf der 27. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen verteilt wurde,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Rates vom 10. Juli 2014 zum Südsudan,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Januar 2014 und vom 17. März 2014 zum Südsudan,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des für internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständigen Mitglieds der Kommission, Kristalina Georgieva, vom 25. September 2014,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, vom 30. Oktober 2014,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) vom 20. Oktober 2014,

–   unter Hinweis auf den in dem am 24. April 2014 vom Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union veröffentlichten Kommuniqué dargelegten und von der EU uneingeschränkt unterstützten Fahrplan für den Sudan und den Südsudan,

–   unter Hinweis auf den am 26./27. Juni 2014 in Malabo, Äquatorialguinea, vorgelegten Zwischenbericht der Untersuchungskommission der Afrikanischen Union zum Südsudan,

–   unter Hinweis auf das überarbeitete Cotonou-Abkommen,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–   unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker,

–   gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der politische Konflikt damit begann, dass der Präsident des Landes, Salva Kiir, seinen abgesetzten Vizepräsidenten, Riek Machar, beschuldigte, einen Staatsstreich gegen ihn angezettelt zu haben; in der Erwägung, dass dieser Vorwurf von Riek Machar zurückgewiesen wurde;

B.  in der Erwägung, dass die monatelangen Kämpfe nach Schätzungen der Vereinten Nationen mehr als 10 000 Menschenleben gefordert haben und zahlreichen Berichten zufolge erschreckende Grausamkeiten und ethnisch motivierte Gewalttaten verübt wurden, die zum Teil als Kriegsverbrechen einzustufen sind;

C. in der Erwägung, dass der Südsudan der jüngste und instabilste Staat der Welt ist und auf der von der Kommission geführten Liste der Staaten, deren humanitäre Lage und Krisenstatus besonders brisant sind, an zweiter Stelle rangiert;

D. in der Erwägung, dass die südsudanesischen Konfliktparteien am 7. Januar 2014 in Addis Abeba Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der IGAD aufgenommen haben;

E.  in der Erwägung, dass am 23. Januar 2014 ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet wurde, das am 9. Mai 2014 zwar bekräftigt wurde, das aber immer wieder gebrochen wird, ohne dass die dafür Verantwortlichen bestraft werden;

F.  in der Erwägung, dass die Friedensverhandlungen kaum Fortschritte mit Blick auf eine dauerhafte Konfliktlösung gebracht haben und dass nach Angaben des Koordinators für humanitäre Hilfe der Vereinten Nationen die Chancen für einen dauerhaften Frieden sowohl auf politischer Ebene als auch zwischen den verschiedenen Gemeinschaften nicht gut stehen;

G. in der Erwägung, dass die Truppen von Präsident Kiir und die mit Riek Machar verbündeten Rebellen mit Ende der Regenzeit die Kampfhandlungen wieder aufgenommen haben und die Kämpfe in der Trockenzeit wahrscheinlich heftiger werden, wenn es zu keiner politischen Lösung kommt;

H. in der Erwägung, dass in der Resolution 2155 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen tiefe Besorgnis über die massive Vertreibung von Menschen und die Verschlimmerung der humanitären Krise zum Ausdruck gebracht wird; in der Erwägung, dass die Gefahr besteht, dass die humanitäre Krise in dieser ohnehin krisenanfälligen Region auf weitere Gebiete übergreift, zumal sich bereits sudanesische Rebellenverbände und ugandische Truppen an den Kampfhandlungen beteiligt haben; in der Erwägung, dass diese Instabilität nur dann überwunden werden kann, wenn ihre Ursachen wie extreme Armut, Klimawandel, geostrategische Interessen und Interventionen der EU und anderer internationaler Akteure, ungerechte Verteilung der finanziellen Mittel und Ausbeutung der Ressourcen angegangen werden;

I.   in der Erwägung, dass die Mehrheit der Bevölkerung in extremer Armut lebt, obwohl das Land reich an Erdöl und natürlichen Ressourcen ist und die Erdölausfuhren mehr als 70 % des BIP und etwa 90 % der staatlichen Einnahmen ausmachen; in der Erwägung, dass die Einnahmen aus der Erdölindustrie gewaltsame Konflikte geschürt haben;

J.   in der Erwägung, dass nach Aussage der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für sexuelle Gewalt in Konflikten, Zainab Bangura, im Rahmen des Konflikts erschütternde sexuelle Gewalttaten in alarmierendem Ausmaß verübt worden sind; in der Erwägung, dass es nach wie vor unbestätigte Berichte über die Rekrutierung von Kindersoldaten im Südsudan gibt und dass Kinder die Hälfte der Bevölkerung des Südsudans ausmachen;

K. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen die Lage im Südsudan zu einer Krise der Stufe 3 – der höchsten Kategorie für humanitäre Krisen – erklärt haben;

L.  in der Erwägung, dass seit Anfang des Jahres 3,5 Millionen Menschen im Südsudan humanitäre Hilfe erhalten haben; in der Erwägung, dass eine Hungersnot dank einer Kombination aus lokalen Bewältigungsstrategien und internationaler humanitärer Hilfe verhindert werden konnte; in der Erwägung, dass die Aussichten in Bezug auf die sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln im Falle einer Wiederaufnahme der Kämpfe vor allem in Bor und Bentiu jedoch schlecht sind und dass davon auszugehen ist, dass 2,5 Millionen Menschen auch weiterhin krisen- bzw. notlagenbedingt Ernährungsunsicherheit ausgesetzt sein werden; in der Erwägung, dass Frauen in besonderem Maße von Ernährungsunsicherheit betroffen sind, da 57 % der Haushalte in den Schutzgebieten von Frauen geführt werden; in der Erwägung, dass führende Hilfsorganisationen wie Oxfam, CARE und CAFOD davor gewarnt haben, dass bei einer Wiederaufnahme der Kampfhandlungen in Teilen des Südsudans Anfang nächsten Jahres eine Hungersnot ausbrechen könnte;

M. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 3,8 Millionen Südsudanesen humanitäre Hilfe benötigen, 1,4 Millionen im eigenen Land vertrieben wurden und mehr als 470 000 in Nachbarländern Zuflucht suchen;

N. in der Erwägung, dass Nahrung, Trinkwasser, medizinische Versorgung, Obdach, sanitäre Anlagen, Hygiene, die Abwehr von Seuchen (wie Cholera, Malaria, schwarzem Assam-Fieber und Hepatitis) und entsprechende Schutzmaßnahmen die am dringendsten benötigten humanitären Hilfeleistungen sind; in der Erwägung, dass den Überlebenden sexueller Übergriffe in verstärktem Maße psychosoziale Unterstützung zukommen muss;

O. in der Erwägung, dass der Zugang zu Hilfsbedürftigen nach wie vor durch Kampfhandlungen und Gewalt, die sich auch gegen humanitäre Helfer und Hilfslieferungen richten, behindert wird; in der Erwägung, dass etwa 80 % der medizinischen Versorgung und der Grundversorgung von nichtstaatlichen Organisationen bereitgestellt werden;

P.  in der Erwägung, dass der südsudanesische Arbeitsminister im September 2014 erklärte, alle ausländischen Arbeitskräfte müssten bis Mitte Oktober das Land verlassen haben – eine Erklärung, die er später zurückgezogen hat;

Q. in der Erwägung, dass der Erlass eines Gesetzes über nichtstaatliche Organisationen (NGO), das darauf abzielt, die Arbeit von NGO und der Zivilgesellschaft im Südsudan zu erschweren, auf Dezember 2014 verschoben wurde; in der Erwägung, dass dieses Gesetz – sofern es in Kraft tritt – schwerwiegende Folgen für die Hilfseinsätze haben könnte, und dies ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem die internationale Gemeinschaft versucht, den Ausbruch einer Hungersnot zu verhindern;

R.  in der Erwägung, dass die Ressourcen im Bereich der internationalen humanitären Hilfe angesichts der zahlreichen und langwierigen weltweiten Krisen nahezu erschöpft sind; in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft bald weder finanziell noch operativ in der Lage sein wird, der anhaltenden Krise zu begegnen;

S.  in der Erwägung, dass die EU mehr als ein Drittel (38 %) der internationalen Hilfeleistungen zur Bekämpfung der humanitären Krise im Südsudan bereitgestellt hat und allein die Kommission ihr Budget für humanitäre Hilfe für diese Krise im Jahr 2014 auf mehr als 130 Millionen Euro aufgestockt hat;

T.  in der Erwägung, dass die Afrikanische Union eine Untersuchungskommission eingesetzt hat, die den in großer Zahl gemeldeten eklatanten Menschenrechtsverletzungen nachgehen soll;

U. in der Erwägung, dass die EU am 10. Juli 2014 ein erstes Paket gezielter Maßnahmen gegen die für die Behinderung des Friedensprozesses, die Verletzung des Waffenstillstandsabkommens und schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Personen angekündigt hat; in der Erwägung, dass das Waffenembargo der EU gegen den Südsudan aufrechterhalten wurde;

V. in der Erwägung, dass für den gegenwärtigen Konflikt eine demokratische politische Lösung gefunden werden muss, mit der der Weg für demokratisch vereinbarte Institutionen geebnet wird, damit der neue Staat, der nach dem Unabhängigkeitsreferendum gegründet wurde, aufgebaut werden kann; in der Erwägung, dass dauerhafter Frieden, der Staatsaufbau im Anschluss an den Konflikt und die Bemühungen um die Überwindung der Instabilität eine langfristige Perspektive und ein beständiges, verlässliches und dauerhaftes Engagement der internationalen Gemeinschaft erfordern;

1.  verurteilt nachdrücklich die alarmierende, von Menschen verursachte Katastrophe im Südsudan, die den Werten und Zielen der Befreiungsbewegung des Landes zuwiderläuft;

2.  verurteilt den erneuten Ausbruch der Gewalt und die immer wiederkehrenden Verstöße gegen das Waffenstillstandsabkommen aufs Schärfste, da diese Gewalttaten zu Todesopfern, Verletzten und Schäden in der Zivilbevölkerung und der Vertreibung von Hunderttausenden Menschen im Südsudan – einem ohnehin instabilen und krisenanfälligen Land – geführt haben; bedauert, dass Führung und Kontrolle der Streitkräfte schwach sind, wodurch die Gefahr einer weiteren Zersplitterung der Kampfeinheiten wächst und somit auch ein immer größeres Risiko besteht, dass die Gewalt zunimmt und Friedensabkommen nicht beachtet werden;

3.  fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihren Finanzierungszusagen für den Südsudan und die Region nachzukommen und Ressourcen aufzuwenden, um umgehend auf die Verschlechterung der humanitären Lage im Südsudan zu reagieren; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beitrag, den die EU in der humanitären Krise im Südsudan leistet, und fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Möglichkeit zu finden, wie sie im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen Finanzmittel für die steigende Zahl der Krisen zur Verfügung stellen können;

4.  fordert die EU auf, ihre Entwicklungshilfe neu auszurichten, um die dringendsten Bedürfnisse der südsudanesischen Bevölkerung zu befriedigen und den Übergang zu Frieden und Stabilität zu unterstützen; begrüßt daher die Aussetzung der Entwicklungshilfe in Form von Budgethilfe für den Südsudan, wovon jedoch die Maßnahmen ausgenommen sind, die unmittelbar der Bevölkerung zugutekommen oder dem Übergang zur Demokratie und der humanitären Hilfe dienen, und fordert, dass die Hilfsgelder durch nichtstaatliche und internationale Organisationen verteilt werden;

5.  weist erneut darauf hin, dass nur dann Aussichten auf ein langfristiges friedliches Zusammenleben und auf Entwicklung bestehen, wenn umfassende institutionelle Reformen durchgeführt werden, die zu einer Regierungsform führen, mit der Rechtsstaatlichkeit sichergestellt ist; betont, dass der Übergang im Anschluss an den Konflikt wohl Jahre dauern und ein anhaltendes und langfristiges Engagement der internationalen Gemeinschaft erfordern wird;

6.  kritisiert die Verschlechterung der Beziehungen zwischen den humanitären Organisationen und allen Konfliktparteien einschließlich der rechtswidrigen Besteuerung von Hilfsgütern sowie der ungeahndeten Schikanierung und sogar Ermordung humanitärer Helfer; stellt fest, dass sich eine Reihe ausländischer Hilfsorganisationen bereits aus dem Südsudan zurückgezogen hat und dass die verbleibenden Hilfsorganisationen große Schwierigkeiten haben, die Not der vertriebenen Zivilisten zu lindern;

7.  weist nachdrücklich darauf hin, dass Bedürftigkeit das einzige Kriterium bei der Zuteilung von humanitärer Hilfe und Nahrungsmittelhilfe an die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen sein muss, und erinnert alle Konfliktparteien im Südsudan an ihre Verpflichtung, die Neutralität, die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der humanitären Helfer anzuerkennen und zu achten, lebensrettende Unterstützung für Bedürftige ungeachtet deren politischer Anschauung oder ethnischer Zugehörigkeit zu ermöglichen und unverzüglich jegliche Schikanierung von Helfern, die Beschlagnahme von Hilfsgütern und die Abzweigung von Hilfsleistungen einzustellen; fordert außerdem die Rücknahme bzw. die Ablehnung des Gesetzes über nichtstaatliche Organisationen;

8.  fordert, dass humanitäre Hilfe – insbesondere in Form von Grundversorgung und Lebensmittelhilfe – nicht an Kampftruppen umgeleitet wird;

9.  ist äußerst besorgt über die Ernährungsunsicherheit im Südsudan, die durch den Konflikt herbeigeführt und durch immer wieder auftretende Naturkatastrophen verschärft wurde und die bei einem Wiederaufflammen der Kämpfe dramatische Ausmaße annehmen dürfte;

10. weist darauf hin, dass eine Friedensvereinbarung der Bevölkerung die Möglichkeit eröffnen würde, auf ihre verlassenen Ländereien zurückzukehren, die Märkte wiederzueröffnen und ihre Unterkünfte wiederaufzubauen;

11. verurteilt aufs Schärfste die außergerichtlichen Tötungen und Massenhinrichtungen, die vorsätzlichen Übergriffe auf Zivilisten, die Menschenrechtsverletzungen (die sich unter anderem gegen Flüchtlinge und Vertriebene, Frauen, Angehörige schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen und Journalisten richten), die willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen, die Verschleppungen sowie die Misshandlungen und die Folter, die von allen Konfliktparteien begangen werden; ist der Ansicht, dass Präsident Kiir und Riek Machar alles in ihrer Macht Stehende unternehmen sollten, um die unter ihrer Kontrolle stehenden Soldaten von derartigen Übergriffen auf die Bevölkerung abzuhalten;

12. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die südsudanesischen Behörden auf, mit Gemeinschaften und Frauenrechtsorganisationen zusammenzuarbeiten, um den Zugang zu hochwertiger Bildung und angemessener Gesundheitsversorgung für Mädchen und Frauen zu ermöglichen und zu fördern, wozu auch der Zugang zu Verhütungsmitteln und zu HIV/Aids‑Tests und ‑Behandlungen gehört;

13. bedauert, dass viele grundlegende soziale Dienstleistungen aufgrund des Konflikts nicht mehr erbracht werden und Hunderttausende Kinder folglich keine Schule besuchen können; ist beunruhigt darüber, dass Kinder nach wie vor am stärksten unter der Gewalt und damit verbundenen psychischen Problemen leiden und dass sie keinen Zugang zu Dienstleistungen und Bildung haben; fordert die Parteien auf, Kinder nicht mehr für einen Einsatz in den Streitkräften heranzuziehen und alle weiteren Misshandlungen von Kindern zu unterlassen;

14. ist zutiefst besorgt über die ethnische Dimension des Konflikts; betont, dass das Streben nach Macht durch Gewalt oder eine Spaltung entlang ethnischer Grenzen der demokratischen Rechtsstaatlichkeit zuwiderläuft;

15. fordert umfassende glaubwürdige, transparente und internationalen Standards entsprechende Untersuchungen insbesondere seitens der Untersuchungskommission der Afrikanischen Union, damit sämtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit schwerwiegenden Verbrechen aller Konfliktparteien aufgeklärt werden; regt an, von der internationalen Gemeinschaft angemessen unterstützte Mechanismen der Übergangsjustiz einzurichten, um sowohl Versöhnung als auch Rechenschaftspflicht voranzubringen; fordert die Regierung des Südsudans auf, schnellstmöglich dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beizutreten;

16. begrüßt, dass die Kapazitäten der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) für die Überwachung der Menschenrechtslage mit der Unterstützung des Amtes des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen gestärkt wurden;

17. unterstützt in diesem Zusammenhang die von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon angeregte und in einem Menschenrechtsbericht der UNMISS empfohlene Einrichtung eines gemischten Sondertribunals unter internationaler Beteiligung, um die Anführer für die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beider Konfliktparteien zur Verantwortung zu ziehen;

18. bekräftigt, dass humanitäre Hilfe zwar von grundlegender Bedeutung ist, jedoch keine Lösung für politische Probleme darstellt, und dass die Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung in erster Linie bei der Regierung liegt; fordert deshalb, dass der Reichtum des Landes unmittelbar für das Wohlergehen des südsudanesischen Volkes verwendet wird; fordert alle Parteien auf, die Vereinbarung einzuhalten und sich konstruktiv – im Wege des Dialogs und der Zusammenarbeit – an den Friedensgesprächen in Addis Abeba zu beteiligen, damit das Waffenstillstandsabkommen vollständig umgesetzt wird und die Gespräche zur Bildung einer Übergangsregierung der nationalen Einheit – die die einzige langfristig tragfähige Lösung darstellt – und zur nationalen Versöhnung im Interesse der ganzen südsudanesischen Bevölkerung zügig wiederaufgenommen werden;

19. bedauert, dass trotz der anhaltenden Vermittlungsbemühungen der IGAD in Friedensgesprächen mit dem Ziel der Einsetzung einer Übergangsregierung der nationalen Einheit bislang keine wesentlichen Fortschritte erzielt wurden;

20. unterstützt dessen ungeachtet auch weiterhin die Vermittlungsbemühungen der IGAD sowie ihre Bemühungen um die Einleitung eines inklusiven politischen Dialogs und fordert die EU auf, die IGAD auch künftig sowohl materiell als auch finanziell zu unterstützen und weiterhin Personal für die Überwachung des Waffenstillstands und für den Überprüfungsmechanismus bereitzustellen;

21. betont, dass sich nur dann eine friedliche Entwicklung vollziehen kann, wenn geeignete Institutionen und ein Rechtsrahmen für die Bewirtschaftung des Erdölreichtums des Landes geschaffen werden, die der ethnischen Vielfalt Rechnung tragen; fordert die EU insbesondere auf, eine langfristige Entwicklungsstrategie für den Südsudan zu unterstützen, die die Schaffung eines robusten Systems der guten Regierungsführung, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht (vor allem mit Blick auf die Umsetzung der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft) und den Aufbau von Infrastruktur-, Bildungs-, Gesundheits- und Sozialprogrammen ermöglicht, die mit den Einnahmen aus dem Erdölsektor und mit Entwicklungshilfe finanziert werden;

22. fordert den Südsudan auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Einnahmen aus dem Erdölsektor den Menschen zugutekommen; fordert die Verhandlungsparteien auf, das Thema Transparenz und öffentliche Kontrolle im Erdölsektor in die Friedensvereinbarungen einzubeziehen, damit die Einnahmen aus diesen Ressourcen für eine nachhaltige Entwicklung des Landes und für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung eingesetzt werden können;

23. bedauert die Wirkungslosigkeit der von der EU verhängten gezielten Sanktionen und fordert gezielte Sanktionen der IGAD, der Afrikanischen Union und der internationalen Gemeinschaft; spricht sich für die Fortsetzung des Waffenembargos gegen den Südsudan aus und fordert, dass die Vereinten Nationen ein Waffenembargo gegen den Südsudan und die ganze Region verhängen;

24. spricht sich für die – seiner Auffassung nach unabdingbare – Beteiligung der Zivilgesellschaft an den Friedensverhandlungen aus;

25. warnt davor, dass der Konflikt auf die ohnehin instabile Region übergreifen und sie destabilisieren könnte, insbesondere, da immer mehr Flüchtlinge in den Nachbarländern Zuflucht suchen; fordert aus diesem Grund alle Nachbarstaaten des Südsudans und alle Regionalmächte auf, eng zusammenzuarbeiten, um die Sicherheitslage im Land und in der Region zu verbessern und einen Weg hin zu einer friedlichen und dauerhaften politischen Lösung der gegenwärtigen Krise zu finden; hebt hervor, dass insbesondere eine Zusammenarbeit mit dem Sudan zu einer Verbesserung der Beziehungen führen würde;

26. fordert die Einsetzung einer Kontaktgruppe, der für den Südsudan wichtige Akteure angehören, um die Arbeit der IGAD zu stärken und für internationalen Zusammenhalt zu sorgen;

27. begrüßt die Arbeit des EU-Sonderbeauftragten für das Horn von Afrika, Alexander Rondos; empfiehlt ihm, all seine Bemühungen darauf zu konzentrieren, zu einer dauerhaften Lösung beizutragen;

28. fordert die Regierung des Südsudans auf, das Cotonou-Abkommen zwischen der EU und der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) zu ratifizieren;

29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung des Südsudans, dem Menschenrechtsbeauftragten des Südsudans, der Gesetzgebenden Nationalversammlung des Südsudans, den Organen der Afrikanischen Union, der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.