Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0389/2014Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0389/2014

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Sudan, insbesondere zum Fall von Dr. Amin Mekki Medani

17.12.2014 - (2014/3000(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B8‑0389/2014)
PPE (B8‑0390/2014)
ECR (B8‑0391/2014)
S&D (B8‑0392/2014)
EFDD (B8‑0393/2014)
ALDE (B8‑0394/2014)
GUE/NGL (B8‑0395/2014)

Cristian Dan Preda, Joachim Zeller, Davor Ivo Stier, Bogdan Brunon Wenta, Elmar Brok, Lorenzo Cesa, Tunne Kelam, Monica Macovei, Philippe Juvin, Maurice Ponga, Franck Proust, Andrej Plenković, Jaromír Štětina, Francesc Gambús, Jarosław Wałęsa, Giovanni La Via, Dubravka Šuica, David McAllister, Jeroen Lenaers, Lara Comi, Tomáš Zdechovský, Seán Kelly, Eduard Kukan, Csaba Sógor, Inese Vaidere, Tadeusz Zwiefka, Alessandra Mussolini, Stanislav Polčák, Andrzej Grzyb, Pál Csáky, Pavel Svoboda, Michaela Šojdrová, Marijana Petir, Gabrielius Landsbergis, Anna Záborská im Namen der PPE-Fraktion
Josef Weidenholzer, Victor Boştinaru, Elena Valenciano, Richard Howitt, Ana Gomes, Enrique Guerrero Salom, Krystyna Łybacka, Miroslav Poche, Norbert Neuser, Nicola Caputo, Alessia Maria Mosca, Kashetu Kyenge, Liisa Jaakonsaari, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Andi Cristea, Alessandra Moretti, Goffredo Maria Bettini, Hugues Bayet, Marc Tarabella, Marlene Mizzi, Miriam Dalli, Michela Giuffrida, Doru-Claudian Frunzulică, Neena Gill, Vilija Blinkevičiūtė im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Mark Demesmaeker, Jana Žitňanská, Arne Gericke im Namen der ECR-Fraktion
Louis Michel, Frédérique Ries, Ramon Tremosa i Balcells, Ivo Vajgl, Pavel Telička, Juan Carlos Girauta Vidal, Izaskun Bilbao Barandica, Marietje Schaake, Ivan Jakovčić, Fernando Maura Barandiarán, Jozo Radoš, Petras Auštrevičius, Antanas Guoga, Marielle de Sarnez, Javier Nart, Johannes Cornelis van Baalen, Dita Charanzová, Gérard Deprez im Namen der ALDE-Fraktion
Marie-Christine Vergiat im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Judith Sargentini, Barbara Lochbihler, Ernest Urtasun, Maria Heubuch, Heidi Hautala im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Ignazio Corrao, Fabio Massimo Castaldo im Namen der EFDD-Fraktion


Verfahren : 2014/3000(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0389/2014
Eingereichte Texte :
RC-B8-0389/2014
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Sudan, insbesondere zum Fall von Dr. Amin Mekki Medani

(2014/3000(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Sudan,

–   unter Hinweis auf den Bericht des unabhängigen Sachverständigen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 18. September 2013 zur Menschenrechtslage in Sudan,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der EU vom 15. Juli 2014 zur Freilassung politischer Häftlinge im Sudan,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ der EU vom 11. November 2014 zum Sudan,

–   unter Hinweis auf den Bericht des unabhängigen Sachverständigen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 4. September 2014 zur Menschenrechtslage im Sudan,

–   unter Hinweis auf die Vereinbarungen über den Nationalen Dialog und den Verfassungsprozess, die am 4. September 2014 in Addis Abeba unterzeichnet wurden,

–   unter Hinweis auf die Erklärung „Sudan Call“ über die Schaffung eines Staates der Bürgerschaft und der Demokratie,

–   unter Hinweis auf den nationalen Plan des Sudan für Menschenrechte, der 2013 auf der Basis der Grundsätze Universalität und Gerechtigkeit für alle angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2014 zur EU und den globalen Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015[1],

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember 1979,

–   unter Hinweis auf die Johannesburger Prinzipien zu nationaler Sicherheit, Freiheit der Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen, VN-Dok. E/CN.4/1996/39 (1996),

–   unter Hinweis auf das 2005 geschlossene umfassende Friedensabkommen für den Sudan,

–   unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker,

–   unter Hinweis auf das Abkommen von Cotonou,

–   gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der sudanesische nationale Nachrichten- und Sicherheitsdienst [Sudanese National Intelligence and Security Services ­– NISS] am 6. Dezember 2014 den angesehenen Menschenrechtsaktivisten und früheren Vorsitzenden der sudanesischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte [Sudan Human Rights Monitor – SHRM], Dr. Amin Mekki Medani, in seinem Haus in Khartum verhaftet hat;

B.  in der Erwägung, dass schwerwiegende Bedenken in Bezug auf die Sicherheit von Dr. Amin Mekki Medani bestehen, der 76 Jahre alt ist und sich in einem schlechten Gesundheitszustand befindet; in der Erwägung, dass der sudanesische nationale Nachrichten- und Sicherheitsdienst es Dr. Amin Mekki Medani bei seiner Verhaftung angeblich verboten hat, seine Medikamente mitzunehmen;

C. in der Erwägung, dass Dr. Amin Mekki Medani für ein großes Engagement für Menschrechte, Humanitarismus und Rechtstaatlichkeit steht und er hochrangige Positionen in verschiedenen nationalen und internationalen Institutionen bekleidet hat, wie beispielsweise im sudanesischen Justizsystem, in der demokratischen Übergangsregierung des Sudan (als Kabinettsminister für Frieden) und bei den Vereinten Nationen; in der Erwägung, dass Dr. Amin Mekki Medani Opfer von Menschenrechtsverletzungen vertreten und sich beharrlich gegen Machtmissbrauch ausgesprochen hat; in der Erwägung, dass ihm von der EU‑Delegation im Sudan für sein lokales und internationales Engagement zur Förderung der Menschenrechte die Auszeichnung „Heroes for Human Rights Award 2013“ verliehen wurde;

D. in der Erwägung, dass Dr. Amin Mekki Medani kurz nach seiner Rückkehr aus Addis Abeba verhaftet wurde, wo er im Namen von zivilgesellschaftlichen Organisationen den „Sudan Call“ – eine Verpflichtungserklärung, sich für die Beendigung der Konflikte in den unterschiedlichen Regionen des Sudan sowie für rechtliche, institutionelle und wirtschaftliche Reformen einzusetzen – unterzeichnet hatte; in der Erwägung, dass der Oppositionsführer des nationalen Konsensforums [National Consensus Forum], Farouk Abu Issa, und Dr. Farah Ibrahim Mohamed Alagar am 6. bzw. 7. Dezember 2014 unter ähnlichen Umständen verhaftet wurden, nachdem sie sich für den „Sudan Call“ eingesetzt hatten;

E.  in der Erwägung, dass die Erklärung, mit der sich die Unterzeichner verpflichten, Kriege und Konflikte zu beenden, von Vertretern politischer und oppositioneller Parteien unterzeichnet wurde, darunter auch Vertreter der nationalen Umma‑Partei, des nationalen Konsensforums und der sudanesischen revolutionären Front [Sudan Revolutionary Front – SRF]; in der Erwägung, dass es sich bei dieser Erklärung um eine Erweiterung der Erklärung von Paris vom 8. August 2014 handelt, die von der sudanesischen revolutionären Front und der nationalen Umma‑Partei (vertreten durch Sadiq Al Mahdi) unterzeichnet wurde;

F.  in der Erwägung, dass die Verhaftung von Dr. Amin Mekki Medani charakteristisch für die repressiven Maßnahmen der sudanesischen Regierung ist, die darauf abzielen, rechtmäßige, friedliche, politische Debatten zu unterbinden, und die eingesetzt wurden, um die Meinungsfreiheit, die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit einzuschränken; in der Erwägung, dass dies ein weiteres Beispiel für eine rechtswidrige und willkürliche Inhaftierung durch den sudanesischen nationalen Nachrichten- und Sicherheitsdienst ist;

G. in der Erwägung, dass es die Hauptaufgabe von Regierungen ist, den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Besorgnissen ihrer Bürger zu begegnen; in der Erwägung, dass Konflikte zwischen der Regierung und Bürgern auf politischem Wege im Rahmen von Verhandlungen gelöst werden müssen;

H. in der Erwägung, dass der Sudan sich in einer kritischen Phase des politischen Dialogs befindet, in der Persönlichkeiten wie Dr. Amin Mekki Medani dringend benötigt werden, um ihr Sachverständnis in den Reformprozess einzubringen;

1.  verurteilt entschieden die willkürliche Festnahme und Inhaftierung von Dr. Amin Mekki Medani und anderen friedlichen Aktivisten und betrachtet dies als einen rechtswidrigen Verstoß gegen ihr Recht auf friedliche und rechtmäßige Tätigkeiten im Bereich Politik und Menschenrechte; fordert ihre unverzügliche und bedingungslose Freilassung;

2.  ist weiterhin besorgt über die anhaltende Inhaftierung und die Verfassung der Mitglieder der Oppositionspartei, der jungen Aktivisten, der Verteidiger der Menschenrechte und der Journalisten im Sudan; fordert die sudanesische Regierung nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Bürger des Landes ihr Recht auf Meinungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit friedlich wahrnehmen können; fordert die sudanesische Regierung auf, jegliche Bedrohung und Einschüchterung von Menschenrechtsverteidigern und politischen Aktivisten zu unterlassen und die einschlägigen internationalen Normen und Standards einzuhalten;

3.  fordert die sudanesische Regierung auf, die im Völkerrecht verankerten Menschenrechte und Grundfreiheiten wiederherzustellen und zu achten, darunter die freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit, die Religionsfreiheit sowie die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter; hält eine unabhängige, unparteiische und zugängliche Justiz für außerordentlich wichtig, damit der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten der Bevölkerung mehr Respekt entgegengebracht werden;

4.  fordert die sudanesische Regierung auf, ihr Gesetz über die nationale Sicherheit zu überprüfen, demzufolge die Inhaftierung von Verdächtigen für bis zu viereinhalb Monaten ohne jegliche gerichtliche Kontrolle zulässig ist, und fordert die sudanesische Regierung auch auf, ihr Rechtssystem im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards zu reformieren;

5.  begrüßt die Unterzeichnung der Vereinbarungen über den Nationalen Dialog und den Verfassungsprozess, in denen alle Parteien mit Nachdruck aufgefordert werden, auf Gewalt als Mittel zur Verwirklichung des politischen Wandels zu verzichten und ebenfalls umgehend einen nationalen Dialog einzuleiten und Verhandlungen aufzunehmen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Nationale Dialog das beste Mittel ist, Fortschritte auf dem Weg zum nationalen Frieden, zur Versöhnung und zur demokratischen Regierungsführung im Sudan zu erzielen;

6.  ist jedoch weiterhin tief besorgt angesichts der fortwährenden Konflikte im Sudan, insbesondere in den Provinzen Darfur, Südkordofan und Blauer Nil, und der damit einhergehenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte sowie der gravierenden humanitären Notlage, die nach wie vor enormes menschliches Leid und Binnenvertreibung zur Folge haben und eine Gefahr für die Stabilität in der Region darstellen;

7.  bekräftigt, dass in Übereinstimmung mit dem Nationalen Dialog ein konstruktiver Dialog stattfinden sollte, an dem sich sowohl Vertreter der Opposition als auch der Zivilgesellschaft, einschließlich Frauenorganisationen, beteiligen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Dialog Akteure aus allen sudanesischen Regionen einbeziehen und die ethnische, religiöse und kulturelle Vielfalt des Sudan in vollem Umfang widerspiegeln sollte;

8.  fordert alle Parteien auf, die internen Konflikte des Sudan, nämlich Probleme wie z.B. sozioökonomische Marginalisierung, ungleiche Verteilung der Ressourcen, politische Exklusion und mangelnder Zugang zu öffentlichen Diensten, unter anderem in Bezug auf die Identität und die gesellschaftliche Gleichstellung aller Bevölkerungsgruppen im Rahmen des Nationalen Dialogs in Angriff zu nehmen; plädiert in diesem Zusammenhang für neue und inklusive Regelungen für die Regierungsführung, eine endgültige Verfassung und einen Fahrplan für die Durchführung von Parlamentswahlen;

 

 

9.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Nationale Dialog nur dann erfolgreich sein wird, wenn er in einem Klima stattfindet, in dem die freie Meinungsäußerung, die Medienfreiheit, sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit gewährleistet sind; fordert daher, dass alle politischen Gefangenen freigelassen werden und die Praxis der willkürlichen Verhaftung unverzüglich eingestellt wird; fordert die sudanesische Regierung auf, die Todesstrafe, die immer noch in Kraft ist, abzuschaffen, und Todesurteile in angemessene alternative Sanktionen umzuwandeln;

10. fordert die Kommission und den EAD auf, sich weiterhin für den Dialog zwischen dem Sudan und dem Südsudan und den Nachbarländern einzusetzen, das umfassende Friedensabkommen von 2005 und das Addis Abeba-Abkommen von 2012 uneingeschränkt umzusetzen und alle noch ausstehenden Probleme in Angriff zu nehmen;

11. fordert die Kommission und den EAD auf, den nationalen Dialog, die Hochrangige Umsetzungsgruppe der Afrikanischen Union für Sudan (AUHIP) und den gemeinsamen Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union in Darfur zu unterstützen, und lobt Präsident Mbeki für seine Bemühungen zur Förderung eines echten Nationalen Dialogs;

12. ist besorgt über die anhaltenden und häufigen Verletzungen der Rechte der Frau im Sudan, vor allem gemäß Artikel 152 des Strafgesetzbuches; fordert die sudanesische Regierung auf, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau umgehend zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

13. ruft die sudanesische Regierung, die Opposition und die bewaffneten Gruppierungen auf, die Dynamik des nationalen Dialogs zu nutzen, um Führungsstärke zu beweisen und den Sudan auf den Weg des Friedens, des Wohlstands und des Rechts zu bringen; unterstreicht erneut, wie wichtig es ist, die Straffreiheit zu bekämpfen;

14. zeigt sich besorgt über die sich verschlechternde humanitäre Lage in zahlreichen Regionen des Sudan, insbesondere über die Zugangsbeschränkungen, die internationalen humanitären Hilfsorganisationen noch immer auferlegt werden; appelliert abermals an die sudanesische Regierung sowie an die bewaffneten Gruppierungen, den humanitären Hilfsorganisationen im Einklang mit den internationalen humanitären Grundsätzen einen sicheren, rechtzeitigen und ungehinderten Zugang für humanitäre Zwecke zu allen Gebieten, insbesondere in den Konfliktregionen, zu garantieren;

15. verurteilt das Gesetz der Regierung über nichtstaatliche Organisationen, mit dem die Möglichkeit dieser Organisationen, dem Sudan die dringend benötigte humanitäre Hilfe zu leisten, eingeschränkt wird und die ohnehin bereits schwierigen Umständen, mit denen die nichtstaatlichen Organisationen im Land konfrontiert sind, sich weiter verschlechtern – eine zunehmend besorgniserregende Tendenz der Einschüchterung und der Einmischung, die auf Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen abzielt sowie ein Angriff auf die Zivilgesellschaft und die demokratischen Freiheiten;

16. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Sudan und die sudanesische Bevölkerung bei ihrem Übergang zu einer intern reformierten Demokratie weiterhin zu unterstützen;

 

17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung des Sudan, der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Ko-Vorsitzenden der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und dem Panafrikanischen Parlament (PAP) zu übermitteln.